2816/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Mobilitätseinschränkung Gellertstraße (Az.: 02-1600-173/19)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 2816/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Mobilitätseinschränkung Gellertstraße (Az.: 02-1600- 173/19) Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für die Eingabe, lehnt aber die beantragten ver- kehrlichen Veränderungen ab. Alternative: keine Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2019 2 Begründung: Der Petent beantragt eine Veränderung der Verteilung des öffentlichen Verkehrsraums (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Der Bereich ist aus verkehrstechnischer Sicht vollkommen unauffällig. Problematische Situationen mit der derzeitigen Parksituation sind hier nicht bekannt, so dass von einer Veränderung der Verkehrssi- tuation abzusehen ist. In der Gellertstraße steht in der Regel auf beiden Gehwegseiten trotz parken- der Fahrzeuge eine für zu Fuß Gehende nutzbare Gehwegbreite von 1,50 m zur Verfügung. Für die Anlage von Parkständen parallel zur Fahrbahn werden 2,00 m veranschlagt, so dass eine ausrei- chende Restfahrbahnbreite von ca. 3,00 m auch weiterhin zur Verfügung steht. Sollten sich Fahrzeu- ge entgegen der Vorgaben zu weit in den Gehweg oder in die Fahrgasse stellen, ist dies durch den Verkehrs- und Ordnungsdienst zu sanktionieren. Ein gesetzliches Parkverbot vor Ein- und Ausfahrten nach § 12 Straßenverkehrsordnung verbietet das Parken vor Grundstücksein- und Ausfahrten, damit Fahrzeuge die Fahrbahn erreichen können. Eine gesetzliche Regelung bezüglich eines Parkverbots vor Hauseingängen ist nicht existent. Haus- eingänge grenzen in der Regel unmittelbar an Gehwege an, die in der Regel problemlos für die von ihnen frequentierten Personengruppen genutzt werden können. Das Queren von Straßen ist zu Fuß Gehenden in der Regel in Einmündungs- und Kreuzungsbereichen sowie vor abgesenkten Bordstei- nen möglich. Die Gewährung eines Zugangs für jedermann auf die Straße unmittelbar vor der eige- nen Haustür kann, nach den derzeit geltenden Regelungen, weder durch Beschilderung noch durch Markierung realisiert werden und ist aus Sicht der Verwaltung auch nicht notwendig. Zur Verbesserung der Fahrradabstellsituation verfolgt die Stadt Köln seit 2007 das Ziel, jedes Jahr 1.000 zusätzliche Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum zu schaffen. Mit der Schaffung von über 10.000 zusätzlichen Fahrradabstellplätzen in den vergangenen vier Jahren wurde diese Zielmarke deutlich überschritten und das Angebot an zusätzlichen Fahrradabstellplätzen im öffentlichen Raum nachdrücklich erhöht, um die Nutzung des Fahrrades in Köln weiter zu fördern. Für dieses Maßnah- menprogramm erhält die Verwaltung von vielen Kölnerinnen und Kölnern großen Zuspruch und zahl- reiche weitere Hinweise zur Schaffung von Plätzen zum Fahrradparken, so dass auch in Zukunft wei- ter bedarfsgerechte Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum geschaffen werden. Der Bürgerantrag zur Schaffung von zusätzlichen Fahrradabstellplätzen in der Gellertstraße wurde in das interne Arbeitsprogramm aufgenommen und wird entsprechend der personellen Kapazitäten in der Bestandssituation durch bedarfsgerechte Umwandlung von Pkw-Stellplätzen umgesetzt. Leider wird das wegen der enormen Nachfrage nicht kurzfristig möglich sein. Daher wird in Zukunft von einer Verbesserung der Verkehrssituation nicht nur alleine durch die Schaf- fung von Abstellmöglichkeiten von Fahrrädern in der Gellertstraße ausgegangen, sondern auch von einem direkten Zugang zur Fahrbahn auf Höhe der Radabstellanlagen. Anlage Eingabe
Anlage - Eingabe
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An: Bürgeramt Köln Nippes z.H. Ralf Mayer und Guido Rupsch Neusser Straße 450 50733 Köln 12. Juli 2019 Beschwerde/Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW über die Einschränkung meiner Mobilität in der Gellertstraße sowie Antrag zur Veränderung der aktuellen Raumverteilung Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich mit einer Beschwerde/Bürgereingabe gem. § 24 der Gemeindeordnung NRW an das Bezirksamt Köln-Nippes bzw. damit an die Bezirksvertretung Köln-Nippes. Es geht mir um die Verteilung des öffentlichen Verkehrs-Raums in der Gellertstraße, für den ich eine Veränderung der gegebenen Verhältnisse wie folgt beantragen/anregen möchte. Welche Probleme bestehen? 1.) Autos dürfen auf beiden Straßenseiten jeweils mit zwei Rädern auf dem Gehweg parken. An verschiedenen Stellen ist der Gehweg deshalb die meiste Zeit weniger als einen Meter breit. Warum dürfen parkende Autos mir mit einem Kinderwagen (und auch Rollstuhlfahrenden) die Nutzung des Gehwegs verunmöglichen? 2.) Es kommt immer wieder vor, dass ich mit einem Lastenrad oder Kinderfahrradanhänger nicht von unserem Haus auf die Straße gelange, weil Autos A) so eng aneinander parken, dass ich nicht zwischen diesen durch auf die Straße komme und/oder B) Autos so weit auf dem Gehweg parken, dass es zu schmal ist, um von unserem Hauseingang mit dem Fahrrad auf den Gehweg abzubiegen. Real habe ich also immer wieder keineMöglichkeit, mit meinem präferierten Verkehrsmittel (Lastenrad oder Fahrrad mit Kinderanhänger) das Haus zu verlassen. Warum wird die Ein-/Ausfahrt für jede private Autogarage Tag und Nacht freigehalten, die Ein-/Ausfahrt für mich mit einem Fahrrad aber nie? 3.) Es gibt in der gesamten Gellertstr. ca. 90 öffentliche Parkplätze für Autos (je links und rechts der Fahrbahn), hingegen aber keinen einzigen Fahrradparkplatz. Das führt dazu, dass Fahrräder häufig an die Zäune der Privatgrundstücke angeschlossen werden. Die Gehwege sind deshalb noch enger, als sie durch das rechtlich vorgegebene Autoparken auf den Gehwegen ohnehin sind. Warum wird die gesamte öffentliche Parkfläche ausschließlich Personen zugestanden die ein Auto haben und in keinster Weise Personen zugestanden, die ein Fahrrad nutzen? Was sich m.E. ändern muss: 1. Damit ich unser Haus mit Fahrrad und Kinderanhänger verlassen kann, muss das Parken vor unserem Hauseingang m.E. genauso eingeschränkt werden, wie es für Einfahrten oder Garagen eingeschränkt wird. 2. Wenn die Verkehrsmittel Fahrrad und PKWgleichberechtigtsein sollen, bedeutet das für die Verteilung der öffentlichen Flächen, dass es ebenso wie Autoparkplätze auch Fahrradparkplätze geben muss. Ich möchte auch die Möglichkeit haben, mein Verkehrsmittel Fahrrad auf öffentlichen Parkflächen in der Nähe unseres Zuhause sicher und legal parken zu können; so wie es für Autos selbstverständlich der Fall ist. 3. Eine Straße, die zwischen den Privatgrundstücken auf beiden Seiten meist etwa 10 Meter breit ist und für die Feuerwehr eine mind. 3,05 Meter breite Durchfahrt garantieren muss, kann nur dann eine real nutzbare Gehwegbreite von jeweils mind. 1,5 Metern garantieren, wenn lediglich auf einer Straßenseite Autos parken dürfen. Das Parken von Autos auf 1 beiden Straßenseiten zu erlauben, bedeutet zwangsläufig meine Möglichkeiten einzuschränken, mit dem Kinderwagen spazieren zu gehen. Ich möchte das Recht haben, mit unserem Kinderwagen durch die Gellertstr. spazieren zu können und denke deshalb, dass Parken auf eine Straßenseite beschränkt werden muss. Zur Veranschaulichung habe ich vor ein paar Monaten auch einen Blogbeitrag geschrieben, der die Situation zusätzlich mit Fotos illustriert. Sie finden eine Kopie dieses Beitrags diesem Schreiben angehängt. Alterantiv schauen Sie hierzu bitte auf http://weitausmehr.de/gellertstr/. Sollten Ihrerseits Fragen bestehen, stehe ich für ein Gespräch gerne bereit. Mit freundlichen Grüßen, l 1 10 Meter Breite minus 2,2 Meter für ein parkendes Auto - 2*1,5 Meter für die Gehwege - 3,05 Meter für den fahrenden Verkehr bedeutet, dass maximal noch 1,75 Meter übrig sind. Das ist schlicht zu wenig für eine weitere Reihe parkende Autos; insbesondere wenn darüber hinaus davon ausgegangen wird, dass die parkenden Autos nicht immer so parken können, dass immer exakt nur 3,05 Meter Breite für den Straßenverkehr übrig bleiben. 2 Die Verteilung öffentlicher Fläche in der Gellertstraße Früher vs. Heute Ich wohne in der Gellertstraße in Köln-Nippes. Das ist eine kleine Einbahnstraße die früher wie folgt aussah: Abb. 1 3 Heute sieht sie so aus: Abb. 2 Allein die Gegenüberstellung von früher und heute zeigt, wie sich die Verteilung des Raums zugunsten von Autos verändert hat. In dieser Einbahnstraße dürfen Autos über die gesamte Länge der Straße auf beiden Straßenseiten parken. Dabei ist es laut Beschilderung vorgesehen, dass sie hierfür mit zwei Rädern auf dem Gehweg stehen. Bereits dadurch ist der Gehweg häufig recht schmal: 4 Abb. 3 5 Zudem parken Fahrräder an den Zäunen: Abb. 4 Das führt wiederum dazu, dass der Gehweg nicht nur von Autos, sondern auch von Fahrrädern verkleinert wird. Insgesamt bleibt so häufig nur eine Gehwegbreite von 1,5 Metern. Immer wieder aber auch deutlich weniger als das: 6 Abb. 5 7 Abb. 6 8 Dass die geringe reale Breite der Gehwege ein Problem ist, merken nicht nur Menschen mit Kinderwagen, sondern auch Personen im Rollstuhl, die dann auf die Straße ausweichen müssen: Abb. 7 Eigentlich gibt es genau aus diesem Grund in Köln den Beschluss (der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik), dass ein Gehweg mind. 2 Meter breit sein muss. Davon ist die Gellertstr. weit entfernt. Allein das lässt sich also schon kritisieren. Wer ist verantwortlich? Nun könnte man für die engen Gehwege aber die parkenden Fahrräder verantwortlich machen, weil diese im Gegensatz zu den Autos nicht auf öffentlichen, dafür vorgesehenen Parkflächen stehen und deshalb den Weg unrechtmäßig verengen. Rechtlich betrachtet ist das aktuell korrekt. 9 Allerdings gilt es hierbei folgendes zu beachten: In der Gellertstr. können ca. 90 Autos auf den öffentlichen Parkplätzen links und rechts der Straße parken. Entgegengesetzt gibt es in der gesamten Str. keinen einzigen öffentlichen Parkplatz für Fahrräder. Die einzigen Beschränkungen zum Parken der Autos finden sich dort, wo Einfahrten für Autos sind (Garagen oder private Parkplätze). Parken wird also nur da beschränkt, wo es den Zugang zu anderen privaten Autoparkplätzen verhindert. Der Zugang zum eigenen Hauseingang (um im Hinterhof ein Fahrrad zu parken) muss von Autos entsprechend auch nicht freigehalten werden. Das führt dazu, dass man mit einem Fahrrad immer zu einer Garageneinfahrt vorfahren muss, um von der Straße auf den Bürgersteig wechseln zu können, und dann auf dem Bürgersteig zum eigenen Hauseingang schieben muss. Allerdings ist genau das gar nicht immer möglich, weil ein Fahrrad mit Kinderanhänger häufig zu breit ist, um überhaupt zur eigenen Hauseinfahrt zu gelangen (siehe bspw. Abb. Nr. 6). Aus diesem Grund kommt es vor, dass wir mit unserem Fahrradanhänger das Haus nicht verlassen können. Deutlich wird: 1.) Es gibt sehr viel öffentliche Fläche für Autos und keine für Fahrräder. 2.) Das Parken von Autos wird nur dort eingeschränkt, wo es das private Parken von Autos behindert, nicht dort, wo es Einfahrten für Fahrräder (durch die Haustür in den Hinterhof) behindert. Vor diesem Hintergrund ist es m.E. völlig unangemessen, die parkenden Fahrräder zu kritisieren. Stattdessen gilt es, die strukturelle Verteilung der öffentlichen Flächen zu kritisieren. Diese Verteilung nämlich privilegiert systematisch Autos und diskriminiert systematisch Fußverkehr, Rollstuhlfahrende und Fahrradfahrende. Was muss sich ändern? 1.) Es braucht m.E. deutlich mehr öffentliche Fahrradparkplätze an verschiedenen Stellen der Straße, damit der Gehweg wieder frei wird. 2.) Der Parkraum muss neu gestaltet werden: Unsere Straße ist ziemlich genau 10 Meter breit. Wenn die Gehwege auf beiden Seiten 2 Meter breit sein sollen, damit sie alle Menschen nutzen können, bleiben noch 6 Meter übrig. Nun möchte die Feuerwehr, dass eine Straße mindestens 3 Meter breit ist, damit sie jederzeit 10 durchkommt. Es bleiben also noch 3 Meter übrig für parkende Autos. Ein Auto ist zwischen 1,9 und 2,3 Meter breit. Rein mathematisch betrachtet ist also nicht genügend Platz dafür, dass auf beiden Seiten Autos parken. Wenn wir also den unterschiedlichen Vekehrsteilnehmer*innen einräumen wollen, am Verkehr teilzunehmen, dürften in der Gellertstr. Autos nur noch auf einer Seite parken ( nicht mehr auf dem Gehweg). Entweder könnte die restliche Straßenbreite dann für Fahrradparkplätze genutzt werden, oder es müssten zwischen den parkenden Autos Fahrradparkplätze etabliert werden. 11
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Gellertstraße
- Neusser Straße 450
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- 2816/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 28.08.2019
- Erstellt
- 15.08.2019 15:00