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2816/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Mobilitätseinschränkung Gellertstraße (Az.: 02-1600-173/19)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 28.08.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.06.2020, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3706 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2816/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Mobilitätseinschränkung Gellertstraße (Az.: 02-1600-
173/19) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für die Eingabe, lehnt aber die beantragten ver-
kehrlichen Veränderungen ab.  
 
Alternative: keine 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2019

2 
Begründung: 
Der Petent beantragt eine Veränderung der Verteilung des öffentlichen Verkehrsraums (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Bereich ist aus verkehrstechnischer Sicht vollkommen unauffällig. Problematische Situationen mit 
der derzeitigen Parksituation sind hier nicht bekannt, so dass von einer Veränderung der Verkehrssi-
tuation abzusehen ist. In der Gellertstraße steht in der Regel auf beiden Gehwegseiten trotz parken-
der Fahrzeuge eine für zu Fuß Gehende nutzbare Gehwegbreite von 1,50 m zur Verfügung. Für die 
Anlage von Parkständen parallel zur Fahrbahn werden 2,00 m veranschlagt, so dass eine ausrei-
chende Restfahrbahnbreite von ca. 3,00 m auch weiterhin zur Verfügung steht. Sollten sich Fahrzeu-
ge entgegen der Vorgaben zu weit in den Gehweg oder in die Fahrgasse stellen, ist dies durch den 
Verkehrs- und Ordnungsdienst zu sanktionieren. 
 
Ein gesetzliches Parkverbot vor Ein- und Ausfahrten nach § 12 Straßenverkehrsordnung verbietet 
das Parken vor Grundstücksein- und Ausfahrten, damit Fahrzeuge die Fahrbahn erreichen können. 
Eine gesetzliche Regelung bezüglich eines Parkverbots vor Hauseingängen ist nicht existent. Haus-
eingänge grenzen in der Regel unmittelbar an Gehwege an, die in der Regel problemlos für die von 
ihnen frequentierten Personengruppen genutzt werden können. Das Queren von Straßen ist zu Fuß 
Gehenden in der Regel in Einmündungs- und Kreuzungsbereichen sowie vor abgesenkten Bordstei-
nen möglich. Die Gewährung eines Zugangs für jedermann auf die Straße unmittelbar vor der eige-
nen Haustür kann, nach den derzeit geltenden Regelungen, weder durch Beschilderung noch durch 
Markierung realisiert werden und ist aus Sicht der Verwaltung auch nicht notwendig.  
 
Zur Verbesserung der Fahrradabstellsituation verfolgt die Stadt Köln seit 2007 das Ziel, jedes Jahr 
1.000 zusätzliche Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum zu schaffen. Mit der Schaffung von über 
10.000 zusätzlichen Fahrradabstellplätzen in den vergangenen vier Jahren wurde diese Zielmarke 
deutlich überschritten und das Angebot an zusätzlichen Fahrradabstellplätzen im öffentlichen Raum 
nachdrücklich erhöht, um die Nutzung des Fahrrades in Köln weiter zu fördern. Für dieses Maßnah-
menprogramm erhält die Verwaltung von vielen Kölnerinnen und Kölnern großen Zuspruch und zahl-
reiche weitere Hinweise zur Schaffung von Plätzen zum Fahrradparken, so dass auch in Zukunft wei-
ter bedarfsgerechte Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum geschaffen werden.  
 
Der Bürgerantrag zur Schaffung von zusätzlichen Fahrradabstellplätzen in der Gellertstraße wurde in 
das interne Arbeitsprogramm aufgenommen und wird entsprechend der personellen Kapazitäten in 
der Bestandssituation durch bedarfsgerechte Umwandlung von Pkw-Stellplätzen umgesetzt. Leider 
wird das wegen der enormen Nachfrage nicht kurzfristig möglich sein. 
 
Daher wird in Zukunft von einer Verbesserung der Verkehrssituation nicht nur alleine durch die Schaf-
fung von Abstellmöglichkeiten von Fahrrädern in der Gellertstraße ausgegangen, sondern auch von 
einem direkten Zugang zur Fahrbahn auf Höhe der Radabstellanlagen. 
 
Anlage 
Eingabe

Anlage - Eingabe

9767 Zeichen

An: 
Bürgeramt Köln Nippes 
z.H. Ralf Mayer und Guido Rupsch
Neusser Straße 450 
50733 Köln 
12. Juli 2019
Beschwerde/Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW über die Einschränkung meiner Mobilität in der             
Gellertstraße sowie Antrag zur Veränderung der aktuellen Raumverteilung 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
ich wende mich mit einer Beschwerde/Bürgereingabe gem. § 24 der Gemeindeordnung NRW an das              
Bezirksamt Köln-Nippes bzw. damit an die Bezirksvertretung Köln-Nippes. Es geht mir um die             
Verteilung des öffentlichen Verkehrs-Raums in der Gellertstraße, für den ich eine Veränderung der             
gegebenen Verhältnisse wie folgt beantragen/anregen möchte. 
Welche Probleme bestehen? 
1.) Autos dürfen auf beiden Straßenseiten jeweils mit zwei Rädern auf dem Gehweg parken. An              
verschiedenen Stellen ist der Gehweg deshalb die meiste Zeit weniger als einen Meter breit.              
Warum dürfen parkende Autos mir mit einem Kinderwagen (und auch Rollstuhlfahrenden)           
die Nutzung des Gehwegs verunmöglichen? 
2.) Es kommt immer wieder vor, dass ich mit einem Lastenrad oder Kinderfahrradanhänger            
nicht von unserem Haus auf die Straße gelange, weil Autos A) so eng aneinander parken,               
dass ich nicht zwischen diesen durch auf die Straße komme und/oder B) Autos so weit auf                
dem Gehweg parken, dass es zu schmal ist, um von unserem Hauseingang mit dem Fahrrad               
auf den Gehweg abzubiegen. Real habe ich also immer wieder ​keineMöglichkeit, mit             
meinem präferierten Verkehrsmittel (Lastenrad oder Fahrrad mit Kinderanhänger) das Haus          
zu verlassen. Warum wird die Ein-/Ausfahrt für jede private Autogarage Tag und Nacht             
freigehalten, die Ein-/Ausfahrt für mich mit einem Fahrrad aber nie? 
3.) Es gibt in der gesamten Gellertstr. ca. 90 öffentliche Parkplätze für Autos (je links und rechts                
der Fahrbahn), hingegen aber keinen einzigen Fahrradparkplatz. Das führt dazu, dass           
Fahrräder häufig an die Zäune der Privatgrundstücke angeschlossen werden. Die Gehwege           
sind deshalb noch enger, als sie durch das rechtlich vorgegebene Autoparken auf den             
Gehwegen ohnehin sind. Warum wird die gesamte öffentliche Parkfläche ausschließlich          
Personen zugestanden die ein Auto haben und in keinster Weise Personen zugestanden, die             
ein Fahrrad nutzen?

Was sich m.E. ändern muss: 
1. Damit ich unser Haus mit Fahrrad und Kinderanhänger verlassen kann, muss das Parken vor             
unserem Hauseingang m.E. genauso eingeschränkt werden, wie es für Einfahrten oder          
Garagen eingeschränkt wird.
2. Wenn die Verkehrsmittel Fahrrad und PKW​gleichberechtigtsein sollen, bedeutet das für die            
Verteilung der öffentlichen Flächen, dass es ebenso wie Autoparkplätze auch         
Fahrradparkplätze geben muss. Ich möchte auch die Möglichkeit haben, mein Verkehrsmittel          
Fahrrad auf öffentlichen Parkflächen in der Nähe unseres Zuhause sicher und legal parken zu             
können; so wie es für Autos selbstverständlich der Fall ist.
3. Eine Straße, die zwischen den Privatgrundstücken auf beiden Seiten meist etwa 10 Meter            
breit ist und für die Feuerwehr eine mind. 3,05 Meter breite Durchfahrt garantieren muss,             
kann nur dann eine real nutzbare Gehwegbreite von jeweils mind. 1,5 Metern garantieren,            
wenn lediglich auf einer Straßenseite Autos parken dürfen. Das Parken von Autos auf            1
beiden Straßenseiten zu erlauben, bedeutet zwangsläufig meine Möglichkeiten       
einzuschränken, mit dem Kinderwagen spazieren zu gehen. Ich möchte das Recht haben, mit            
unserem Kinderwagen durch die Gellertstr. spazieren zu können und denke deshalb, dass           
Parken auf eine Straßenseite beschränkt werden muss.
Zur Veranschaulichung habe ich vor ein paar Monaten auch einen Blogbeitrag geschrieben, der die              
Situation zusätzlich mit Fotos illustriert. Sie finden eine Kopie dieses Beitrags diesem Schreiben             
angehängt. Alterantiv schauen Sie hierzu bitte auf ​http://weitausmehr.de/gellertstr/​. 
Sollten Ihrerseits Fragen bestehen, stehe ich für ein Gespräch gerne bereit. 
Mit freundlichen Grüßen, 
l 
1 10 Meter Breite minus 2,2 Meter für ein parkendes Auto - 2*1,5 Meter für die Gehwege - 3,05 Meter für den 
fahrenden Verkehr bedeutet, dass maximal noch 1,75 Meter übrig sind. Das ist schlicht zu wenig für eine 
weitere Reihe parkende Autos; insbesondere wenn darüber hinaus davon ausgegangen wird, dass die 
parkenden Autos nicht immer so parken können, dass immer exakt nur 3,05 Meter Breite für den 
Straßenverkehr übrig bleiben. 
2

Die Verteilung öffentlicher Fläche in der Gellertstraße 
Früher vs. Heute 
Ich wohne in der Gellertstraße in Köln-Nippes. Das ist eine kleine Einbahnstraße die             
früher wie folgt aussah: 
Abb. 1 
3

Heute sieht sie so aus: 
Abb. 2 
Allein die Gegenüberstellung von früher und heute zeigt, wie sich die Verteilung des             
Raums zugunsten von Autos verändert hat. 
In dieser Einbahnstraße dürfen Autos über die gesamte Länge der Straße auf beiden             
Straßenseiten parken. Dabei ist es laut Beschilderung vorgesehen, dass sie hierfür mit            
zwei Rädern auf dem Gehweg stehen. Bereits dadurch ist der Gehweg häufig recht             
schmal: 
4

Abb. 3 
5

Zudem parken Fahrräder an den Zäunen: 
Abb. 4 
Das führt wiederum dazu, dass der Gehweg nicht nur von Autos, sondern auch von              
Fahrrädern verkleinert wird. Insgesamt bleibt so häufig nur eine Gehwegbreite von 1,5            
Metern. Immer wieder aber auch deutlich weniger als das: 
6

Abb. 5 
7

Abb. 6 
8

Dass die geringe reale Breite der Gehwege ein Problem ist, merken nicht nur             
Menschen mit Kinderwagen, sondern auch Personen im Rollstuhl, die dann auf die            
Straße ausweichen müssen: 
Abb. 7 
Eigentlich gibt es genau aus diesem Grund in Köln den Beschluss (der            
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik), dass ein Gehweg mind. 2 Meter breit         
sein muss. Davon ist die Gellertstr. weit entfernt. Allein das lässt sich also schon              
kritisieren. 
Wer ist verantwortlich? 
Nun könnte man für die engen Gehwege aber die parkenden Fahrräder verantwortlich            
machen, weil diese im Gegensatz zu den Autos nicht auf öffentlichen, dafür            
vorgesehenen Parkflächen stehen und deshalb den Weg unrechtmäßig verengen.         
Rechtlich betrachtet ist das aktuell korrekt. 
9

Allerdings gilt es hierbei folgendes zu beachten: In der Gellertstr. können ca. 90 Autos              
auf den öffentlichen Parkplätzen links und rechts der Straße parken. Entgegengesetzt           
gibt es in der gesamten Str. keinen einzigen öffentlichen Parkplatz für Fahrräder. Die             
einzigen Beschränkungen zum Parken der Autos finden sich dort, wo Einfahrten für            
Autos sind (Garagen oder private Parkplätze). Parken wird also nur da beschränkt, wo             
es den Zugang zu anderen privaten Autoparkplätzen verhindert. 
Der Zugang zum eigenen Hauseingang (um im Hinterhof ein Fahrrad zu parken) muss             
von Autos entsprechend auch nicht freigehalten werden. Das führt dazu, dass man mit             
einem Fahrrad immer zu einer Garageneinfahrt vorfahren muss, um von der Straße            
auf den Bürgersteig wechseln zu können, und dann auf dem Bürgersteig zum eigenen             
Hauseingang schieben muss. Allerdings ist genau das gar nicht immer möglich, weil ein             
Fahrrad mit Kinderanhänger häufig zu breit ist, um überhaupt zur eigenen           
Hauseinfahrt zu gelangen (siehe bspw. Abb. Nr. 6). Aus diesem Grund kommt es vor,              
dass wir mit unserem Fahrradanhänger das Haus nicht verlassen können. 
Deutlich wird: 
1.) Es gibt sehr viel öffentliche Fläche für Autos und keine für Fahrräder. 
2.) Das Parken von Autos wird nur dort eingeschränkt, wo es das private Parken von               
Autos behindert, nicht dort, wo es Einfahrten für Fahrräder (durch die Haustür in den              
Hinterhof) behindert. 
Vor diesem Hintergrund ist es m.E. völlig unangemessen, die parkenden Fahrräder zu            
kritisieren. Stattdessen gilt es, die strukturelle Verteilung der öffentlichen Flächen zu           
kritisieren. Diese Verteilung nämlich privilegiert systematisch Autos und diskriminiert         
systematisch Fußverkehr, Rollstuhlfahrende und Fahrradfahrende.  
Was muss sich ändern? 
1.) Es braucht m.E. deutlich mehr öffentliche Fahrradparkplätze an verschiedenen          
Stellen der Straße, damit der Gehweg wieder frei wird. 
2.) Der Parkraum muss neu gestaltet werden: Unsere Straße ist ziemlich genau 10             
Meter breit. Wenn die Gehwege auf beiden Seiten 2 Meter breit sein sollen, damit sie               
alle Menschen nutzen können, bleiben noch 6 Meter übrig. Nun möchte die            
Feuerwehr, dass eine Straße mindestens 3 Meter breit ist, damit sie jederzeit            
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durchkommt. Es bleiben also noch 3 Meter übrig für parkende Autos. Ein Auto ist              
zwischen 1,9 und 2,3 Meter breit. Rein mathematisch betrachtet ist also nicht            
genügend Platz dafür, dass auf beiden Seiten Autos parken. Wenn wir also den             
unterschiedlichen Vekehrsteilnehmer*innen einräumen wollen, am Verkehr      
teilzunehmen, dürften in der Gellertstr. Autos nur noch auf einer Seite parken ( nicht              
mehr auf dem Gehweg). Entweder könnte die restliche Straßenbreite dann für           
Fahrradparkplätze genutzt werden, oder es müssten zwischen den parkenden Autos          
Fahrradparkplätze etabliert werden. 
11

Beratungsverlauf (1)

04.06.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Gellertstraße
  • Neusser Straße 450
  • Straße 4

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2816/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
28.08.2019
Erstellt
15.08.2019 15:00