V/0139/2022
Gewaltbericht 2021
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Berichtsvorlage
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V/0139/2022 V/0139/2022 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Gewaltvorfälle bei der Stadt Münster 2021 Beratungsfolge 10.03.2022 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 29.03.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Bericht Bei der Stadt Münster sind alle Mitarbeitenden dazu aufgerufen, einen Gewaltvorfall am Arbeitsplatz im Sinne der Grundsatzerklärung „Null T oleranzgegenüber Gewalthandlungen“ zu melden. Nachdem die Gewaltmeldungen bis 2019 jährlich deutlich gestiegen sind, wurden in 2020 und in 2021 deutlich weniger Vorfälle gemeldet. Nach einem Höchststand von 93 Gewaltmeldungen in 2019 ist die Zahl der Gewaltmeldungen in 2021 mit 60 auf das Niveau von 2017 gesunken. Die gesunkenen Gewaltmeldungen sind auf den ersten Blick ein gutes Zeichen. Allerdings muss aufgrund der in 2021 weiterhin veränderten Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie die Entwicklung insgesamt kritisch betrachtet werden. Der vermehrte Einsatz von Sicherheitsdiensten zur Einhaltung der Corona-Schutzverordnungen im Verbund mit einer weitgehenden Steuerung der Kunden/ Kundinnen über T erminvergabenhatte nach Einschätzung der Verwaltung eine präventive Wirkung und hat dazu beigetragen, dass weniger Gewaltvorfälle ausgeübt wurden. Zugleich steht auch die Art der Gewaltvorfälle in 2021 häufig im Zusammenhang der Corona- Pandemie. Mehrere Gewaltvorfälle beruhen auf einem Verstoß gegen die Corona-Schutzverordnung. Personal- und Organisationsamt 02.03.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Franke T elefon:492-1185 FrankeML@stadt- muenster.de - 2 - V/0139/2022 Ämter / Einrichtungen Gewaltvorfälle Hausverbote 2017 2018 2019 2020 2021 2017 2018 2019 2020 2021 20 Amt für Finanzen und Beteiligungen 3 - 2 - - 2 - 1 - 32 Ordnungsamt 10 10 16 16 18 - 2 1 2 1 33 Amt für Bürger- und Ratsservice 2 5 8 4 1 2 3 4 2 1 36 Rechts- und Ausländeramt 1 - 1 1 - - 1 - - - 37 Feuerwehr 25 21 28 15 9 - - - - - 40 Amt für Schule und Weiterbildung - - 1 - 2 - - - - - 41 Kulturamt 1 - - - - - - - - - 42 Stadtbücherei - - 5 8 - - - - 2 - 44 Westfälische Schule für Musik - - - 1 - - - 45 Stadtmuseum - - - - - - 1 - - - 50 Sozialamt 9 24 27 11 12 6 11 7 5 4 51 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 2 4 1 2 4 - 1 - - 1 52 Sportamt - - - 3 - - - - 2 - 53 Gesundheits- und Veterinäramt 1 1 - 1 3 - - - - - 59 Jobcenter Münster 3 4 4 6 3 24 7 7 6 1 62 Vermessungs- und Katasteramt - - - - - - - - - - 67 Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit - - - - 1 - - - - - AWM 2 1 - 1 7 - - - - 3 Dez. OB/1 1 - - 1 - - 1 - - - Villa ten Hompel - 1 - - - - 1 - - - Stadthaus 1 - - - - - - - - - - insgesamt 60 71 93 70 60 34 28 20 19 11 Anzahl betroffener Mitarbeiter/- innen 95 94 140 82 69 w / m / d 24/71/0 36/58/0 46/94/0 32/49/1 24/45/0 - 2 - V/0139/2022 Die gemeldeten Gewaltvorfälle erstrecken sich über 15 Ämter und Einrichtungen (Abb.1). Aus dem Ordnungsamt wurden mit 18 die meisten Vorfälle gemeldet, gefolgt von 15 Gewaltmeldungen von der Feuerwehr und 12 Meldungen aus dem Sozialamt. Damit wurden aus diesen drei Ämtern wie in den Vorjahren die meisten Vorfälle gemeldet. Zudem fallen die gestiegenen Gewaltmeldungen bei den Abfallwirtschaftsbetrieben auf, die sich auf den Recyclinghöfen sowie bei Reinigungsarbeiten am Aasee im Juni 2021 ereignet haben. Abb. 1: Gewaltmeldungen in 2021 nach Ämtern im Zeitvergleich – absolute Zahlen Bei den Gewaltmeldungen in 2021 fällt wie in den beiden Vorjahren auf, dass aus dem Amt für Bürger- und Ratsservice, dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie aus dem Jobcenter nur wenige Gewaltvorfälle gemeldet wurden, obwohl in diesen Ämtern ebenfalls hohe Zahlen von Kunden und Kundinnen betreut werden. Diese Ämter wurden Anfang 2020 zur Sensibilisierung angeschrieben und auf die hohe subjektive Wahrnehmung, die Belastungswirkung und die grundsätzliche Bedeutung einer Gewaltmeldung hingewiesen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden u.a. in den Stadthäusern 1 und 2 Sicherheitsdienste zur Regelung des Eingangs eingesetzt, sodass auch vor diesem Hintergrund abzuwarten bleibt, wie sich die Anzahl der Gewaltmeldungen in diesen Ämtern entwickeln wird. Die Betrachtung der gemeldeten Gewaltvorfälle nach Ämtern in Relation zur Mitarbeitendenzahl zeigt, dass mit 9,5% das Ordnungsamt die meisten Vorfälle gemeldet hat. Das Sozialamt folgt mit 5,6% und die Feuerwehr mit 2,1%. Dabei lässt sich der relativ geringe Prozentsatz bei der Feuerwehr insbesondere auf die hohe Mitarbeitendenzahl zurückführen. In den weiteren Ämtern bewegen sich die Zahlen auf sehr niedrigem Niveau (Abb. 2). - 2 - V/0139/2022 Abb. 2: Gewaltmeldungen nach Ämtern relativ zur Mitarbeiterzahl – in Prozent Bei der Betrachtung des betroffenen Geschlechts fällt in 2021 erneut auf, dass deutlich mehr Männer als Frauen von Gewaltvorfällen betroffen waren (24 Frauen und 45 Männer). Das geht insbesondere auf die Gewaltvorfälle im Ordnungsamt, bei der Feuerwehr sowie bei den Abfallwirtschaftsbetrieben zurück, in denen prozentual deutlich mehr Männer als Frauen beschäftigt sind. Im Sozialamt, im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, im Gesundheits- und Veterinäramt sowie im Jobcenter waren hingegen vor allem Frauen betroffen (Abb. 3). Abb. 3: Gewaltmeldungen in 2021 aufgeteilt nach Geschlecht und Ämtern – absolute Zahlen - 2 - V/0139/2022 Die gemeldeten Vorfälle wurden durch das Personal- und Organisationsamt den Stufen von Gewalt entsprechend der GA „Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz – Handlungsempfehlung für die Stadtverwaltung Münster“ zugeordnet (Abb. 4). Von den insgesamt 60 Gewaltmeldungen entsprechen mit 37 die meisten Fälle der Stufe 4. Zur Stufe 4 gehören z.B. Körperverletzung, Bedrohung, Anspucken, Anschreien aus kürzester Distanz, anonyme Drohbriefe, üble Nachrede sowie Beleidigung (auch unter Nutzung des Internets oder sonstiger Medien). 18 Vorfälle wurden der Stufe 2 zugeordnet, unter die z. B. distanzloses Verhalten oder verbale Aggressionen fallen. Zudem gehören 4 Fälle von Sachbeschädigung der Stufe 3 an. In 2021 entsprach wie im Vorjahr kein Gewaltvorfall der höchsten Stufe von Gewalt (Stufe 5), unter die Geiselnahmen oder Amoklauf fallen. Abb. 4: Gewaltmeldungen in 2021 nach Stufen der Gewalt – absolute Zahlen Die Gewaltstatistik wurde um den Aspekt der Schwerbehinderung ergänzt. In 2021 wurde jedoch bei keiner Person, die einen Gewaltvorfall erlebt hat, eine Schwerbehinderung festgestellt. Seit dem Beginn des Jahres 2021 wurde die Gewaltmeldung um die Zuordnung ergänzt, ob der Vorfall in einem sexistischen, homophoben, rassistischen oder ableistischen Zusammenhang stand. Diese Ergänzung bietet in erster Linie weitere Informationen für die Auswertung, sie sensibilisiert aber auch für einen sexistischen, homophoben, rassistischen oder ableistischen Kontext der Gewalttat. 12 Gewaltvorfällen standen in einem sexistischen Zusammenhang. Dabei fällt auf, dass es sich bei allen Vorfälle um verbale sexistische Äußerungen handelt. In 2021 wurde bei keiner Gewalttat ein rassistischer, homophober oder ableistischer Hintergrund festgestellt. homophob sexistisch rassistisch ableistisch Amt 32 6 Amt 37 1 Amt 50 3 Amt 51 AWM 2 Insgesamt 12 T ab.1: Gewaltmeldungen nach Ämtern mit homophoben, sexistischen, rassistischen oder ableistischen Zusammenhang - 2 - V/0139/2022 Des Weiteren wurde das Geschlecht des Täters/ der Täterin dokumentiert: 53 Männer und 8 Frauen waren in 2021 Täter/ Täterinnen. Die sexistischen Äußerungen gehen auf Männer zurück, bis auf einen Vorfall, an dem sowohl eine Frau als auch ein Mann beteiligt waren. In der stadtinternen Handlungsempfehlung „Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz“ ist festgelegt, dass die Stadt Münster ab einem Gewaltvorfall der Stufe 3 Strafanzeige oder Strafantrag stellt. Insgesamt wurden im letzten Jahr 21 Strafanzeigen und Strafanträge gestellt. Bisher erhielt das Personal- und Organisationsamt keine Information darüber, ob seitens der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft Rückmeldungen eingehen, ob Verfahren eingestellt wurden oder ob es zur Ahndung kam. Aus diesem Grund wurden die Formulare „Strafanzeige“ und „Strafantrag“ um die Bitte einer Eingangsbestätigung unter Angabe der Vorgangsnummer / des Aktenzeichens sowie die Bitte um Auskunft über den Ausgang des Strafverfahrens ergänzt. Zudem wurden die Ämter aufgefordert mitzuteilen, ob der Täter / die Täterin die T ateingeräumt hat, ob das Verfahren eingestellt wurde oder ob es zu einem Urteil kam. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen dem Personal- und Organisationsamt jedoch keine Informationen zum Ausgang der Verfahren vor. In 2021 wurden insgesamt an 11 Standorten Sicherheitsdienste eingesetzt (Amt für Bürger- und Ratsservice, Stadtbücherei, Rechts- und Ausländeramt, Sozialamt (Standorte Hafenstraße und Von- Steuben-Straße), Jobcenter (Standorte Stadthaus 2, Nord, Hiltrup, Wolbeck und Oxford-Kaserne), Stadtmuseum, Kulturamt, Ordnungsamt, Sportamt, Amt für Wohnungs- und Quartiersentwicklung, Münster Marketing). Die Mehrzahl der Einsätze wurden mit der Einhaltung der Corona- Schutzverordnung begründet und dienten nicht primär der Gewaltprävention. Im Juni 2021 wurde das landesweite Projekt NRW-Initiative „Mehr Schutz und Sicherheit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst“ von der Landesregierung NRW beschlossen, in dem die Stadt Münster mitarbeitet. Im Rahmen des Projektes werden ein Präventionsleitfaden und eine Internetseite erstellt, die den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Informationen rund um das Thema Gewalt am Arbeitsplatz liefert. Darüber hinaus wird das Projekt durch aktuelle Forschungen begleitet. Zum Schutz der Mitarbeitenden soll bei der Stadt Münster eine Gefährdungsdatei errichtet werden. In diese zentrale Datei sollen Personen, die durch einen Gewaltvorfall gegenüber städtischen Mitarbeitenden auffällig geworden sind, gespeichert werden. Dadurch können Mitarbeitende vor einem T erminmit einer Kundin oder einem Kunden durch Namenseingabe abfragen, ob es sich bei dem Kunden/ der Kundin um einen potentiellen Gefährder / eine potentielle Gefährderin handelt und dementsprechend präventive Maßnahmen, wie z.B. die Wahrnehmung von T erminenzu zweit, ergreifen. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage A - 2 - V/0139/2022
Anlage A
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Anlage A zur V/0139/2022 Kurzüberblick Es wird über die im Jahr 2021 gemeldeten Gewaltvorfälle gegenüber Mitarbeitende der Stadt Münster sowie aktuelle Änderung rund um das Thema Gewalt am Arbeitsplatz berichtet. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dem Bericht sollen Zahlen und Entwicklungen rund um das Thema Gewalt am Arbeitsplatz dokumentiert werden. Sie stellen die Grundlage für Anpassungen und Veränderungen in den Maßnahmen zur Prävention und zur Nachsorge von Gewaltvorfällen dar. Im Ausschuss und im Verwaltungsvorstand wird jährlich über die Gewaltvorfälle berichtet. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Von-Steuben-Straße
- Hafenstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0139/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.02.2022
- Erstellt
- 21.02.2022 10:17