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V/0139/2022

Gewaltbericht 2021

Vorlagen 21.02.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung, Sitzung am 29.03.2022, TOP 9

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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V/0139/2022
V/0139/2022
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Gewaltvorfälle bei der Stadt Münster 2021
Beratungsfolge
10.03.2022 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
29.03.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Bericht
Bei der Stadt Münster sind alle Mitarbeitenden dazu aufgerufen, einen Gewaltvorfall am Arbeitsplatz
im Sinne der Grundsatzerklärung „Null T oleranzgegenüber Gewalthandlungen“ zu melden. Nachdem
die Gewaltmeldungen bis 2019 jährlich deutlich gestiegen sind, wurden in 2020 und in 2021 deutlich
weniger Vorfälle gemeldet. Nach einem Höchststand von 93 Gewaltmeldungen in 2019 ist die Zahl
der Gewaltmeldungen in 2021 mit 60 auf das Niveau von 2017 gesunken.
Die gesunkenen Gewaltmeldungen sind auf den ersten Blick ein gutes Zeichen. Allerdings muss
aufgrund der in 2021 weiterhin veränderten Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie die
Entwicklung insgesamt kritisch betrachtet werden. Der vermehrte Einsatz von Sicherheitsdiensten zur
Einhaltung der Corona-Schutzverordnungen im Verbund mit einer weitgehenden Steuerung der
Kunden/ Kundinnen über T erminvergabenhatte nach Einschätzung der Verwaltung eine präventive
Wirkung und hat dazu beigetragen, dass weniger Gewaltvorfälle ausgeübt wurden.
Zugleich steht auch die Art der Gewaltvorfälle in 2021 häufig im Zusammenhang der Corona-
Pandemie. Mehrere Gewaltvorfälle beruhen auf einem Verstoß gegen die Corona-Schutzverordnung.
Personal- und
Organisationsamt
02.03.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Franke
T elefon:492-1185
FrankeML@stadt-
muenster.de

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V/0139/2022
Ämter /
Einrichtungen
Gewaltvorfälle   Hausverbote 
2017 2018 2019 2020 2021 2017 2018 2019 2020 2021
20 Amt für
Finanzen und
Beteiligungen
3 - 2 - - 2 - 1 -
 
32
Ordnungsamt 10 10 16 16 18 - 2 1 2 1
33 Amt für
Bürger- und
Ratsservice
2 5 8 4 1 2 3 4 2 1
36 Rechts- und
Ausländeramt 1 - 1 1 - - 1 - -
-
37 Feuerwehr 25 21 28 15 9 - - - - -
40 Amt für
Schule und
Weiterbildung
- - 1 - 2 - - - -
-
41 Kulturamt 1 - - - - - - - - -
42
Stadtbücherei - - 5 8 - - - - 2 -
44 Westfälische
Schule für Musik - - - 1 -       - -
45
Stadtmuseum - - - - - - 1 - - -
50 Sozialamt 9 24 27 11 12 6 11 7 5 4
51 Amt für
Kinder,
Jugendliche und
Familien
2 4 1 2 4 - 1 - - 1
52 Sportamt - - - 3 - - - - 2 -
53
Gesundheits-
und
Veterinäramt
1 1 - 1 3 - - - - -
59 Jobcenter
Münster 3 4 4 6 3 24 7 7 6 1
62
Vermessungs-
und Katasteramt
- - - - - - - - -
-
67 Amt für
Grünflächen,
Umwelt und
Nachhaltigkeit
- - - - 1 - - - - -
AWM 2 1 - 1 7 - - - - 3
Dez. OB/1 1 - - 1 - - 1 - - -
Villa ten Hompel - 1 - - - - 1 - - -
Stadthaus 1 - - - - - - - - - -
insgesamt 60 71 93 70 60 34 28 20 19 11
Anzahl
betroffener
Mitarbeiter/-
innen
95 94 140 82 69
w / m / d 24/71/0 36/58/0 46/94/0 32/49/1 24/45/0

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V/0139/2022
Die gemeldeten Gewaltvorfälle erstrecken sich über 15 Ämter und Einrichtungen (Abb.1). Aus dem
Ordnungsamt wurden mit 18 die meisten Vorfälle gemeldet, gefolgt von 15 Gewaltmeldungen von der
Feuerwehr und 12 Meldungen aus dem Sozialamt. Damit wurden aus diesen drei Ämtern wie in den
Vorjahren die meisten Vorfälle gemeldet. Zudem fallen die gestiegenen Gewaltmeldungen bei den
Abfallwirtschaftsbetrieben auf, die sich auf den Recyclinghöfen sowie bei Reinigungsarbeiten am
Aasee im Juni 2021 ereignet haben.
Abb. 1: Gewaltmeldungen in 2021 nach Ämtern im Zeitvergleich – absolute Zahlen
Bei den Gewaltmeldungen in 2021 fällt wie in den beiden Vorjahren auf, dass aus dem Amt für
Bürger- und Ratsservice, dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie aus dem Jobcenter nur
wenige Gewaltvorfälle gemeldet wurden, obwohl in diesen Ämtern ebenfalls hohe Zahlen von Kunden
und Kundinnen betreut werden. Diese Ämter wurden Anfang 2020 zur Sensibilisierung angeschrieben
und auf die hohe subjektive Wahrnehmung, die Belastungswirkung und die grundsätzliche Bedeutung
einer Gewaltmeldung hingewiesen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden u.a. in den Stadthäusern
1 und 2 Sicherheitsdienste zur Regelung des Eingangs eingesetzt, sodass auch vor diesem
Hintergrund abzuwarten bleibt, wie sich die Anzahl der Gewaltmeldungen in diesen Ämtern
entwickeln wird.
Die Betrachtung der gemeldeten Gewaltvorfälle nach Ämtern in Relation zur Mitarbeitendenzahl zeigt,
dass mit 9,5% das Ordnungsamt die meisten Vorfälle gemeldet hat. Das Sozialamt folgt mit 5,6% und
die Feuerwehr mit 2,1%. Dabei lässt sich der relativ geringe Prozentsatz bei der Feuerwehr
insbesondere auf die hohe Mitarbeitendenzahl zurückführen. In den weiteren Ämtern bewegen sich
die Zahlen auf sehr niedrigem Niveau (Abb. 2).

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V/0139/2022
Abb. 2: Gewaltmeldungen nach Ämtern relativ zur Mitarbeiterzahl – in Prozent
Bei der Betrachtung des betroffenen Geschlechts fällt in 2021 erneut auf, dass deutlich mehr Männer
als Frauen von Gewaltvorfällen betroffen waren (24 Frauen und 45 Männer). Das geht insbesondere
auf die Gewaltvorfälle im Ordnungsamt, bei der Feuerwehr sowie bei den Abfallwirtschaftsbetrieben
zurück, in denen prozentual deutlich mehr Männer als Frauen beschäftigt sind. Im Sozialamt, im Amt
für Kinder, Jugendliche und Familien, im Gesundheits- und Veterinäramt sowie im Jobcenter waren
hingegen vor allem Frauen betroffen (Abb. 3).
Abb. 3: Gewaltmeldungen in 2021 aufgeteilt nach Geschlecht und Ämtern – absolute Zahlen

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V/0139/2022
Die gemeldeten Vorfälle wurden durch das Personal- und Organisationsamt den Stufen von Gewalt
entsprechend der GA „Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz – Handlungsempfehlung für die
Stadtverwaltung Münster“ zugeordnet (Abb. 4). Von den insgesamt 60 Gewaltmeldungen entsprechen
mit 37 die meisten Fälle der Stufe 4. Zur Stufe 4 gehören z.B. Körperverletzung, Bedrohung,
Anspucken, Anschreien aus kürzester Distanz, anonyme Drohbriefe, üble Nachrede sowie
Beleidigung (auch unter Nutzung des Internets oder sonstiger Medien). 18 Vorfälle wurden der Stufe 2
zugeordnet, unter die z. B. distanzloses Verhalten oder verbale Aggressionen fallen. Zudem gehören
4 Fälle von Sachbeschädigung der Stufe 3 an. In 2021 entsprach wie im Vorjahr kein Gewaltvorfall
der höchsten Stufe von Gewalt (Stufe 5), unter die Geiselnahmen oder Amoklauf fallen.
Abb. 4: Gewaltmeldungen in 2021 nach Stufen der Gewalt – absolute Zahlen
Die Gewaltstatistik wurde um den Aspekt der Schwerbehinderung ergänzt. In 2021 wurde jedoch bei
keiner Person, die einen Gewaltvorfall erlebt hat, eine Schwerbehinderung festgestellt.
Seit dem Beginn des Jahres 2021 wurde die Gewaltmeldung um die Zuordnung ergänzt, ob der
Vorfall in einem sexistischen, homophoben, rassistischen oder ableistischen Zusammenhang stand.
Diese Ergänzung bietet in erster Linie weitere Informationen für die Auswertung, sie sensibilisiert aber
auch für einen sexistischen, homophoben, rassistischen oder ableistischen Kontext der Gewalttat. 12
Gewaltvorfällen standen in einem sexistischen Zusammenhang. Dabei fällt auf, dass es sich bei allen
Vorfälle um verbale sexistische Äußerungen handelt. In 2021 wurde bei keiner Gewalttat ein
rassistischer, homophober oder ableistischer Hintergrund festgestellt.
  homophob sexistisch rassistisch ableistisch
Amt 32   6    
Amt 37 1
Amt 50 3
Amt 51
AWM 2
Insgesamt 12    
T ab.1: Gewaltmeldungen nach Ämtern mit homophoben, sexistischen, rassistischen oder ableistischen Zusammenhang

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V/0139/2022
Des Weiteren wurde das Geschlecht des Täters/ der Täterin dokumentiert: 53 Männer und 8 Frauen
waren in 2021 Täter/ Täterinnen. Die sexistischen Äußerungen gehen auf Männer zurück, bis auf
einen Vorfall, an dem sowohl eine Frau als auch ein Mann beteiligt waren.
In der stadtinternen Handlungsempfehlung „Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz“ ist festgelegt, dass
die Stadt Münster ab einem Gewaltvorfall der Stufe 3 Strafanzeige oder Strafantrag stellt. Insgesamt
wurden im letzten Jahr 21 Strafanzeigen und Strafanträge gestellt. Bisher erhielt das Personal- und
Organisationsamt keine Information darüber, ob seitens der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft
Rückmeldungen eingehen, ob Verfahren eingestellt wurden oder ob es zur Ahndung kam. Aus diesem
Grund wurden die Formulare „Strafanzeige“ und „Strafantrag“ um die Bitte einer Eingangsbestätigung
unter Angabe der Vorgangsnummer / des Aktenzeichens sowie die Bitte um Auskunft über den
Ausgang des Strafverfahrens ergänzt. Zudem wurden die Ämter aufgefordert mitzuteilen, ob der Täter
/ die Täterin die T ateingeräumt hat, ob das Verfahren eingestellt wurde oder ob es zu einem Urteil
kam. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen dem Personal- und Organisationsamt jedoch keine Informationen
zum Ausgang der Verfahren vor.
In 2021 wurden insgesamt an 11 Standorten Sicherheitsdienste eingesetzt (Amt für Bürger- und
Ratsservice, Stadtbücherei, Rechts- und Ausländeramt, Sozialamt (Standorte Hafenstraße und Von-
Steuben-Straße), Jobcenter (Standorte Stadthaus 2, Nord, Hiltrup, Wolbeck und Oxford-Kaserne),
Stadtmuseum, Kulturamt, Ordnungsamt, Sportamt, Amt für Wohnungs- und Quartiersentwicklung,
Münster Marketing). Die Mehrzahl der Einsätze wurden mit der Einhaltung der Corona-
Schutzverordnung begründet und dienten nicht primär der Gewaltprävention.
Im Juni 2021 wurde das landesweite Projekt NRW-Initiative „Mehr Schutz und Sicherheit von
Beschäftigten im öffentlichen Dienst“ von der Landesregierung NRW beschlossen, in dem die Stadt
Münster mitarbeitet. Im Rahmen des Projektes werden ein Präventionsleitfaden und eine Internetseite
erstellt, die den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Informationen rund um das Thema Gewalt
am Arbeitsplatz liefert. Darüber hinaus wird das Projekt durch aktuelle Forschungen begleitet.
Zum Schutz der Mitarbeitenden soll bei der Stadt Münster eine Gefährdungsdatei errichtet werden. In
diese zentrale Datei sollen Personen, die durch einen Gewaltvorfall gegenüber städtischen
Mitarbeitenden auffällig geworden sind, gespeichert werden. Dadurch können Mitarbeitende vor
einem T erminmit einer Kundin oder einem Kunden durch Namenseingabe abfragen, ob es sich bei
dem Kunden/ der Kundin um einen potentiellen Gefährder / eine potentielle Gefährderin handelt und
dementsprechend präventive Maßnahmen, wie z.B. die Wahrnehmung von T erminenzu zweit,
ergreifen.
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen:
Anlage A

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V/0139/2022

Anlage A

1088 Zeichen

Anlage A zur V/0139/2022
Kurzüberblick
Es wird über die im Jahr 2021 gemeldeten Gewaltvorfälle gegenüber Mitarbeitende der Stadt
Münster sowie aktuelle Änderung rund um das Thema Gewalt am Arbeitsplatz berichtet.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit dem Bericht sollen Zahlen und Entwicklungen rund um das Thema Gewalt am Arbeitsplatz
dokumentiert werden. Sie stellen die Grundlage für Anpassungen und Veränderungen in den
Maßnahmen zur Prävention und zur Nachsorge von Gewaltvorfällen dar.
Im Ausschuss und im Verwaltungsvorstand wird jährlich über die Gewaltvorfälle berichtet.
Finanzierung
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? Ja x Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig

Beratungsverlauf (2)

10.03.2022 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.03.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Von-Steuben-Straße
  • Hafenstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0139/2022
Typ
Vorlagen
Datum
21.02.2022
Erstellt
21.02.2022 10:17