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2597/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 20.06.2024 AN0877/2024 betr.: "Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und Sauberkeit auf Spielplätzen und Grünanlagen"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 29.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 02.09.2025

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4017 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2597/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.09.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Chorweiler vom 20.06.2024 AN0877/2024 betr.: "Maßnahmen 
zur Erhöhung der Sicherheit und Sauberkeit auf Spielplätzen und Grünanlagen" 
In den letzten Jahren wurde beobachtet, dass es auf Spielplätzen und in Grünanlagen 
häufiger zu Verletzungen durch achtlos weggeworfene Glasflaschen gekommen ist. 
Die Verletzungsgefahr stellt ein großes Sicherheitsrisiko dar und muss dringend ver-
mieden werden.  
Zusätzlich ist man besorgt über den zunehmenden Konsum und Hinterlassenschaften 
von Cannabis auf öffentlichen Plätzen. Dies stellt ebenfalls ein Sicherheitsrisiko dar, 
da Kinder und andere Parkbesucher*innen mit Drogenresten oder sonstigen kontami-
nierten Materialien in Kontakt kommen Könnten. 
 
Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 
 
1. Welche konkreten Maßnahmen beabsichtig die Verwaltung zu ergreifen, um 
zukünftige derartige Verletzungen durch weggeworfene Glasflasche zu verhin-
dern? 
 
2. Gib es Pläne für verstärkte Reinigungsaktionen oder besondere Kampagnen 
zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit? 
 
3. Wie oft und in welchen Abständen werden Kontrollen durchgeführt, um die Si-
cherheit auf Spielplätzen und in Grünanlagen zu gewährleisten? 
 
4. Werden Kontrollen regelmäßig oder nur anlassbezogen durchgeführt? 
 
5. Welche Behörden oder Abteilungen sind für diese Kontrollen zuständig und wie 
wird die Effektivität dieser Maßnahmen bewertet? 
 
6. Welche Maßnahmen werden derzeit ergriffen, um den Konsum und die Hinter-
lassenschaften von Cannabis in diesen Bereichen zu kontrollieren und zu redu-
zieren? 
 
7. Gibt es spezielle Programme oder Kooperationen mit der Polizei, um diese 
Problematik anzugehen?

2 
 
 
8. Welche Aufklärungsmaßnahmen oder Präventionskampagnen sind geplant, um 
das Bewusstsein für die Gefahren und rechtlichen Konsequenzen des Kon-
sums von Drogen auf öffentlichen Plätzen zu schärfen? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
1. Durch regelmäßige Reinigung der Spielplätze und Grünanalgen wird versucht 
Abhilfe zu schaffen. Diese werden in der Regel von April bis Oktober wöchent-
lich sowie von Oktober bis März zweiwöchentlich seitens der Abfallwirtschafts-
betriebe Köln GmbH (AWB GmbH) gereinigt. Verunreinigungen können entfernt 
aber nicht unterbunden werden. 
 
2. Übergreifende Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit werden u.a. 
zum Thema Sauberkeit und Abfallvermeidung in der Regel jährlich umgesetzt. 
 
3. Reinigungskontrollen erfolgen analog der Reinigungsmaßnahmen. Kontrollen 
der Spielplatzgeräteausstattung erfolgen einmal wöchentlich visuell. Alle vier 
bis zwölf Wochen erfolgt eine operative Inspektion und einmal jährlich eine um-
fangreiche Hauptinspektion der Spielgeräte. 
 
4. Es erfolgen regelmäßige Sauberkeitskontrollen sowie Kontrollen der Spielge-
räte. 
 
5. Die AWB GmbH ist seitens der Dienststelle VIII/3 - e. E. Abfallwirtschaftsbetrieb 
der Stadt Köln mit der Reinigung von Spielplätzen und Grünanlagen beauftragt 
und übernimmt analog ihrer Reinigungsbeauftragung auch dort die Reinigungs-
kontrollen. Die Spielgerätekontrollen erfolgen seitens des Amtes für Land-
schaftspflege und Grünflächen. Die dafür vorgesehenen Meldewege zwischen 
der AWB GmbH, VIII/3, dem Amt für Kinder- und Jugendinteressen und dem 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen sind etabliert und bewährt. 
 
6. Die Ahndung von ordnungswidrigen Verhalten im öffentlichen Straßenland ob-
liegt dem Ordnungsamt der Stadt Köln. Um eine rechtmäßige Ahnung zu ge-
währleisten, müssen die Mitarbeitenden die Verursacher*innen allerdings in 
Tateinheit antreffen. 
 
7. Derzeit gibt es keine speziellen Programme oder Kooperationen mit der Polizei. 
 
8. Spezielle Kampagnen zu diesem Thema sind aktuell nicht geplant.

Beratungsverlauf (1)

02.09.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2597/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
29.08.2025
Erstellt
20.08.2025 10:16