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3079/2022

Verlängerung des Durchführungszeitraumes für Sanierungsmaßnahmen im Geltungsbereich der Sanierungssatzung 'Rheinboulevard beiderseits des Rheins mit Umfeld Bahnhof Köln Messe/Deutz'

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.11.2022

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Grenze des Sanierungsgebietes

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Anlage 2 Entwurf der Planung 'Weiterführung Rheinboulevard'

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Rat

11097 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/15 
 
Vorlagen-Nummer 
 3079/2022 
Freigabedatum 
 10.10.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verlängerung des Durchführungszeitraumes für Sanierungsmaßnahmen im Geltungsbereich der 
Sanierungssatzung 'Rheinboulevard beiderseits des Rheins mit Umfeld Bahnhof Köln 
Messe/Deutz'  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt gem. § 142 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) die Gültigkeit der Sanierungs-
satzung 'Rheinboulevard beiderseits des Rheins mit Umfeld Bahnhof Köln Messe/Deutz' vom 
12.11.2008 (bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Köln am 19.11.2003) bis zum 31.12.2030 zu ver-
längern. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf eine nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 1 - 
Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt. 
 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 27.10.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.10.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022 
Rat 08.12.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Ratsbeschluss zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes 'Rheinboulevard beiderseits des 
Rheins mit Umfeld Bahnhof Köln Messe/Deutz' gemäß § 142 Absatz 1, 3 und 4 des Baugesetzbuches 
(BauGB) erfolgte am 29.05.2008 (Vorlagen-Nr. 0802/2008). Mit der öffentlichen Bekanntmachung im 
Amtsblatt der Stadt Köln am 19.11.2008 trat die Festlegung des Sanierungsgebietes in Kraft. 
Auf Grundlage dieses Ratsbeschlusses realisierte die Stadt Köln mit dem Projekt 'Rheinboulevard ein-
schließlich Ufertreppe' Maßnahmen innerhalb des Sanierungsgebietes 'Rheinboulevard beiderseits des 
Rheins mit Umfeld Bahnhof Köln Messe/Deutz'. Dessen zentraler Abschnitt zwischen Hohenzollern- und 
Deutzer Brücke wurde als Impulsprojekt bereits realisiert. Die Stadt Köln beteiligte sich an dem Struktur-
programm REGIONALE 2010 mit dem städtebaulichen Leitprojekt 'Stadtentwicklung beiderseits des 
Rheins'. Zu diesem Projekt gehören neben der 'Archäologischen Zone' auch die Module 'Rheinboule-
vard’ und 'Rechtsrheinische Perspektiven / Ottoplatz / Auenweg’. 
 
Bereits abgeschlossene Projekte 
Mit dem Kölner Leitprojekt der REGIONALE 2010 sollte der Rhein als größter zusammenhängender 
Freiraum im Zentrum der Stadt stärker in den Stadtraum integriert werden. Hierzu gehörte die Öffnung 
des Siedlungsraums zum Wasser wie auch der "Brückenschlag“ über den Fluss zur Verbindung des 
links- und rechtsrheinischen Stadtraums. Neben dem Abbau von Grün- und Freiraumdefiziten waren 
insbesondere funktionale und stadtgestalterische Mängel der den Rhein begleitenden Uferflächen zu 
beheben. Mit der Neugestaltung des Ottoplatzes vor dem Bahnhof Köln Messe / Deutz sollte u. a. die 
Entwicklung des neuen Innenstadtquartiers am Bahnhof unterstützt werden. 
Die Module 'Rheinboulevard’ und 'Rechtsrheinische Perspektiven / Ottoplatz / Auenweg’ wurden auf der 
Grundlage von städtebaulichen bzw. freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahren entwickelt und umge-
setzt. 
Die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen nach dem vereinfachten Verfahren sollte bis zum 
31.12.2018 erfolgen. Innerhalb des Zeitraumes zwischen 2008 und 2018 konnten auch die wichtigsten 
Maßnahmen abgeschlossen werden. Entsprechend konnten für den Rheinboulevard samt Ufertreppe 
zwischen Deutzer Brücke und Hohenzollernbrücke bereits im August 2018 die Schlussabrechnungen 
erfolgen. 
 
Aktueller Stand 
Es steht aktuell eine weitere wesentliche Maßnahme innerhalb des Sanierungsgebietes an, weshalb 
bislang auf das Aufheben der Sanierungssatzung verzichtet wurde. Zur Komplettierung der durchgeführ-
ten Maßnahmen entsprechend der ursprünglichen Gesamtplanung soll der Ausbau des Rheinboulevards 
nach Norden hin im Bereich zwischen Hohenzollernbrücke und Tanzbrunnen erfolgen. Vorplanungen 
und Kostenberechnungen dazu sind inzwischen erfolgt. 
Die nun geplante Verlängerung des Rheinboulevards war bereits ein Modul des städtebaulichen 
Schwerpunktprojekts 'Stadtentwicklung beiderseits des Rheins'. Hierzu gewann in 2007 das Büro Plano-
rama den dazu europaweit ausgelobten landschaftsplanerischen Wettbewerb, dessen Bearbeitungsge-

3 
biet vom Tanzbrunnen bis zum Deutzer Hafen reichte. Für die Umsetzung war das Gesamtprojekt 
'Rheinboulevard' in drei Teilbereiche untergliedert worden. Der wichtige mittlere Teilbereich II (Rheinbou-
levard samt Ufertreppe) zwischen Hohenzollernbrücke und Deutzer Brücke wurde als Pilotprojekt bereits 
realisiert. Der Teilbereich I (Messe / Tanzbrunnen) zwischen der Hohenzollernbrücke und dem Tanz-
brunnen ist nun Gegenstand der aktuellen Planung. Der Teilbereich III (Deutzer Werft) zwischen Deutzer 
Brücke und Deutzer Hafen steht als letzter Abschnitt noch aus. 
Da nun konkretere Berechnungen auch zur Zeitplanung zum geplanten freiraumgestalterischen Projekt 
'Weiterführung Rheinboulevard' für den nördlichen Bereich zwischen Hohenzollernbrücke und Tanz-
brunnen vorliegen, soll das Sanierungsgebiet 'Rheinboulevard beiderseits des Rheins mit Umfeld Bahn-
hof Köln Messe/Deutz' jetzt durch diesen Beschluss mit einem festgelegten Zeitrahmen verlängert wer-
den.  
 
Erläuterung der geplanten Maßnahme 
'Weiterführung Rheinboulevard' im Bereich zwischen Hohenzollernbrücke und Tanzbrunnen 
Nach dem erfolgreichen Ausbau des mittleren Abschnittes des Rheinboulevards zwischen Deutzer Brü-
cke und Hohenzollernbrücke soll das freiraumgestalterische Projekt 'Weiterführung Rheinboulevard' im 
nördlichen Bereich zwischen Hohenzollernbrücke und Tanzbrunnen fortgeführt werden 
Für dieses Projekt wurden bereits in 2019 (Vorlagen-Nr. 1010/2019) von der Bezirksvertretung Innen-
stadt, dem Ausschuss für Umwelt und Grün sowie dem Finanzausschuss finanzielle Mittel für erste Pla-
nungsleistungen genehmigt. 
 
Planungsziele 
 Schaffung einer hochwertigen, der zentralen, stadtweiten und touristischen Bedeutung des Ortes 
entsprechenden Grün- und Wegeverbindung zwischen Rheinboulevard und Rheinpark 
 barriere- und gefahrenfreie Führung von Fußgängern und Radfahrern 
 Integrierung denkmalgeschützter Objekte (BUGA Aufsteller, BUGA Pflanzflächen, BUGA Boden-
pflastermuster, Gleise der Liliputbahn, Deportationsdenkmal) 
 funktionale Erschließung für Dienstleistungs- und Dienstfahrzeuge der Schiffsanleger und des 
Hochwasserschutzes 
 Ausbau der Fernradwegverbindung zwischen Basel und Amsterdam sowie der lokalen Verbindung 
zwischen Mülheim und Innenstadt im Mischverkehr der Fußgängerpromenade 
 
Plangebiet 
Die nördliche Weiterführung des Rheinboulevards grenzt unmittelbar an den bereits erstellten Abschnitt 
an. Der zentrale Bereich mit der Ufertreppe, dem Panoramaweg und dem Boulevard wurde als Impul-
sprojekt des Rheinboulevards von 2008 bis 2018 realisiert.  
Das Bearbeitungsgebiet umfasst die Wegeverbindung entlang der bestehenden Ufermauer und der 
ehemaligen Messe bis zum Tanzbrunnen. Dort wird es durch die bestehenden Zufahrten und nordöstli-
chen Pflanzbereiche sowie die bauliche Grenze der Unterführung nordwestlich abgeschlossen. 
Die Gesamtbearbeitungsfläche beträgt etwa 13.200 m². 
 
Entwurfskonzept für den Bereich der Messe 
Im südlichen Bereich wird das räumliche Prinzip des Boulevardbands des zentralen Rhein-boulevards in 
vereinfachter Form fortgesetzt. Es führt parallel entlang der Uferkante und ermöglicht neben der direkten 
Verbindung zum Tanzbrunnen auch den Zutritt zu den Schiffsanlegern. Auf dem öffentlichen Fuß- und 
Radweg entlang des Rheins laden auf 5,50 bis 10,00 Meter Breite befestigte Flächen zum Flanieren und 
angenehmen Radfahren ein. In Fortsetzung der räumlichen Prinzipien des Rheinboulevards gliedern 
sich großzügige Rasenflächen an die Promenade an. 
In der Wegemitte wird dazu ein Band mit Großplatten aus Beton hergestellt. Wasserseitig wird es mit

4 
Basaltpflaster und landseitig mit einem Streifen aus wassergebundener Wegedecke begrenzt. Die An-
schlussbereiche sowie die Zufahrt werden ebenfalls mit Basaltpflaster ausgebildet. 
 
Entwurfskonzept für den Bereich des Tanzbrunnen 
Die nördlich an den Boulevard angrenzende Platzfläche dient als Auftakt- und Willkommens-bereich für 
Tanzbrunnen und Rheinpark. Aufgrund der veränderten Funktion und der durch die Hochwasserschutz-
wand entstehenden räumlichen Abgrenzung erhält der Platz eine eigene Identität. 
Dies soll vor allem durch eine veränderte Formsprache der Objekte deutlich werden. Die Gestaltung des 
Platzes mit elliptisch geformten Grünflächen erinnert an charakteristische Elemente der Bundesgarten-
schau 1957 und schafft zugleich ein eigenständiges zeitgemäßes Bild.  
Hier werden neue Bereiche mit parkartiger Aufenthaltsqualität unter den Bäumen am Rhein in wasser-
gebundener Decke geschaffen. Dieser barrierefrei erreichbare Parkbereich entlang des Rheinufers bie-
tet Fußgängern die Möglichkeit, zu verweilen und abseits des Fahrrad-verkehrs zu flanieren.  
Weiteres Thema ist der barrierefreie und radfahrfreundliche Anschluss des Boulevardbandes Richtung 
Rheinpark. Fuß- und Radweg werden in einer kurvenartigen Führung vom historischen Pflaster über 
eine Asphaltdecke zur Unterführung unter den Rheinterrassen geführt. Dieser Weg fällt Richtung Norden 
bis zum Niveau unter der Unterführung ab. 
 
Radverkehr  
Die Wegeverbindung wird auch als Hauptstrecke der innerstädtischen lokalen Verbindung zwischen 
Mülheim und Innenstadt, regionalen Wegen und dem überregionalen Radverkehr der Fernradwegver-
bindung zwischen Basel und Amsterdam entwickelt.  
Sie soll gemäß der bisherigen Führung als gemeinsam geführter Geh- und Radweg in Form einer brei-
ten Promenade mit angrenzenden Flanierzonen ausgebaut werden. Nur der im Nordabschnitt zur Unter-
führung Rheinterrassen abfallende Radweg soll von dem barrierefreien Fußgängerweg getrennt ausge-
baut werden. 
Hier ist die Beantragung einer Förderung dieser Ausbaumaßnahmen der Nahmobilität vorgesehen. 
 
Zeitplanung 
Für das Jahr 2022 sind nach einer Bürgerinformation der Abschluss der Entwurfsplanung und die Erstel-
lung der Kostenberechnung als Vorlage für eine politische Beschlussfassung geplant. In der Folge könn-
ten 2023 die Ausführungsplanung und die Ausschreibung erfolgen. Der Ausbaubeginn wäre entspre-
chend der aktuellen Zeitplanung frühesten in 2024. Es wird mit einer Bauzeit von rund zwei Jahren zu-
züglich einem möglichen Verzug bei der Planung bzw. der Finanzierung bis Ende 2026 gerechnet. Der 
erwartete Zeithorizont für die abschließende Fertigstellung liegt in 2028. 
Damit sichergestellt ist, dass alle notwendigen Schritte für den Abschluss der Maßnahme 'Weiterführung 
Rheinboulevard' innerhalb des Sanierungszeitraumes zeitlich berücksichtigt werden können, ist eine 
Verlängerung der Gültigkeit der Sanierungssatzung 'Rheinboulevard beiderseits des Rheins mit Umfeld 
Bahnhof Köln Messe/Deutz' gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB bis zum 31.12.2030 erforderlich. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Karte Abgrenzung des Sanierungsgebietes 
Anlage 2 Entwurf der Planung 'Weiterführung Rheinboulevard'

Anlage 1 Grenze des Sanierungsgebietes

411 Zeichen

ANLAGE 1

zur Beschlussvorlage:

Verlängerung des
Durchführungs-
zeitraumes für

Sanierungsmaßnahmen
im Geltungsbereich der
Sanierungssatzung
'Rheinboulevard
7] beiderseits des Rheins
Amit Umfeld Bahnhof Köln
Messe/Deutz'

=== Abgrenzung
Sanierungsgebiet
'Rheinboulevard
beiderseits des Rheins
mit Umfeld Bahnhof
Köln Messe / Deutz’

(v

100 200 Meter

=

ASS Stadt köln

‚Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Anlage 2 Entwurf der Planung 'Weiterführung Rheinboulevard'

967 Zeichen

BAUHERRIN
Dateiname
PlannummerFormat
BearbeitetGezeichnet
LeistungsphaseStatus
GeprüftDatum/Unterschrift
1012_3_TB1_A_01100cm x 43 cm
LP 3VORABZUG23.06.2022
 
BordinBordinBÖHMER
Erstellt/Datum 
ÜBERSICHT
PLANAUSRICHTUNG
INDEX
Index Datum Name Änderung
Planorama LandschaftsarchitekturDipl.-Ing. (FH) Maik BöhmerSprengelstraße 1513353 Berlinfon +49 30 40 00 98 70 - 0fax +49 30 40 00 98 70 - 10rheinboulevard@planorama.euwww.planorama.eu
ENTWURFSVERFASSER/LANDSCHAFTSARCHITEKT
PROJEKTNUMMER MASSSTABP1012 1:500
PROJEKTNAME
Lageplan ÜbersichtTITEL
Rheinboulevard
Teilbereich 1 TEILBEREICH 
Stadt Köln - Die OberbürgermeisterinAmt für Landschaftspflege und GrünflächenWilly-Brandt-Platz 250679 Köln
N
+
Wassergebundene Wegedecke
Asphalt 
Rasen
Baum Bestand
BearbeitungsgrenzeVermesser, Stand: 14.09.2020
Betonplatten
Aufkantung Messe Beton
Variante T1 M2
Pflanzflächen
Basaltpflaster
Handlauf
Einfassung Pflanzfläche Tanzbrunnen GranitGranitpflaster
Hohenzollernbrücke

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1391 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/15 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3079/2022
Stand: 19.09.2025 
Sachstandsbericht  
Verlängerung des Durchführungszeitraumes für Sanierungsmaßnahmen im 
Geltungsbereich der Sanierungssatzung 'Rheinboulevard beiderseits des Rheins mit 
Umfeld Bahnhof Köln Messe/Deutz' 
Beschluss: 
Der Rat beschließt gem. § 142 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) die Gültigkeit 
der Sanierungssatzung 'Rheinboulevard beiderseits des Rheins mit Umfeld Bahnhof 
Köln Messe/Deutz' vom 12.11.2008 (bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Köln am 
19.11.2003) bis zum 31.12.2030 zu verlängern. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Gültigkeit der Sanierungssatzung 'Rheinboulevard beiderseits des Rheins mit Um-
feld Bahnhof Köln Messe/Deutz' vom 12.11.2008 wurde durch den Ratsbeschluss 
vom 08.12.2022 verlängert. Die Satzung ist dadurch bis zum 31.12.2030 weiterhin in 
Kraft. 
Nachrichtlich: 
Derzeit sind für die Weiterführung des Rheinboulevards die Leistungsphasen 4 (Ge-
nehmigungsplanung) und 5 (Ausführungsplanung) parallel in Bearbeitung. Die Bau-
maßnahmen sollen Mitte 2026 beginnen und 2028 abgeschlossen werden. 
Nächste Schritte: 
Die Sanierungssatzung wurde verlängert. Es sind diesbezüglich keine weiteren 
Schritte erforderlich. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 
Es ist kein weiterer Sachstandsbericht erforderlich.

Beratungsverlauf (3)

27.10.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.10.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.10 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2022 Rat
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Deutzer Brücke
  • Ottoplatz
  • Auenweg
  • Hohenzollernbrücke
  • Deutzer Werft
  • Am Bahnhof

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Details

Aktenzeichen
3079/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.11.2022
Erstellt
19.09.2022 13:14