3061/2017
Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2016/2017 - Bäume, Brunnen, Blumen und Gewässer im Stadtbezirk Ehrenfeld
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2939 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-4/0 Vorlagen-Nummer 09.10.2017 3061/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.10.2017 Finanzausschuss 13.10.2017 Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2016/2017 - Bäume, Brunnen, Blumen und Gewässer im Stadtbezirk Ehrenfeld Beantwortung einer Anfrage des Ratsmtglieds Frank aus der Sitzung des Finanzausschuss vom 25.09.2017 Ratsmitglied Frank bittet in der Sitzung des Finanzausschuss vom 25.09.2017 die Verwaltung um Stellungnahme, wie mit der nicht genutzten Restsumme aus dem Stadtklima-/ Stadtverschönerungs- programm 2016/2017 in Ehrenfeld umgegangen werde und ob dieser Anspruch eventuell sogar ver- falle. Da die Bezirksvertretung Ehrenfeld lediglich eine Verwendung von Mitteln in Höhe von 78.000 Euro beschlossen habe, stehen weiterhin 72.000 Euro zur Stadtverschönerung zur Verfügung. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises des Haushaltes 2016/2017 wurden für das Stadtklima-/Städteverschönerungsprogramm für den Bezirk Ehrenfeld für das Jahr 2016 Mittel in Hö- he von 50.000 € und für 2017 in Höhe von 100.000 € veranschlagt. Die für 2016 vorgesehenen Mittel wurden ins Haushaltsjahr 2017 übertragen. Mit Beschluss 1129/2017 wurden die Verwendung und Freigabe von Mitteln in Höhe von 40.360 € beschlossen. Mit der aktuellen Vorlage 2695/2017 wurden weitere 78.000 € freigeben, so dass noch Mittel in Höhe von 31.640 € zur Verwendung und Freigabe aus den Mitteln 2016/2017 verfügbar sind. Über die noch verbleibenden Mittel berät die Bezirksvertretung Ehrenfeld derzeit. Der entsprechende Beschluss soll in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 04.12.2017 ge- fasst und dem Finanzausschuss am 18.12.2017 vorgelegt werden. Entscheidungen über die Übertragung von Ermächtigungen erfolgen in Anlehnung an die vom Rat am 18.07.2013 beschlossenen „Grundsätze zur Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 22 Abs. 1, Satz 2 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW)“. Über die Regelungen des § 22 GemHVO NRW hinaus sehen diese vor, dass die Kämmerin über die Ermächtigungsübertragungen entscheidet und der Rat eine entsprechende Übersicht erhält und unter anderem, dass Ermächtigungen für Aufwendungen grundsätzlich nicht übertragen werden, in begrün- deten Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen allerdings eine Übertragung möglich ist. Aufwandsermächtigungen, die aufgrund eines politischen Veränderungsnachweises veranschlagt wurden, werden – soweit sie nicht in Anspruch genommen wurden – grundsätzlich übertragen. Insofern werden die verbleibenden Mittel, über die erst zum Jahresende ein Beschluss gefasst wird, nicht verfallen und können im Folgejahr für die entsprechenden Maßnahmen verwendet werden. gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3061/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 09.10.2017
- Erstellt
- 04.10.2017 12:00