RR 12/2023
Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.02.2023 Beschleunigung des Transformationsprozesses im Rheinischen Revier
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Sitzungsvorlage RR (230222 Anfrage Regionalrat)
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An den Vorsitzenden des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln Herrn Rainer Deppe 10. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln am 24. Februar 2023 Sehr geehrter Herr Deppe, wir bitten Sie, die beigefügte Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Regionalrats Köln am 24. Februar 2023 aufzunehmen: Beschleunigung des Transformationsprozesses im Rheinischen Revier Der vorzeitige Ausstieg aus der Kohleförderung im Jahre 2030 ist durch entsprechende Bundesgesetze sowie eine Vereinbarung zwischen RWE, dem Bundeswirtschaftsminister und der Landeswirtschaftsministerin NRW festgelegt worden. Die Leitentscheidung 2021 sieht bereits vor, 20 Quadratkilometer des ursprünglich geplanten und genehmigten Abbaugebietes nicht mehr in Anspruch zu nehmen. Die Leitentscheidung 2023 wird diese Fläche für den Tagebau Garzweiler noch einmal vergrößern. Die Braunkohlepläne werden vom Braunkohleausschuss einschließlich der Rekultivierung in diesem Sinne angepasst werden. Diese Verfahren dauern erfahrungsgemäß mehrere Jahre. Die von diesem Strukturwandel bet roffenen Städte, Gemeinden und Kreise benötigen aber bereits jetzt Planungssicherheit, um die weitere Entwicklung und die dafür erforderlichen Schritte umgehend rechtssicher in Angriff nehmen zu können. Bei der aktuellen Überarbeitung des Regionalplans Köl n sind die Flächen der drei gültigen Braunkohlepläne als weiße Flächen dargestellt, da diese erst nach Abschluss des Braunkohleabbaus für die Regional - und Kommunalplanung wieder zur Verfügung stehen sollten und zuvor nicht beplant werden können. Diese Situation hat sich durch die oben genannten Gesetze und Beschlüsse grundlegend geändert. Durch die Festlegung, dass bestimmte Flächen nicht mehr für den Braunkohletagebau in Anspruch genommen werden (z.B. Rest Hambacher Forst, Teile Manheimer Bucht, 5 Dörfe r in Garzweiler), sollten diese umgehend und außerhalb des formalen Braunkohleplanänderungsverfahrens aus dem Braunkohleplangebiet herausgenommen und der Regional - und Flächennutzugsplanung zugeführt werden. Eine mehrjährige Verzögerung aus formalen Gründe n steht dem dringend notwendigen Transformationsprozess im Rheinischen Revier im Wege. Wir fragen daher die Bezirksregierung/Landesregierung: 1. Welche Möglichkeiten gibt es, die nicht mehr für den Tagebau benötigten Flächen außerhalb des mehrjährigen Br aunkohleplanänderungsverfahrens aus dem Braunkohleplangebiet rechtssicher herauszunehmen? Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Fraktionsvorsitzender Stefan Götz , CDU Tel.: 0221/ 1395446 Telefax: 0221/ 1395451 E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de Köln, 22. Februar 2023 2 2. Welche Schritte müssen hierzu von Seiten der Landes- und Regionalplanung unternommen werden? 3. Was sind die Voraussetzungen, um diese Flächen in den Regionalplan aufnehmen zu können und somit anschließend den Kommunen auf dieser Basis die Flächennutzungsplanung zu ermöglichen? Mit freundlichen Grüßen Stefan Götz (Fraktionsvorsitzender)
Sitzungsvorlage RR (Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.02.2023 Beschleunigung des Transformationsprozesses im Rheinischen Revier)
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Seite 1 von 2 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 12/2023 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Herr Sascha Wisniew- ski (MWIKE) Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 21.04.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 12.05.2023 10.1 zur Kenntnis TOP: Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.02.2023 Beschleunigung des Transformationsprozesses im Rheinischen Revier Vorschlag: Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Anfrage der CDU-Regionalratsfraktion vom 22.02.2023 zur „Beschleunigung des Transformati- onsprozesses im Rheinischen Revier“ wird wie folgt beantwortet: Fragen: 1. Welche Möglichkeiten gibt es, die nicht mehr für den Tagebau benötigten Flächen außerhalb des mehrjährigen Braunkohleplanänderungsverfahrens aus dem Braunkohleplangebiet rechtssicher herauszunehmen? 2. Welche Schritte müssen hierzu von Seiten der Landes- und Regionalplanung unternommen wer- den? 3. Was sind die Voraussetzungen, um diese Flächen in den Regionalplan aufnehmen zu können und somit anschließend den Kommunen auf dieser Basis die Flächennutzungsplanung zu ermögli - chen? Antwort Landesplanungsbehörde: Für den Abbau von Braunkohle festgelegte Flächen können grundsätzlich nur über ein Braunkohle- planänderungsverfahren nach § 30 Landesplanungsgesetz aus einem Braunkohlenplan „herausge- nommen“ werden. Entsprechend befinden sich die Braunkohlenpläne Garzweiler II und Hambach bereits im Änderungsverfahren. Es bestehen jedoch grundsätzlich unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten, wie mit von Braunkoh- lenplänen abweichenden Planungen verfahren bzw. wie ein planerischer Zugriff auf nicht mehr für den Braunkohlentagebau benötigte Flächen ermöglicht werden kann. Die Vorgehensweise ist dabei vom Einzelfall abhängig. Es kommen dabei das Zielabweichungsverfahren (§ 30 Abs. 3 Landespla- nungsgesetz) oder eine neue Festlegung im Regionalplan (im aktuellen Verfahren zur Neuaufstel - lung des Regionalplans oder durch eine Regionalplanänderung) in Betracht (Anwendung lex poste- rior-Grundsatz). Grundsätzlich ist im Einzelfall auch eine punktuelle Funktionslosigkeit bisheriger Festlegungen in den Braunkohlenplänen möglich, da mit mehreren politischen und gesetzlichen Ent- scheidungen (Leitentscheidung 2016, Leitentscheidung 2021, Eckpunktevereinbarung aus Oktober 2022 zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030, Bundes-Kohleverstromungsbeendigungsgesetz in Sitzungsvorlage RR RR 12/2023 Seite 2 von 2 der aktuellen Fassung) bestimmte Flächeninanspruchnahmen für den Abbau von Braunkohle fak - tisch und offenkundig ausgeschlossen wurden. Anlage(n): 1. 230222 Anfrage Regionalrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 12/2023
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 12.05.2023
- Erstellt
- 21.04.2023 13:31