Mandari Insight

RR 12/2023

Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.02.2023 Beschleunigung des Transformationsprozesses im Rheinischen Revier

Sitzungsvorlage RR 12.05.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 12.05.2023, TOP 10.1

Sitzungsvorlage RR (230222 Anfrage Regionalrat)

· application/pdf

Ansehen

Sitzungsvorlage RR (Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.02.2023 Beschleunigung des Transformationsprozesses im Rheinischen Revier)

· application/pdf

Ansehen

Sitzungsvorlage RR (230222 Anfrage Regionalrat)

3079 Zeichen

An den Vorsitzenden des  
Regionalrats des Regierungsbezirks Köln  
Herrn Rainer Deppe  
 
 
 
 
 
 
 
10. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln am 24. Februar 2023  
 
 
Sehr geehrter Herr Deppe, 
 
wir bitten Sie, die beigefügte Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Regionalrats 
Köln am 24. Februar 2023 aufzunehmen: 
 
Beschleunigung des Transformationsprozesses im Rheinischen Revier 
 
Der vorzeitige Ausstieg aus der Kohleförderung im Jahre 2030 ist durch entsprechende 
Bundesgesetze sowie eine Vereinbarung zwischen RWE, dem Bundeswirtschaftsminister und der 
Landeswirtschaftsministerin NRW festgelegt worden.  
 
Die Leitentscheidung 2021 sieht bereits vor, 20 Quadratkilometer des ursprünglich geplanten und 
genehmigten Abbaugebietes nicht mehr in Anspruch zu nehmen. Die Leitentscheidung 2023 wird 
diese Fläche für den Tagebau Garzweiler noch einmal vergrößern. Die Braunkohlepläne werden vom 
Braunkohleausschuss einschließlich der Rekultivierung in diesem Sinne angepasst werden. Diese 
Verfahren dauern erfahrungsgemäß mehrere Jahre.  
 
Die von diesem Strukturwandel bet roffenen Städte, Gemeinden und Kreise benötigen aber bereits 
jetzt Planungssicherheit, um die weitere Entwicklung und die dafür erforderlichen Schritte umgehend 
rechtssicher in Angriff nehmen zu können. Bei der aktuellen Überarbeitung des Regionalplans Köl n 
sind die Flächen der drei gültigen Braunkohlepläne als weiße Flächen dargestellt, da diese erst nach 
Abschluss des Braunkohleabbaus für die Regional - und Kommunalplanung wieder zur Verfügung 
stehen sollten und zuvor nicht beplant werden können.  
 
Diese Situation hat sich durch die oben genannten Gesetze und Beschlüsse grundlegend geändert. 
Durch die Festlegung, dass bestimmte Flächen nicht mehr für den Braunkohletagebau in Anspruch 
genommen werden (z.B. Rest Hambacher Forst, Teile Manheimer Bucht, 5 Dörfe r in Garzweiler), 
sollten diese umgehend und außerhalb des formalen Braunkohleplanänderungsverfahrens aus dem 
Braunkohleplangebiet herausgenommen und der Regional - und Flächennutzugsplanung zugeführt 
werden. Eine mehrjährige Verzögerung aus formalen Gründe n steht dem dringend notwendigen 
Transformationsprozess im Rheinischen Revier im Wege. 
 
Wir fragen daher die Bezirksregierung/Landesregierung: 
 
1. Welche Möglichkeiten gibt es, die nicht mehr für den Tagebau benötigten Flächen außerhalb 
des mehrjährigen Br aunkohleplanänderungsverfahrens aus dem Braunkohleplangebiet 
rechtssicher herauszunehmen? 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
Fraktionsvorsitzender 
Stefan Götz , CDU 
 
Tel.: 0221/ 1395446   Telefax: 0221/ 1395451 
E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de 
 
 
 
Köln, 22. Februar 2023

2 
2. Welche Schritte müssen hierzu von Seiten der Landes- und Regionalplanung unternommen 
werden? 
3. Was sind die Voraussetzungen, um diese Flächen in den Regionalplan aufnehmen zu 
können und somit anschließend den Kommunen auf dieser Basis die  
Flächennutzungsplanung zu ermöglichen? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
   
 
 
Stefan Götz        
(Fraktionsvorsitzender)

Sitzungsvorlage RR (Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.02.2023 Beschleunigung des Transformationsprozesses im Rheinischen Revier)

2743 Zeichen

Seite 1 von 2 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 12/2023 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Herr Sascha Wisniew-
ski (MWIKE) 
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 21.04.2023 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 12.05.2023 10.1 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.02.2023 
Beschleunigung des Transformationsprozesses im Rheinischen Revier 
 
Vorschlag: 
Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
Die Anfrage der CDU-Regionalratsfraktion vom 22.02.2023 zur „Beschleunigung des Transformati-
onsprozesses im Rheinischen Revier“ wird wie folgt beantwortet: 
  
Fragen: 
1. Welche Möglichkeiten gibt es, die nicht mehr für den Tagebau benötigten Flächen außerhalb des 
mehrjährigen Braunkohleplanänderungsverfahrens aus dem Braunkohleplangebiet rechtssicher 
herauszunehmen?  
2. Welche Schritte müssen hierzu von Seiten der Landes- und Regionalplanung unternommen wer-
den?  
3. Was sind die Voraussetzungen, um diese Flächen in den Regionalplan aufnehmen zu können 
und somit anschließend den Kommunen auf dieser Basis die Flächennutzungsplanung zu ermögli -
chen? 
 
Antwort Landesplanungsbehörde: 
 
Für den Abbau von Braunkohle festgelegte Flächen können grundsätzlich nur über ein Braunkohle-
planänderungsverfahren nach § 30 Landesplanungsgesetz aus einem Braunkohlenplan „herausge-
nommen“ werden. Entsprechend befinden sich die Braunkohlenpläne Garzweiler II und Hambach 
bereits im Änderungsverfahren. 
 
Es bestehen jedoch grundsätzlich unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten, wie mit von Braunkoh-
lenplänen abweichenden Planungen verfahren bzw. wie ein planerischer Zugriff auf nicht mehr für 
den Braunkohlentagebau benötigte Flächen ermöglicht werden kann. Die Vorgehensweise ist dabei 
vom Einzelfall abhängig. Es kommen dabei das Zielabweichungsverfahren (§ 30 Abs. 3 Landespla-
nungsgesetz) oder eine neue Festlegung im Regionalplan (im aktuellen Verfahren zur Neuaufstel -
lung des Regionalplans oder durch eine Regionalplanänderung) in Betracht (Anwendung lex poste-
rior-Grundsatz). Grundsätzlich ist im Einzelfall auch eine punktuelle Funktionslosigkeit bisheriger 
Festlegungen in den Braunkohlenplänen möglich, da mit mehreren politischen und gesetzlichen Ent-
scheidungen (Leitentscheidung 2016, Leitentscheidung 2021, Eckpunktevereinbarung aus Oktober 
2022 zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030, Bundes-Kohleverstromungsbeendigungsgesetz in

Sitzungsvorlage RR RR 12/2023 Seite 2 von 2 
der aktuellen Fassung) bestimmte Flächeninanspruchnahmen für den Abbau von Braunkohle fak -
tisch und offenkundig ausgeschlossen wurden. 
 
Anlage(n): 
1. 230222 Anfrage Regionalrat

Beratungsverlauf (1)

12.05.2023 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 10.1
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 12/2023
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
12.05.2023
Erstellt
21.04.2023 13:31