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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Änderungsantrag zu TOP 6.3.1. - 5. Änderung der Kölner Stadtordnung, hier: Badeverbot im Rhein

Gem. Änderungsantrag (CDU) AN/1277/2025 vom 04.09.2025

Stand: Am 04.09.2025 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

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    Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Die LINKE-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Rates der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.09.2025 AN/1277/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 04.09.2025 Änderungsantrag zu TOP 6.3.1. - 5. Änderung der Kölner Stadtordnung, hier: Badeverbot im Rhein Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesord- nung nächsten Sitzung des Rates am 04.09.2025 aufzunehmen: Beschluss: Der Rat beschließt: 1. §17 Abs. 2 der Kölner Stadtordnung wird wie folgt ersetzt: Das Baden im Rhein ist im gesamten Stadtgebiet Köln untersagt. Als Baden im Rhein gilt das planmäßige Ver- weilen in mehr als knöcheltiefem Wasser. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Flächen zu identifizieren, an denen eine Ausnahme vom Badeverbot möglich ist. Dabei sind die Gefährdungslagen gemeinsam mit der DLRG abzuwägen und die Vorschläge dem AVR vorzulegen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffnung und bessere Zugänglichkeit weiterer Ba- deseen im Stadtgebiet sowie in erreichbarer Nähe zu prüfen und dem Rat hierzu Vor- schläge zu unterbreiten. Begründung: Ein vollständiges Badeverbot für den gesamten Strandabschnitt greift zu weit, da insbeson- dere der Aufenthalt im flachen Uferbereich keine vergleichbare Gefährdung darstellt wie das Schwimmen im Rhein. Ausnahmen könnte es beispielsweise für den Bereich des Deutzer Hafens, oder der Porzer Groov geben. - 2 - Gleichzeitig ist das Bedürfnis der Bevölkerung nach wohnortnahen – insbesondere bei im- mer häufiger auftretenden starken längeren Hitzeperioden – Bademöglichkeiten hoch. Durch die Prüfung weiterer Badeseen kann dieses Bedürfnis auf sichere Weise gedeckt werden. Eine differenzierte Regelung schafft sowohl mehr Rechtssicherheit als auch höhere Akzep- tanz bei den Bürgerinnen und Bürgern. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Thomas Breustedt gez. Michael Weisenstein SPD-Fraktionsgeschäftsführer LINKE-Fraktionsgeschäftsführe gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 04.09.2025

    Rat

    Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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