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AN/1277/2025

Änderungsantrag zu TOP 6.3.1. - 5. Änderung der Kölner Stadtordnung, hier: Badeverbot im Rhein

Gem. Änderungsantrag (CDU) 04.09.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.09.2025

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

2468 Zeichen

Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Die LINKE-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende des 
Rates der Stadt Köln 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.09.2025 
 
AN/1277/2025 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 04.09.2025 
 
Änderungsantrag zu TOP 6.3.1. - 5. Änderung der Kölner Stadtordnung, hier: 
Badeverbot im Rhein 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesord-
nung nächsten Sitzung des Rates am 04.09.2025 aufzunehmen: 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt: 
 
1. §17 Abs. 2 der Kölner Stadtordnung wird wie folgt ersetzt: Das Baden im Rhein ist im 
gesamten Stadtgebiet Köln untersagt. Als Baden im Rhein gilt das planmäßige Ver-
weilen in mehr als knöcheltiefem Wasser. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Flächen zu identifizieren, an denen eine Ausnahme 
vom Badeverbot möglich ist. Dabei sind die Gefährdungslagen gemeinsam mit der 
DLRG abzuwägen und die Vorschläge dem AVR vorzulegen. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffnung und bessere Zugänglichkeit weiterer Ba-
deseen im Stadtgebiet sowie in erreichbarer Nähe zu prüfen und dem Rat hierzu Vor-
schläge zu unterbreiten. 
 
Begründung: 
 
Ein vollständiges Badeverbot für den gesamten Strandabschnitt greift zu weit, da insbeson-
dere der Aufenthalt im flachen Uferbereich keine vergleichbare Gefährdung darstellt wie das 
Schwimmen im Rhein. Ausnahmen könnte es beispielsweise für den Bereich des Deutzer 
Hafens, oder der Porzer Groov geben.

- 2 - 
 
Gleichzeitig ist das Bedürfnis der Bevölkerung nach wohnortnahen – insbesondere bei im-
mer häufiger auftretenden starken längeren Hitzeperioden – Bademöglichkeiten hoch. Durch 
die Prüfung weiterer Badeseen kann dieses Bedürfnis auf sichere Weise gedeckt werden. 
Eine differenzierte Regelung schafft sowohl mehr Rechtssicherheit als auch höhere Akzep-
tanz bei den Bürgerinnen und Bürgern. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer   gez. Niklas Kienitz 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer    CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Thomas Breustedt      gez. Michael Weisenstein 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer     LINKE-Fraktionsgeschäftsführe 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

04.09.2025 Rat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1277/2025
Typ
Gem. Änderungsantrag (CDU)
Datum
04.09.2025
Erstellt
04.09.2025 14:31