AFO/0001/2023
Anfrage an die Feuerwehr zu Hilfsfristen im Stadtbezirk Münster-Ost
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Stellungnahme zur Anfrage AFO/0001/2023 (nicht barrierefrei)
4506 Zeichen
Eingang am ‚Anfrage Nr. Datum & fristgerecht 31.01.2023 AFO/0001/2023 31.01.2023 im) nicht fristgerecht Stadt Münster ‚Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung Ost 08, März 2023 Anfrage Bezirksvertretung Münster-Ost Name des anfragenden Mitgliedes der BV (Fraktion) Anfrage der SPD-Fraktion BV-Sitzung am: 02.03.2023 Betreff Anfrage an die Feuerwehr zu Hilfsfristen im Stadtbezirk Münster-Ost Die Anfrage über die Einhaltung von Hilfsfristen im Stadtbezirk wird seitens der Verwaltung wie beantwortet: 1. Der Stadtbezirk Münster-Ost gehört zum sog. Einsatzkerngebiet (dicht- und mittelbesiedelte Bereiche) für den Rettungsdienst und den Brandschutz. a . . Die Hilfsfrist für die Einheiten der Feuerwehr und des Rettungsdienstes beträgt für die angefragten Örtlichkeiten 8 Minuten, welche’ in 90% der Fälle im Jahresdurchschnitt erreicht werden soll (Zielerreichungsgrad). Das Monitoring über die Einhaltung der Hilfsfristen ist Aufgabe der Feuerwehr. . Vor dem Hintergrund einer sehr geringen Anzahl von Einsätzen in den konkret angefragten Straßenzügen ist eine Auswertung von Hilfsfristen und Zielerreichungsgraden, mit dem Ziel einer validen Aussage über das Schutzniveau nicht möglich. . Die von Ihnen aufgelisteten Straßenzüge liegen im Ausrückebereich der Feuer- und Rettungswache 2. Aktuell sind keine signifikanten Überschreitungen der wenigen Einsätze dokumentiert. . Als Grundsätzliche Antwort wird auf die Fortschreibung der gesetzmäßig verankerten Bedarfspläne für den Rettungsdienst und den Brandschutz hingewiesen. Darin werden insbesondere die Gefahren- und Risiken der Stand Münster analysiert, die Einhaltung der Hilfsfristen zum Schutz der Bevölkerung bewertet sowie entsprechende Bedarfsplanungen aufgestellt und den politischen Entscheidungsträgern zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst wurde durch den Rat der Stadt Münster, am 14.12.2022 verabschiedet (s. \V/0622/2022). Ausgelöst durch die Faktoren „Bevölkerungszunahme‘, „infrastruktureller Entwicklungen“ und „kontinuierliche Abnahme des Zielerreichungsgrades“ wurde durch diesen Bedarfsplan eine Anpassung der Standortstruktur des Rettungsdienstes beschlossen und somit auf die Sicherstellung einer adäquaten rettungsdienstlichen Versorgung der Bevölkerung reagiert. Der Bedarfsplan für den Brandschutz und die Hilfeleistung der Stadt Münster befindet sich aktuell in der Fortschreibung und soll im Laufe des Jahres den politischen Fachausschüssen zur Beratung sowie dem Rat der Stadt Münster zur Entscheidung vorgelegt werden. Eine gutachterliche Auswertung der Hilfsfristen und des Zielerreichungsgrades (einschl. der Ursachendarlegung) kann aktuell noch nicht vorgelegt werden. Durch das Monitoring der Feuerwehr ist jedoch ein kontinuierliches Absinken des Zielerreichungsgrades auch in diesem Aufgabenbereich über die TE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEER letzten Jahre erkennbar geworden (vgl. auch Haushaltsaufstellungen und Produktkennzahlen in den Haushaltsplanungen). 6. Festzuhalten bleibt, dass in den Aufgabenbereichen Feuerwehr . und Rettungsdienst die gesamtstädtischen Zielerreichungsgrade in den letzten Jahren abgenommen haben. Durch den Bedarfsplan für den Rettungsdienst wurden bereits priorisierte Maßnahmen zur Verbesserung der flächendeckenden Versorgung politisch verabschiedet. Die Bedarfsplanung für den Brandschutz und die Hilfeleistung soll in 2023 zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Herausforderung für die nächsten Jahre wird es sein, sich auf die anhaltende Bevölkerungszunahme, Veränderungen in der Verkehrsinfrastruktur sowje neuer Gefahren- und Risikopotentiale einzustellen. In Hinblick auf das Schutzniveau für die Bevölkerung kann dieses z. B. mit einer Anpassung der Standortstruktur von Feuer- und Rettungswachen einhergehen. - Bitte sofort bearbeiten! - Bezirksverwaltung Münster-Ost Amt über Dezernat zur federführenden Bearbeitung (Anlage 2fach). Spätester Rückgabetermin: Sitzungstag, 14.00 Uhr. 37/1 Soweit die Anfrage nicht bis zur nächsten Sitzung beantwortet werden kann, bitte ich um schriftliche Mitteilung. /Amt über Dezernat zur mitwirkenden Bearbeitung (Anlage 1fach). gez. Frankowsky-Hillen Leiter/in-Bezirksverwaltung, Schriftführer/-in Amt U an BVSt über OBM/Dezernent-in über Amt zur Mitzeichnung und Entnahme eines Abdrucks. Die Anfrage soll gemäß Anlage beantwortet werden. Amtsleiter/Amtsleiterin, Datum
Originalanfrage der SPD-Fraktion
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AFO/0001/2023 SPD-Fraktion SPD-Fraktion BV Münster-Ost | Am Lohausbach 37 | 48155 Münster u in der Bezirksvertretung Münster-Ost An den \ Am Lohausbach 37 Bezirksbürgermeister 48155 Münster des Stadtbezirks Münster-Ost nn Herrn Benedikt Spangenberg Ku Vennemannstraße 5 Ansprechpartner: 48157 Münster Prof. Dr. Peter Wagner www.spd-muenster.de 26. Januar 2023 Anfrage an die Verwaltung: Welche Hilfsfrist gilt im Stadtbezirk Münster-Ost für Rettungsfahrzeuge? Wird diese Hilfsfrist für die Straßen Laerer Landweg, Neuheim, Fliederweg, Maikottenweg und Voßbusch einge- halten? Gibt es derzeit Anhaltspunkte, dass die Hilfsfrist im Stadtbezirk Münster-Ost ggf. auch anderswo nicht eingehal- ten wird? Wie wird die Einhaltung der Hilfsfrist im Stadtbezirk Münster-Ost überprüft? Begründung: In zahlreichen Straßen in Mauritz-Ost schreitet die Nachverdichtung zügig voran. Dies führt zu erheblichen Her- ausforderungen durch zusätzlich im Straßenraum abgestellte Fahrzeugen, die an vielen Stellen die zügige Durch- fahrt besonders für LKW und andere große Fahrzeuge behindern. Uns haben zuletzt vermehrt Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern in Mauritz-Ost erreicht, die sich Sorgen ma- chen, dass im Notfall (Brand, Unfall etc.) Rettungsfahrzeuge nicht rechtzeitig und innerhalb der festgelegten Hilfsfrist die jeweiligen Liegenschaften erreichen. Dies betrifft insbesondere folgende Straßen: Laerer Landweg, Neuheim, Fliederweg, Maikottenweg und Voßbusch. Daher bitten wir die Verwaltung freundlich um Beantwortung dieser Anfrage schriftlich oder mündlich zur nächs- ten Sitzung der BV Münster-Ost. Freundliche Grüße Prof. Dr. Peter Wagner (Fraktionsvorsitzender) Anusch Melkonyan (Fraktionsmitglied) Dietmar Wemhoff (Fraktionsmitglied)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Vennemannstraße 5
- Fliederweg
- Maikottenweg
- Laerer Landweg
- Am Lohausbach 37
- Voßbusch
- Neuheim
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Details
- Aktenzeichen
- AFO/0001/2023
- Typ
- Anfrage in der BV Ost
- Datum
- 31.01.2023
- Erstellt
- 31.01.2023 11:04