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AFO/0001/2023

Anfrage an die Feuerwehr zu Hilfsfristen im Stadtbezirk Münster-Ost

Anfrage in der BV Ost 31.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 20.04.2023, TOP 8.2

Stellungnahme zur Anfrage AFO/0001/2023 (nicht barrierefrei)

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Ansehen

Originalanfrage der SPD-Fraktion

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Ansehen

Stellungnahme zur Anfrage AFO/0001/2023 (nicht barrierefrei)

4506 Zeichen

Eingang am ‚Anfrage Nr. Datum

& fristgerecht

31.01.2023 AFO/0001/2023

31.01.2023
im) nicht fristgerecht

Stadt Münster
‚Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Ost

08, März 2023

Anfrage

Bezirksvertretung Münster-Ost

Name des anfragenden Mitgliedes der BV (Fraktion)

Anfrage der SPD-Fraktion

BV-Sitzung am:
02.03.2023

Betreff
Anfrage an die Feuerwehr zu Hilfsfristen im Stadtbezirk Münster-Ost

Die Anfrage über die Einhaltung von Hilfsfristen im Stadtbezirk wird seitens der Verwaltung wie beantwortet:

1. Der Stadtbezirk Münster-Ost gehört zum sog. Einsatzkerngebiet (dicht- und mittelbesiedelte
Bereiche) für den Rettungsdienst und den Brandschutz. a .

. Die Hilfsfrist für die Einheiten der Feuerwehr und des Rettungsdienstes beträgt für die angefragten
Örtlichkeiten 8 Minuten, welche’ in 90% der Fälle im Jahresdurchschnitt erreicht werden soll
(Zielerreichungsgrad). Das Monitoring über die Einhaltung der Hilfsfristen ist Aufgabe der Feuerwehr.
. Vor dem Hintergrund einer sehr geringen Anzahl von Einsätzen in den konkret angefragten
Straßenzügen ist eine Auswertung von Hilfsfristen und Zielerreichungsgraden, mit dem Ziel einer
validen Aussage über das Schutzniveau nicht möglich.

. Die von Ihnen aufgelisteten Straßenzüge liegen im Ausrückebereich der Feuer- und Rettungswache
2. Aktuell sind keine signifikanten Überschreitungen der wenigen Einsätze dokumentiert.

. Als Grundsätzliche Antwort wird auf die Fortschreibung der gesetzmäßig verankerten Bedarfspläne
für den Rettungsdienst und den Brandschutz hingewiesen. Darin werden insbesondere die
Gefahren- und Risiken der Stand Münster analysiert, die Einhaltung der Hilfsfristen zum Schutz der
Bevölkerung bewertet sowie entsprechende Bedarfsplanungen aufgestellt und den politischen
Entscheidungsträgern zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst wurde durch den Rat der Stadt Münster, am 14.12.2022
verabschiedet (s. \V/0622/2022). Ausgelöst durch die Faktoren „Bevölkerungszunahme‘,
„infrastruktureller Entwicklungen“ und „kontinuierliche Abnahme des Zielerreichungsgrades“ wurde
durch diesen Bedarfsplan eine Anpassung der Standortstruktur des Rettungsdienstes beschlossen
und somit auf die Sicherstellung einer adäquaten rettungsdienstlichen Versorgung der Bevölkerung
reagiert.

Der Bedarfsplan für den Brandschutz und die Hilfeleistung der Stadt Münster befindet sich aktuell in
der Fortschreibung und soll im Laufe des Jahres den politischen Fachausschüssen zur Beratung
sowie dem Rat der Stadt Münster zur Entscheidung vorgelegt werden. Eine gutachterliche
Auswertung der Hilfsfristen und des Zielerreichungsgrades (einschl. der Ursachendarlegung) kann
aktuell noch nicht vorgelegt werden. Durch das Monitoring der Feuerwehr ist jedoch ein
kontinuierliches Absinken des Zielerreichungsgrades auch in diesem Aufgabenbereich über die

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letzten Jahre erkennbar geworden (vgl. auch Haushaltsaufstellungen und Produktkennzahlen in den
Haushaltsplanungen).

6. Festzuhalten bleibt, dass in den Aufgabenbereichen Feuerwehr . und Rettungsdienst die
gesamtstädtischen Zielerreichungsgrade in den letzten Jahren abgenommen haben. Durch den
Bedarfsplan für den Rettungsdienst wurden bereits priorisierte Maßnahmen zur Verbesserung der
flächendeckenden Versorgung politisch verabschiedet. Die Bedarfsplanung für den Brandschutz und
die Hilfeleistung soll in 2023 zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Herausforderung für die
nächsten Jahre wird es sein, sich auf die anhaltende Bevölkerungszunahme, Veränderungen in der
Verkehrsinfrastruktur sowje neuer Gefahren- und Risikopotentiale einzustellen. In Hinblick auf das
Schutzniveau für die Bevölkerung kann dieses z. B. mit einer Anpassung der Standortstruktur von
Feuer- und Rettungswachen einhergehen.

- Bitte sofort bearbeiten! -

Bezirksverwaltung Münster-Ost

Amt über Dezernat zur federführenden Bearbeitung (Anlage 2fach).
Spätester Rückgabetermin: Sitzungstag, 14.00 Uhr.

37/1 Soweit die Anfrage nicht bis zur nächsten Sitzung beantwortet werden
kann, bitte ich um schriftliche Mitteilung.

/Amt über Dezernat zur mitwirkenden Bearbeitung (Anlage 1fach).

gez. Frankowsky-Hillen

Leiter/in-Bezirksverwaltung, Schriftführer/-in

Amt

U an BVSt

über OBM/Dezernent-in

über Amt
zur Mitzeichnung und Entnahme eines Abdrucks.

Die Anfrage soll gemäß Anlage beantwortet werden.

Amtsleiter/Amtsleiterin, Datum

Originalanfrage der SPD-Fraktion

1748 Zeichen

AFO/0001/2023

SPD-Fraktion

SPD-Fraktion BV Münster-Ost | Am Lohausbach 37 | 48155 Münster u
in der Bezirksvertretung Münster-Ost

An den \ Am Lohausbach 37
Bezirksbürgermeister 48155 Münster

des Stadtbezirks Münster-Ost nn
Herrn Benedikt Spangenberg Ku
Vennemannstraße 5 Ansprechpartner:
48157 Münster Prof. Dr. Peter Wagner

www.spd-muenster.de
26. Januar 2023

Anfrage an die Verwaltung:
Welche Hilfsfrist gilt im Stadtbezirk Münster-Ost für Rettungsfahrzeuge?

Wird diese Hilfsfrist für die Straßen Laerer Landweg, Neuheim, Fliederweg, Maikottenweg und Voßbusch einge-
halten?

Gibt es derzeit Anhaltspunkte, dass die Hilfsfrist im Stadtbezirk Münster-Ost ggf. auch anderswo nicht eingehal-
ten wird?

Wie wird die Einhaltung der Hilfsfrist im Stadtbezirk Münster-Ost überprüft?

Begründung:

In zahlreichen Straßen in Mauritz-Ost schreitet die Nachverdichtung zügig voran. Dies führt zu erheblichen Her-
ausforderungen durch zusätzlich im Straßenraum abgestellte Fahrzeugen, die an vielen Stellen die zügige Durch-
fahrt besonders für LKW und andere große Fahrzeuge behindern.

Uns haben zuletzt vermehrt Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern in Mauritz-Ost erreicht, die sich Sorgen ma-
chen, dass im Notfall (Brand, Unfall etc.) Rettungsfahrzeuge nicht rechtzeitig und innerhalb der festgelegten
Hilfsfrist die jeweiligen Liegenschaften erreichen. Dies betrifft insbesondere folgende Straßen: Laerer Landweg,
Neuheim, Fliederweg, Maikottenweg und Voßbusch.

Daher bitten wir die Verwaltung freundlich um Beantwortung dieser Anfrage schriftlich oder mündlich zur nächs-
ten Sitzung der BV Münster-Ost.

Freundliche Grüße

Prof. Dr. Peter Wagner (Fraktionsvorsitzender)
Anusch Melkonyan (Fraktionsmitglied)
Dietmar Wemhoff (Fraktionsmitglied)

Beratungsverlauf (1)

20.04.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 8.2 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Vennemannstraße 5
  • Fliederweg
  • Maikottenweg
  • Laerer Landweg
  • Am Lohausbach 37
  • Voßbusch
  • Neuheim

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Details

Aktenzeichen
AFO/0001/2023
Typ
Anfrage in der BV Ost
Datum
31.01.2023
Erstellt
31.01.2023 11:04