5-Jahresprogramm der Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen, Rodenkirchen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2128/2017 vom 15.01.2018
Stand: Am 22.01.2018 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 2128/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 5-Jahresprogramm der Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen, Rodenkirchen Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen stellt den Bedarf für die Erschließungs- und Wohnungsbaumaß- nahmen mit bezirklicher Bedeutung für die Jahre 2018 ff. entsprechend der Anlagen fest und beauf- tragt die Verwaltung - vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 - mit der Umsetzung dieser Maßnahmen. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 3.840.000€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja z.Zt. unbekannt % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 76.800 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten z.Zt. unbekannt € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung sind durch die jeweilige Bezirksvertretung zu beschließen. Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit überbezirkli- cher Bedeutung sind durch den Verkehrsausschuss zu beschließen. Die zu beschließenden Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Der Gesamtbedarf stellt sich wie folgt dar: Haushaltsjahr Haushaltsjahre Haushaltsjahre 2018 2019-2021 2022 ff. Erschließung 1.790.000 € 1.375.000 € 5.416.000 € Wohnungsbau 2.050.000 € 1.150.000 € 1.640.000 € Insgesamt 3.840.000 € 2.525.000 € 7.056.000 € Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen sind im Haushaltsplan 2018 sowie der Mittel- fristplanung 2019-2021 im Teilfinanzplan 1201 Straßen, Wege, Plätze veranschlagt und stehen bei Bedarf zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2018 kann sich der Ansatz gegebenenfalls noch um eine mögliche Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2017 erhöhen. Darüber hinaus bestehende Differenzen zu dem Haushaltsplanansatz 2018 können im Bedarfsfall im Rahmen der flexiblen Mittel- bewirtschaftung unterjährig ausgeglichen werden. Sofern sich die Maßnahmen auf den Zeitraum der Mittelfristplanung (2019-2021) oder darüber hinaus erstrecken, erfolgt eine bedarfsgerechte und 3 budgetneutrale Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplan-Aufstellungsverfahren 2019 ff. Die in der Anlage mit *) gekennzeichneten Maßnahmen in Gewerbegebieten wurden lediglich mit den benötigten Gesamtkosten angegeben. Eine Verteilung auf die einzelnen Jahre erfolgte nicht, da die Ausführung regelmäßig von der Vermarktung der Gewerbeflächen abhängt. Sofern diese Maßnahmen im Haushaltsjahr 2018 zur Ausführung kommen oder Maßnahmen auf- grund ihres Planungsfortschritts früher als dargestellt realisiert werden können, werden die erforderli- chen Mittel im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung zwischen den verschiedenen Finanzstellen zur Ansatzverstärkung haushaltsneutral umgeschichtet. Sofern eine jahresbezogene Planung der Gewerbegebiete bereits erfolgt ist, werden die Werte in den entsprechenden Spalten ausgewiesen. Weiterhin ist der Durchführungszeitraum der einzelnen Maßnahmen (2018 - 2022 ff.) dargestellt. Hier kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, da die Durchführung des Straßenbaus von vielen Fakto- ren, wie z. B. Grunderwerb oder Fertigstellung der Entwässerungseinrichtungen der Stadtentwässe- rungsbetriebe abhängig ist. Kleinere Erschließungsmaßnahmen, die je nach Fortgang der Bebauung in den einzelnen Bereichen (z. B. Reststücke von Erschließungsstraßen oder Gehwegen) durchzuführen sind, werden nicht expli- zit im Erschließungsprogramm aufgeführt. Eine Veranschlagung über eine längere Zeit im Voraus ist in diesen Fällen nicht möglich, da häufig sehr kurzfristig reagiert werden muss. Die Finanzierung die- ser Maßnahmen erfolgt aus dem Erschließungsbudget des entsprechenden Stadtbezirks. Sollten im Laufe des Jahres 2018 zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stehen oder sich Maßnah- men verzögern, wird die Verwaltung diese Mittel vordringlich für den Abschluss von Maßnahmen aus früheren Erschließungsprogrammen verwenden. Dabei wird es sich in erster Linie um solche Maß- nahmen handeln, die zur Begründung der Erschließungsbeitragspflicht fertig gestellt werden müssen oder die aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend erforderlich sind. Weitere Erläuterungen, Übersichten siehe folgende Anlagen: Anlage 1.2.BV Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung Anlage 2.2.BV Aufstellung der Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung -
Anlage 2.2.BV- Rodenkirchen_WoBau
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Amt für Straßen und Verkehrstechnik Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff Stadtbezirk 2 Finanzstelle 6601-1201-2-8612 (Erschließung Rodenkirchen- Wobau 2015) Ortslage Straße von bis Baurecht / B-Plan-Nr. Projekt-Nr. / WoBau 2015 Grund- erwerb erforder- lich? Kosten Bedarf 2018 Bedarf 2019-2021 Bedarf 2022 ff Rondorf Pastoratstraße / Westerwaldstraße Vollausbau BPl.-Nr. -Entwurf 67370/02 890.000 0 0 890.000 Rodenkirchen- Ost Sürther Feld, 1.-3. BA Vollausbau BPl.-Nr. 71380/03 nein 4.500.000 2.050.000 Restkosten 1.150.000 Restkosten 0 Meschenich Trenkebergstraße Klosterstraße - Ortsende Vollausbau W 213-008 nein 250.000 0 0 250.000 Meschenich Weststraße Restausbau W 213-006 500.000 0 0 500.000 2.050.000 1.150.000 1.640.000Insgesamt: - Anlage 2.2.BV - -
Anlage 1.2.BV- Rodenkirchen_Gewerbe-und Erschließung
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Amt für Straßen und Verkehrstechnik Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff Stadtbezirk 2 Finanzstelle 6601-1201-2-8002 (Erschließung Bezirk 2- Rodenkirchen) Ortslage Straße von bis Baurecht / B-Plan-Nr. Projekt-Nr. / WoBau 2015 Grund- erwerb erforder- lich? Kosten Bedarf 2018 Bedarf 2019- 2021 Bedarf 2022ff Raderthal Hitzeler Straße Uedorfer Straße - Urfelder Straße Vollausbau BPl.-Nr. 67410/07 nein 268.000 0 0 268.000 Weiß Am Damm Weißer Unterkölnweg - Ensener Weg Vollausbau § 125 BauGB ja 250.000 0 0 250.000 Weiß Birgitstraße Weißer Straße- Wendekreis Vollausbau BPl.-Nr. 71380/02 nein 80.000 80.000 0 0 Weiß Weißer Dorfplatz Vollausbau BPl.-Nr. 72380/02 nein 250.000 0 0 250.000 Rodenkirchen Weißer Straße Grüngürtelstraße - Carl-Spitzweg-Straße Vollausbau § 125 BauGB ja 410.000 0 0 410.000 Rodenkirchen Frankstraße Bahnübergang - Konrad-Adenauer-Straße Vollausbau § 125 BauGB nein 300.000 0 0 300.000 Immendorf Gewerbegebiet Immendorf (Claudiusstraße) Vollausbau Gewerbe Bpl.-Nr. 68360/05 nein 2.975.000 1.600.000 1.375.000 0 Zollstock Neuer Weyerstraßerweg Oberer Komarweg - Bernkasteler Straße Vollausbau § 125 BauGB ja 1.500.000 0 0 1.500.000 Zollstock Weyerstraßerweg Briedeler Straße - Wendeanlage Pohliggelände Vollausbau § 125 BauGB ja 410.000 0 0 410.000 Meschenich Alte Brühler Straße Am Rondorfer Pfad - Alte Fischenicher Straße Restausbau § 125 BauGB nein 63.000 0 0 63.000 Meschenich Auf der Ronne Am Hilgerskreuz - Auf der Höhe Restausbau BPl.-Nr. 65360/02 nein 370.000 0 0 370.000 Meschenich Auf der Freiheit Brühler Landstraße - Engeldorfer Straße Restausbau BPl.-Nr. 65360/02 nein 350.000 0 0 350.000 Meschenich Auf dert Höhe Auf der Freiheit - Weststraße Restausbau BPl.-Nr. 65360/02 nein 400.000 0 0 400.000 Meschenich Heinrich-Eberts-Straße Am Hilgerskreuz - Auf der Höhe Restausbau BPl.-Nr. 65360/02 nein 450.000 0 0 450.000 Hahnwald Am Zehnpfennigshof Restausbau BPl.-Nr. 63392/02 ja 15.000 0 0 15.000 - Anlage 1.2.BV - Amt für Straßen und Verkehrstechnik Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff Stadtbezirk 2 Finanzstelle 6601-1201-2-8002 (Erschließung Bezirk 2- Rodenkirchen) Ortslage Straße von bis Baurecht / B-Plan-Nr. Projekt-Nr. / WoBau 2015 Grund- erwerb erforder- lich? Kosten Bedarf 2018 Bedarf 2019- 2021 Bedarf 2022ff Hahnwald Gewerbegebiet Kiesgrubenweg Unter den Birken bis Kiesgrubenweg Restausbau Gewerbe BPl.-Nr. 6937/02 ja 500.000 *) *) *) Sürth Im Faldergarten Bahnhofstraße - Ausbauende Restausbau BPl.-Nr. 70368/02 nein 50.000 0 0 50.000 Weiß Im Salzgrund Zum Hedelsberg - Weißer Hauptstraße Restausbau BPl.-Nr. 72381/04 nein 120.000 0 0 120.000 Weiß Körberstraße Heinrichstraße - Auf der Ruhr Restausbau § 125 BauGB ja 50.000 0 0 50.000 Weiß Pflasterhofweg Am Sandpfad - Weidengasse Restausbau § 125 BauGB nein 130.000 0 0 130.000 Meschenich Am Kradepohl Restausbau § 125 BauGB ja 30.000 0 0 30.000 Weiß Westhovener Weg Westhovener Weg bis Ensener Weg Restausbau § 125 BauGB nein 110.000 110.000 0 0 1.790.000 1.375.000 5.416.000Insgesamt: - Anlage 1.2.BV -
Beratungsverlauf
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22.01.2018
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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