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2128/2017

5-Jahresprogramm der Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen, Rodenkirchen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 15.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 22.01.2018, TOP 9.1.2

Anlage 2.2.BV- Rodenkirchen_WoBau

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1.2.BV- Rodenkirchen_Gewerbe-und Erschließung

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Anlage 2.2.BV- Rodenkirchen_WoBau

810 Zeichen

Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen
Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff
Stadtbezirk 2
Finanzstelle         6601-1201-2-8612 (Erschließung Rodenkirchen- Wobau 2015)
Ortslage Straße von
bis
Baurecht /
B-Plan-Nr.
Projekt-Nr. /
WoBau 2015
Grund-
erwerb 
erforder-
lich?
Kosten Bedarf 
2018
Bedarf
2019-2021
Bedarf
2022 ff
Rondorf Pastoratstraße / 
Westerwaldstraße
Vollausbau BPl.-Nr. -Entwurf 
67370/02 
890.000 0 0 890.000
Rodenkirchen-
Ost
Sürther Feld, 1.-3. BA Vollausbau BPl.-Nr. 71380/03 nein 4.500.000 2.050.000
Restkosten
1.150.000
Restkosten
0
Meschenich Trenkebergstraße Klosterstraße -
Ortsende
Vollausbau W 213-008 nein 250.000 0 0 250.000
Meschenich Weststraße Restausbau W 213-006 500.000 0 0 500.000
2.050.000 1.150.000 1.640.000Insgesamt:
- Anlage 2.2.BV -

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5126 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2128/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
5-Jahresprogramm der Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen, Rodenkirchen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen stellt den Bedarf für die Erschließungs- und Wohnungsbaumaß-
nahmen mit bezirklicher Bedeutung für die Jahre 2018 ff. entsprechend der Anlagen fest und beauf-
tragt die Verwaltung - vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 - mit der 
Umsetzung dieser Maßnahmen. 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   3.840.000€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja z.Zt. unbekannt 
    % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   76.800 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   z.Zt. unbekannt € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung sind durch die jeweilige 
Bezirksvertretung zu beschließen. Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit überbezirkli-
cher Bedeutung sind durch den Verkehrsausschuss zu beschließen. 
 
Die zu beschließenden Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen sind den beigefügten Anlagen 
zu entnehmen. Der Gesamtbedarf stellt sich wie folgt dar: 
 
   Haushaltsjahr Haushaltsjahre Haushaltsjahre 
   2018   2019-2021  2022 ff. 
 
 
Erschließung  1.790.000 €  1.375.000 €  5.416.000 €  
 
Wohnungsbau 2.050.000 €  1.150.000 €  1.640.000 € 
 
 
Insgesamt  3.840.000 €  2.525.000 €  7.056.000 € 
 
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen sind im Haushaltsplan 2018 sowie der Mittel-
fristplanung 2019-2021 im Teilfinanzplan 1201 Straßen, Wege, Plätze veranschlagt und stehen bei 
Bedarf zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2018 kann sich der Ansatz gegebenenfalls noch um 
eine mögliche Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2017 erhöhen. Darüber hinaus bestehende 
Differenzen zu dem Haushaltsplanansatz 2018 können im Bedarfsfall im Rahmen der flexiblen Mittel-
bewirtschaftung unterjährig ausgeglichen werden. Sofern sich die Maßnahmen auf den Zeitraum der 
Mittelfristplanung (2019-2021) oder darüber hinaus erstrecken, erfolgt eine bedarfsgerechte und

3 
budgetneutrale Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplan-Aufstellungsverfahren 2019 ff.  
 
Die in der Anlage mit *) gekennzeichneten Maßnahmen in Gewerbegebieten wurden lediglich mit den 
benötigten Gesamtkosten angegeben. Eine Verteilung auf die einzelnen Jahre erfolgte nicht, da die 
Ausführung regelmäßig von der Vermarktung der Gewerbeflächen abhängt. 
 
Sofern diese Maßnahmen im Haushaltsjahr 2018 zur Ausführung kommen oder Maßnahmen auf-
grund ihres Planungsfortschritts früher als dargestellt realisiert werden können, werden die erforderli-
chen Mittel im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung zwischen den verschiedenen Finanzstellen 
zur Ansatzverstärkung haushaltsneutral umgeschichtet. 
 
Sofern eine jahresbezogene Planung der Gewerbegebiete bereits erfolgt ist, werden die Werte in den 
entsprechenden Spalten ausgewiesen. 
 
Weiterhin ist der Durchführungszeitraum der einzelnen Maßnahmen (2018 - 2022 ff.) dargestellt. Hier 
kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, da die Durchführung des Straßenbaus von vielen Fakto-
ren, wie z. B. Grunderwerb oder Fertigstellung der Entwässerungseinrichtungen der Stadtentwässe-
rungsbetriebe abhängig ist. 
 
Kleinere Erschließungsmaßnahmen, die je nach Fortgang der Bebauung in den einzelnen Bereichen 
(z. B. Reststücke von Erschließungsstraßen oder Gehwegen) durchzuführen sind, werden nicht expli-
zit im Erschließungsprogramm aufgeführt. Eine Veranschlagung über eine längere Zeit im Voraus ist 
in diesen Fällen nicht möglich, da häufig sehr kurzfristig reagiert werden muss. Die Finanzierung die-
ser Maßnahmen erfolgt aus dem Erschließungsbudget des entsprechenden Stadtbezirks. 
 
Sollten im Laufe des Jahres 2018 zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stehen oder sich Maßnah-
men verzögern, wird die Verwaltung diese Mittel vordringlich für den Abschluss von Maßnahmen aus 
früheren Erschließungsprogrammen verwenden. Dabei wird es sich in erster Linie um solche Maß-
nahmen handeln, die zur Begründung der Erschließungsbeitragspflicht fertig gestellt werden müssen 
oder die aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend erforderlich sind.  
 
Weitere Erläuterungen, Übersichten siehe folgende Anlagen: 
 
Anlage 1.2.BV Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung 
Anlage 2.2.BV Aufstellung der Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung

Anlage 1.2.BV- Rodenkirchen_Gewerbe-und Erschließung

3118 Zeichen

Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen
Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff
Stadtbezirk 2
Finanzstelle         6601-1201-2-8002 (Erschließung Bezirk 2- Rodenkirchen) 
Ortslage Straße von
bis
Baurecht /
B-Plan-Nr.
Projekt-Nr. /
WoBau 2015
Grund-
erwerb 
erforder-
lich?
Kosten Bedarf 
2018
Bedarf 2019-
2021
Bedarf 2022ff
Raderthal Hitzeler Straße Uedorfer Straße -
Urfelder Straße
Vollausbau BPl.-Nr. 67410/07 nein 268.000 0 0 268.000
Weiß Am Damm Weißer Unterkölnweg -
Ensener Weg
Vollausbau § 125 BauGB ja 250.000 0 0 250.000
Weiß Birgitstraße Weißer Straße-
Wendekreis
Vollausbau BPl.-Nr. 71380/02 nein 80.000 80.000 0 0
Weiß Weißer Dorfplatz Vollausbau BPl.-Nr. 72380/02 nein 250.000 0 0 250.000
Rodenkirchen Weißer Straße Grüngürtelstraße -
Carl-Spitzweg-Straße
Vollausbau § 125 BauGB ja 410.000 0 0 410.000
Rodenkirchen Frankstraße Bahnübergang -
Konrad-Adenauer-Straße
Vollausbau § 125 BauGB nein 300.000 0 0 300.000
Immendorf Gewerbegebiet Immendorf 
(Claudiusstraße)
Vollausbau 
Gewerbe
Bpl.-Nr. 68360/05 nein 2.975.000 1.600.000 1.375.000 0
Zollstock Neuer Weyerstraßerweg Oberer Komarweg - 
Bernkasteler Straße
Vollausbau § 125 BauGB ja 1.500.000 0 0 1.500.000
Zollstock Weyerstraßerweg Briedeler Straße - 
Wendeanlage Pohliggelände
Vollausbau § 125 BauGB ja 410.000 0 0 410.000
Meschenich Alte Brühler Straße Am Rondorfer Pfad - 
Alte Fischenicher Straße
Restausbau § 125 BauGB nein 63.000 0 0 63.000
Meschenich Auf der Ronne Am Hilgerskreuz - Auf der Höhe Restausbau BPl.-Nr. 65360/02 nein 370.000 0 0 370.000
Meschenich Auf der Freiheit Brühler Landstraße - Engeldorfer 
Straße
Restausbau BPl.-Nr. 65360/02 nein 350.000 0 0 350.000
Meschenich Auf dert Höhe Auf der Freiheit - Weststraße Restausbau BPl.-Nr. 65360/02 nein 400.000 0 0 400.000
Meschenich Heinrich-Eberts-Straße Am Hilgerskreuz - Auf der Höhe Restausbau BPl.-Nr. 65360/02 nein 450.000 0 0 450.000
Hahnwald Am Zehnpfennigshof Restausbau BPl.-Nr. 63392/02 ja 15.000 0 0 15.000
- Anlage 1.2.BV -

Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen
Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff
Stadtbezirk 2
Finanzstelle         6601-1201-2-8002 (Erschließung Bezirk 2- Rodenkirchen) 
Ortslage Straße von
bis
Baurecht /
B-Plan-Nr.
Projekt-Nr. /
WoBau 2015
Grund-
erwerb 
erforder-
lich?
Kosten Bedarf 
2018
Bedarf 2019-
2021
Bedarf 2022ff
Hahnwald Gewerbegebiet 
Kiesgrubenweg
Unter den Birken bis Kiesgrubenweg Restausbau 
Gewerbe
BPl.-Nr. 6937/02 ja 500.000 *) *) *)
Sürth Im Faldergarten Bahnhofstraße -
Ausbauende
Restausbau BPl.-Nr. 70368/02 nein 50.000 0 0 50.000
Weiß Im Salzgrund Zum Hedelsberg - 
Weißer Hauptstraße
Restausbau BPl.-Nr. 72381/04 nein 120.000 0 0 120.000
Weiß Körberstraße Heinrichstraße -
Auf der Ruhr
Restausbau § 125 BauGB ja 50.000 0 0 50.000
Weiß Pflasterhofweg Am Sandpfad -
Weidengasse
Restausbau § 125 BauGB nein 130.000 0 0 130.000
Meschenich Am Kradepohl Restausbau § 125 BauGB ja 30.000 0 0 30.000
Weiß Westhovener Weg Westhovener Weg bis Ensener Weg Restausbau § 125 BauGB nein 110.000 110.000 0 0
1.790.000 1.375.000 5.416.000Insgesamt:
- Anlage 1.2.BV -

Beratungsverlauf (1)

22.01.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2128/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
15.01.2018
Erstellt
03.08.2017 00:27