mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus der Sitzung d. Bezirksvertretung Mülheim am 04.03.2024 betr. "Ist der Schulweg am Pfälzischen Ring sicher?" (AN/0238/2024), TOP 7.2.5

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3301/2024 vom 11.12.2025

Stand: Am 02.02.2026 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

Dokumente

  • Beantwortung einer Anfrage (BV)

    PDF

    Herunterladen: Beantwortung einer Anfrage (BV)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 3301/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.11.2024 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus der Sitzung d. Bezirksvertretung Mülheim am 04.03.2024 betr. "Ist der Schulweg am Pfälzischen Ring sicher?" (AN/0238/2024), TOP 7.2.5 Frage: 1. „Wie beurteilt die Stadt die Situation?“ 2. „Hat die Stadt bereits Maßnahmen ergriffen, um für mehr Schulwegsicherheit zu sorgen?“ 3. „Welche weiteren Maßnahmen können an dieser Stelle getroffen werden, um die Sicherheit der zu Fuß Gehenden zu verbessern?“ Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: In den beklagten Abschnitten des Pfälzischen Ring wurde keine konkrete Gefahrenlage fest- gestellt. Der Bereich ist nach Rücksprache mit der Polizei Köln und der Unfallkommission im Hinblick auf das Unfallgeschehen unauffällig. Die Verkehrssicherheit ist grundsätzlich gewähr- leistet. Zu Frage 2: Grundsätzlich sind für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen die Vo- raussetzungen des § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) zu berücksichtigen. Ge- mäß § 45 Absatz 9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzubrin- gen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Wie bereits in Punkt 1 beschrieben, liegen für die beklagte Örtlichkeit keine konkrete Gefahrenlage vor, sodass nach Maßgabe der StVO keine verkehrsrechtlichen Maßnahmen erforderlich sind. Zu Frage 3: Sofern die zu Fuß Gehenden die Verkehrsregeln einhalten und die vorgesehenen Querungen nutzen, ist die Verkehrssicherheit im betreffenden Bereich gewährleistet. Belegt wird diese Einschätzung durch das derzeit unauffällige Unfallgeschehen, welches keinen Anlass zur Um- setzung von weiteren verkehrsrechtlichen Maßnahmen (z. B. Verlängerung des Absperrgit- ters) gibt.

Beratungsverlauf

  1. 02.02.2026

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung).

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz