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3301/2024

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus der Sitzung d. Bezirksvertretung Mülheim am 04.03.2024 betr. "Ist der Schulweg am Pfälzischen Ring sicher?" (AN/0238/2024), TOP 7.2.5

Beantwortung einer Anfrage (BV) 11.12.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 02.02.2026, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1953 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 3301/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.11.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus der Sitzung d. 
Bezirksvertretung Mülheim am 04.03.2024 betr. "Ist der Schulweg am Pfälzischen Ring 
sicher?" (AN/0238/2024), TOP 7.2.5 
Frage: 
 
1. „Wie beurteilt die Stadt die Situation?“ 
 
2. „Hat die Stadt bereits Maßnahmen ergriffen, um für mehr Schulwegsicherheit zu sorgen?“ 
 
3. „Welche weiteren Maßnahmen können an dieser Stelle getroffen werden, um die Sicherheit 
der zu Fuß Gehenden zu verbessern?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1: 
 
In den beklagten Abschnitten des Pfälzischen Ring wurde keine konkrete Gefahrenlage fest-
gestellt. Der Bereich ist nach Rücksprache mit der Polizei Köln und der Unfallkommission im 
Hinblick auf das Unfallgeschehen unauffällig. Die Verkehrssicherheit ist grundsätzlich gewähr-
leistet. 
 
Zu Frage 2: 
 
Grundsätzlich sind für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen die Vo-
raussetzungen des § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) zu berücksichtigen. Ge-
mäß § 45 Absatz 9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzubrin-
gen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Wie bereits in Punkt 
1 beschrieben, liegen für die beklagte Örtlichkeit keine konkrete Gefahrenlage vor, sodass 
nach Maßgabe der StVO keine verkehrsrechtlichen Maßnahmen erforderlich sind.  
 
Zu Frage 3: 
 
Sofern die zu Fuß Gehenden die Verkehrsregeln einhalten und die vorgesehenen Querungen 
nutzen, ist die Verkehrssicherheit im betreffenden Bereich gewährleistet. Belegt wird diese 
Einschätzung durch das derzeit unauffällige Unfallgeschehen, welches keinen Anlass zur Um-
setzung von weiteren verkehrsrechtlichen Maßnahmen (z. B. Verlängerung des Absperrgit-
ters) gibt.

Beratungsverlauf (1)

02.02.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3301/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
11.12.2025
Erstellt
23.10.2024 10:43