Mandari Insight

0241/2023

Stadt kassiert einstweilige Anordnung durch das Verwaltungsgericht - Vorhaben zur Unterbringung von Obdachlosigkeit bedrohter Alleinerziehender mit 5 Kindern unzulässig (Anfrage AN/0050/2023 der AFD-Fraktion)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 27.02.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 02.03.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4300 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/502 
 
Vorlagen-Nummer 27.02.2023 
 0241/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 02.03.2023 
 
Stadt kassiert einstweilige Anordnung durch das Verwaltungsgericht - Vorhaben zur 
Unterbringung von Obdachlosigkeit bedrohter Alleinerziehender mit 5 Kindern 
unzulässig (Anfrage AN/0050/2023 der AFD-Fraktion) 
Die Fragen der AfD-Fraktion lauteten: 
 
1. Aus welchem Grund hat die Stadt Köln die Wohnung der Familie beschlagnahmt?  
2. Welche Maßnahmen wurden vor der Beschlagnahmung und damit verbundenen 
Fremdunterbringung ergriffen, um die Beschlagnahmung abzuwenden?  
3. War die Mutter und die Kinder im Leistungsbezug - und falls ja, welche Leistungen 
wurde bezogen? 
4. Gab es schon vor Beschlagnahmung der Wohnung durch die Stadt Köln Kontakte 
mit dem Jugendamt im Rahmen von Hilfe zur Erziehung etc.? 
5. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Köln, um auch künftig die geforderten Maß-
stäbe des Urteils bei der Vermeidung von Obdachlosigkeit umzusetzen? 
 
Die Fragen 1 bis 4 betreffen einen über die Medien bekannt gewordenen Vorgang, der eine 
mit Namen und Fotos bekannt gewordene Frau und ihre minderjährigen Kinder betrifft. Die 
Sozialverwaltung stellt weitere Angaben zu diesem konkreten Vorgang unter Hinweis auf den 
Sozialdatenschutz nicht zur Verfügung; dies gilt auch für mögliche Anfragen in nichtöffentli-
chen Sitzungsteilen.  
 
Zur Vermeidung latent oder akut drohender Obdachlosigkeit verfügt die Stadt Köln seit Jahr-
zehnten über ein bewährtes, bundesweit anerkanntes und vom Deutschen Städtetag für ande-
re Kommunen empfohlenes Konzept der Ressourcenbündelung in einer Fachstelle für von 
Wohnungsverlust bedrohte Bürger*innen und für Wohnungslose. 
 
In der Mehrheit aller Fälle von drohendem Wohnungsverlust gelingt es durch Beratung, Miet-
rückstandsübernahme, Vermittlung von Wohnungen oder Unterstützung bei der Beschaffung 
von Wohnungen, das Eintreten einer Obdachlosigkeit zu vermeiden. 
 
In 2022 wurden durch die 15 Mitarbeiter*innen im Bereich der Prävention mehr als 4.000 Fälle 
drohenden Wohnungsverlustes bearbeitet. Bis auf einige wenige Fälle konnte der jeweils dro-
hende Wohnungsverlust erfolgreich abgewendet werden.  
 
Das fachliche Konzept der Fachstelle Wohnen wird, ebenso wie das umfangreiche, spezifi-
zierte und vernetzte Hilfesystem in Köln, in enger Zusammenarbeit der ResoDienste des Am-
tes für Soziales, Arbeit und Senioren mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege den konkre-
ten Bedarfen entsprechend kontinuierlich angepasst. Als Beispiel sind hier zu nennen die 
Kontakt- und Beratungsstellen, Streetwork-Angebote, Notschlafstellen, niederschwellige 
Wohnprojekte mit Sozialbetreuung bis hin zu den stationären Angeboten. Darüber hinaus hat

2 
 
die Fachstelle Wohnen in den letzten Jahren insbesondere qualitativ auf die Bedarfe von spe-
ziellen Gruppen von Obdachlosen wie z.B. alleinstehenden Frauen oder Familien reagiert, um 
dem besonderen Schutzbedürfnis der Betroffenen gerecht zu werden. So wird z.B. für Frauen 
geschlechtergemischte Unterbringung vermieden und für Mehrpersonenhaushalte familienge-
rechte Unterkünfte gesucht.  
 
Für wohnungsmarktnahe Familien und Alleinerziehende hat die Verwaltung deshalb zusätzli-
che Notunterbringungen geschaffen, die gleichzeitig eine Unterstützung bei der Stabilisierung 
und Wohnungsbeschaffung bieten und damit den Aufenthalt auf eine überschaubare Dauer 
verkürzen.  
 
Für wohnungsmarktferne Haushalte bleiben jedoch in Ermangelung geeigneter Einrichtungen, 
insbesondere kommunaler Obdachloseneinrichtungen, gegenwärtig ausschließlich die Unter-
bringung in Einfachhotels.  
 
Unter dem Leitsatz „Jeder Mensch braucht ein Zuhause“ kooperiert die Stadt Köln mit den 
freien Trägern der Wohnungslosenhilfe, dem Landschaftsverband Rheinland und unterstützt 
durch das Landesministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit an der Bekämpfung der 
Wohnungslosigkeit in der Stadt. Zur nachhaltigen Bekämpfung dieser entwickelt die Stadt 
Köln aktuell das Kölner Konzept zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit. Auf dessen Grund-
lage wird das Hilfesystem für wohnungslose Menschen weiterentwickelt und zukunftsfähig 
gemacht. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

02.03.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0241/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
27.02.2023
Erstellt
17.01.2023 14:10