0241/2023
Stadt kassiert einstweilige Anordnung durch das Verwaltungsgericht - Vorhaben zur Unterbringung von Obdachlosigkeit bedrohter Alleinerziehender mit 5 Kindern unzulässig (Anfrage AN/0050/2023 der AFD-Fraktion)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4300 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/50/502 Vorlagen-Nummer 27.02.2023 0241/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 02.03.2023 Stadt kassiert einstweilige Anordnung durch das Verwaltungsgericht - Vorhaben zur Unterbringung von Obdachlosigkeit bedrohter Alleinerziehender mit 5 Kindern unzulässig (Anfrage AN/0050/2023 der AFD-Fraktion) Die Fragen der AfD-Fraktion lauteten: 1. Aus welchem Grund hat die Stadt Köln die Wohnung der Familie beschlagnahmt? 2. Welche Maßnahmen wurden vor der Beschlagnahmung und damit verbundenen Fremdunterbringung ergriffen, um die Beschlagnahmung abzuwenden? 3. War die Mutter und die Kinder im Leistungsbezug - und falls ja, welche Leistungen wurde bezogen? 4. Gab es schon vor Beschlagnahmung der Wohnung durch die Stadt Köln Kontakte mit dem Jugendamt im Rahmen von Hilfe zur Erziehung etc.? 5. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Köln, um auch künftig die geforderten Maß- stäbe des Urteils bei der Vermeidung von Obdachlosigkeit umzusetzen? Die Fragen 1 bis 4 betreffen einen über die Medien bekannt gewordenen Vorgang, der eine mit Namen und Fotos bekannt gewordene Frau und ihre minderjährigen Kinder betrifft. Die Sozialverwaltung stellt weitere Angaben zu diesem konkreten Vorgang unter Hinweis auf den Sozialdatenschutz nicht zur Verfügung; dies gilt auch für mögliche Anfragen in nichtöffentli- chen Sitzungsteilen. Zur Vermeidung latent oder akut drohender Obdachlosigkeit verfügt die Stadt Köln seit Jahr- zehnten über ein bewährtes, bundesweit anerkanntes und vom Deutschen Städtetag für ande- re Kommunen empfohlenes Konzept der Ressourcenbündelung in einer Fachstelle für von Wohnungsverlust bedrohte Bürger*innen und für Wohnungslose. In der Mehrheit aller Fälle von drohendem Wohnungsverlust gelingt es durch Beratung, Miet- rückstandsübernahme, Vermittlung von Wohnungen oder Unterstützung bei der Beschaffung von Wohnungen, das Eintreten einer Obdachlosigkeit zu vermeiden. In 2022 wurden durch die 15 Mitarbeiter*innen im Bereich der Prävention mehr als 4.000 Fälle drohenden Wohnungsverlustes bearbeitet. Bis auf einige wenige Fälle konnte der jeweils dro- hende Wohnungsverlust erfolgreich abgewendet werden. Das fachliche Konzept der Fachstelle Wohnen wird, ebenso wie das umfangreiche, spezifi- zierte und vernetzte Hilfesystem in Köln, in enger Zusammenarbeit der ResoDienste des Am- tes für Soziales, Arbeit und Senioren mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege den konkre- ten Bedarfen entsprechend kontinuierlich angepasst. Als Beispiel sind hier zu nennen die Kontakt- und Beratungsstellen, Streetwork-Angebote, Notschlafstellen, niederschwellige Wohnprojekte mit Sozialbetreuung bis hin zu den stationären Angeboten. Darüber hinaus hat 2 die Fachstelle Wohnen in den letzten Jahren insbesondere qualitativ auf die Bedarfe von spe- ziellen Gruppen von Obdachlosen wie z.B. alleinstehenden Frauen oder Familien reagiert, um dem besonderen Schutzbedürfnis der Betroffenen gerecht zu werden. So wird z.B. für Frauen geschlechtergemischte Unterbringung vermieden und für Mehrpersonenhaushalte familienge- rechte Unterkünfte gesucht. Für wohnungsmarktnahe Familien und Alleinerziehende hat die Verwaltung deshalb zusätzli- che Notunterbringungen geschaffen, die gleichzeitig eine Unterstützung bei der Stabilisierung und Wohnungsbeschaffung bieten und damit den Aufenthalt auf eine überschaubare Dauer verkürzen. Für wohnungsmarktferne Haushalte bleiben jedoch in Ermangelung geeigneter Einrichtungen, insbesondere kommunaler Obdachloseneinrichtungen, gegenwärtig ausschließlich die Unter- bringung in Einfachhotels. Unter dem Leitsatz „Jeder Mensch braucht ein Zuhause“ kooperiert die Stadt Köln mit den freien Trägern der Wohnungslosenhilfe, dem Landschaftsverband Rheinland und unterstützt durch das Landesministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit an der Bekämpfung der Wohnungslosigkeit in der Stadt. Zur nachhaltigen Bekämpfung dieser entwickelt die Stadt Köln aktuell das Kölner Konzept zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit. Auf dessen Grund- lage wird das Hilfesystem für wohnungslose Menschen weiterentwickelt und zukunftsfähig gemacht. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0241/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 27.02.2023
- Erstellt
- 17.01.2023 14:10