AN/0745/2023
Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 0333/2023 „Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Maarhäuserweg / Hansestraße i
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Linke Änderungsantrag nach § 13
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Vorsitzende des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün Frau Denise Abé Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.04.2023 AN/0745/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 27.04.2023 Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023 Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 0333/2023 „Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Maarhäuserweg / Hansestraße i Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet Sie um die Aufnahme des folgenden Änderungsantrags zur Beschlussvorlage 0333/2023 „ Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteilig ung Arbeitstitel: Maarhäuserweg / Hansestraße in Köln - Porz-Gremberghoven“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün in der Wahlperiode 2020/2025 am Donnerstag, dem 27.04.2023, Beschluss 1. Punkt 2 der Beschlussvorlage wird wie folgt geändert: 2. nimmt das bisher vorliegende städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) kritisch zur Kenntnis und bittet um folgende Ergänzungen darin : neben der Photovoltaik -Anlage soll auch eine extensive Dachbegrünung erfolgen. Dabei soll beides miteinander kombiniert werden und sich über die gesamten Dachflächen erstrecken. Bei der Festlegung der Ausgleichsmaßnahmen ist besonders darauf zu achten, dass diese so ortsnah wie möglich erfolgen und ökologisch sinnvoll sind. Sowohl bei den Ausgleichsmaßnahmen als auch bei den Anpflanzungen auch auf dem Gelände selbst ist darauf zu achten, dass die Vorgaben aus dem Projekt „essbare Stadt“ (70% essbar für Mensch und/oder Tier) berücksichtigt werden. Anlage einer Obstbaumwiese und/oder artenreiche Wiese auf dem Grundstück selbst. Nisthilfen (Vögel. Fledermäuse, Insekten), Unterschlüpfe (Insekten, Amphibien, Reptilien) und Aufenthaltshilfen (Kleinwirbler) sind unter Berücksichtigung lebensmittel- und brandschutzrechtlicher Vorgaben zum Betrieb von Logistikimmobilien mit Umschlag von Lebensmitteln vorzusehen. 2. Der zweite Beschlussteil des alten Punkt 2 wird zum neuen Punkt 3 und der bisherige Punkt 3 wird zu Punkt 4. Der neue Punkt 3 lautet: beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öf fentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang); Begründung; Es ist sehr bedauerlich, dass hier 80% eines Grundstücks versiegelt werden sollen. Auch wenn dies bisher üblich sein sollte, muss zukünftig auch in Gewerbegebieten flächenschonender geplant werden. Einen Ausgleich zur Versiegelung von Flächen kann nur eine Entsiegelung mindestens gleichen Umfangs bewirken. Dies scheint jedoch derzeit leider unrealistisch zu sein. DIE LINKE stellt sich an dieser Stelle nicht grundsätzli ch gegen eine Bebauung, Um die durch den Bau entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft weiter zu minimieren sind jedoch über die im vorliegenden Plan vorgesehenen Maßnahmen hinaus weitere Verbesserungen möglich und nötig. Die oben dargestellten Verbes serungsvorschläge, werden wir hier erläutern. Laut des vorliegenden städtebaulichen Konzeptes sollen für circa 90% des hohen Lagerdachs eine Photovoltaik -Anlagen geplant werden. Lediglich die niedrigeren Dachbereiche mit circa 15 m Höhe erhalten eine Dachb egrünung. Die Kombination von Photovoltaik und extensiver Dachbegrünung hat mehrere bekannte Vorteile. Zum einen Regenrückhalt, mehr Grün (inklusive Kleinlebewesen). Geringere Erhitzung des Daches und dadurch geringere Wärmeabstrahlung in der Nacht. Dadurc h, dass sich das Dach nicht so stark erhitzt, können die auf dem Dach befindlichen technischen Anlagen inklusive der Photovoltaik effektiver arbeiten. Bei der Festlegung der Ausgleichsmaßnahmen ist besonders darauf zu achten, dass diese so ortsnah wie mögl ich erfolgen und ökologisch sinnvoll sind. So reicht es nicht für Eingriffe in Porz als Ausgleich vereinzelte Straßenbäume irgendwo in Zollstock zu pflanzen, sondern möglichst in räumlicher Nähe. Auch auf dem Grundstück selbst sollte eine Obstbaumwiese un d artenreiche Wiese möglich sein. Wie bei vielen beziehungsweise fast allen Bauvorhaben wurde das mit breiter Mehrheit beschlossene Projekt „essbare Stadt“ (70% essbar für Mensch und/oder Tier) offenbar ignoriert. Dies muss korrigiert werden. Gleichzeitig sollte es zukünftig keine Vorlagen mehr geben in welchem es nicht berücksichtigt wurde Auch wenn die Erfassung von Brutvögeln, der Fledermäuse, Reptilien und Amphibien "unspektakulär" waren, heißt das nicht, dass diese dort nicht vorkommen. Außerdem wäre es keineswegs schädlich, wenn diese zukünftig häufiger anzutreffen wären. Deshalb sind entsprechende Nisthilfen, Unterschlüpfe und Aufenthaltshilfen im Rahmen des Möglichen und Erlaubten zu schaffen. gez. gez. Michael Weisenstein Uschi Röhrig Fraktionsgeschäftsführer Umweltpolitische Sprecherin der Fraktion
Anlage 1, Auszug Ausschuss Klima, Umwelt und Grpün 25.05.2023
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Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: ulrike.kleindienst@stadt-koeln.de Datum: 30.05.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 25.05.2023 öffentlich 4 Allgemeine Beschlussvorlagen 4.1 Allgemeine Beschlussvorlagen (Vorberatung) 4.1.1 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Maarhäuserweg / Hansestraße in Köln-Porz-Gremberghoven 0333/2023 Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün verweist die Angelegenheit einstimmig – ohne Votum – in den Stadtentwicklungsausschuss. Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 0333/2023 „Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebau- ungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung Arbeitstitel: Maarhäuserweg / Hansestraße i AN/0745/2023 Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün verweist die Angelegenheit in den Stadtent- wicklungsausschuss.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0745/2023
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 30.05.2023
- Erstellt
- 26.04.2023 11:31