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V/0341/2013

Schmittingheide - Anregung nach § 24 GO NRW vom 27.06.2012 (lfd. Nr. 77/2012)

Vorlagen 23.05.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 04.07.2013, TOP 7.8

Beschlussvorlage

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Anregung

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Ansehen

Beschlussvorlage

3484 Zeichen

V/0341/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Schmittingheide - Anregung nach § 24 GO NRW vom 27.06.2012 (lfd. Nr. 77/2012) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
04.07.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Anregung nach § 24 GO NW (lfd. Nr. 77/2012) zur Beseitigung der Bodenschwelle auf der 
Straße Schmittingheide wird nicht gefolgt. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
Mit der Anregung nach § 24 GO NW (lfd. Nr. 77/2012) wurde durch di e Eingeber die Beseitigung 
der Bodenschwelle auf der Straße Schmittingheide beantragt. 
 
Die Straße Schmittingheide ist Bestandteil des Vorbehaltsnetzes der Stadt Münster. Auf dem A b-
schnitt zwischen Wolbecker Straße und Honebachaue ist die zulässige Geschwi ndigkeit auf 30 
km/h herabgesetzt. Die Durchfahrt ist für Kraftfahrzeuge 3,5t (Zeichen 253) verboten.  
 
Seit Ende der 80 -er Jahre wurden von den Anwohnern der Schmittingheide geschwindigkeit s-
dämpfende Maßnahmen gefordert und nach mehrfachen Bürgerversammlungen im Jahre 1993 die 
Schwelle eingerichtet. Der Verkehr sollte hierdurch im Bereich des Wohnquartiers insgesamt lan g-
samer geführt und außerhalb der Spitzenstunde reduziert werden.  Bei einer aktuellen Verkehr s-
zählung im April 2013 in Höhe Haus Nr. 51 wurden für die Spitzenstunde ca. 500 Kfz und  eine V85 
von 38 km/h ermittelt (V 85= 85 % der Fahrzeuge fahren langsamer oder maximal diese Geschwin-
digkeit [km/h] ). Das heißt, dass neben den 15 % der Fahrzeuge, die sogar noch schneller als       
38 km/h gefahren sind, etwa 30 % der Fahrzeuge über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 
30 km/h gemessen worden. 
 
Die Fachämter und die Polizei erachten die vorhandenen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsred u-
zierung auf der Schmittingheide, insbesondere vor dem Hintergr und der vorliegenden Ergebnisse 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0341/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.05.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0341/2013 
der Geschwindigkeitsmessung, für weiterhin zwingend notwendig.  
 
Die Verwaltung lehnt die vorgeschlagene Entfernung der Schwelle aus folgenden Gründen ab: 
 
1. Die geschätzten Kosten für den Rückbau der Schwelle betragen ca. 5.0 00€. Finanzielle 
Mittel stehen nicht zur Verfügung 
2. Die Schwelle stellt ein wirksames und erprobtes Mittel zur Temporeduzierung auf diesem 
Straßenabschnitt dar. 
 
Der Anregung zur Beseitigung der Bodenschwelle wird nicht gefolgt. 
 
Neben dem positiven Aspekt der Geschwindigkeitsreduzierung durch eine Bodenschwelle stellt die 
von den Antragstellern angesprochene Lärmbelästigung bisweilen für die direkten Anwohner eine 
unangenehme Nebenwirkung dar. Diese entsteht überwiegend durch abruptes Bremsen und A n-
fahren v or und nach der Schwelle. Durch rücksichtsvolle Fahrweise, also durch eine frühzeitige 
Temporeduzierung und konstant vermindert gefahrene Geschwindigkeit, kann eine Verstetigung 
des Verkehrs erreicht und damit die Geräuschentwicklung beim Überfahren der Schwelle wirksam 
minimiert werden. Eine Messung des Lärmpegels kann von der Stadt Münster leider nicht übe r-
nommen werden. 
 
Der Antragsteller erhält ein abschließendes Antwortschreiben. 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anregung §24 GO NRW (77/2012)

Anregung

2714 Zeichen

5 <
Anlage zur Vorlage V/0341/2013
Anregung Nr. 77/2012

| - Ami des Metes und
uns Obarbürgermeisters -

Oberbürgermeister
Stadt Münster >

48143 Münster 27.06.2012

Eingabe
an den Rat der Stadt Münster:

Seit 2005 sind wir Bewohner in der Honebachaue. Wir fühlen uns hier recht wohl.

Ein Umzug in einem anderem Stadtbereich käme für uns nicht in Frage.Doch, wie
dem.auch sei: Ein Defizit plagt uns -gerade an Sommertagen - ‚denn bei ge-

öffneter Teerassentür und offenen Fenstern ist die Lärmbelästigung der bei uns
vorbeiführenden Strasse Schmittingheide/Heumannsweg unerträglich. Hier haben wir
leider Einbussen an Ruhe und Lebensqualität zu ertragen. j

Als das Wohnviertel° Honebachaue ° noch nicht einmal.auf dem Reissbrett entstanden ist,
wurde auf Initiative eines Anwohners LKW-. ‚Durchfahrt und Geschwindigkeitsbegrenzung \
für die Schmittingheide eingeführt.

Um den Verkehr abzubremsen wurde eine „Schikane“ in Form einer Bodenwelle ein-
gerichtet.-Soweit so gut.- Doch stellt diese Bodenwelle ein gravierendes Manko für die Bewohner
der gesamten Häuserzeile dar. Ab morgens ca, 5.00h beginnt der „Horror“.Der Berufsverkehr
setzt ein. Handwerker im PKW mit Anhänger, Kleinlaster und landwirtschaftliche Fahrzeuge
passieren diese Bodenwelle. Folge: Lose verladene Teile auf Anhängern,abruptes Abbremsen

von zu schnell fahrenden PKWs beenden die Nachtruhe.Diese Störungen ziehen sich über

den gesamten Tag hin. Tagsüber ist bei geöffneter Terrassentür ein Radio- oder 'Fernsehempfang
schwerlich möglich.

Wir haben und wir sehen auch keine Möglichkeiten diese Erschwernisse und
Beeinträchtigungen _

mittels technischer Gerätschaften ( Schallmessungen,Videonufzeichnungen,etc.) zu
belegen aber es reicht aus,wenn an einem Wochentag eine Person vor Ort anwesend ist.

Wir stellen somit, auf Seite >2< formulierten Antrag an den Rat der Stadt Münster.

Anregung Nr. 7712012

ı>2<

27.06.2012 >2<

Der Rat der Stadt Münster möge beschliessen:

Die Stadtverwaltung der Stadt Münster möge prüfen inwieweit eine Lärm-
belästigung durch die Bodenwelle - Schmittingheide/teumannsweg "gegeben

Der Stadtverwaltung sollte aufgeben werden dje Aspekte von Behinderten-
wohnungen und die reichhaltige Anzahl von Kindern zu berücksichtigen.

‚ Ferner soll die Stadtverwaltung nach Möglichkeiten einer Verlegung
oder Beseitigung dieser Bodenwelle prüfen und veranlassen.

“Unter Berücksichtigung der geschwindigkeitsbegrenzung (70) aufder
Strasse: Schmittingheide wäre eine Totalaufhehung der Bodenwelle
durchaus denkbar.

e

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leve,
selbstverständlich stehe ich Ihnen für einen persönlichen Vortrag zur Verfügung.

Gerne höre ich von Ihnen und verbleibe

mit freundlichen Grüssen

Beratungsverlauf (2)

20.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Wolbecker Straße
  • Schmittingheide
  • Heumannsweg
  • Honebachaue

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0341/2013
Typ
Vorlagen
Datum
23.05.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37