V/0341/2013
Schmittingheide - Anregung nach § 24 GO NRW vom 27.06.2012 (lfd. Nr. 77/2012)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
3484 Zeichen
V/0341/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Schmittingheide - Anregung nach § 24 GO NRW vom 27.06.2012 (lfd. Nr. 77/2012) Beratungsfolge 20.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 04.07.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Anregung nach § 24 GO NW (lfd. Nr. 77/2012) zur Beseitigung der Bodenschwelle auf der Straße Schmittingheide wird nicht gefolgt. Begründung: Mit der Anregung nach § 24 GO NW (lfd. Nr. 77/2012) wurde durch di e Eingeber die Beseitigung der Bodenschwelle auf der Straße Schmittingheide beantragt. Die Straße Schmittingheide ist Bestandteil des Vorbehaltsnetzes der Stadt Münster. Auf dem A b- schnitt zwischen Wolbecker Straße und Honebachaue ist die zulässige Geschwi ndigkeit auf 30 km/h herabgesetzt. Die Durchfahrt ist für Kraftfahrzeuge 3,5t (Zeichen 253) verboten. Seit Ende der 80 -er Jahre wurden von den Anwohnern der Schmittingheide geschwindigkeit s- dämpfende Maßnahmen gefordert und nach mehrfachen Bürgerversammlungen im Jahre 1993 die Schwelle eingerichtet. Der Verkehr sollte hierdurch im Bereich des Wohnquartiers insgesamt lan g- samer geführt und außerhalb der Spitzenstunde reduziert werden. Bei einer aktuellen Verkehr s- zählung im April 2013 in Höhe Haus Nr. 51 wurden für die Spitzenstunde ca. 500 Kfz und eine V85 von 38 km/h ermittelt (V 85= 85 % der Fahrzeuge fahren langsamer oder maximal diese Geschwin- digkeit [km/h] ). Das heißt, dass neben den 15 % der Fahrzeuge, die sogar noch schneller als 38 km/h gefahren sind, etwa 30 % der Fahrzeuge über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen worden. Die Fachämter und die Polizei erachten die vorhandenen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsred u- zierung auf der Schmittingheide, insbesondere vor dem Hintergr und der vorliegenden Ergebnisse Vorlagen-Nr.: V/0341/2013 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 22.05.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0341/2013 der Geschwindigkeitsmessung, für weiterhin zwingend notwendig. Die Verwaltung lehnt die vorgeschlagene Entfernung der Schwelle aus folgenden Gründen ab: 1. Die geschätzten Kosten für den Rückbau der Schwelle betragen ca. 5.0 00€. Finanzielle Mittel stehen nicht zur Verfügung 2. Die Schwelle stellt ein wirksames und erprobtes Mittel zur Temporeduzierung auf diesem Straßenabschnitt dar. Der Anregung zur Beseitigung der Bodenschwelle wird nicht gefolgt. Neben dem positiven Aspekt der Geschwindigkeitsreduzierung durch eine Bodenschwelle stellt die von den Antragstellern angesprochene Lärmbelästigung bisweilen für die direkten Anwohner eine unangenehme Nebenwirkung dar. Diese entsteht überwiegend durch abruptes Bremsen und A n- fahren v or und nach der Schwelle. Durch rücksichtsvolle Fahrweise, also durch eine frühzeitige Temporeduzierung und konstant vermindert gefahrene Geschwindigkeit, kann eine Verstetigung des Verkehrs erreicht und damit die Geräuschentwicklung beim Überfahren der Schwelle wirksam minimiert werden. Eine Messung des Lärmpegels kann von der Stadt Münster leider nicht übe r- nommen werden. Der Antragsteller erhält ein abschließendes Antwortschreiben. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anregung §24 GO NRW (77/2012)
Anregung
2714 Zeichen
5 < Anlage zur Vorlage V/0341/2013 Anregung Nr. 77/2012 | - Ami des Metes und uns Obarbürgermeisters - Oberbürgermeister Stadt Münster > 48143 Münster 27.06.2012 Eingabe an den Rat der Stadt Münster: Seit 2005 sind wir Bewohner in der Honebachaue. Wir fühlen uns hier recht wohl. Ein Umzug in einem anderem Stadtbereich käme für uns nicht in Frage.Doch, wie dem.auch sei: Ein Defizit plagt uns -gerade an Sommertagen - ‚denn bei ge- öffneter Teerassentür und offenen Fenstern ist die Lärmbelästigung der bei uns vorbeiführenden Strasse Schmittingheide/Heumannsweg unerträglich. Hier haben wir leider Einbussen an Ruhe und Lebensqualität zu ertragen. j Als das Wohnviertel° Honebachaue ° noch nicht einmal.auf dem Reissbrett entstanden ist, wurde auf Initiative eines Anwohners LKW-. ‚Durchfahrt und Geschwindigkeitsbegrenzung \ für die Schmittingheide eingeführt. Um den Verkehr abzubremsen wurde eine „Schikane“ in Form einer Bodenwelle ein- gerichtet.-Soweit so gut.- Doch stellt diese Bodenwelle ein gravierendes Manko für die Bewohner der gesamten Häuserzeile dar. Ab morgens ca, 5.00h beginnt der „Horror“.Der Berufsverkehr setzt ein. Handwerker im PKW mit Anhänger, Kleinlaster und landwirtschaftliche Fahrzeuge passieren diese Bodenwelle. Folge: Lose verladene Teile auf Anhängern,abruptes Abbremsen von zu schnell fahrenden PKWs beenden die Nachtruhe.Diese Störungen ziehen sich über den gesamten Tag hin. Tagsüber ist bei geöffneter Terrassentür ein Radio- oder 'Fernsehempfang schwerlich möglich. Wir haben und wir sehen auch keine Möglichkeiten diese Erschwernisse und Beeinträchtigungen _ mittels technischer Gerätschaften ( Schallmessungen,Videonufzeichnungen,etc.) zu belegen aber es reicht aus,wenn an einem Wochentag eine Person vor Ort anwesend ist. Wir stellen somit, auf Seite >2< formulierten Antrag an den Rat der Stadt Münster. Anregung Nr. 7712012 ı>2< 27.06.2012 >2< Der Rat der Stadt Münster möge beschliessen: Die Stadtverwaltung der Stadt Münster möge prüfen inwieweit eine Lärm- belästigung durch die Bodenwelle - Schmittingheide/teumannsweg "gegeben Der Stadtverwaltung sollte aufgeben werden dje Aspekte von Behinderten- wohnungen und die reichhaltige Anzahl von Kindern zu berücksichtigen. ‚ Ferner soll die Stadtverwaltung nach Möglichkeiten einer Verlegung oder Beseitigung dieser Bodenwelle prüfen und veranlassen. “Unter Berücksichtigung der geschwindigkeitsbegrenzung (70) aufder Strasse: Schmittingheide wäre eine Totalaufhehung der Bodenwelle durchaus denkbar. e Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leve, selbstverständlich stehe ich Ihnen für einen persönlichen Vortrag zur Verfügung. Gerne höre ich von Ihnen und verbleibe mit freundlichen Grüssen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Wolbecker Straße
- Schmittingheide
- Heumannsweg
- Honebachaue
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0341/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.05.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37