V/0218/2018
Sportförderung zu Vereinsbaumaßnahmen
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Anlage A
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Anlage A zur V/0218/2018 Kurzüberblick Hier steht eine Zusammenfassung zum Inhalt der Vorlage in höchstens 5 Zeilen Information von Bezirksvertretungen und Sportausschuss über Bauabsichten der Sportvereine und die für 2019 beantragte Antragslage städtische Förderung Ziele/Teilziele/Zielerreichung Hier steht, welches Ziel/welche Ziele (z. B. Leitorientierung/en aus dem ISM-Prozess, Ziele der Produktgruppe im Haus- haltsplan) mit der Vorlage verfolgt wird/werden und welches Teilziel (aus dem Inhalt der Vorlage abgeleitet) erreicht wer- den soll. Dabei ist ebenfalls anzugeben, wann das Teilziel erreicht wird (Zeit) und mit welchem finanziellen bzw. sonsti- gem Aufwand es erreicht wird. Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess: Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes- sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver- setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt- sportbund Münster in die Lage, ihre Bauvorhaben zu realisieren. Durch die finanzielle Förderung von Vereinsbaumaßnahmen wird die Stadt entlastet von Bauvorhaben bzw. der Entwicklung von Angeboten. Mit dem Bericht über den Eingang von Förderanträgen erfahren die politischen Gremi- en etwas über die Bauabsichten und die mögliche künftige Belastung des Etats mit Zuschüssen. Hier steht, welches Ziel/welche Ziele (z. B. Leitorientierung/en aus dem ISM-Prozess, Ziele der Produktgruppe im Haushaltsplan) mit der Vorlage verfolgt wird/werden und welches Teilziel (aus dem Inhalt der Vorlage abgeleitet) erreicht werden soll. Dabei ist ebenfalls anzu- geben, wann das Teilziel erreicht wird (Zeit) und mit welchem finanziellen bzw. sonstigem Aufwand es erreicht wird. Mit der Förderung von Vereinsbauvorhaben trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.. Es bestehen Wechselbeziehungen der Sportförderung zu hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Münstera- ner Stadtgesellschaft. Der Bericht zur Antragslage ist der erste Schritt der Beteligung politischer Gremien im Förderverfahren. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Bezeichnung der PG Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Keine finanziellen Auswirkungen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Ebenso sollte zur Umsetzung des zweiten Teils der NaSa-Sofortmaßnahme zumindest durch Einfordern eines erläu- ternden Satzes abgefragt werden, - auf welcher rechtlichen Grundlage diese Aufgabe beruht (Gesetz, Ratsbeschluss, etc.), - und ob und in welchem Anteil die finanziellen Auswirkungen in ihrer Höhe beeinflussbar sind. Der Bericht ergibt sich aus der Sportförderrichtlinie. Die Baukostenförderung ebenfalls – als frei- willige Ausgabe.
Anlage 1 zur Vorlage V 0218 2018_
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Antrag Beschluss Akademischer Ruderverein Westfalen e. V. Sanierung und Hygieneverbesserung der Bootshausküche 19.02.2018 15.000 € 7.500 € Ja Nein Südost DJK Grün-Weiß Amelsbüren e. V. Reparatur der Heizungsanlage und Bau von Sonnenkollektoren (Tennisanlage) 22.02.2018 24.000 € 12.000 € Nein Nein Hiltrup DJK Grün-Weiß Amelsbüren e. V. Zaunreparatur (Tennis anlage) 22.02.2018 3.000 € 1.500 € Ja Nein Hiltrup Eintracht Münster e. V. Ausbau Funktionsgebäude 09.04 .2017 Ohne Angaben Abhängig vom Aufwand NN NN Ost Kanu-Verein Münster 1922 e. V. Erneuerung der Heizun g 28.02.2018 Ohne Angaben Abhängig vom Aufwand NN NN Ost Paddel-Sport Münster von 1923 e. V. Sicherung des An legers und der Stützmauer 10.10.2017 20.000 € 10.000 € Nein Nein Ost Reit- und Fahrverein Nienberge e. V. Sanierung der S anitäranlagen 26.02.2018 23.600 € 11.800 € Nein Nein West Reit- und Fahrverein Nienberge e. V. Sanierung Außen reitplatz 28.03.2017 7.000 € 3.500 € Ja Nein West Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. Mess- und Regeltechnik 14.06.2017 11.200 € 5.600 € Ja Nein Ost Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. Sanierung der Hauptelektroverteilung 04.10.2017 6.900 € 3.450 € J a Nein Ost Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. Sanierung des Werkstattdaches 04.10.2017 5.100 € 2.550 € Ja Nein Os t Segel-Club Münster e. V. Mehraufwand Sanierung Kran, Ponton, Zuwegung 28.02.2018 Ohne Angaben Abhängig vom Aufwand NN NN Mitte Segelclub Hansa Münster e. V. Sanierung Bootsanleger , 2. Bauabschnitt 22.02.2018 12.000 € 6.000 € Ja Nein Mit te Segelclub Hansa Münster e. V. Renovierung der Umkleide-, Dusch- und WC- Bereiche 22.02.2018 30.000 € 15.000 € Nein Nein Mitte Sport-Club Gremmendorf 1946 e. V. Dachsanierung Tenn isheim 15.11.2017 850 € 425 € NN NN Südost Sportgemeinschaft DJK Dyckburg e. V. Bau Bouleplatz 1 4.02.2018 7.500 € 3.750 € Ja Nein Ost Tennis- und Hockey-Club Münster e. V. Sanierung Terr asse 31.01.2018 28.000 € 14.000 € Ja Nein West Tennis- und Hockey-Club Münster e. V. Sanierung Sani täranlagen 31.01.2018 80.000 € 40.000 € Ja Nein West Tennis- und Hockey-Club Münster e. V. Sanierung Tenn isplätze 31.01.2018 24.000 € 12.000 € Ja Nein West Turnverein Wolbeck von 1962 e. V. Neubau und Umbau H aus des Sports 25.02.2018 3.500.000 € 1.750.0 00 € Nein Nein Südost Anlage 1 zur Vorlage V/0218/2018 BV Sportverein Geplante Baumaßnahme Antrag vom Aufwand (c a.) Zuschuss bis zu Förderungsun- schädlicher vorzeitiger Baubeginn
Berichtsvorlage
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V/0218/2018 V/0218/2018 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Sportförderung zu Vereinsbaumaßnahmen hier: Antragseingang zum 28.02.2018 für 2019 Beratungsfolge 17.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 24.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 02.05.2018 Sportausschuss Bericht Bericht 1. Baumaßnahmen von Sportvereinen und städtische Förderung Nach der Sportförderrichtlinie kann die Stadt Münster zu Baumaßnahmen von Mitgliedsvereinen des Stadtsportbund Münster e. V. bis zu 50 % Zuschuss zahlen, wenn: - die Vereine seit mehr als drei Jahren Mitglied im Stadtsportbund sind, - die Vereine die Antragsvoraussetzungen der Sportförderrichtlinie erfüllen, - die geplanten Baumaßnahmen notwendig sind, - der vorgesehene Aufwand inhaltlich und der Höhe nach förderfähig ist. Für die Zuschussentscheidung müssen die Anträge der Sportförderrichtlinie entsprechen, die gepla n- ten Baumaßnahmen förderfähig sein und mit dem Etat ausreichend Sportfördermittel bereitstehen. Die Vereine müssen mit ihren Bauvorhaben bis zur Zuschussentscheidung warten. Sind ihre Anträge unvollständig oder fehlen Fördervoraussetzungen, verschiebt sich die Zuschussentscheidung. In nachweislich dringenden Fällen kann der Sportausschuss Bauausführung und Zuschussentscheidung zeitlich voneinander trennen und den sogenannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ genehmigen. Der Sportausschuss entscheidet einmal im Jahr über die beantragten Zuschüsse. 2. Die Baumaßnahmen der Sportvereine und das Förderverfahren Die Sportvereine müssen die Sportförderung bis zum 28.02. beim Sportamt beantragen. Das Spor t- amt stellt die ungeprüften Anträge dem Arbeitskreis „Vereinseigene Anlagen und Sportentwicklung“ im Stadtsportbund Münster e. V. vor, den zuständigen Bezirksvertretungen und dem Sportausschuss. Ob bzw. wie die Stadt die geplanten Maßnahmen fördern wird, entscheidet der Sportausschuss auf Verwaltungsvorschlag nach Anhörung der Bezirksvertretungen. Er entscheidet frühestens im Jahr Sportamt 26.03.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Elfering Telefon: 492-5212 elfering@stadt-muenster.de - 2 - V/0218/2018 nach der Antragstellung. Bis dahin müssen die Vereine mit dem Bau warten (Ausnahme: förderung s- unschädlicher vorzeitiger Baubeginn). 3. Die Zuschussanträge der Sportvereine für 2019 und die Folgejahre Das Sportamt erhielt die in der Anlage 1 aufgeführten Zu schussanträge zwischen 01.03.2017 und 28.02.2018. 4. Das weitere Vorgehen Sportamt und Stadtsportbund Münster e. V. unterstützen die Vereine von der Antragstellung bis zur Bauausführung. Zu den v. g. Anträgen werden sie sich im Interesse einer gemeinsam verantworteten Sportentwicklung abstimmen und die Zuschussentscheidung sachgerecht miteinander vorbereiten. Der Sportausschuss wird ab 2019 über förderfähige Anträge entscheiden. Ggf. genehmigt er zuvor den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. I. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage Anlage 1 zur Vorlage 0218/2018
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0218/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.03.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37