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V/0218/2018

Sportförderung zu Vereinsbaumaßnahmen

Vorlagen 22.03.2018

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 02.05.2018, TOP 3.3

Anlage A

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Anlage 1 zur Vorlage V 0218 2018_

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Berichtsvorlage

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Anlage A

3370 Zeichen

Anlage A zur V/0218/2018 
Kurzüberblick 
Hier steht eine Zusammenfassung zum Inhalt der Vorlage in höchstens 5 Zeilen  
Information von Bezirksvertretungen und Sportausschuss über Bauabsichten der Sportvereine und 
die für 2019 beantragte Antragslage städtische Förderung 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Hier steht, welches Ziel/welche Ziele (z. B. Leitorientierung/en aus dem ISM-Prozess, Ziele der Produktgruppe im Haus-
haltsplan) mit der Vorlage verfolgt wird/werden und welches Teilziel (aus dem Inhalt der Vorlage abgeleitet) erreicht wer-
den soll. Dabei ist ebenfalls anzugeben, wann das Teilziel erreicht wird (Zeit) und mit welchem finanziellen bzw. sonsti-
gem Aufwand es erreicht wird. 
Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess: 
Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes-
sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver-
setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt-
sportbund Münster in die Lage, ihre Bauvorhaben zu realisieren. Durch die finanzielle Förderung 
von Vereinsbaumaßnahmen wird die Stadt entlastet von Bauvorhaben bzw. der Entwicklung von 
Angeboten. Mit dem Bericht über den Eingang von Förderanträgen erfahren die politischen Gremi-
en etwas über die Bauabsichten und die mögliche künftige Belastung des Etats mit Zuschüssen. 
Hier steht, welches Ziel/welche Ziele (z. B. Leitorientierung/en aus dem ISM-Prozess, Ziele der Produktgruppe im Haushaltsplan) mit der 
Vorlage verfolgt wird/werden und welches Teilziel (aus dem Inhalt der Vorlage abgeleitet) erreicht werden soll. Dabei ist ebenfalls anzu-
geben, wann das Teilziel erreicht wird (Zeit) und mit welchem finanziellen bzw. sonstigem Aufwand es erreicht wird. 
Mit der Förderung von Vereinsbauvorhaben trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert 
Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement 
der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.. Es bestehen Wechselbeziehungen der 
Sportförderung zu hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Münstera-
ner Stadtgesellschaft. Der Bericht zur Antragslage ist der erste Schritt der Beteligung politischer 
Gremien im Förderverfahren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Bezeichnung der PG Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Keine finanziellen Auswirkungen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Ebenso sollte zur Umsetzung des zweiten Teils der NaSa-Sofortmaßnahme zumindest durch Einfordern eines erläu-
ternden Satzes abgefragt werden, 
- auf welcher rechtlichen Grundlage diese Aufgabe beruht (Gesetz, Ratsbeschluss, etc.), 
- und ob und in welchem Anteil die finanziellen Auswirkungen in ihrer Höhe beeinflussbar sind. 
Der Bericht ergibt sich aus der Sportförderrichtlinie. Die Baukostenförderung ebenfalls – als frei-
willige Ausgabe.

Anlage 1 zur Vorlage V 0218 2018_

2484 Zeichen

Antrag Beschluss 
Akademischer Ruderverein Westfalen e. V. Sanierung und Hygieneverbesserung der 
Bootshausküche 19.02.2018 15.000 € 7.500 € Ja Nein Südost 
DJK Grün-Weiß Amelsbüren e. V. Reparatur der Heizungsanlage und Bau von 
Sonnenkollektoren (Tennisanlage) 22.02.2018 24.000 € 12.000 € Nein Nein Hiltrup 
DJK Grün-Weiß Amelsbüren e. V. Zaunreparatur (Tennis anlage) 22.02.2018 3.000 € 1.500 € Ja Nein Hiltrup 
Eintracht Münster e. V. Ausbau Funktionsgebäude 09.04 .2017 
Ohne Angaben Abhängig vom 
Aufwand NN NN Ost 
Kanu-Verein Münster 1922 e. V. Erneuerung der Heizun g 28.02.2018 Ohne Angaben Abhängig vom 
Aufwand NN NN Ost 
Paddel-Sport Münster von 1923 e. V. Sicherung des An legers und der Stützmauer 10.10.2017 20.000 € 10.000 € Nein Nein Ost 
Reit- und Fahrverein Nienberge e. V. Sanierung der S anitäranlagen 26.02.2018 23.600 € 11.800 € Nein Nein West
Reit- und Fahrverein Nienberge e. V. Sanierung Außen reitplatz 28.03.2017 7.000 € 3.500 € Ja Nein West 
Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. Mess- und Regeltechnik 14.06.2017 11.200 € 5.600 € Ja Nein Ost 
Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. Sanierung der Hauptelektroverteilung 04.10.2017 6.900 € 3.450 € J a Nein Ost 
Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. Sanierung des Werkstattdaches 04.10.2017 5.100 € 2.550 € Ja Nein Os t 
Segel-Club Münster e. V. Mehraufwand Sanierung Kran, Ponton, 
Zuwegung 28.02.2018 
Ohne Angaben Abhängig vom 
Aufwand NN NN Mitte 
Segelclub Hansa Münster e. V. Sanierung Bootsanleger , 2. Bauabschnitt 22.02.2018 12.000 € 6.000 € Ja Nein Mit te 
Segelclub Hansa Münster e. V. Renovierung der Umkleide-, Dusch- und WC- 
Bereiche 22.02.2018 30.000 € 15.000 € Nein Nein Mitte 
Sport-Club Gremmendorf 1946 e. V. Dachsanierung Tenn isheim 15.11.2017 850 € 425 € NN NN Südost 
Sportgemeinschaft DJK Dyckburg e. V. Bau Bouleplatz 1 4.02.2018 7.500 € 3.750 € Ja Nein Ost 
Tennis- und Hockey-Club Münster e. V. Sanierung Terr asse 31.01.2018 28.000 € 14.000 € Ja Nein West 
Tennis- und Hockey-Club Münster e. V. Sanierung Sani täranlagen 31.01.2018 80.000 € 40.000 € Ja Nein West 
Tennis- und Hockey-Club Münster e. V. Sanierung Tenn isplätze 31.01.2018 24.000 € 12.000 € Ja Nein West 
Turnverein Wolbeck von 1962 e. V. Neubau und Umbau H aus des Sports 25.02.2018     3.500.000 €     1.750.0 00 € Nein Nein Südost 
Anlage 1  zur Vorlage V/0218/2018 
BV Sportverein Geplante Baumaßnahme Antrag vom Aufwand (c a.) Zuschuss bis 
zu 
Förderungsun- 
schädlicher 
vorzeitiger 
Baubeginn

Berichtsvorlage

3238 Zeichen

V/0218/2018 
V/0218/2018 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Sportförderung zu Vereinsbaumaßnahmen 
hier: Antragseingang zum 28.02.2018 für 2019 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   17.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
   19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
   19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
   19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
   24.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
   02.05.2018 Sportausschuss Bericht 
 
 
Bericht 
 
1. Baumaßnahmen von Sportvereinen und städtische Förderung 
Nach der Sportförderrichtlinie kann die Stadt Münster zu Baumaßnahmen von Mitgliedsvereinen des 
Stadtsportbund Münster e. V. bis zu 50 % Zuschuss zahlen, wenn: 
- die Vereine seit mehr als drei Jahren Mitglied im Stadtsportbund sind, 
- die Vereine die Antragsvoraussetzungen der Sportförderrichtlinie erfüllen, 
- die geplanten Baumaßnahmen notwendig sind, 
- der vorgesehene Aufwand inhaltlich und der Höhe nach förderfähig ist. 
 
Für die Zuschussentscheidung müssen die Anträge der Sportförderrichtlinie entsprechen, die gepla n-
ten Baumaßnahmen förderfähig sein und mit dem Etat ausreichend Sportfördermittel bereitstehen. 
Die Vereine müssen mit ihren Bauvorhaben bis zur Zuschussentscheidung warten. Sind ihre Anträge 
unvollständig oder fehlen Fördervoraussetzungen, verschiebt sich die Zuschussentscheidung. In 
nachweislich dringenden Fällen kann der Sportausschuss Bauausführung und Zuschussentscheidung 
zeitlich voneinander trennen und den sogenannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ 
genehmigen. Der Sportausschuss entscheidet einmal im Jahr über die beantragten Zuschüsse. 
 
2. Die Baumaßnahmen der Sportvereine und das Förderverfahren 
Die Sportvereine müssen die Sportförderung bis zum 28.02. beim Sportamt beantragen. Das Spor t-
amt stellt die ungeprüften Anträge dem Arbeitskreis „Vereinseigene Anlagen und Sportentwicklung“ 
im Stadtsportbund Münster e. V. vor, den zuständigen Bezirksvertretungen und dem Sportausschuss. 
Ob bzw. wie die Stadt die geplanten Maßnahmen fördern wird, entscheidet der Sportausschuss auf 
Verwaltungsvorschlag nach Anhörung der Bezirksvertretungen. Er entscheidet frühestens im Jahr 
Sportamt 
 
26.03.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Elfering 
Telefon: 492-5212 
elfering@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0218/2018 
nach der Antragstellung. Bis dahin müssen die Vereine mit dem Bau warten (Ausnahme: förderung s-
unschädlicher vorzeitiger Baubeginn). 
 
3. Die Zuschussanträge der Sportvereine für 2019 und die Folgejahre 
Das Sportamt erhielt die in der Anlage 1 aufgeführten Zu schussanträge zwischen 01.03.2017 und 
28.02.2018. 
 
 
 
4. Das weitere Vorgehen 
Sportamt und Stadtsportbund Münster e. V. unterstützen die Vereine von der Antragstellung bis zur 
Bauausführung. Zu den v. g. Anträgen werden sie sich im Interesse einer gemeinsam  verantworteten 
Sportentwicklung abstimmen und die Zuschussentscheidung sachgerecht miteinander vorbereiten. 
Der Sportausschuss wird ab 2019 über förderfähige Anträge entscheiden. Ggf. genehmigt er zuvor 
den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. 
 
 
 
 
 
I. V. 
gez. 
 
 Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage 
Anlage 1 zur Vorlage 0218/2018

Beratungsverlauf (6)

17.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.05.2018 Sportausschuss
TOP 3.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0218/2018
Typ
Vorlagen
Datum
22.03.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37