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2588/2018

Ankauf von zwei Alabasterreliefs, Verkündigung an Maria, südliche Niederlande um 1410-20, für das Museum Schnütgen

Beschlussvorlage Ausschuss 24.08.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 11.09.2018, TOP 4.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Abbildung Alabasterreliefs

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Beschlussvorlage Ausschuss

6722 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/VII/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2588/2018 
Freigabedatum 
24.08.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ankauf von zwei Alabasterreliefs, Verkündigung an Maria, südliche Niederlande um 1410-20, 
für das Museum Schnütgen 
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt den Erwerb eines Miteigentumsanteils zu 66,7 % an zwei 
die Verkündung Maria darstellende Alabasterreliefs, südliche Niederlande um 1410 – 1420, für das 
Museum Schnütgen im Wert von 566.666,67 €. 
 
Der Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass die von der Kulturstiftung der Länder in Aussicht 
gestellten Fördermittel in Höhe von 283.333,33 € bewilligt werden und die Ernst von Siemens Kunst-
stiftung einen Miteigentumsanteil im Wert von ebenfalls 283.333,33 € erwirbt. Der Gesamtpreis der 
beiden Objekte beträgt 850.000 €. Der von der Stadt Köln zu tragende Anteil beträgt 283.333,34 €. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 11.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   566.667 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 283.333  50 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Für das Museum Schnütgen ergibt sich die Gelegenheit, zwei Reliefs aus Alabaster mit der Darstel-
lung der Verkündung Marias, südliche Niederlande, um 1410 – 20, zu erwerben.  
 
Der Ankaufpreis für die beiden Reliefs beträgt insgesamt 850.000 €. Für den Ankauf haben die Kul-
turstiftung der Länder und die Ernst von Siemens Kunststiftung eine Ankaufsförderung zu je einem 
Drittel, mithin je 283.333,33 € des Kaufpreises in Aussicht gestellt. Die Kulturstiftung der Länder för-
dert den Ankauf ins Eigentum der Stadt Köln, die Ernst von Siemens Kunststiftung erwirbt einen Mit-
eigentumsanteil von einem Drittel und stellt diesen dem Museum Schnütgen als Dauerleihgabe zur 
Verfügung. Diese Verfahrensweise ist vergleichbar mit dem Erwerb des Gemäldes „Lucchesische 
Madonnna“ für das Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud.  
 
Beide Stiftungen können derzeit noch keine abschließenden Zusagen für die Förderung erteilen, da 
deren Gremien erst im Oktober dieses Jahres tagen. Der Ankauf wird daher erst vollzogen, wenn die 
Förderzusagen tatsächlich eingehen. Der Beschlussvorschlag enthält aus diesem Grunde einen ent-
sprechenden Vorbehalt. 
 
Es liegen zwei Wertgutachten vor. Beide Gutachter kommen zum Ergebnis, dass der Ankaufspreis 
angesichts von Qualität und Bedeutung der Objekte angemessen ist.  
 
Verkäuferin ist die Kunsthandlung Julius Böhler, 82319 Starnberg. Julius Böhler, Gründer der Kunst-
handlung, hatte die Reliefs im Jahre 1907 erworben, welche sich seither im Familienbesitz befanden.  
 
 
Zu den Reliefs: 
 
Die beiden Reliefs sind Beispiele der Kunst der sogenannten Internationalen Gotik um 1400 von wirk-
lich einzigartiger künstlerischer Qualität. Die Figuren der Verkündigung, der Erzengel Gabriel und

3 
Maria, sind auf zwei ungewöhnlich tiefe Rahmenformen verteilt, bei denen sich jeweils ein Vierpass 
mit einem Quadrat durchdringt. Es gelingt dem Bildhauer durch die Position und Haltung weniger Ko-
ordinaten – die Köpfe, Arme und Hände, beim Engel auch die Andeutung seines linken Knies und der 
Füße – beiden Figuren eine absolut klare, überzeugende und gefestigte Körperhaltung zu verleihen, 
obwohl sich der Körper unter den weich geschwungenen, wie gemalt erscheinenden Stoffen kaum 
abzeichnet. Dabei wird differenziert zwischen dem etwas körperhafteren Engel, bei dem es noch die 
Andeutung einer Hüfte gibt, und der von ihrem Mantel wie eine Himmelserscheinung umspielten Ma-
ria. Von großer Raffinesse zeugt das Verhältnis der Figuren zur Rahmenform. Die Bögen der Vier-
pässe werden gefüllt vom bewegten Spiel der Gewänder, Spruchbänder und Flügel, während die 
Quadratform den Figuren sicheren Halt zu geben scheint, obwohl ein Boden, auf dem sie sich bewe-
gen würden, gar nicht dargestellt ist. Das Relief der Figuren erhebt sich noch etwa 1 cm über den 
Rand des Rahmens, was ihre Präsenz zusätzlich steigert. Bei einer Alabasterskulptur kaum zu über-
treffen ist die Virtuosität in der Gestaltung hinterschnittener Formen und der Wiedergabe von Stoff-
lichkeit.  
 
Bislang wurden die beiden Reliefs nur in wenigen Ausstellungen in den 1950er und 60er Jahren ge-
zeigt und mit kurzen Katalognotizen unterschiedlich eingeordnet. Zuerst durch Hans Buchheit als 
„Mittelrhein, um 1420“, dann in einem Katalog der Kunsthandlung Julius Böhler 1958 als „Köln, An-
fang des 15. Jahrhunderts“ und 1962 in der Ausstellung des Europarats in Wien als „Flämisch Anfang 
15. Jahrhundert“. 
 
Die Reliefs fügen sich hervorragend in die Sammlung des Museum Schnütgen ein. Auf der Ebene der 
internationalen Kunst finden sie eine Korrespondenz in den beiden Alabasteraposteln, um 1430, von 
dem wohl in Brügge tätigen Meister des Rimini-Altars oder dem in Gent um 1440 entstandenen gro-
ßen Kalvarienberg. Korrespondenzwerke aus der Kölner Skulptur sind z.B. in Stein der Torso der 
Madonna und die Engelskonsole aus der Kartäuserkirche oder in Holz die Prophetenfiguren aus dem 
historischen Rathaus. Franko-flämische Alabasterfiguren dieses Ranges fehlen bislang, abgesehen 
von den im Stil etwas andersartigen Rimini-Aposteln, in der Sammlung. Der Ankauf der beiden Reli-
efs entspricht also ganz dem Ziel, das sich das Museum 2013 in seinem Leitbild gesetzt hat: „Neuer-
werbungen dienen dazu, die Sammlung qualitativ zu steigern und sie um neue Facetten zu erwei-
tern“.  
 
 
Der Erwerb des 2/3-Miteigentumsanteils wird in Höhe von 566.666,67 € aus dem Ankaufsetat der 
Museen finanziert. Die Mittel stehen im Teilfinanzplan 0401 – Museumsreferat – bei der Teilplanzeile 
9 – Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen zur Verfügung. Der Förderbe-
trag der Kulturstiftung der Länder in Höhe von 283.333,33 € wird nach Bewilligung durch die Stiftung 
abgerufen. Die Ernst von Siemens Kunststiftung erwirbt den 1/3-Eigentumsanteil eigenständig.  
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis der Bedarfsprüfung zur Kenntnis genommen.  
 
Anlage: Abbildung der beiden Reliefs

Beratungsverlauf (1)

11.09.2018 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2588/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.08.2018
Erstellt
03.08.2018 12:24