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AN/1374/2024

Zuwegung zum Rosengarten am Zwischenwerk VIII B in Köln Marienburg

Gem. Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) 14.10.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 30.06.2025, TOP 8.1.1

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

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8.1.2 Stellungnahme der Fachverwaltung

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8.1.2 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 04.11.2024 AN-1374-2024

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Pressemitteilung zum Zwischenwerk VIIIb

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8.1.1 Auszug aus dem Beschlussprotokoll AN-1374-2024 BV 2 24.03.2025

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

1517 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
FDP-Fraktion 
 
Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1374/2024 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.11.2024 
 
Zuwegung zum Rosengarten am Zwischenwerk VIII B in Köln Marienburg 
die Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, SPD und FDP bitten darum, den 
Prüfantrag AN/0832/2024 der TO der BV 2 Sitzung vom 17.06.2024 wie folgt zu er-
gänzen: 
 
Die Verw altung w ird gebeten, eine Zuw egung zum Rosengarten am Zw ischenw erk VIII 
B als Rundw eg, alternativ eine Errichtung einer neuen Treppenanlage am alten Stand-
ort und nun ebenfalls in Ergänzung dazu auch eine Brücke an einem geeigneten 
Standort zu prüfen und diese drei Möglichkeiten unter Berücksichtigung der ver-
schiedenen Aspekte gegenüber zu stellen. 
Es soll eine grobe Kostenschätzung erfolgen. 
Die Ergebnisse sind der BV 2 vorzulegen. 
Begründung:  
Ziel des Prüfantrages ist es, die Begehbarkeit des unter Fritz Encke entstandenen 
Rosengartens wieder zu ermöglichen. Eine Personenbrücke hätte den Vorteil einer 
barrierefreien Zuwegung für zukünftige Besucher und würde gleichzeitig eine Er-
schließung für zukünftige Grünflächenarbeiten mit leichten Maschinen sicherstellen.  
 
Begründung erfolgt im Übrigen mündlich. 
 
Oliver Ismail     Christoph Schykowski Dr. Jörg Klusemann       Karl Wolters

8.1.2 Stellungnahme der Fachverwaltung

2001 Zeichen

Dezernat, Dienststelle   
VIII/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 
 3111/2024 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.11.2024 
 
Zuwegung zum Rosengarten am Zwischenwerk VIIIb in Köln Marienburg AN 1374/2024 
Die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und FDP bitten die Verwaltung da-
rum, eine Zuwegung zum Rosengarten am Zwischenwerk VIII b als Rundweg, alterna-
tiv eine Errichtung einer neuen Treppenanlage am alten Standort und nun ebenfalls in 
Ergänzung dazu auch eine Brücke an einem geeigneten Standort zu prüfen und diese 
drei Möglichkeiten unter Berücksichtigung der verschiedenen Aspekte gegenüber zu 
stellen. Ferner soll eine grobe Kostenschätzung erfolgen. 
 
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Die Verwaltung hat 2022 drei Vorschläge bzw. Varianten erarbeitet, nach denen die 
Sanierung der Kaponniere sowie die Wiederherstellung des Zugangs zum Rosengar-
ten erfolgen kann. Unter der Berücksichtigung der Umsetzbarkeit, Machbarkeit und 
Wirtschaftlichkeit, wurde sich für den Wiederaufbau der alten Treppenanlage nach his-
torischem Vorbild und unter Verwendung des historischen Materials entschieden.  
 
Bereits bei den o.g. Abstimmungen im Jahr 2022 kam die Verwaltung zum Ergebnis, 
dass um den naturschutzrechtlichen Belangen Rechnung zu tragen, eine barrierefrei 
Variante nicht umsetzbar ist. Demnach scheidet auch die neu vorgeschlagene Vari-
ante des Brückenbaus aus.  
 
Für die Sanierung der alten Treppenanlage zum Rosengarten, wurden beim Rech-
nungsprüfungsamt Kosten in Höhe von circa 694.000,00 € eingereicht, welche durch 
das beauftragte Architekturbüro Drees Thorn Monnerjahn ermittelt wurden. Die Pro-
jektleitung der Sanierung hat die Gebäudewirtschaft übernommen. 
 
Nach Rücksprache mit der Projektleitung befindet sich die Baumaßnahme derzeit im 
baurechtlichen Genehmigungsverfahren. Unmittelbar daran wird mit dem Bau begon-
nen.  
  
 
TOP:   8.1.2 
Sitzung 
D. BV2 am:  04.11.2024

8.1.2 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 04.11.2024 AN-1374-2024

1265 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 04.11.2024 
Auszug  
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 04.11.2024  
öffentlich 
8.1.2 Zuwegung zum Rosengarten am Zwischenwerk VIII B in  
Köln Marienburg,  
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 
AN/1374/2024 
Stellungnahme der Fachverwaltung 
3111/2024 
Es liegt eine Stellungnahme der Fachverwaltung zu dem Antrag vor: 
SessionNet | Zuwegung zum Rosengarten am Zwischenwerk VIIIb in Köln Marienburg 
AN 1374/2024 (stadt-koeln.de) 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen ist verwundert über die Stellungnahme der Fach-
verwaltung, da es bereits zu diesem Thema einen Prüfantrag AN/0832/2024 in der  
Sitzung vom 17.06.2024 gab.  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Fachverwaltung in der Sitzung im Ja-
nuar 2025 ihre Vorgehensweise zu erläutern. 
 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
 
Der Antrag wird mit der Maßgabe vertagt, dass die Fachverwaltung in der Sitzung im 
Januar 2025 ihre Vorgehensweise zu erläutert. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Hennemann)

Pressemitteilung zum Zwischenwerk VIIIb

5186 Zeichen

Vorsitzender: 
Roland Schüler  
Stellv. Vorsitzender:  
Alexander Hess  
Fortis Colonia e.V. 
Vereinsregister: VR 16186 
Steuernummer: 219/5882/2124  
www.fortis -colonia.de 
www.twitter.com/coloniafortis  
www.instagram.com/fortiscolonia  
Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn  
Konto: 1902 681 244, BLZ: 370 501 98 
IBAN: DE47 3705 0198 1902 6812 44 
BIC: COLSDE33 
 
   
      Köln, 16.11.12024 
 
 
Pressemitteilung von Fortis Colonia zum Zwischenwerk VIIIb anlässlich des Artikels 
„Streit über die Treppe zum Dachgarten“ am 11. 11. 2024 im Kölner Stadt-Anzeiger 
 
 
Das Gartendenkmal Zwischenwerk VIIIb, wie es heute besteht, ist das Ergebnis der Entfestigung 
und der Umgestaltung des einstigen Militärgebäudes in den 1920er -Jahren nach Entwürfen von 
Fritz Encke. Als "Gesamtkunstwerk" wurde es unter Denkmalschutz gestellt, untrennbar 
bestehend aus dem Festungsbauwerk und der Gartenanlage der Zwischenkriegszeit. 
 
Das Zwischenwerk VIIIb war 1876–1878 als Teil des Äußeren Festungsgürtels angelegt worden. 
Nach dem Ersten Weltkrieg waren alle Militärbauten auf Geheiß der Alliierten militärisch 
unbrauchbar zu machen. Das Werk in Marienburg war als letztes an der Reihe. Eine Besonderheit 
gegenüber den anderen Kölner Festungsbauten sind hier die Kehlkaponniere, der Vorbau zur 
Verteidigung des Kehlgrabens, und die äußere Grabenfangmauer des feldseitigen Grabens, die 
einzig hier erhalten blieben.  
 
Nach Plänen des Oberbürgermeisters Konrad Adenauer sollte  auf dem Zwischenwerk ein 
Restaurationsbetrieb mit Blick auf den Rhein entstehen. Die Weltwirtschaftskrise verhinderte 
jedoch eine Umsetzung dieser Planung. Stattdessen gestaltete man das Zwischenwerk 1927 nach 
der Konzeption von Fritz Encke zu einem „grün en Fort“ mit Schmuckgarten. An und auf die 
Kaponniere gestützt errichtete man eine Treppenanlage, die auf das planierte Dach des Bauwerks 
führte. Dort lud ein formal gestalteter Schmuck - und Baumgarten, der an barocke Gärten 
erinnerte, mit zentralem Brunnen die Kölner Bevölkerung zur Erholung ein. Heute wird die 1980 
unter Denkmalschutz gestellte Gartenanlage aus finanziellen wie personellen Gründen nur noch 
extensiv gepflegt.  
 
Nach Schäden am Backsteinmauerwerk wurde die Treppenanlage vor einigen Jahren k omplett 
abgetragen und seitdem nicht wiederhergestellt. In Folge unterblieben auch weitere Pflege -, 
Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, etwa an den durch Vandalismus stark beschädigten 
Brüstungsmauern der Dachplattform. Unterhalb der Breschbögen (Entl astungsbögen) der 
äußeren Grabenfangmauer sind mehrere der Backsteinflächen mutwillig aufgebrochen, die man 
teilweise durch Gitter provisorisch abdeckte. 
 
Fortis Colonia sowie der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz setzen 
sich für die baldige Wiederherstellung der historischen Treppenanlage und die Beseitigung der 
Schäden am Mauerwerk ein, damit diese nicht noch größer werden und die Sanierungskosten 
nicht weiter steigen. Die 1985 im Rahmen einer Kunstaktion im Graben aufgestellten, inzwischen 
  
 
Fortis Colonia e.V. 
 
 
www.fortis-colonia.de

Vorsitzender: 
Roland Schüler  
Stellv. Vorsitzender:  
Alexander Hess  
Fortis Colonia e.V. 
Vereinsregister: VR 16186 
Steuernummer: 219/5882/2124  
www.fortis -colonia.de 
www.twitter.com/coloniafortis  
www.instagram.com/fortiscolonia  
Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn  
Konto: 1902 681 244, BLZ: 370 501 98 
IBAN: DE47 3705 0198 1902 6812 44 
BIC: COLSDE33 
 
stark verrosteten und durch Graffiti beschmierten Metallkunstwerke sind kaum mehr als Kunst 
zu erkennen. Sie sollten entweder entfernt oder aber durch Hinweistafeln erklärt werden.  
 
Das Zwischenwerk VIIIb wurde als „grünes Fort“ am 1. Juli 1980 unter der Denkmalnummer 
DE_05315000_A_0215 unter Denkmalschutz gestellt. In dieser Umnutzung ist es zusammen mit 
weiteren Kölner Forts etwas Besonderes und Einzigartiges. Auch nur Teile dieses Denkmals zu 
entfernen, baulich zu verändern oder gar durch die Entfernung der Treppe der Kaponniere zu 
zerstören, um damit eine frühere Zeitstufe zu rekonstruieren, sind aus denkmalpflegerischer Sicht 
nicht zu vertreten. 
 
Enckes Planung sah die Anlage eines formal gestalteten Rosengartens mit erhöht angelegten 
seitlichen Baumgärten vor. Die Treppe wurde von Encke bewusst an und auf der Kaponniere 
geplant. Dort, wo der Besuchende oben auf dem Dachgarten ankommt, überblickt er die gesamte 
Anlage. Daher darf auch die Treppe nicht einfach versetzt und muss in der alten For m 
wiederhergestellt werden. Die Böschung des Festungswerks zum südlich umlaufenden 
ehemaligen Festungsgraben hin ist das Ergebnis der in Folge geforderten Entfestigung durch die 
Alliierten und der Konzeption durch Encke. Vom Grün des Sondergartens auf dem Dach leitet 
der baumbestandene Abhang zur natürlichen Landschaft am Rhein über. Als einziges preußisches 
Kölner Festungsbauwerk mit einer erhaltenen äußeren Grabenfangmauer (Kontereskarpe) ist der 
Graben so, wie er heute existiert, in seiner Raumwirkung zu erhalten. Damit verbietet sich auch 
die Anlage eines Rundweges auf der Böschung des Festungswerks als Ersatz für die Treppe. 
 
Alexander Hess  
(stellv. Vorsitzender)

8.1.1 Auszug aus dem Beschlussprotokoll AN-1374-2024 BV 2 24.03.2025

4772 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 24.03.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 24.03.2025  
öffentlich 
8.1.1 Zuwegung zum Rosengarten am Zwischenwerk VIII B in  
Köln Marienburg,  
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 
AN/1374/2024 
 
Es liegt eine Stellungnahme der Fachverwaltung zu dem Antrag vor: 
SessionNet | Zuwegung zum Rosengarten am Zwischenwerk VIIIb in Köln Marienburg 
AN 1374/2024 (stadt-koeln.de) 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen war verwundert über die Stellungnahme der 
Fachverwaltung, da es bereits zu diesem Thema einen Prüfantrag AN/0832/2024 in 
der Sitzung vom 17.06.2024 gab.  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hatte mit Beschluss am 02.11.2024 die Fachver-
waltung gebeten, in der Sitzung im Januar 2025 ihre Vorgehensweise zu erläutern. 
Die Fachverwaltung Liegenschaftsamt teilte zur Sitzung am 27.01.2025 mit, dass trotz 
Anforderung eine Teilnahme in der Sitzung aufgrund des Liegenschaftsausschuss 
nicht möglich sei. 
Die Fachverwaltung nimmt wie folgt weiter Stellung: 
1.  „Warum hat der Liegenschaftsausschuss und nicht die BV 2 entschieden:  
Der Liegenschaftsausschuss hat entschieden, da die preußischen Forts- und 
Verteidigungsanlagen überbezirkliche Bedeutung haben. Dies ergibt sich aus § 
2 letzter Absatz Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln i. V. m. Ziffer II. Ziffer 
4.4, 7. Spiegelstrich der Verwaltungsrichtlinie zur Zuständigkeitsordnung der 
Stadt Köln.  
2. Warum wurde inhaltlich anders entschieden, als von der BV und örtlichen Initia-
tiven gewünscht.  
Die Entscheidung oblag dem Liegenschaftsausschuss. Dieser hat sich dem 
Vorschlag, welcher mit dem Stadtkonservator und des Beirats der unteren Na-
turschutzbehörde abgestimmt war, angeschlossen.“ 
  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen war weiterhin verwundert, warum die Fachver-
waltung der Einladung aus November nicht nachkommt.

Zur Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 24.03.2025 ist Herr Ingo Lück-
gen, neuer Amtsleiter des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster mit 
Unterstützung des zuständigen Architekten erschienen. 
 
Herrn Monnerjahn ist ein Rederecht zu gewähren. 
 
Herr Giesen lässt über dieses abstimmen. 
 
1. Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen gewährt Herrn Monnerjahn ein Rederecht zu Top 
8.1.1. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Dr. Zischler, Herr Hertel) 
 
 
Der Architekt Herr Monnerjahn führte zu den Planungen ausführlich aus. Er erläutert, 
dass die Treppe nicht erhalten werden konnte. Die Treppenanlage stand unter Denk-
malschutz, musste aber in Abstimmung mit dem Stadtkonservator zurückgebaut wer-
den. Eine Rampe wurde geprüft und abgelehnt. 
Es soll auch auf Wunsch des Vereins Fortis Colonia e.V. eine mit der Stadtkonserva-
torin abgestimmte abgerückte Treppe entstehen. Das Fort selber wird saniert. An der 
Fassade werden Arbeiten an den Seiten ausgeführt. Es handelt sich nicht um eine 
Fassadensanierung. 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt Herrn Lückgen und Herrn Monnerjahn für 
die Ausführungen. 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet um eine Verbesserung des Informations-
flusses und der Beteiligung der Bezirksvertretung Rodenkirchen bei städtischen  
Liegenschaften. 
 
Weiter wird seitens der Bezirksvertretung Rodenkirchen um die Verbesserung des Zu-
standes des Rosengartens gebeten. Hierfür ist jedoch das Grünflächenamt zuständig. 
Die Zuwegung zum Rosengarten mit einer Rampe ist jedoch im jetzigen Zustand nicht 
möglich. Die Baugenehmigung für die Treppe liegt vor. Es finden Gespräche mit dem 
Denkmalschutz statt. Die Statik wird ausgearbeitet. 
 
Herr Lückgen erläutert, dass sich das Amt an der Zuständigkeitsordnung der Stadt 
Köln orientiert. Er bietet an, sich bei vergleichbaren Fragestellungen auch unmittelbar 
an ihn zu wenden.  
Herr Schykowski verweist nachdrücklich auf § 37 Abs. 5 GO NRW und mahnt dessen 
Einhaltung für die zukünftige Zusammenarbeit an. 
 
Nach dem Vortrag bittet die Bezirksvertretung um Beantwortung folgender Fragen: 
 
 Gibt es einen Projektstatus? Die BV 2 bittet um Vorlage. 
 Wann wird die Treppe wie gebaut? 
 Wie wird die Verkehrssicherheit des Forts hergestellt? 
 Ist das Fort für die Öffentlichkeit zugänglich? 
 Wie wird der Rosengarten künftig erschlossen? 
 Ist der Rosengarten für die Öffentlichkeit zugänglich? 
 Wie wird der Rosengarten zukünftig ohne eine Rampe gepflegt?

2. Beschluss: 
 
Der Antrag wird bis zur Sitzung am 30.06.2025 vertagt mit der Maßgabe, dass die of-
fenen Fragen in der Sitzung beantwortet werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (1)

30.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1374/2024
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
Datum
14.10.2024
Erstellt
08.10.2024 19:34