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0750/2025

Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum der Stadt Köln (LIS-Köln): Freigabe der positiv geprüften Standorte

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 13.03.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 27.03.2025, TOP 9.1.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

11611 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/III 
 
Vorlagen-Nummer 
 0750/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum der Stadt Köln (LIS-Köln): Freigabe der 
positiv geprüften Standorte  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung nimmt die eingereichten Standortvorschläge zur Kenntnis und beauf-
tragt die Verwaltung, die Stadtwerke Köln GmbH mit der Errichtung der Ladesäulen und deren 
Betrieb zu betrauen. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.03.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   siehe 
Erläuterung unter Finanzierung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung für die Dringlichkeit 
Auf Grund der Marktöffnung am 01.02.2024 sind zahlreiche Anträge bei der Verwaltung einge-
gangen, die diskriminierungsfrei abgearbeitet werden mussten. Dies wirkte sich negativ auf 
die Geschwindigkeit aus, in der die Standorte genehmigt werden. Auch die Standorte, die im 
Auftrag der Stadt Köln errichtet werden, sind betroffen. Zudem musste die vom Rat beschlos-
sene, angemessene Beteiligung der Bezirksvertretungen in den Prozess integriert werden. 
Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht zur Einbringungsfrist der Vorlage abge-
schlossen werden. Ein weiterer Verzug wirkt sich negativ auf den Baufortschritt aus und 
könnte Mehrkosten zur Folge haben, da die Bauleistungen vor der Marktöffnung ausgeschrie-
ben und zeitlich fixiert wurden. Die schnellstmögliche Einbringung der Beschlussvorlage ist 
demnach geboten. 
 
 
Grundlagen

3 
Mit Ratsbeschluss vom 24.06.2021 (vgl. Vorlagen-Nr.: 0309/2021) ist die Verwaltung damit 
beauftragt worden, bis 2024 eine Ladeinfrastruktur (LIS) für Elektrofahrzeuge mit zusätzlichen 
1.000 Ladepunkten im öffentlichen Straßenraum zu schaffen. 
 
Die Stadtverwaltung hat die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) mit Ratsbeschluss vom 
08.12.2022 (vgl. Vorlagen-Nr.: 2251/2022 (in nicht öffentlicher Sitzung)) damit beauftragt, eine 
Ladeinfrastruktur mit 1.000 Ladepunkten im öffentlichen Straßenraum zu schaffen. Am 
13. Dezember 2022 hat die Stadt Köln mit der SWK einen Vertrag über Standortfindung, Pla-
nung, Bau und Betrieb dieser 1.000 Ladepunkte (500 Ladesäulen) geschlossen. Auf dieser 
Grundlage führte die SWK die Ausschreibungen der Bauleistungen durch und fixierte Zeit-
punkte zur Erbringung der Leistungen. 
 
In dieser zweiten Ausbauphase werden im öffentlichen Straßenraum an neuen Standorten im 
gesamten Stadtgebiet Lademöglichkeiten entstehen und gleichzeitig besonders attraktive und 
bereits bestehende Standorte bei Bedarf erweitert. Das Ziel einer gleichmäßigen Versorgung 
im gesamten Stadtgebiet wird dabei beibehalten. 
 
Die Aufteilung der Ladepunkte auf die Bezirke wurde wie folgt vom Rat beschlossen: 
 
Bezirk Einwohner* 
innen 
(31.12.2019) 
Anteil in % zusätzliche 
Ladesäulen 
2.Ausbaustufe 
1. Innenstadt 129.055 11,80% 59 
2. Rodenkirchen 111.040 10,20% 51 
3. Lindenthal 153.600 14,10% 70 
4. Ehrenfeld 109.770 10,10% 50 
5. Nippes 118.577 10,90% 54 
6. Chorweiler 82.732 7,60% 38 
7. Porz 114.699 10,50% 53 
8. Kalk 121.637 11,10% 56 
9. Mülheim 150.709 13,80% 69 
gesamt 1.091.819 100,00% 500 
 
 
Marktöffnung zum 01.02.2024 
Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum voranzubringen, erfolgte 
zum 01.02.2024 die Marktöffnung zur Errichtung von E-Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum 
für private Drittanbieter. Seitdem können neben der Stadtwerke Köln GmbH auch andere Un-
ternehmen Anträge zur Errichtung von Ladesäulen einreichen. Mit der Marktöffnung geht das 
Gebot der Gleichbehandlung aller Antragsstellungen einher. Dies führt dazu, dass das Beteili-
gungsverfahren der Bezirksvertretungen, welches im Rahmen der Inhouse-Vergabe der Er-
richtung von Ladesäulen im öffentlichen Raum durch die Stadtwerke etabliert wurde, nicht in 
der gleichen Form weitergeführt werden kann. Über die notwendigen Verfahrensänderungen 
möchte die Verwaltung mit einer gesonderten Mitteilung in Kenntnis setzen. 
 
Bisher errichteten die Stadtwerke Köln GmbH im Auftrag der Stadt Köln die Elektroladesäulen 
in der 1 und 2. Ausbaustufe („LIS 1.0“ und „LIS 2.0“). In der 2. Ausbaustufe wurde dabei in so 
genannten Planungs- und Bauzyklen vorgegangen. Gemäß dem zugrundeliegenden Ratsbe-
schluss (Vorlage 3677/2018) wurden die Bezirksvertretungen in geeigneter Weise in die kon-
krete Standortfestlegung einbezogen. Hierzu wurden den Bezirksvertretungen die in ihrem Be-
zirk verorteten geplanten Ladesäulenstandorte in einer Beschlussvorlage zur Entscheidung 
vorgelegt. 
 
Im Zuge der Marktöffnung der Ladeinfrastruktur mussten aus Gründen der Gleichbehandlung 
aller Marktteilnehmenden die etablierten Planungs- und Bauzyklen inklusive der Mitwirkungs-
verfahren aufgegeben werden, da sich hierdurch ansonsten eine Benachteiligung der Stadt-
werke Köln GmbH gegenüber den anderen Marktteilnehmern ergeben würde. Nur auf die

4 
Stadtwerke Köln GmbH, die im städtischen Auftrag agiert, hat die Verwaltung eine unmittel-
bare Einwirkmöglichkeit (z. B. Versetzen des Standortes). Alle anderen Marktakteure wären 
bevorteilt, da Ihnen eine Gestattung des Standortes erteilt werden muss, wenn sie alle Anfor-
derungen, die in der Richtlinie zur Gestattung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßen-
raum in Köln aufgeführt sind, erfüllen. Mit anderen Worten: Die Verwaltung hat gegenüber den 
anderen Marktakteuren keine rechtliche Handhabe, sollte sich eine BV gegen einen einge-
reichten Standort aussprechen. Die Verwaltung hatte daher in der Beschlussvorlage, welche 
der Marktöffnung zugrunde liegt, empfohlen auf die Beschlussfassung in den Bezirksvertre-
tungen zu verzichten (Vorlage 3847/2023; nichtöffentlich).  
 
Aufgrund des Änderungsantrages (AN/2182/2023) hat der Rat der Stadt Köln unter Punkt 5 
des TOP 24.13 am 07.12.2023 folgenden Beschluss gefasst: 
 
„Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretungen jeweils vorab über die geplanten 
Standorte der zu errichtenden e-Ladesäulen. Innerhalb einer Rückmeldefrist können 
die Bezirksvertretungen tätig werden, soweit ein bestimmter geplanter Standort unge-
eignet erscheint.“ 
 
Für die Abwicklung zur Errichtung von öffentlicher Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet Köln wurde 
ein normiertes Verfahren für die Antragstellung und den Genehmigungsprozess entwickelt, an 
welches sich alle Parteien zu halten haben und welches hinsichtlich des Prozessablaufes 
nicht veränderbar ist. Die Stadt Köln ist hierzu vertraglich verpflichtet. 
 
 
Beteiligung der Bezirksvertretungen 
Die jeweils zuständige Bezirksvertretung wird gemäß oben angeführtem Ratsbeschluss in Zu-
kunft angemessen wie folgt beteiligt: 
 
 Diejenigen Standorte, die die Standortvorprüfung (Phase 1) positiv durchlaufen haben, 
werden gesammelt und in einer Liste aufbereitet. 
 In regelmäßigem Abstand wird eine Beschlussvorlage in die Sitzungen der Bezirksver-
tretungen eingebracht, in der die vorgeprüften Standorte zur Kenntnis gegeben wer-
den.  
 Sollte sich die Bezirksvertretung gegen einen eingereichten Standort aussprechen, hat 
die Verwaltung gegenüber den Marktakteuren keine rechtliche Handhabe – sofern alle 
Kriterien der Richtlinie erfüllt sind, muss die Verwaltung den Standort gestatten. Sofern 
ein Standort aus Sicht der Bezirksvertretung ungeeignet erscheint, kann die Bezirks-
vertretung einen entsprechenden Hinweis an die Verwaltung beschließen. Die Verwal-
tung wird die Bedenken im weiteren Gestattungsprozess prüfen. Welche Konsequenz 
sich aus den Bedenken ergibt, kann pauschal nicht beantwortet werden. Dies ist eine 
Frage des Einzelfalls und hängt insbesondere von der Art der geäußerten Bedenken 
ab. Etwaige Hinweise bzw. Anregungen werden den Unternehmen weitergeleitet, da-
mit diese bei der Detailplanung (Phase 2) berücksichtigt werden können. 
 
Der sehr frühe Beteiligungszeitpunkt hat den Nachteil, dass unter Umständen nicht alle in der 
Vorprüfung positiv beschiedenen Standorte von den Unternehmen auch tatsächlich weiterver-
folgt und zur Umsetzungsreife gebracht werden. Es könnte also eine falsche Erwartungshal-
tung geweckt werden, die letztendlich nicht erfüllt wird. Allerdings haben die Bezirksvertretun-
gen nur so die Möglichkeit, dass ihre Anregungen – auf freiwilliger Basis – von den Unterneh-
men berücksichtigt werden. 
 
 
Freigabe der Standorte der SWK 
Der etablierte Planungs- und Bauprozess mit der SWK wurde durch die Marktöffnung beein-
trächtigt. Durch die Vielzahl an Anträgen konnten nicht alle Genehmigungen fristgerecht abge-
arbeitet werden. 
 
Die vor der Marktöffnung durch die SWK eingereichten Anträge wurden inzwischen geprüft

5 
und sind gestattungsfähig. Es besteht, da die SWK im Auftrag der Stadt Köln agiert, dennoch 
der Vorbehalt, dass die Bezirksvertretung die Standorte zur Kenntnis nimmt. 
 
Folgende Standorte wurden von der Verwaltung als gestattungsfähig eingestuft. 
 
ID Bezirk Stadtteil Adresse  
5-27 Nippes  Nippes  Hartwichstr. 86  
5-29 Nippes  Nippes  Siebachstr. 4  
5-30 Nippes  Nippes  Kautschukstr. 5  
5-31 Nippes  Mauenheim Nibelungenplatz  
5-32 Nippes  Mauenheim Schmiedegasse 151  
5-33 Nippes  Riehl An der Schanz 6  
5-34 Nippes  Riehl Boltensternstr. 131  
5-35 Nippes  Riehl Slabystr. 28  
5-38 Nippes  Weidenpesch Mönchsgasse 38  
5-40 Nippes  Longerich Wilhelm -Sollmann-Str. 22  
5-41 Nippes  Longerich Hanns-Klemm-Str. 16  
5-42 Nippes  Longerich Paul-Humburg-Str. 42  
5-44 Nippes  Niehl  Astaweg 3 vorbehaltlich Abstimmung zu 
beabsichtigten Baumpflan-
zungen 
5-45 Nippes  Niehl  Merkenicher Str. 240b vorbehaltlich Abstimmung zu 
beabsichtigten Baumpflan-
zungen 
5-46 Nippes  Niehl  Nesselrodestr. 24 vorbehaltlich Abstimmung zu 
beabsichtigten Baumpflan-
zungen 
5-47 Nippes  Bilderstöckchen Alzeyer Str. 26 vorbehaltlich Abstimmung zu 
beabsichtigten Baumpflan-
zungen 
5-48 Nippes  Bilderstöckchen Ravensburger Str. 102  
5-49 Nippes  Bilderstöckchen Heinrich-von-Stephan-Str. 11a  
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Der Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur fördert auf Kölner Stadtgebiet den Ausbau der Elekt-
romobilität und somit eine Flottenerneuerung des Pkw Bestands. Durch den Betrieb der Lade-
säuleninfrastruktur mit CO2 neutralem Strom, führt der Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur zu 
einer direkten Emissionsminderung der „Tank-to-Wheel“ Emissionen (die Emissionen, die 
beim Betrieb eines PKW entstehen). Entsprechend der Berechnungen des Bundesumweltmi-
nisteriums leisten Elektrofahrzeuge auch über den gesamten Lebenszyklus einen substanziel-
len Beitrag zum Klimaschutz. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver 
Beitrag zum Klimaschutz, zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz geleistet bewertet werden.

Beratungsverlauf (1)

27.03.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0750/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
13.03.2025
Erstellt
11.03.2025 21:28