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V/0419/2023

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 15 Münster-Hiltrup

Vorlagen 13.07.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 24.08.2023, TOP 3.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1325 Zeichen

Anlage A zur V/0419/2023 
Kurzüberblick 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-Hiltrup. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan-
der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung 
von Konflikten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0110 Recht  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be-
hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden-
tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beschlussvorlage

2045 Zeichen

V/0419/2023 
V/0419/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 15 Münster-Hiltrup 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 15 Münster-Hiltrup wird gewählt: 
 
Frau Ursula Gerling-Huesmann. 
 
Frau Gerling-Huesmann ist 62 Jahre alt und wohnt im Bezirk Hiltrup. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
Begründung: 
 
Herr Smolnik ist seit 2018 stellvertretender Schiedsmann im Bezirk Hiltrup. Im April 2023 hat er beim 
Amtsgericht Münster einen Antrag auf vorzeitige Amtsniederlegung gestellt. Diesem Antrag wurde 
zwischenzeitlich stattgegeben, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. 
 
Frau Gerling-Huesmann hat sich um dieses Amt beworben und steht, im Falle ihrer Wahl durch die 
Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, für dieses Ehrenamt zur Verfügung. 
Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in F rage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper-
son s oll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Zentrale 
Rechtsdienstleistungen und 
Vergabemanagement 
 
13.07.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0419/2023 
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Frau Gerling-Huesmann erfüllt. 
 
I. V. 
gez. 
 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0419/2023
Typ
Vorlagen
Datum
13.07.2023
Erstellt
12.07.2023 13:03