V/0419/2023
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 15 Münster-Hiltrup
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Anlage A
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Anlage A zur V/0419/2023 Kurzüberblick Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-Hiltrup. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan- der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten. Finanzierung Produktgruppe: 0110 Recht Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be- hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden- tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.
Beschlussvorlage
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V/0419/2023 V/0419/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 15 Münster-Hiltrup Beratungsfolge 24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 15 Münster-Hiltrup wird gewählt: Frau Ursula Gerling-Huesmann. Frau Gerling-Huesmann ist 62 Jahre alt und wohnt im Bezirk Hiltrup. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Herr Smolnik ist seit 2018 stellvertretender Schiedsmann im Bezirk Hiltrup. Im April 2023 hat er beim Amtsgericht Münster einen Antrag auf vorzeitige Amtsniederlegung gestellt. Diesem Antrag wurde zwischenzeitlich stattgegeben, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. Frau Gerling-Huesmann hat sich um dieses Amt beworben und steht, im Falle ihrer Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, für dieses Ehrenamt zur Verfügung. Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. Für das Amt der Schiedsperson kommt in F rage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig- net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper- son s oll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement 13.07.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kistler Telefon: 492-3025 KistlerP@stadt-muenster.de - 2 - V/0419/2023 Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von Frau Gerling-Huesmann erfüllt. I. V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0419/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.07.2023
- Erstellt
- 12.07.2023 13:03