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V/0734/2024

Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 2. Halbjahr 2024

Vorlagen 14.11.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 10.12.2024, TOP 5.3

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 - Richtlinie

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Anlage 2 - Zuschussliste

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

1899 Zeichen

Anlage A zur V/0734/2024 
Kurzüberblick 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbe-
zirk Münster-Südost für das 2. Halbjahr 2024 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: 
 
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breiter Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft“ 
  
Das Teilziel lautet: 
„Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initi-
ativen im Stadtbezirk Südost.“ 
 
Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Im Jahr 2024 wurde ein Budget für 
Transferleistungen in Höhe von 31.440,00 Euro durch die Bezirksvertretung Münster-Südost zur 
Verfügung gestellt. Für das 1. Halbjahr 2024 wurden Zuschüsse in Höhe von  22.200,00 Euro 
gewährt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung (frei verfügbare Mittel) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kin-
dern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in 
den Vereinen und Verbänden befassen.

Anlage 1 - Richtlinie

3325 Zeichen

Anlage 1 
 
 
 
 
 
 
 
Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger 
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfä ltigen Projekte, einzelne Veran-
staltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden 
 
Richtlinien 
 für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt-
bezirk Münster-Südost 
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände u nd sonstige Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be-
zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die bezirksbezogenen , der Allgemeinheit dienenden  im Stadtteil 
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern 
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen , 
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in 
Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse 
 
   für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind 
   für besondere Einzelveranstaltungen 
   für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten 
   für die Pflege des Ortsbildes  
   für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen 
   für Kulturförderung. 
 
Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor Durchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ei n-
gereicht werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F inanzmitteln und 
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Es muss ein Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses 
vorgelegt werden. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grundsätzlich nicht gewährt, wenn 
 
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt 
 
 Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie der Allge-
meinheit dienen und stadtteilorientiert durchgeführt werden. 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für A n-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  Die wiederholte Förderung für den identischen Zweck inne r-
halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen.  Antragsvordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im 
Internet verfügbar. 
 
10.  Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.07.2021 in Kraft. 
Bezirksvertretung Münster-Südost

Anlage 2 - Zuschussliste

1480 Zeichen

Anlage 2 
 
Zuschüsse an Vereine, Verbände und Institutionen 2024, 2. Halbjahr (Stichtag 30.09.2024) 
 
Nr. Verein, Institution Antragsinhalt beantragter Zu-
schuss (in EUR) 
bewilligter Zu-
schuss 
(in EUR)  
1.  Bürgerschützen und Heimatverein Angelmodde 
von 1954 e.V. 
 
besondere gesellschaftliche Anlässe und 
Aktivitäten 
(Adventskaffee) 
 
 
500,00 
 
500,00 
2.  Bürgerschützen und Heimatverein Angelmodde 
von 1954 e.V. 
 
Aufwendungen, die anlässlich eines Jubiläums 
entstehen 
(75-jähriges Jubiläum) 
 
 
740,00 
 
500,00 
3.  Förderkreis Achatius-Haus e.V. 
 
besondere gesellschaftliche Anlässe und 
Aktivitäten 
(Musiktherapeutische Gruppenangebote) 
 
 
1.200,00 
 
800,00 
 
4.  KG ZiBoMo 
 
besondere Einzelveranstaltungen 
(Kinder- und Jugendkarnevalsumzug, Zibomo 
Umzug) 
 
 
5.000,00 
 
4.000,00 
 
5.  Once again e.V. 
 
Aufwendungen, die anlässlich eines Jubiläums 
entstehen 
(25-jähriges Jubiläum) 
 
 
2.000,00 
 
0,00 
6.  ÖWK St. Nikolaus Wolbeck e.V. 
 
besondere gesellschaftliche Anlässe und 
Aktivitäten 
(Erstellung einer neuen Homepage) 
 
 
1.000,00 
 
400,00 
7.  Rassekaninchen Zuchtverein W467 
 
besondere Einzelveranstaltungen 
(Kaninchenausstellung) 
 
 
300,00 
 
150,00 
8.  Treffpunkt Waldsiedlung 
 
besondere Einzelveranstaltung 
(Projekt Teilmöblierung) 
 
 
1.500,00 
 
1.500,00

Anlage 2 
 
Nr. Verein, Institution Antragsinhalt beantragter Zu-
schuss (in EUR) 
bewilligter Zu-
schuss 
(in EUR)  
 Gesamtsumme  12.240,00 7.850,00

Beschlussvorlage

2979 Zeichen

V/0734/2024 
V/0734/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 2. Halbjahr 2024 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.12.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die in der Anlage 2 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen er-
halten die Zuschüsse für Jubiläen, besondere Einzelveranstaltungen, gesellschaftliche Anlässe und 
Aktivitäten, die Pflege des Ortsbildes, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen oder für Kulturförderung. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretung 2024   
Zeile 15 Transferaufwendungen  7.850 noch verfügbar 
9.840 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d  der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten  
die von der Bezirksvertretung Münster-Südost beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage). 
  
Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem 
Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins sowie des geltend gemachten Bedarfes und 
dem Umfang des Projektes/der Veranstaltung. 
 
Bezirksverw altung Münster-
Südost 
 
19.11.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Müller 
Telefon: 492-1662 
MuellerBeatrice@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0734/2024 
Für die Gewährung von Zuschüssen hat die Bezirksvertretung Münster -Südost in Ihrer Sitzung vom 
14.11.2023 für das Haushaltsjahr 2024 Mittel in Höhe von 21.290,00 Euro bereitgestellt. Im Januar 
wurden die Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Münster-Südost um 10.150,00 Euro erhöht. Somit 
stehen Mittel in Höhe von 31.440,00 Euro für die Gewährung von Zuschüssen in 2024 zur Verfügung.  
 
Für das 1. Halbjahr 2024  wurden davon Zuschüsse in Höhe von 22.200 Euro (Vorlage V/0340/2024) 
gewährt. Aufgrund eines nicht abgerufenen Zuschusses sind somit noch Mittel in Höhe von 9.840  
Euro für die Gewährung von Zuschüssen in 2024 verfügbar. 
 
Über die beschlossene Zusch usshöhe sowie über die Ablehnung des Antrages (Nr. 5) erhalten die 
betroffenen Vereine eine schriftliche Mitteilung nach Beschlussfassung über diese Vorlage.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, die Zuschüsse für die Anträge mit der lfd. Nr. 3 und 4 (Anlage 2) erst 
nach Vorlage einer Kostenaufstellung des geplanten Projekts / der Veranstaltung auszuzahlen. 
 
 
 
 
 
 
 
Im Auftrag 
 
gez. 
Schnell 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost  
Anlage 2 Übersicht Anträge

Beratungsverlauf (1)

10.12.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0734/2024
Typ
Vorlagen
Datum
14.11.2024
Erstellt
08.11.2024 09:26