V/0734/2024
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 2. Halbjahr 2024
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Anlage A
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Anlage A zur V/0734/2024 Kurzüberblick Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbe- zirk Münster-Südost für das 2. Halbjahr 2024 Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breiter Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft“ Das Teilziel lautet: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initi- ativen im Stadtbezirk Südost.“ Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Im Jahr 2024 wurde ein Budget für Transferleistungen in Höhe von 31.440,00 Euro durch die Bezirksvertretung Münster-Südost zur Verfügung gestellt. Für das 1. Halbjahr 2024 wurden Zuschüsse in Höhe von 22.200,00 Euro gewährt. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung (frei verfügbare Mittel) Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kin- dern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen.
Anlage 1 - Richtlinie
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Anlage 1 Präambel Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfä ltigen Projekte, einzelne Veran- staltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. Transparenz schafft Vertrauen. Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt- bezirk Münster-Südost beschlossen. 1. Zuschüsse an Vereine, Verbände u nd sonstige Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be- zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die bezirksbezogenen , der Allgemeinheit dienenden im Stadtteil wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen , Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind für besondere Einzelveranstaltungen für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten für die Pflege des Ortsbildes für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen für Kulturförderung. Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor Durchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ei n- gereicht werden. 4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F inanzmitteln und der Anzahl der vorliegenden Anträge. Es muss ein Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses vorgelegt werden. 5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grundsätzlich nicht gewährt, wenn eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie der Allge- meinheit dienen und stadtteilorientiert durchgeführt werden. 7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für A n- träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. Die wiederholte Förderung für den identischen Zweck inne r- halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen. Antragsvordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im Internet verfügbar. 10. Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.07.2021 in Kraft. Bezirksvertretung Münster-Südost
Anlage 2 - Zuschussliste
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Anlage 2 Zuschüsse an Vereine, Verbände und Institutionen 2024, 2. Halbjahr (Stichtag 30.09.2024) Nr. Verein, Institution Antragsinhalt beantragter Zu- schuss (in EUR) bewilligter Zu- schuss (in EUR) 1. Bürgerschützen und Heimatverein Angelmodde von 1954 e.V. besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten (Adventskaffee) 500,00 500,00 2. Bürgerschützen und Heimatverein Angelmodde von 1954 e.V. Aufwendungen, die anlässlich eines Jubiläums entstehen (75-jähriges Jubiläum) 740,00 500,00 3. Förderkreis Achatius-Haus e.V. besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten (Musiktherapeutische Gruppenangebote) 1.200,00 800,00 4. KG ZiBoMo besondere Einzelveranstaltungen (Kinder- und Jugendkarnevalsumzug, Zibomo Umzug) 5.000,00 4.000,00 5. Once again e.V. Aufwendungen, die anlässlich eines Jubiläums entstehen (25-jähriges Jubiläum) 2.000,00 0,00 6. ÖWK St. Nikolaus Wolbeck e.V. besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten (Erstellung einer neuen Homepage) 1.000,00 400,00 7. Rassekaninchen Zuchtverein W467 besondere Einzelveranstaltungen (Kaninchenausstellung) 300,00 150,00 8. Treffpunkt Waldsiedlung besondere Einzelveranstaltung (Projekt Teilmöblierung) 1.500,00 1.500,00 Anlage 2 Nr. Verein, Institution Antragsinhalt beantragter Zu- schuss (in EUR) bewilligter Zu- schuss (in EUR) Gesamtsumme 12.240,00 7.850,00
Beschlussvorlage
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V/0734/2024 V/0734/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 2. Halbjahr 2024 Beratungsfolge 10.12.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die in der Anlage 2 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen er- halten die Zuschüsse für Jubiläen, besondere Einzelveranstaltungen, gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten, die Pflege des Ortsbildes, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen oder für Kulturförderung. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretung 2024 Zeile 15 Transferaufwendungen 7.850 noch verfügbar 9.840 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-Südost beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage). Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins sowie des geltend gemachten Bedarfes und dem Umfang des Projektes/der Veranstaltung. Bezirksverw altung Münster- Südost 19.11.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Müller Telefon: 492-1662 MuellerBeatrice@stadt- muenster.de - 2 - V/0734/2024 Für die Gewährung von Zuschüssen hat die Bezirksvertretung Münster -Südost in Ihrer Sitzung vom 14.11.2023 für das Haushaltsjahr 2024 Mittel in Höhe von 21.290,00 Euro bereitgestellt. Im Januar wurden die Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Münster-Südost um 10.150,00 Euro erhöht. Somit stehen Mittel in Höhe von 31.440,00 Euro für die Gewährung von Zuschüssen in 2024 zur Verfügung. Für das 1. Halbjahr 2024 wurden davon Zuschüsse in Höhe von 22.200 Euro (Vorlage V/0340/2024) gewährt. Aufgrund eines nicht abgerufenen Zuschusses sind somit noch Mittel in Höhe von 9.840 Euro für die Gewährung von Zuschüssen in 2024 verfügbar. Über die beschlossene Zusch usshöhe sowie über die Ablehnung des Antrages (Nr. 5) erhalten die betroffenen Vereine eine schriftliche Mitteilung nach Beschlussfassung über diese Vorlage. Die Verwaltung schlägt vor, die Zuschüsse für die Anträge mit der lfd. Nr. 3 und 4 (Anlage 2) erst nach Vorlage einer Kostenaufstellung des geplanten Projekts / der Veranstaltung auszuzahlen. Im Auftrag gez. Schnell Anlagen: Anlage A Anlage 1 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost Anlage 2 Übersicht Anträge
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0734/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.11.2024
- Erstellt
- 08.11.2024 09:26