2263/2018
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke, AN/1023/2018
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB Vorlagen-Nummer 05.07.2018 2263/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 05.07.2018 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke, AN/1023/2018 Die Stadtwerke-Affäre – Wissen und Beteiligung Beantwortung der Verwaltung: 1. Am 9. April 2018 trafen sich Oberbürgermeisterin und Martin Börschel zu einer gemeinsa- men Sitzung: Wie verlief dieses Gespräch, welche Personen waren zu welchen Themen anwesend und was waren die Inhalte des Gespräches am 9. April zwischen Oberbürgermeisterin Reker und Herrn Börschel, insbesondere: Sprach die Oberbürgermeisterin mit Herrn Börschel über den Stadt- werke-Konzern, die Schaffung eines hauptamtlichen Vorstandspostens und dessen Beset- zung? Antwort zu 1.: Persönliche Gespräche werden von der Oberbürgermeisterin mit äußerster Diskretion behandelt. Dies gilt sowohl für die teilnehmenden Personen, als auch die besprochenen Inhalte. Über den Stadtwerke Konzern, die Schaffung eines hauptamtlichen Vorstandspostens und dessen Besetzung wurde nicht gesprochen. 2. „Gerüchte“ und „verdichtete Gerüchte“ vor dem 17. Mai: Im Interview des Kölner Stadt-Anzeiger vom 26.5.2018 über die Halbzeitbilanz der Oberbür- germeisterin erklärte Frau Reker: „Es gab Gerüchte – so wie es hier viele Gerüchte gibt … Ich hatte vage gehört, dass Herr Börschel Geschäftsführer bei den Stadtwerken werden soll …“ a) Wann erhielt die Oberbürgermeisterin die ersten Hinweise oder hörte die ersten „Ge- rüchte“, über die beabsichtigte Schaffung und unmittelbare Besetzung eines hauptamt- lichen Vorstandspostens beim Stadtwerke-Konzern, wer waren die Quellen und wer die Übermittler dieser Informationen? 2 Antwort zu 2. a) Siehe Antwort zu 1: Persönliche Gespräche werden von der Oberbürgermeisterin mit äußerster Dis- kretion behandelt. Dies gilt für die teilnehmenden Personen, als auch die besprochenen Inhalte. b) Ist die Oberbürgermeisterin (oder ihre Mitarbeiter) diesen Informationen nachgegan- gen, z.B. durch Nachfragen bei den Fraktionsspitzen von SPD, CDU und Grünen, bei Vorstandsmitgliedern des Stadtwerke-Konzerns oder bei Mitgliedern des Aufsichtsra- tes? Falls ja: mit welchem Ergebnis? Falls nein: Warum hat sie nicht versucht, die Hinweise auf diesen dreisten Versuch der Postenschieberei aufzuklären? In der Presseerklärung des Pressesprechers der Oberbürgermeisterin vom 7. Juni wurde da- von gesprochen, dass sich die Gerüchte am Sonntag, den 15. April, „verdichteten“. c) Wie muss man sich diese Verdichtung vorstellen, welche Informationen trugen zu die- ser Verdichtung bei, wer waren die Quellen und wer die Übermittler dieser Informatio- nen? d) Ist die Oberbürgermeisterin (oder ihre Mitarbeiter) diesen „verdichteten Gerüchten“ nachgegangen, z.B. durch Nachfragen bei den Fraktionsspitzen von SPD, CDU und Grünen, bei Vorstandsmitgliedern des Stadtwerke-Konzerns oder bei Mitgliedern des Aufsichtsrates? Falls ja: mit welchem Ergebnis? Falls nein: warum nicht? Antwort zu 2. b) c) und d): Die Tagesordnung für die Sondersitzung des Aufsichtsrates ging am 4. April 2018 im Büro der Ober- bürgermeisterin ein. Am gleichen Tag hat eine Mitarbeiterin des Büros der Oberbürgermeisterin bei den Stadtwerken (SWK) nachgefragt, ob es Sitzungsunterlagen gibt. Dies wurde verneint. Den Ta- gesordnungspunkt „Angelegenheiten der Geschäftsführung; Besetzung der Geschäftsführung“ wurde von der Oberbürgermeisterin dahingehend interpretiert, dass es sich hier um die bekannte Nachbe- setzung eines nebenamtlichen Geschäftsführers in der Nachfolge von Horst Leonhardt handeln sollte. Am Sonntag, den 15. April verdichteten sich die Gerüchte über eine mögliche Berufung des SPD- Fraktionsvorsitzenden in die Geschäftsführung der SWK. Als in den beiden folgenden Tagen immer noch keine Sitzungsunterlagen vorlagen, hat die Oberbür- germeisterin am Nachmittag des 17. April Widerspruch gegen die Beschlussfassung eingelegt. Erst nach dem Widerspruch wurden ihr eine Tischvorlage des SWK für die Sondersitzung des Auf- sichtsrates zugestellt. Erst aus dieser Tischvorlage ging hervor, dass eine strukturelle Erweiterung der Geschäftsführung und eine gleichzeitige Besetzung durch den SPD-Fraktionsvorsitzenden erfolgen 3 sollten. Die Oberbürgermeisterin hat in ihrer Funktion als Mitglied des Aufsichtsrates entsprechend der Ge- schäftsordnung gehandelt und ist damit ihren Rechten und Pflichten als Mitglied des Aufsichtsrates nachgekommen. Durch den von der Oberbürgermeisterin eingelegten Widerspruch konnte eine entsprechende Be- schlussfassung am 17.04.2018 verhindert werden. 3. Personal-Deals unter Beteiligung der Oberbürgermeisterin: Sind der Oberbürgermeisterin Vereinbarungen zwischen den Ratsfraktionen über die Neu- und Um- besetzung von Dezernentenstellen, Vorstandsposten in stadteigenen Betrieben und andere Leitungs- positionen bekannt und ist sie an diesen Vereinbarungen oder an Verhandlungen über solche Verein- barungen beteiligt? Was ist der Inhalt dieser Vereinbarungen und welche Rolle spielte die Schaffung und direkte Besetzung eines hauptamtlichen Vorstandspostens bei den Stadtwerken bei diesen Ver- einbarungen? Antwort zu 3.: Der Oberbürgermeisterin ist bekannt, dass es unter den Fraktionen des Rates der Stadt Köln Ver- ständigungen über die Besetzung von Beigeordnetenstellen gibt. 4. Durch Oberbürgermeisterin Reker in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten: Frau Oberbürgermeisterin Reker hat am 24. April, also eine Woche nach der verschobenen Aufsichts- ratssitzung und am selben Tag, an dem der kritische Artikel des Kölner Stadt-Anzeigers „Börschels Berufung widerspricht Richtlinien“ erschien, ein eigenes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Warum wurde das Rechtsgutachten erst zu diesem Zeitpunkt in Auftrag gegeben, wurden der Ober- bürgermeisterin erst zu diesem Zeitpunkt rechtliche Verstöße und Verstöße gegen den städtischen Kodex klar? Antwort zu 4.: Die Oberbürgermeisterin hat zur Vorbereitung der durch den von ihr eingelegten Widerspruch gegen die Beschlussfassung vertagten Sondersitzung ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Die Beau f- tragung erfolgte nach Prüfung des Sachverhalts und der Tischvorlage zu Sondersitzung. Das Gutachten nimmt Stellung zu der geplanten Neustrukturierung der Geschäftsführung in Verbi n- dung mit der gleichzeitigen Besetzung eines hauptamtlichen Vorsitzenden der Geschäftsführung der SWK und nimmt eine strafrechtliche Risikobewertung vor. 4 Das Gutachten kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass durch die Intransparenz des Verfa h- rens, die kurzfristige Information der Aufsichtsratsmitglieder durch eine Tischvorlage und den zeitl i- chen Gleichlauf der Einrichtung der Stelle eines hauptamtlichen Geschäftsführers und der Besetzung dieser mit dem langjährigen Vorsitzenden des Aufsichtsrates und Mitglied des ständigen Ausschu s- ses bei einem zustimmenden Beschluss des Aufsichtsrates am 17.04.2018 ein hohes strafrechtlichen Risiko bestanden hätte. Die Oberbürgermeisterin hat in der Sondersitzung am 30.04.2018 aus dem Gutachten berichtet und im Aufsichtsrat angeboten, Einsicht in das Gutachten zu nehmen. Im Ergebnis ist der Aufsichtsrat daraufhin der Argumentation der Oberbü rgermeisterin gefolgt und hat den Antrag der Oberbürge r- meisterin auf ein neues Verfahren einstimmig beschlossen. Damit wurde mögliches Unrecht und möglicher materieller Schaden abgewendet. 5. Mögliche Gesetzesverstöße durch die am Stadtwerke-Deal Beteiligten: Sieht die Verwaltung durch die Planung und die versuchte Durchführung der Schaffung eines haupt- amtlichen Vorstandspostens beim Stadtwerke-Konzern, seiner direkte Besetzung ohne Ausschrei- bung und durch die Zurückhaltung von Informationen gegenüber dem Aufsichtsrat, gegenüber dem Rat und gegenüber der Oberbürgermeisterin die Gemeindeordnung NRW oder andere Gesetze ver- letzt und falls ja: in welchen Paragraphen? Wird die Verwaltung rechtliche Schritte gegen die Beteilig- ten einleiten und was sind die Gründe für diese Entscheidung? Antwort zu 5: Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren ist laut Presseberichterstattung mangels Vermögen s- schäden eingestellt worden. Die Verwaltung prüft derzeit, ob ein Verstoß gegen § 113 Absatz 5 GO NRW in Betracht kommt. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2263/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 05.07.2018
- Erstellt
- 05.07.2018 10:45