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3024/2019

Schulrechtliche Änderung der Kapazität der GGS Hauptstraße 432, 51143 Köln-Porz von 3 auf 4 Züge gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.12.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2019, TOP 10.6

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Schulkonferenzbeschluss GGS Hauptstraße zur Änderung von 3 auf 4 Züge zum Schuljahr 2020-21

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Beschlussvorlage Rat

12458 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3024/2019 
Freigabedatum 
21.10.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Schulrechtliche Änderung der Kapazität der GGS Hauptstraße 432, 51143 Köln-Porz von 3 auf 
4 Züge gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der GGS Hauptstraße 432, 51143 Köln-Porz ge-
mäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) ab dem Schuljahr 2020/21 von 3 auf 4 Züge zu er-
weitern. 
 
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, umgehend nach Beschlussfassung bei der Be-
zirksregierung Köln einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 SchulG zur Genehmigung der Zügigkeitser-
weiterung zu stellen. 
  
3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die 
sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) an-
zuordnen. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2019 
Integrationsrat 25.11.2019 
Finanzausschuss 09.12.2019 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.12.2019 
Rat 12.12.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
(1) Hintergrund 
 
Bereits in der Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 wie auch in der Fortschreibung 
der Schulentwicklungsplanung Köln 2018, wurde unter Maßnahme M 78 die Option einer Zügigkeits-
erweiterung der GGS Hauptstraße analog der positiven Einwohnerentwicklung im Stadtteil Porz dar-
gestellt. Die Schule führt derzeit 12 Klassen, was einer 3-Zügigkeit entspricht. Das Schulgebäude ist 
in einem schlechten baulichen Zustand. Im Februar 2008 wurde daher eine Machbarkeitsstudie e r-
stellt, die im Ergebnis einen Neubau der Schule favorisiert. Bis zum Neubau oder einer optionalen 
Sanierung der Schule wird der Schulbetrieb mit einer 2 -fach Turnhalle am jetzigen Standort Haupt-
straße weiter aufrechterhalten. Hierfür erfolgte mit Vorlage 2447/2019 (Auslagerung der Klassen an 
der Grundschule Hauptstraße 432 in 51143 Köln) der Baubeschluss. Die Fertigstellung des Auslage-
rungsgebäudes ist zum Schuljahr 2020/21 eingeplant. Die Auslagerung ist für die Dauer der Ba u-
maßnahme (voraussichtlich 10 Jahre) auf den Schulhof vorgesehen.  
Nach Fertigstellung des Auslagerungsgebäudes ist vorgesehen, dass die GGS Hauptstraße um einen 
Zug auf 4 Züge erweitert wird. Wenn alle Jahrgänge 4 -zügig geführt werden, wird die Grundschule 
um die 400 Schüler*innen führen. Sowohl die Schulleitung wie auch die Schulpflegschaft der Schule 
begrüßen diese Erweiterung. 
 
(2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme 
 
Für den Stadtteil Porz, wie auch die umliegenden Stadtteile, werden in den kommenden Jahren, auch 
bedingt durch eine rege Bautätigkeit, Bevölkerungszuwächse erwartet. Nach derzeitiger Einschätzung 
werden daher in den kommenden Jahren zusätzliche Plätze in den Eingangsklassen der GGS Haupt-
straße benötigt, um zur Bedarfsdeckung sowohl für den Stadtteil Porz als auch direkt oder indirekt für 
die benachbarten Stadtteile beitragen zu können. Anhand der folgenden Grafik ist die Entwicklung bei 
den Schülerzahlen in den Eingangsklassen der Schule dargestellt: 
 
  
  
2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 
Vorstatistik 
114789 / 
Hauptstr. 
(GGS) 
1. Schulbesuchsjahr 
(E1) 45 51 46 69 65 
2. Schulbesuchsjahr 
(E2) 45 50 50 49 76 
3. Schulbesuchsjahr 
(E3) 7 3 13 7 5 
Klassenstufe 3 75 58 43 55 51 
Klassenstufe 4 73 69 58 50 51 
Summe 245 231 210 230 248 
 
 
Seit dem Schuljahr 2015/16 sind die Schülerzahlen in den Eingangsklassen danach um über 40 % 
angestiegen. Zwar ist das bestehende Platzangebot derzeit  noch auskömmlich, jedoch ist in den 
kommenden Jahren in Anbetracht steigender Einwohnerzahlen mit einer stärkeren Auslastung zu 
rechnen.  
 
Aufgrund der vorhandenen Schulstandorte in den Stadtteilen Porz, Urbach, Eil und Elsdorf betrachtet 
die Verwaltung diese Stadtteile als eine Planungsregion für den Grundschulbereich. 
 
In Porz liegen die Gemeinschaftsgrundschulen Hauptstraße und Humboldtstraße (Don-Bosco-
Schule). Im Stadtteil Urbach liegt die KGS Kupfergasse. In Elsdorf gibt es keine Grundschule, in Eil 
liegt die GGS Schulstraße 23 (GGS Unter Birken). An diesen Schulen in der Planungsregion sind 
aktuell folgende Aufnahmekapazitäten festgelegt:

3 
 
Schulart Schule Aktuelle 
Zügigkeit 
Kapazität nach Klas-
senstärke 231 
Max. Kapazität 
Stadtteil Eil   
GGS Schulstraße (GGS Unter 
Birken) 
2 Züge 46 Plätze 56 Plätze 
Summe Stadtteil Eil 2 Züge 46 Plätze 56 Plätze 
Stadtteil Porz   
GGS Humboldtstraße (Don-
Bosco-Schule). 
3,5 Züge 69 bzw. 92 Plätze 81 bzw. 104 
Plätze 
GGS Hauptstraße 3 Züge 69 Plätze 81 Plätze 
Summe Stadtteil Porz 6,5 Züge 138 bzw. 161 Plätze 162 bzw. 185 
Plätze 
Stadtteil Urbach   
KGS Kupfergasse 5 Züge 115 Plätze 125 Plätze 
Summe Stadtteil Urbach 5 Züge 115 Plätze 125 Plätze 
Summe Stadtteile Porz, Eil, Urbach 
und Elsdorf 
13,5 Züge 299 bzw. 322 Plätze 343 bzw. 366 
Plätze 
 
Abschätzung des Bedarfs an Grundschulplätzen in der Planungsregion 
 
Ausgangspunkt für schulentwicklungsplanerische Überlegungen ist die voraussichtliche Entwicklung 
der Schüler- und Klassenzahlen in der Kommune. Für die kurz- bis mittelfristige Bedarfsermittlung 
werden regelmäßig aktualisierte Einwohnerdaten, die Entwicklung der Schülerzahlen und die schul-
rechtlich (veränderten) Rahmenbedingungen zueinander in Beziehung gesetzt und mit dem Bestand 
an Schulraum abgeglichen.  
 
Eine aktuelle kleinräumige Einwohnerprognose steht zum Erstellungszeitpunkt dieser Vorlage noch 
nicht zur Verfügung. Daher werden hilfsweise die Altersjahrgänge der unter 6-jährigen (Stand 
31.12.2018) zur Bewertung der Grundschulsituation herangezogen: 
 
Lt. Einwohnerdaten (bezogen auf die Schulpflichtigkeitsmonate Oktober bis September) stellt sich die 
Entwicklung der einschulungsrelevanten Jahrgänge in den kommenden Jahren wie folgt dar:  
 
2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25
705 / Eil 90 88 83 104 99 111 94
706 / Porz 140 154 146 156 133 158 130
707 / Urbach 116 109 123 140 118 140 127
708 / Elsdorf 11 14 12 10 12 12 13
Summe 357 365 364 410 362 421 364
 
 
Bedingt durch die „Dreieinhalbzügigkeit“ der Don-Bosco-Schule stehen in der Planungsregion unter 
vollständiger Ausschöpfung der Korridore zur Klassenbildung 343 bzw. 366 Plätze zur Verfügung. In 
den kommenden Jahren (bis 2022) werden auf Basis der Einwohnerdaten (Stand 31.12.2018) zwi-
schen rd. 360 und rd. 420 Kinder jährlich schulpflichtig. Daher ist absehbar, dass bei unveränderter 
Kapazität an den Grundschulen in der Planungsregion die wohnortnahe Beschulung nicht mehr ge-
währleistet werden kann. 
Im Rahmen der Schulentwicklungsplanungen 2016 (Vorlage 1906/2016) und 2018 (Vorlage 
3179/2018) hat die Verwaltung ein Szenario entwickelt, nach dessen Umsetzung (auf städtischen 
Bestandsflächen) die Bedarfsdeckung rechnerisch möglich ist: 
 Erweiterung der KGS Kupfergasse 31 (Urbach) in zwei Schritten von 4 auf 6 Züge unter Nut-
zung des Altstandortes Kupfergasse 3 (erster Schritt, Erweiterung auf 5 Züge ist umgesetzt) 
                                                 
1 Kommunaler Klassenbildungswert

4 
 Erweiterung der GGS Hauptstraße (Porz) von 3 auf 4 Züge im Vorgriff auf den Neubau in Mo-
dulbauweise 
 Erweiterung der Don-Bosco-Schule, GGS Humboldtstraße 81 durch die Verlegung an den ge-
genüberliegenden Standort Bonner Straße von 3,5 auf 5 Züge 
 
Am Standort Schulstraße 23 in Eil ist eine Sanierung erforderlich. In diesem Zuge sollen zur dauer-
haften Auslagerung des OGS-Bereichs aus dem Hauptgebäude auf dem Grundstück Mobilbauten 
eingesetzt werden. Diese Mobilbauten sollen unmittelbar so dimensioniert werden, dass auch eine 3-
Zügigkeit möglich ist. Da die Sanierung jedoch auf unbestimmte Zeit geschoben wurde, muss geprüft 
werden, welche Möglichkeit besteht, die Erweiterung unabhängig von und im Vorgriff auf die Sanie-
rung zu realisieren. Wenn der Bezugszeitpunkt bekannt ist, kann auch hier der schulrechtliche Be-
schluss zur Änderung der Zügigkeit eingeholt werden. 
 
Durch die flankierende Maßnahme an der GGS Schulstraße (Eil) kann 1 zusätzlicher Zug geschaffen 
werden. 
 
Damit erhöht sich langfristig die Kapazität in den betrachteten Stadtteilen auf 18 Züge, 
414 Plätze nach Richtfrequenz, bei Ausschöpfung der Bandbreiten zur Klassenbildung: 460 
Plätze 
 
Schulart Schule Perspektivische 
Zügigkeit 
Kapazität nach Klas-
senstärke 232 
Max. Kapazität 
Stadtteil Eil   
GGS Schulstraße 23 
(GGS Unter Birken) 
3 Züge 69 Plätze 81 Plätze 
Summe Stadtteil Eil 3 Züge 69 Plätze 81 Plätze 
Stadtteil Porz   
GGS Humboldtstraße 
(Don-Bosco-Schule). 
5 Züge 115 Plätze 125 Plätze 
GGS Hauptstraße 4 Züge 92 Plätze 104 Plätze 
Summe Stadtteil Porz 9 Züge 207 Plätze 229 Plätze 
Stadtteil Urbach   
KGS Kupfergasse 6 Züge 138 Plätze 150 Plätze 
Summe Stadtteil Urbach 6 Züge 138 Plätze 150 Plätze 
Summe Stadtteile Porz, Eil, Ur-
bach und Elsdorf 
18 Züge 414 Plätze 460 Plätze 
 
Die Erweiterung der GGS Hauptstraße 432 zum Schuljahr 2020/21 ist daher als essentieller Bestand-
teil der Konzeption zur Bedarfsdeckung mit Grundschulplätzen in der Planungsregion erforderlich. 
 
(3) Zur räumlich-gebäudlichen Situation 
 
Mit Blick auf eine wohnortnahe Versorgung von Schulplätzen im Primarbereich (Stichwort: „kurze 
Beine kurze Wege“) muss die GGS Hauptstraße in der Kapazität den steigenden Einwohnerzahlen in 
Porz folgen. Es wurde daher eine E rweiterung der Schule auf 4 Züge angekündigt, sobald die erfor-
derliche Raumsituation hergestellt werden kann. Durch die bauliche Errichtung des Auslagerungsge-
bäudes (dazu Session Vorlage 2447/2019 - Auslagerung der Klassen an der Grundschule Hauptstra-
ße 432 in 51143 Köln - Baubeschluss) auf dem Areal der Schule werden die räumlichen Anforderun-
gen für eine 4 zügige Grundschule zum Schuljahr 2020/21 hergestellt.  
 
(4) Beteiligung der Schulkonferenz 
 
Die Verwaltung hat die Schulkonferenz der GGS Hauptstraße gebeten, eine Stellungnahme zur b e-
                                                 
2 Kommunaler Klassenbildungswert

5 
absichtigten Änderung der Zügigkeit abzugeben. Die positive Stellungnahme ist in der Anlage beige-
fügt.  
 
(5) Personalkosten 
 
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich 
neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbundenen B e-
wertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversorgung. Für die Verän-
derungen im Grundschulbereich ergibt sich ein Plus von 1,0 Zügen. Es entsteh en jedoch aufgrund 
eines gesamtstädtisch realisierbaren Kapazitätsausgleiches keine zusätzlichen Stellenbedarfe für den 
Schulsekretariatsbereich. Es fallen insoweit keine zusätzlichen Personalkosten an. 
 
(6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegen-
seitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu 
achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planungen in ihren Rechten 
betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an 
das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW i n-
formieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre 
Planungen. 
 
Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in diesem 
Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. 
 
(7) Anordnung der sofortigen Vollziehung 
 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmit-
tel Einzelner gegen die schulrechtliche Zügigkeitserweiterung der GGS Hauptstraße 432, 51143 Köln-
Porz zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer 
eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im 
Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2020/21 Klarheit über das zukünftige 
Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gemäß 
§ 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 
 
Anlagen 
Anlage 1 - Stellungnahme der Schulkonferenz der GGS Hauptstraße

Anlage 1 Schulkonferenzbeschluss GGS Hauptstraße zur Änderung von 3 auf 4 Züge zum Schuljahr 2020-21

630 Zeichen

Gemeinschaft sgrundschule Hauptstraße
Hauptstraße 432 | 51143 l(öln
02203 89551r0 | 114789@schule.nrw.de
www. ggs-porz-mitte.de
ullei
Protokoll
Teilkonferenz der Schulkonferenz
Anlass: Verabschiedung der 4-zügiBkeit der Schule im Hinblick auf die AuslaBerungsbauten
zum Schuljahr 2020
Teilnehmerinnen:
1. Herr lonas Pilatus (Schulleitung)
2. Frau lnken Heuß {Vertretung der Lehrerkonferenz)
3. Frau Stephanie lMüller (Vertretung der Elternschaft)
Die Teilkonferenz der Schulkonferenz beschließt, dass die zügigkeit der GGS Hauptstraße
zum schuljahr 2020/21 von drei auf vier züge angehoben wird.
Kö1n,02.09.2019
llr;]
Pilatus Heuß

Beratungsverlauf (5)

25.11.2019 Integrationsrat
TOP 8.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.11.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2019 Finanzausschuss
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
12.12.2019 Rat
TOP 10.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3024/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.12.2019
Erstellt
29.08.2019 13:30