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Schulrechtliche Änderung der Kapazität der GGS Hauptstraße 432, 51143 Köln-Porz von 3 auf 4 Züge gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3024/2019 vom 11.12.2019

Stand: Am 12.12.2019 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Schulkonferenzbeschluss GGS Hauptstraße zur Änderung von 3 auf 4 Züge zum Schuljahr 2020-21

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    Gemeinschaft sgrundschule Hauptstraße Hauptstraße 432 | 51143 l(öln 02203 89551r0 | 114789@schule.nrw.de www. ggs-porz-mitte.de ullei Protokoll Teilkonferenz der Schulkonferenz Anlass: Verabschiedung der 4-zügiBkeit der Schule im Hinblick auf die AuslaBerungsbauten zum Schuljahr 2020 Teilnehmerinnen: 1. Herr lonas Pilatus (Schulleitung) 2. Frau lnken Heuß {Vertretung der Lehrerkonferenz) 3. Frau Stephanie lMüller (Vertretung der Elternschaft) Die Teilkonferenz der Schulkonferenz beschließt, dass die zügigkeit der GGS Hauptstraße zum schuljahr 2020/21 von drei auf vier züge angehoben wird. Kö1n,02.09.2019 llr;] Pilatus Heuß
  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 3024/2019 Freigabedatum 21.10.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Schulrechtliche Änderung der Kapazität der GGS Hauptstraße 432, 51143 Köln-Porz von 3 auf 4 Züge gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der GGS Hauptstraße 432, 51143 Köln-Porz ge- mäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) ab dem Schuljahr 2020/21 von 3 auf 4 Züge zu er- weitern. 2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, umgehend nach Beschlussfassung bei der Be- zirksregierung Köln einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 SchulG zur Genehmigung der Zügigkeitser- weiterung zu stellen. 3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) an- zuordnen. Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2019 Integrationsrat 25.11.2019 Finanzausschuss 09.12.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.12.2019 Rat 12.12.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung (1) Hintergrund Bereits in der Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 wie auch in der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018, wurde unter Maßnahme M 78 die Option einer Zügigkeits- erweiterung der GGS Hauptstraße analog der positiven Einwohnerentwicklung im Stadtteil Porz dar- gestellt. Die Schule führt derzeit 12 Klassen, was einer 3-Zügigkeit entspricht. Das Schulgebäude ist in einem schlechten baulichen Zustand. Im Februar 2008 wurde daher eine Machbarkeitsstudie e r- stellt, die im Ergebnis einen Neubau der Schule favorisiert. Bis zum Neubau oder einer optionalen Sanierung der Schule wird der Schulbetrieb mit einer 2 -fach Turnhalle am jetzigen Standort Haupt- straße weiter aufrechterhalten. Hierfür erfolgte mit Vorlage 2447/2019 (Auslagerung der Klassen an der Grundschule Hauptstraße 432 in 51143 Köln) der Baubeschluss. Die Fertigstellung des Auslage- rungsgebäudes ist zum Schuljahr 2020/21 eingeplant. Die Auslagerung ist für die Dauer der Ba u- maßnahme (voraussichtlich 10 Jahre) auf den Schulhof vorgesehen. Nach Fertigstellung des Auslagerungsgebäudes ist vorgesehen, dass die GGS Hauptstraße um einen Zug auf 4 Züge erweitert wird. Wenn alle Jahrgänge 4 -zügig geführt werden, wird die Grundschule um die 400 Schüler*innen führen. Sowohl die Schulleitung wie auch die Schulpflegschaft der Schule begrüßen diese Erweiterung. (2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme Für den Stadtteil Porz, wie auch die umliegenden Stadtteile, werden in den kommenden Jahren, auch bedingt durch eine rege Bautätigkeit, Bevölkerungszuwächse erwartet. Nach derzeitiger Einschätzung werden daher in den kommenden Jahren zusätzliche Plätze in den Eingangsklassen der GGS Haupt- straße benötigt, um zur Bedarfsdeckung sowohl für den Stadtteil Porz als auch direkt oder indirekt für die benachbarten Stadtteile beitragen zu können. Anhand der folgenden Grafik ist die Entwicklung bei den Schülerzahlen in den Eingangsklassen der Schule dargestellt: 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Vorstatistik 114789 / Hauptstr. (GGS) 1. Schulbesuchsjahr (E1) 45 51 46 69 65 2. Schulbesuchsjahr (E2) 45 50 50 49 76 3. Schulbesuchsjahr (E3) 7 3 13 7 5 Klassenstufe 3 75 58 43 55 51 Klassenstufe 4 73 69 58 50 51 Summe 245 231 210 230 248 Seit dem Schuljahr 2015/16 sind die Schülerzahlen in den Eingangsklassen danach um über 40 % angestiegen. Zwar ist das bestehende Platzangebot derzeit noch auskömmlich, jedoch ist in den kommenden Jahren in Anbetracht steigender Einwohnerzahlen mit einer stärkeren Auslastung zu rechnen. Aufgrund der vorhandenen Schulstandorte in den Stadtteilen Porz, Urbach, Eil und Elsdorf betrachtet die Verwaltung diese Stadtteile als eine Planungsregion für den Grundschulbereich. In Porz liegen die Gemeinschaftsgrundschulen Hauptstraße und Humboldtstraße (Don-Bosco- Schule). Im Stadtteil Urbach liegt die KGS Kupfergasse. In Elsdorf gibt es keine Grundschule, in Eil liegt die GGS Schulstraße 23 (GGS Unter Birken). An diesen Schulen in der Planungsregion sind aktuell folgende Aufnahmekapazitäten festgelegt: 3 Schulart Schule Aktuelle Zügigkeit Kapazität nach Klas- senstärke 231 Max. Kapazität Stadtteil Eil GGS Schulstraße (GGS Unter Birken) 2 Züge 46 Plätze 56 Plätze Summe Stadtteil Eil 2 Züge 46 Plätze 56 Plätze Stadtteil Porz GGS Humboldtstraße (Don- Bosco-Schule). 3,5 Züge 69 bzw. 92 Plätze 81 bzw. 104 Plätze GGS Hauptstraße 3 Züge 69 Plätze 81 Plätze Summe Stadtteil Porz 6,5 Züge 138 bzw. 161 Plätze 162 bzw. 185 Plätze Stadtteil Urbach KGS Kupfergasse 5 Züge 115 Plätze 125 Plätze Summe Stadtteil Urbach 5 Züge 115 Plätze 125 Plätze Summe Stadtteile Porz, Eil, Urbach und Elsdorf 13,5 Züge 299 bzw. 322 Plätze 343 bzw. 366 Plätze Abschätzung des Bedarfs an Grundschulplätzen in der Planungsregion Ausgangspunkt für schulentwicklungsplanerische Überlegungen ist die voraussichtliche Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen in der Kommune. Für die kurz- bis mittelfristige Bedarfsermittlung werden regelmäßig aktualisierte Einwohnerdaten, die Entwicklung der Schülerzahlen und die schul- rechtlich (veränderten) Rahmenbedingungen zueinander in Beziehung gesetzt und mit dem Bestand an Schulraum abgeglichen. Eine aktuelle kleinräumige Einwohnerprognose steht zum Erstellungszeitpunkt dieser Vorlage noch nicht zur Verfügung. Daher werden hilfsweise die Altersjahrgänge der unter 6-jährigen (Stand 31.12.2018) zur Bewertung der Grundschulsituation herangezogen: Lt. Einwohnerdaten (bezogen auf die Schulpflichtigkeitsmonate Oktober bis September) stellt sich die Entwicklung der einschulungsrelevanten Jahrgänge in den kommenden Jahren wie folgt dar: 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 705 / Eil 90 88 83 104 99 111 94 706 / Porz 140 154 146 156 133 158 130 707 / Urbach 116 109 123 140 118 140 127 708 / Elsdorf 11 14 12 10 12 12 13 Summe 357 365 364 410 362 421 364 Bedingt durch die „Dreieinhalbzügigkeit“ der Don-Bosco-Schule stehen in der Planungsregion unter vollständiger Ausschöpfung der Korridore zur Klassenbildung 343 bzw. 366 Plätze zur Verfügung. In den kommenden Jahren (bis 2022) werden auf Basis der Einwohnerdaten (Stand 31.12.2018) zwi- schen rd. 360 und rd. 420 Kinder jährlich schulpflichtig. Daher ist absehbar, dass bei unveränderter Kapazität an den Grundschulen in der Planungsregion die wohnortnahe Beschulung nicht mehr ge- währleistet werden kann. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanungen 2016 (Vorlage 1906/2016) und 2018 (Vorlage 3179/2018) hat die Verwaltung ein Szenario entwickelt, nach dessen Umsetzung (auf städtischen Bestandsflächen) die Bedarfsdeckung rechnerisch möglich ist:  Erweiterung der KGS Kupfergasse 31 (Urbach) in zwei Schritten von 4 auf 6 Züge unter Nut- zung des Altstandortes Kupfergasse 3 (erster Schritt, Erweiterung auf 5 Züge ist umgesetzt) 1 Kommunaler Klassenbildungswert 4  Erweiterung der GGS Hauptstraße (Porz) von 3 auf 4 Züge im Vorgriff auf den Neubau in Mo- dulbauweise  Erweiterung der Don-Bosco-Schule, GGS Humboldtstraße 81 durch die Verlegung an den ge- genüberliegenden Standort Bonner Straße von 3,5 auf 5 Züge Am Standort Schulstraße 23 in Eil ist eine Sanierung erforderlich. In diesem Zuge sollen zur dauer- haften Auslagerung des OGS-Bereichs aus dem Hauptgebäude auf dem Grundstück Mobilbauten eingesetzt werden. Diese Mobilbauten sollen unmittelbar so dimensioniert werden, dass auch eine 3- Zügigkeit möglich ist. Da die Sanierung jedoch auf unbestimmte Zeit geschoben wurde, muss geprüft werden, welche Möglichkeit besteht, die Erweiterung unabhängig von und im Vorgriff auf die Sanie- rung zu realisieren. Wenn der Bezugszeitpunkt bekannt ist, kann auch hier der schulrechtliche Be- schluss zur Änderung der Zügigkeit eingeholt werden. Durch die flankierende Maßnahme an der GGS Schulstraße (Eil) kann 1 zusätzlicher Zug geschaffen werden. Damit erhöht sich langfristig die Kapazität in den betrachteten Stadtteilen auf 18 Züge, 414 Plätze nach Richtfrequenz, bei Ausschöpfung der Bandbreiten zur Klassenbildung: 460 Plätze Schulart Schule Perspektivische Zügigkeit Kapazität nach Klas- senstärke 232 Max. Kapazität Stadtteil Eil GGS Schulstraße 23 (GGS Unter Birken) 3 Züge 69 Plätze 81 Plätze Summe Stadtteil Eil 3 Züge 69 Plätze 81 Plätze Stadtteil Porz GGS Humboldtstraße (Don-Bosco-Schule). 5 Züge 115 Plätze 125 Plätze GGS Hauptstraße 4 Züge 92 Plätze 104 Plätze Summe Stadtteil Porz 9 Züge 207 Plätze 229 Plätze Stadtteil Urbach KGS Kupfergasse 6 Züge 138 Plätze 150 Plätze Summe Stadtteil Urbach 6 Züge 138 Plätze 150 Plätze Summe Stadtteile Porz, Eil, Ur- bach und Elsdorf 18 Züge 414 Plätze 460 Plätze Die Erweiterung der GGS Hauptstraße 432 zum Schuljahr 2020/21 ist daher als essentieller Bestand- teil der Konzeption zur Bedarfsdeckung mit Grundschulplätzen in der Planungsregion erforderlich. (3) Zur räumlich-gebäudlichen Situation Mit Blick auf eine wohnortnahe Versorgung von Schulplätzen im Primarbereich (Stichwort: „kurze Beine kurze Wege“) muss die GGS Hauptstraße in der Kapazität den steigenden Einwohnerzahlen in Porz folgen. Es wurde daher eine E rweiterung der Schule auf 4 Züge angekündigt, sobald die erfor- derliche Raumsituation hergestellt werden kann. Durch die bauliche Errichtung des Auslagerungsge- bäudes (dazu Session Vorlage 2447/2019 - Auslagerung der Klassen an der Grundschule Hauptstra- ße 432 in 51143 Köln - Baubeschluss) auf dem Areal der Schule werden die räumlichen Anforderun- gen für eine 4 zügige Grundschule zum Schuljahr 2020/21 hergestellt. (4) Beteiligung der Schulkonferenz Die Verwaltung hat die Schulkonferenz der GGS Hauptstraße gebeten, eine Stellungnahme zur b e- 2 Kommunaler Klassenbildungswert 5 absichtigten Änderung der Zügigkeit abzugeben. Die positive Stellungnahme ist in der Anlage beige- fügt. (5) Personalkosten Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbundenen B e- wertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversorgung. Für die Verän- derungen im Grundschulbereich ergibt sich ein Plus von 1,0 Zügen. Es entsteh en jedoch aufgrund eines gesamtstädtisch realisierbaren Kapazitätsausgleiches keine zusätzlichen Stellenbedarfe für den Schulsekretariatsbereich. Es fallen insoweit keine zusätzlichen Personalkosten an. (6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegen- seitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW i n- formieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. (7) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmit- tel Einzelner gegen die schulrechtliche Zügigkeitserweiterung der GGS Hauptstraße 432, 51143 Köln- Porz zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2020/21 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlagen Anlage 1 - Stellungnahme der Schulkonferenz der GGS Hauptstraße

Beratungsverlauf

  1. 25.11.2019

    Integrationsrat

    TOP 8.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 25.11.2019

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 4.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 09.12.2019

    Finanzausschuss

    TOP 10.7, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  4. 10.12.2019

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 7.2, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  5. 12.12.2019 zuletzt

    Rat

    TOP 10.6, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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