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V/0128/2016

Antrag der Ratsgruppe ÖDP/Piraten an den Rat Nr. A-R/ 0070/2015 vom 1.12. 2015

Vorlagen 09.02.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 01.03.2016, TOP 5.8

Beschlussvorlage

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Anlage: A-R_0070_2015-Essbare-Stadt

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Beschlussvorlage

6584 Zeichen

V/0128/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Ratsgruppe ÖDP/Piraten an den Rat Nr. A-R/ 0070/2015 vom 1.12. 2015 
Essbare Stadt 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.03.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die grundsätzliche Intention, den Bürgerinnen und Bürgern in der Stadt die Möglichkeit zu 
geben, Gemüse und Obst selbst anzubauen und zu ernten wird auf Grundlage der bisherigen 
Aktivitäten fortgeführt und weiter verfolgt bzw. unterstützt. Insofern ist der Antrag nur in der 
dargelegten Modifizierung als Fortführung laufender Aktivitäten ohne zusätzlichen Personal- 
und Finanzaufwand umsetzbar. 
 
2. Der Antrag der ÖDP/Piraten an den Rat der Stadt Münster vom 1.12.2015 .(s. Anlage) ist er-
ledigt. 
 
Begründung: 
 
Der o.g. Antrag ist am 16.12.2015 im Rat behandelt und an den Ausschuss für Umweltschutz, Klim a-
schutz und Bauwesen verwiesen worden. 
 
Die Grünflächen in Münster sind weitgehend funktionalisiert. Sie bieten Raum zur Erholung und die-
nen als Freizeitangebot mit unterschiedlichen A ktivitätsräumen und -angeboten. Zugleich haben sie 
wesentliche Bedeutung hinsichtlich der stadträumlichen Gliederung und Gestaltung. Diese Funkti o-
nen werden zur Zeit mit geringst möglichem Aufwand in der Unterhaltung gesichert. Die Flächen ste l-
len sich zum eist als mit Gehölzen und Gehölzinseln gegliederte Rasen und Wiesenflächen dar. 
Schmuckrabatten und Wechselbepflanzungen sind mit Ausnahme weniger besonders repräsentativer 
Situationen (z.B. Engelen Schanze) schon seit Jahren nicht mehr Standard. 
 
Im o.g. Antrag wird auf das Modell Andernach als Grundlage verwiesen und dargelegt, dass hie rmit 
erhebliche Einsparpotentiale in der Unterhaltung der Grünflächen generiert werden.  
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ausgangsvoraussetzungen nicht übertragbar si nd. In Ande r-
nach hat es große Flächenanteile gegeben, die von der Stadt mehrmals im Jahr durch Wechselb e-
pflanzungen gärtnerisch hergerichtet wurden, um in den jeweiligen Jahreszeiten entsprechende Blüh-
aspekte anbieten zu können. Nach Umstellung auf Einsaat  und Pflanzung von Gem üse sind somit 
einige Arbeitsgänge entfallen, die zu entsprechenden Einsparungen führen. 
Diese Voraussetzungen hinsichtlich der Einsparpotentiale liegen in Münster nicht vor, da wie b ereits 
angerissen, derartige Wechselbepflanzungsflächen kaum mehr gegeben sind. Wenn die Stadt inne r-
halb der Anlagen den Anbau von Gemüse zum allgemeinen Verzehr anbieten soll, so ist das auf 
Grund der bisher im Vergleich dazu extensiven Unterhaltung nur mit erhöhtem Aufwand möglich. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0128/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Determann 
Ruf: 
492 67 40 
E-Mail: 
Determann@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.02.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0128/2016 
Im Übrigen darf hinsichtlich der Pflegestandards und Einsparpotentiale auf die Vorlage 
V/0655/2013  -  „Reduzierung des Pflegestandards in ausgewählten öffentlichen Grünanlagen gem. 
Handlungsprogramm 2012 – 2017“ verwiesen werden.  
Dem Antrag und dem Modell Andernach folgend wären somit zusätzliche Ressourcen für die Konzep-
tentwicklung und die Umsetzung erforderlich, die nicht zur Verfügung stehen und auf Grund der F i-
nanzsituation der Stadt und der aktueller Aufgabenstellungen nicht geleistet werden können, so dass 
die Verwaltung die dargelegte Konzeption nicht befürworten kann. 
 
Gleichwohl gibt es auch heute schon hinreichend Potentiale in der Stadt, dem Anliegen, Obst, Gem ü-
se und Blumen aus eigenem Anbau nutzen zu können: 
 
 Die Stadt verfügt über ein sehr aktives und aufgeschlossenes Kleingartenwesen, das in den 
letzten Jahren nicht nur im gartenbaulichen Bereich hervorragende Leistungen erbracht hat und 
auch über eine fundierte Fachberatungsorganisation verfügt, sondern auch gesellschaftlich in-
tensive Integrationsarbeit leistet. Insofern liegt die Nutzung des Kleingartenwesens hinsichtlich 
der grundlegenden Zielsetzung nahe. Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, 
dass der Stadt und Bezirksverband der Kleingärtner auf Grund der aktuellen gesellschaftlichen 
Lage bemüht ist, für Nutzer mit geringen Einkommen neue Kleingärten, die bereits planungs-
rechtlich gesichert sind, zu aktivieren. 
 
 Darüber hinaus sind in Münster Initiativen, wie z.B. „eigenes Gemüse“ und „Erntezeit“ aktiv, die 
die Möglichkeit eröffnen, auf einer landwirtschaftlichen Fläche in eigener Regie Gemüse anzu-
bauen und zu ernten. 
 
 Unbenommen bleibt es auch im Zuge von Baumscheibenpatenschaften, diese entsprechend zu 
bepflanzen und Kräuter auszusäen. Wenn auch die Nutzung als Gemüseanbaustandort in ver-
kehrsreichen Situationen nicht zu empfehlen ist, so können doch Beiträge zur Ortsbildpflege 
und Gestaltung des Wohnumfeldes damit erbracht werden. Die bürgerschaftliche Kampagne 
„Münster bekennt Farbe“ existiert seit 2007. Bürger, Vereine und Firmen können sich hier an 
der Gestaltung öffentlicher Grünflächen aktiv beteiligen. Diese Kampagne ist sehr erfolgreich, 
da sie so gestaltet ist, dass sich jeder beteiligen kann. Das Spektrum reicht von der Pflege von 
Baumscheiben und öffentlichen Grünflächen, über Baum,- und Spielplatzpatenschaften bis hin 
zur Gestaltung von Verkehrskreiseln. 
 
 Die universitären Einrichtungen in Münster sind dezentral verteilt. Auf einem dieser Campusge-
länden gibt es seit 2012 einen Campusgarten, der nach dem Vorbild des “Urban Gardening“ or-
ganisiert ist. Studenten mehrerer Fachbereiche der dort ansässigen Fachhochschule bewirt-
schaften hier ein Teil des universitären Außengeländes. Ein weiterer Garten am Fachbereich 
Geowissenschaften der Hochschule findet sich gerade im Aufbau. 
 
 In den vergangenen Jahren hat das Fachamt in erheblichen Umfang im Zuge von Ausgleichs-
verpflichtungen Obstbäume an untergeordneten Wirtschaftswegen gepflanzt. Die Nutzung und 
Ernte steht zur freien Verfügung, so dass dem Antragsanliegen auch hiermit Rechnung getra-
gen wird. 
 
Diese dargelegten Möglichkeiten zur Förderung des eigenen Anbaus bzw. Nutzens von Obst und 
Gemüse wird die Verwaltung konstruktiv weiter begleiten und unterstützen. 
Darüber hinaus werden auch einzelne Flächen, die sich auf Grund der Lage, der öffentliche n Nut-
zungsansprüche und Gestaltungsanforderungen eignen, auf vertraglicher Basis an einen definie rten 
Vertragsnehmer zur Nutzung zur Verfügung gestellt – so z.B. der Kräutergarten am Buddenturm. 
 
gez. 
 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen:   
A-R/0070/2015

Anlage: A-R_0070_2015-Essbare-Stadt

2658 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/ 0070/ 2015 
 
         Weseler Str. 19-21  
         48151 Münster 
         Tel. 0251 76026743 
Fax 0251 76023830 
gruppe@orange-ratms.de 
          
Ratsantrag        Münster, 01.12.2015 
         
 - Essbare Stadt - 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung arbeitet zusammen mit Nachhaltigk eitsgruppen / -Initiativen, 
die bereits mit dieser Thematik befasst sind, ein Konzept für die Umgestaltung von 
öffentlichen Plätzen und Grünanlagen im Sinne einer essbaren Stadt aus. 
 
2. Zu diesem Zweck untersucht die Verwaltung: 
1. Ob es geeignete, öffentliche Grünflächen in der Innenstadt (z. B. Promenade, 
Aasee usw.) gibt, um entsprechende Beete anzulegen. 
2. Ob es versiegelte, innerstädtische Plätze (Stube ngasse, Servatiiplatz usw.) 
gibt, auf denen entsprechende Pflanzgefäße aufgestellt werden können. 
3. Ob und wie BürgerInnen unter dem Motto "essbare Stadt" angeregt werden 
können, Baumscheiben oder öffentliche Grünstreifen vor ihrer Haustür zu diesem 
Zweck zu bepflanzen und zu pflegen. 
 
3. Münster erklärt sich zur "essbaren Stadt" und ve rbreitet dieses Konzept in 
ihren Veröffentlichungen. 
 
 
Begründung: 
 
Städte, die man essen kann: Immer mehr Städte weltweit sind auf dem Weg, ihre 
Grünanlagen in essbare Landschaften zu verwandeln und gehen dabei neue Wege. 
Vorreiterin der «essbaren Städte» ist die Kleinstadt Todmorden im Nordwesten 
Großbritanniens. Dort ist man 2008 auf den Gedanken gekommen, im öffentlichen 
Raum Obst, Gemüse und Blumen anzupflanzen. 
Der besondere Clou dabei: Alle sollen sich nehmen dürfen, was sie brauchen, ohne 
dafür bezahlen zu müssen. Todmorden wurde "incredible edible – unglaublich 
essbar". 
 
 
 
(1)

[Geben Sie Text ein] 
 
In Deutschland folgte vor allem die Stadt Andernach der Idee einer essbaren Stadt. 
Dort heißt es ,Pflücken erlaubt‘: Gemüse, Obst, Küchenkräuter oder Schnittblumen 
werden in den Grünanlagen gepflanzt. Jedes Jahr steht eine Nutzpflanze besonders 
im Fokus. Der Stadt gelingt so ohne aufwändige Baumaßnahmen eine Aufwertung 
ihrer Grünanlagen. Die öffentlichen Nutzpflanzen zeigen, wie man sich gesund 
ernährt und steigern die Wertschätzung für regionale Lebensmittel. 
Viele deutsche Städte haben sich inzwischen dieser Idee angeschlossen. In Münster 
gab es bereits erste Pflanzungen am Freiburger Weg an der "Autofreien Siedlung 
Weißenburg". 
 
http://www.infranken.de/regional/erlangenhoechstadt/Vorschlag-der-Gruenen-
Erlangen-soll-zu-einer-essbaren-Stadt-werden;art215,1343884 
 
 
 
Gez. 
Piraten - Ratsherr Johannes Schmanck 
ÖDP – Ratsherr Franz Pohlmann 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(2)

Beratungsverlauf (1)

01.03.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Weseler Straße 19
  • Servatiiplatz
  • Freiburger Weg
  • Promenade

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Details

Aktenzeichen
V/0128/2016
Typ
Vorlagen
Datum
09.02.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37