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2153/2021

Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2020 im Stadtbezirk Porz

Mitteilung BV 16.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 17.06.2021, TOP 10.2.9

Anlage 1-Unfallhäufungsstellen im Stadtbezirk Porz

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Mitteilung BV

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Anlage 2-Tödliche Verkehrsunfälle im Stadtbezirk Porz

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Mitteilung BV

6060 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/66/660/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2153/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.06.2021 
 
Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2020 im Stadtbezirk Porz 
In der als Anlage beigefügten Liste sind alle Unfallhäufungsstellen des Jahres 2020 im Gebiet des 
Stadtbezirks Porz aufgeführt.  
 
Zuständig für die erste Auswertung von Verkehrsunfällen ist das Polizeipräsidium Köln. Dort werden 
alle Unfälle nach den Kriterien Unfallkategorie (Schwere des Unfalles) und Unfalltyp (Konfliktsituation, 
aus welcher der Unfall entstanden ist) festgehalten. Laut Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie 
und Landesplanung vom 11.03.2008 liegt eine Unfallhäufungsstelle innerhalb der Einjahresbetrach-
tung grundsätzlich dann vor, wenn sich auf einem Knoten oder einer Strecke drei Unfälle der Katego-
rie 1–4 des gleichen Typs ereignen. Sofern dieses Kriterium erreicht ist, wird der Knoten bzw. die 
Strecke durch die Polizei als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Aufgrund der Verkehrsbelastung eines 
Knotens kann sich die Anzahl der Unfälle, die zu einer Identifikation als Unfallhäufungsstelle führt, 
erhöhen. 
 
Die Unfallkategorien sind wie folgt aufgeteilt: 
Kategorie 1: Verkehrsunfall mit Getöteten 
Kategorie 2: Verkehrsunfall mit Schwerverletzten 
Kategorie 3: Verkehrsunfall mit Leichtverletzten 
Kategorie 4: Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden  
Kategorien 5–7: Sonstige Sachschadenunfälle  
 
Neben diesen Einjahresbetrachtungen meldet die Polizei grundsätzlich seit dem 01.01.2018 Unfälle 
nach der Dreijahresbetrachtung. Bei dieser Betrachtung sind die Richtwerte für die Meldung als Un-
fallhäufung sehr niedrig angesetzt. Treten beispielsweise in einem Knoten innerhalb von drei Jahren 
fünf Unfälle auf, bei denen Radfahrende oder zu Fuß Gehende leicht verletzt wurden, führt diese Zahl 
– unabhängig von den Ursachen oder von der Verkehrsbelastung – zur Meldung. Eine Meldung in-
nerhalb der Dreijahresbetrachtung erfolgt ebenfalls, wenn innerhalb dieses Zeitraums in einem Kno-
ten drei Verkehrsteilnehmende schwer verletzt oder getötet wurden. 
Nach Meldung der Unfallhäufungsstelle tritt die Unfallkommission, die sich aus Vertreterinnen und 
Vertretern der Stadt Köln und der Polizei zusammensetzt, zusammen und entscheidet – meistens 
unter direkter Beteiligung der Bezirksregierung – über Maßnahmen, die zur Reduzierung des Unfal-
laufkommens geeignet sind. 
 
Innerhalb der Einjahresbetrachtung wurden sieben Kreuzungen als Unfallhäufungsstelle gemeldet:  
 
Im Knotenpunkt Bensberger Straße/Autobahn-Anschluss Königsforst-Nord kollidierte der links-
abbiegende Verkehr von der Bensberger Straße auf den Autobahn-Anschluss mit dem Gegenverkehr 
aus Richtung Rösrather Straße. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wird den Bau einer Ampelanla-
ge als Beschluss der Unfallkommission aus dem letzten Jahr umsetzen.

2 
 
 
In der Einmündung der Kennedystraße (L84) in die Frankfurter Straße (B8) ereigneten sich in der 
Häufung Auffahrunfälle vor der Sichtlinie des Rechtsabbiegers von der Kennedystraße in die Frank-
furter Straße. Die Unfallkommission hat entschieden, bei dieser Erstmeldung am betroffenen Rechts-
abbieger ein zweites „Vorfahrt gewähren“ Schild zum Bestehenden zu ergänzen. Die Maßnahme 
wurde bereits umgesetzt. 
 
Im Knoten Frankfurter Straße/Poststraße kollidierte der aus der Poststraße ausfahrende Kfz-
Verkehr mit dem Radverkehr, der die Frankfurter Straße in Richtung Urbach befuhr. Das Schild „Vor-
fahrt gewähren“ in der Einmündung der Poststraße in die Frankfurter Straße wird durch ein Stopp-
schild mit Haltelinie ersetzt, die Markierung im Einmündungsbereich aufgefrischt und die sichtbehin-
dernde Wegweisung an der Poststraße versetzt. Die Maßnahmen wurden bereits angeordnet und 
umgesetzt. Die Auffrischung der Furtmarkierung erfolgt kurzfristig. 
 
Im Knoten Liburer Landstraße/Wahner Straße/St.-Sebastianus-Straße kollidierten Verkehrsteil-
nehmende, die aus der Wahner Straße in die St.-Sebastianus-Straße abbogen, mit dem Verkehr aus 
der Unterführung St.-Sebastianus-Straße kommend. Nachdem von der Einrichtung eines Kreisver-
kehrs Abstand genommen wurde, wird nun die Installation einer Ampelanlage geprüft. 
 
Auf dem Maarhäuser Weg/Autobahn-Anschluss Rath-Ost übersahen Linksabbiegende vom Maar-
häuser Weg zum Autobahn-Anschluss den bevorrechtigten Gegenverkehr. Mit dem Umbau des Au-
tobahnanschlusses wird dieser Knoten voll signalisiert. 
 
Am Maarhäuser Weg/Autobahn-Anschluss Rath-West ereigneten sich bei der Ausfahrt von der 
Autobahn auf den Maarhäuser Weg Auffahrunfälle. Auch dieser Zweig des Autobahnanschlusses 
wird im Rahmen der Umbaumaßnahmen voll signalisiert. 
 
Im Knotenpunkt St.-Sebastianus-Straße/St.-Sebastianus-Straße kollidierte der aus dem Nebenast 
ausfahrende Verkehr mit dem Verkehr auf dem Hauptast der St.-Sebastianus-Straße in Fahrtrichtung 
Frankfurter Straße. Das private Grün im Einmündungsbereich behinderte die Sicht. Das Amt für öf-
fentliche Ordnung wurde informiert und gebeten, den Rückschnitt anzumahnen. 
 
 
Im Jahr 2020 ereigneten sich im Stadtbezirk Porz zwei tödliche Verkehrsunfälle.  
 
Auf der Frankfurter Straße in Höhe der Unterführung der S-Bahn-Haltestelle verunglückte ein 
Motorrad-Fahrer tödlich, indem er mit einem Lkw, der ein Wendemanöver durchführte, kollidierte. Aus 
Sicht der Unfallkommission geschah der Unfall aufgrund einer Verkettung unglücklicher Umstände 
und wäre mit verkehrstechnischen Maßnahmen nicht zu verhindern gewesen. 
 
Auf der Alten Kölner Straße in Höhe des Parkplatzes „Paradeplatz“ kommt ein Radfahrer von der 
Fahrbahn ab und kollidiert mit einem parkenden Pkw. Aus Sicht der Unfallkommission wäre der Unfall 
nicht zu verhindern gewesen. Die Höchstgeschwindigkeit auf Höhe des Parkplatzes in beide Richtun-
gen wurde in Anbetracht regelmäßig sich ereignender Unfälle auf 80 km/h reduziert. 
 
 
Anlagen 
1. Unfallhäufungsstellen im Stadtbezirk Porz 
2. Tödliche Unfälle im Stadtbezirk Porz

Beratungsverlauf (1)

17.06.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2153/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
16.06.2021
Erstellt
02.06.2021 15:36