2153/2021
Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2020 im Stadtbezirk Porz
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/1 Vorlagen-Nummer 2153/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.06.2021 Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2020 im Stadtbezirk Porz In der als Anlage beigefügten Liste sind alle Unfallhäufungsstellen des Jahres 2020 im Gebiet des Stadtbezirks Porz aufgeführt. Zuständig für die erste Auswertung von Verkehrsunfällen ist das Polizeipräsidium Köln. Dort werden alle Unfälle nach den Kriterien Unfallkategorie (Schwere des Unfalles) und Unfalltyp (Konfliktsituation, aus welcher der Unfall entstanden ist) festgehalten. Laut Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung vom 11.03.2008 liegt eine Unfallhäufungsstelle innerhalb der Einjahresbetrach- tung grundsätzlich dann vor, wenn sich auf einem Knoten oder einer Strecke drei Unfälle der Katego- rie 1–4 des gleichen Typs ereignen. Sofern dieses Kriterium erreicht ist, wird der Knoten bzw. die Strecke durch die Polizei als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Aufgrund der Verkehrsbelastung eines Knotens kann sich die Anzahl der Unfälle, die zu einer Identifikation als Unfallhäufungsstelle führt, erhöhen. Die Unfallkategorien sind wie folgt aufgeteilt: Kategorie 1: Verkehrsunfall mit Getöteten Kategorie 2: Verkehrsunfall mit Schwerverletzten Kategorie 3: Verkehrsunfall mit Leichtverletzten Kategorie 4: Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden Kategorien 5–7: Sonstige Sachschadenunfälle Neben diesen Einjahresbetrachtungen meldet die Polizei grundsätzlich seit dem 01.01.2018 Unfälle nach der Dreijahresbetrachtung. Bei dieser Betrachtung sind die Richtwerte für die Meldung als Un- fallhäufung sehr niedrig angesetzt. Treten beispielsweise in einem Knoten innerhalb von drei Jahren fünf Unfälle auf, bei denen Radfahrende oder zu Fuß Gehende leicht verletzt wurden, führt diese Zahl – unabhängig von den Ursachen oder von der Verkehrsbelastung – zur Meldung. Eine Meldung in- nerhalb der Dreijahresbetrachtung erfolgt ebenfalls, wenn innerhalb dieses Zeitraums in einem Kno- ten drei Verkehrsteilnehmende schwer verletzt oder getötet wurden. Nach Meldung der Unfallhäufungsstelle tritt die Unfallkommission, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Köln und der Polizei zusammensetzt, zusammen und entscheidet – meistens unter direkter Beteiligung der Bezirksregierung – über Maßnahmen, die zur Reduzierung des Unfal- laufkommens geeignet sind. Innerhalb der Einjahresbetrachtung wurden sieben Kreuzungen als Unfallhäufungsstelle gemeldet: Im Knotenpunkt Bensberger Straße/Autobahn-Anschluss Königsforst-Nord kollidierte der links- abbiegende Verkehr von der Bensberger Straße auf den Autobahn-Anschluss mit dem Gegenverkehr aus Richtung Rösrather Straße. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wird den Bau einer Ampelanla- ge als Beschluss der Unfallkommission aus dem letzten Jahr umsetzen. 2 In der Einmündung der Kennedystraße (L84) in die Frankfurter Straße (B8) ereigneten sich in der Häufung Auffahrunfälle vor der Sichtlinie des Rechtsabbiegers von der Kennedystraße in die Frank- furter Straße. Die Unfallkommission hat entschieden, bei dieser Erstmeldung am betroffenen Rechts- abbieger ein zweites „Vorfahrt gewähren“ Schild zum Bestehenden zu ergänzen. Die Maßnahme wurde bereits umgesetzt. Im Knoten Frankfurter Straße/Poststraße kollidierte der aus der Poststraße ausfahrende Kfz- Verkehr mit dem Radverkehr, der die Frankfurter Straße in Richtung Urbach befuhr. Das Schild „Vor- fahrt gewähren“ in der Einmündung der Poststraße in die Frankfurter Straße wird durch ein Stopp- schild mit Haltelinie ersetzt, die Markierung im Einmündungsbereich aufgefrischt und die sichtbehin- dernde Wegweisung an der Poststraße versetzt. Die Maßnahmen wurden bereits angeordnet und umgesetzt. Die Auffrischung der Furtmarkierung erfolgt kurzfristig. Im Knoten Liburer Landstraße/Wahner Straße/St.-Sebastianus-Straße kollidierten Verkehrsteil- nehmende, die aus der Wahner Straße in die St.-Sebastianus-Straße abbogen, mit dem Verkehr aus der Unterführung St.-Sebastianus-Straße kommend. Nachdem von der Einrichtung eines Kreisver- kehrs Abstand genommen wurde, wird nun die Installation einer Ampelanlage geprüft. Auf dem Maarhäuser Weg/Autobahn-Anschluss Rath-Ost übersahen Linksabbiegende vom Maar- häuser Weg zum Autobahn-Anschluss den bevorrechtigten Gegenverkehr. Mit dem Umbau des Au- tobahnanschlusses wird dieser Knoten voll signalisiert. Am Maarhäuser Weg/Autobahn-Anschluss Rath-West ereigneten sich bei der Ausfahrt von der Autobahn auf den Maarhäuser Weg Auffahrunfälle. Auch dieser Zweig des Autobahnanschlusses wird im Rahmen der Umbaumaßnahmen voll signalisiert. Im Knotenpunkt St.-Sebastianus-Straße/St.-Sebastianus-Straße kollidierte der aus dem Nebenast ausfahrende Verkehr mit dem Verkehr auf dem Hauptast der St.-Sebastianus-Straße in Fahrtrichtung Frankfurter Straße. Das private Grün im Einmündungsbereich behinderte die Sicht. Das Amt für öf- fentliche Ordnung wurde informiert und gebeten, den Rückschnitt anzumahnen. Im Jahr 2020 ereigneten sich im Stadtbezirk Porz zwei tödliche Verkehrsunfälle. Auf der Frankfurter Straße in Höhe der Unterführung der S-Bahn-Haltestelle verunglückte ein Motorrad-Fahrer tödlich, indem er mit einem Lkw, der ein Wendemanöver durchführte, kollidierte. Aus Sicht der Unfallkommission geschah der Unfall aufgrund einer Verkettung unglücklicher Umstände und wäre mit verkehrstechnischen Maßnahmen nicht zu verhindern gewesen. Auf der Alten Kölner Straße in Höhe des Parkplatzes „Paradeplatz“ kommt ein Radfahrer von der Fahrbahn ab und kollidiert mit einem parkenden Pkw. Aus Sicht der Unfallkommission wäre der Unfall nicht zu verhindern gewesen. Die Höchstgeschwindigkeit auf Höhe des Parkplatzes in beide Richtun- gen wurde in Anbetracht regelmäßig sich ereignender Unfälle auf 80 km/h reduziert. Anlagen 1. Unfallhäufungsstellen im Stadtbezirk Porz 2. Tödliche Unfälle im Stadtbezirk Porz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2153/2021
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 16.06.2021
- Erstellt
- 02.06.2021 15:36