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1088/2026

Teilnahme der Stadt Köln am Interessenbekundungsverfahren am Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ des BMWSB – Projekte „GrünZug Nippes“, „Hybridpark“ und "Wasser muss zum Baum"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.04.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.05.2026, TOP 10.11

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Rat

7047 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 1088/2026 
Freigabedatum 
 23.04.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Teilnahme der Stadt Köln am Interessenbekundungsverfahren am Bundesprogramm 
„Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel„ des BMWSB – 
Projekte „GrünZug Nippes“, „Hybridpark„ und "Wasser muss zum Baum"  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, für die Projekte 
o GrünZug Nippes (Bauabschnitt 3), 
o Hybridpark sowie 
o Baumstandortsanierungen nach dem Modell „Wasser muss zum Baum“ 
am Interessenbekundungsverfahren 2026 des Bundesförderprogramms „Anpassung 
urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ teilzunehmen. 
Der Rat unterstützt ausdrücklich die Bewerbung der vorgenannten Projekte im Rah-
men des Projektaufrufs.  
 
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, im Falle einer positiven Rückmeldung aus dem Inte-
ressenbekundungsverfahren die Verwaltung zu beauftragen, entsprechende Förderan-
träge auszuarbeiten und einzureichen.  
 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 30.04.2026 
Rat 12.05.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Auswirkungen des Klimawandels stellen Städte zunehmend vor große Herausforderun-
gen. Insbesondere die Anpassung urbaner Räume an steigende Temperaturen, veränderte 
Niederschlagsmuster sowie zunehmende Extremwetterereignisse erfordert gezielte Maßnah-
men zur Stärkung der städtischen Resilienz. 
Das Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ des 
Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bietet Kommu-
nen die Möglichkeit, investive Projekte zur klimagerechten Stadtentwicklung umzusetzen und 
hierfür Fördermittel des Bundes einzuwerben. Der Bund fördert im Rahmen des Programms 
bis zu 80 Prozent und bei Kommunen in Haushaltsnotlage bis zu 90 Prozent der zuwendungs-
fähigen Gesamtausgaben. Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 500.000 Euro, 
der Höchstbetrag liegt bei 8 Millionen Euro. 
 
Die Stadt Köln beabsichtigt, sich im Rahmen des Projektaufrufs 2026 mit folgenden Projekten 
zu beteiligen: 
 
1. GrünZug Nippes – Bauabschnitt 3 
Der „GrünZug Nippes“ ist ein zentrales Grün- und Freiraumprojekt zur Verbesserung der städ-
tischen Lebensqualität und zur klimatischen Entlastung dicht besiedelter Quartiere im Bezirk 
Nippes. Zwischen der Merheimer und der Amsterdamer Straße entsteht auf der einst für die 
Errichtung der Stadtautobahn "Niehler Gürtel" freigehaltenen Fläche in den kommenden Jah-
ren eine zusammenhängende Parklandschaft, die in vier Bauabschnitten realisiert werden soll 
(siehe Vorlage 2871/2017).  
Die Umsetzung der Bauabschnitte 1 und 2 des GrünZug Nippes zwischen Merheimer Straße 
und Niehler Kirchweg (siehe Vorlage 0801/2025) wird bereits durch den Bund mit rund 6 Mio. 
€ aus dem Förderprogramm "Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel" 
gefördert. Der Baubeginn ist für Herbst 2026 vorgesehen.  
 
Gegenstand des Interessenbekundungsverfahrens ist die Umsetzung des 3. Bauabschnitts 
zwischen Niehler Kirchweg und Niehler Straße.  
Der dritte Bauabschnitt ist ca. 2,6 ha groß und dient insbesondere: 
 
 der weiteren Vernetzung von Grünstrukturen (u.a. Toni-Steingass-Park),  
 der Verbesserung der Aufenthaltsqualität,  
 der Förderung von Biodiversität sowie  
 der Reduzierung von Hitzeinseln im urbanen Raum.  
Die Entwurfsplanung (LPH 3) liegt vor und wurde durch die Bezirksvertretung Nippes im Rah-
men der Vorlage 0801/2025 beschlossen. 
 
 
2. Hybridpark  
Das Projekt „Hybridpark“ ist Teil der Entwicklungsplanung der Kölner Weststadt (0807/2025) 
und aktuell eine Brachfläche mit Ruderalvegetation. Der „Hybridpark“ ist darüber hinaus ein

3 
Abschnitt der geplanten „Low Line“, die als zentrales Schlüsselprojekt für die nachhaltige Ent-
wicklung der Weststadt dient.  
 
Ziel ist es, neue grüne Aufenthaltsräume und Verbindungen zu schaffen, die das Klima ver-
bessern und gleichzeitig für die Menschen vor Ort attraktiv sind. Der „Hybridpark“ soll nicht nur 
viel Kohlendioxid (CO₂) aus der Luft aufnehmen und dadurch aktiv zum Klimaschutz beitra-
gen, sondern auch als ein vielseitiger Erholungsort für alle Kölnerinnen und Kölner dienen. 
Bereits in der Planung wird ein bewusster Einsatz von Ressourcen berücksichtigt. 
 
Der Variantenentscheid für den Vorentwurf (LPH 2) für den Hybridpark erfolgt derzeit mit der 
Vorlage 3506/2025. Die Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld haben bereits die Be-
schlüsse gefasst und die Verwaltung beauftragt ein geeignetes Förderprogramm zu finden 
und entsprechende Fördermittel zu akquirieren. 
 
 
3. Baumstandortsanierung nach dem Modell „Wasser muss zum Baum“ 
Im Rahmen des Modellprojektes „Wasser muss zum Baum“ (0403/2021) wurden die Stan-
dards für Straßenbaumstandorte mit dem Ziel untersucht und angepasst, die Versorgung der 
Bäume zu verbessern und Oberflächenwasser gezielt nutzbar zu machen. Diese angepassten 
Standards beeinflussen die Entwicklung der Straßenbäume unter den veränderten Bedingun-
gen des Klimawandels positiv, sodass ihre Funktionserfüllung verbessert wird. Darüber hinaus 
schaffen die neuen Baumgruben Retentionsräume für Niederschläge und Starkregenereig-
nisse. 
 
Im Rahmen des zu fördernden Projektes sollen die vorhandenen Straßenbäume im Zusam-
menhang mit dem angrenzenden Straßenraum untersucht werden, um zu prüfen, ob bei ent-
sprechenden Pflanzungen eine Standortsanierung nach einer der Varianten „Wasser muss 
zum Baum“ möglich ist. Die Ergebnisse sollen in einem Konzept zusammengefasst werden. 
Darüber hinaus sollen im Rahmen der Förderung Standortsanierungen im Zuge von Pflanzun-
gen im gesamten Stadtgebiet umgesetzt werden. 
 
 
Erfordernis des Ratsbeschlusses: 
Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist ein formaler Beschluss des Rates 
erforderlich, der die Unterstützung der Kommune für die Bewerbung dokumentiert. Dieser Be-
schluss stellt eine zwingende Voraussetzung für die Einreichung der Interessenbekundung 
dar. 
 
 
Finanzielle Auswirkungen: 
Zum jetzigen Zeitpunkt entstehen durch die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren 
keine unmittelbaren finanziellen Verpflichtungen. 
Im Falle einer erfolgreichen Auswahl der Projekte ist für die Beantragung der Fördermittel ein 
Eigenanteil der Stadt Köln erforderlich. Dieser wird zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert 
und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. 
Wie oben erwähnt, liegen für die Projekte „Grünzug Nippes“ und „Hybridpark“ bereits Be-
schlüsse der entsprechenden Gremien vor.  
Alle drei Projekte sind in der mittelfristigen Haushaltsplanung berücksichtigt. Durch eine Mögli-
che Förderung würden sich die städtischen Aufwendungen verringern. 
 
Anlagen:  
 
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

831 Zeichen

Anlage 0 
Begründung der Dringlichkeit 
1088/2026 
Teilnahme der Stadt Köln am interessensbekundungsverfahren am 
Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den 
Klimawandel“ des BMWSB – Projekte „GrünZug Nippes“, „Hybridpark“ und 
"Wasser muss zum 
Für die Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren ist, als neue Vorrausetzung 
zu vorherigen Förderaufrufen, ein formaler Ratsbeschluss erforderlich. Die Frist für 
die Teilnahme ist so kurz bemessen, dass die nächste reguläre Sitzung des 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün nicht erreicht werden kann. 
Die neue Regelung ist erst so kurzfristig bekannt geworden, dass eine fristgerechte 
Einbringung der Vorlage nicht mehr möglich war. 
Wird die Ratssitzung am 12.05.2026 nicht erreicht, ist keine Beantragung von 
Fördergeldern aus dem Bundesprogramm mehr möglich.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

609 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um eine reine Interessensbekundung zur Fördermittelakquise als Formale 
Voraussetzung des Förderprogramms.

Beratungsverlauf (2)

30.04.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
12.05.2026 Rat
TOP 10.11 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1088/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.04.2026
Erstellt
16.04.2026 12:13