1088/2026
Teilnahme der Stadt Köln am Interessenbekundungsverfahren am Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ des BMWSB – Projekte „GrünZug Nippes“, „Hybridpark“ und "Wasser muss zum Baum"
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VIII/67 Vorlagen-Nummer 1088/2026 Freigabedatum 23.04.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Teilnahme der Stadt Köln am Interessenbekundungsverfahren am Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel„ des BMWSB – Projekte „GrünZug Nippes“, „Hybridpark„ und "Wasser muss zum Baum" Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, für die Projekte o GrünZug Nippes (Bauabschnitt 3), o Hybridpark sowie o Baumstandortsanierungen nach dem Modell „Wasser muss zum Baum“ am Interessenbekundungsverfahren 2026 des Bundesförderprogramms „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ teilzunehmen. Der Rat unterstützt ausdrücklich die Bewerbung der vorgenannten Projekte im Rah- men des Projektaufrufs. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, im Falle einer positiven Rückmeldung aus dem Inte- ressenbekundungsverfahren die Verwaltung zu beauftragen, entsprechende Förderan- träge auszuarbeiten und einzureichen. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 30.04.2026 Rat 12.05.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Auswirkungen des Klimawandels stellen Städte zunehmend vor große Herausforderun- gen. Insbesondere die Anpassung urbaner Räume an steigende Temperaturen, veränderte Niederschlagsmuster sowie zunehmende Extremwetterereignisse erfordert gezielte Maßnah- men zur Stärkung der städtischen Resilienz. Das Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bietet Kommu- nen die Möglichkeit, investive Projekte zur klimagerechten Stadtentwicklung umzusetzen und hierfür Fördermittel des Bundes einzuwerben. Der Bund fördert im Rahmen des Programms bis zu 80 Prozent und bei Kommunen in Haushaltsnotlage bis zu 90 Prozent der zuwendungs- fähigen Gesamtausgaben. Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 500.000 Euro, der Höchstbetrag liegt bei 8 Millionen Euro. Die Stadt Köln beabsichtigt, sich im Rahmen des Projektaufrufs 2026 mit folgenden Projekten zu beteiligen: 1. GrünZug Nippes – Bauabschnitt 3 Der „GrünZug Nippes“ ist ein zentrales Grün- und Freiraumprojekt zur Verbesserung der städ- tischen Lebensqualität und zur klimatischen Entlastung dicht besiedelter Quartiere im Bezirk Nippes. Zwischen der Merheimer und der Amsterdamer Straße entsteht auf der einst für die Errichtung der Stadtautobahn "Niehler Gürtel" freigehaltenen Fläche in den kommenden Jah- ren eine zusammenhängende Parklandschaft, die in vier Bauabschnitten realisiert werden soll (siehe Vorlage 2871/2017). Die Umsetzung der Bauabschnitte 1 und 2 des GrünZug Nippes zwischen Merheimer Straße und Niehler Kirchweg (siehe Vorlage 0801/2025) wird bereits durch den Bund mit rund 6 Mio. € aus dem Förderprogramm "Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel" gefördert. Der Baubeginn ist für Herbst 2026 vorgesehen. Gegenstand des Interessenbekundungsverfahrens ist die Umsetzung des 3. Bauabschnitts zwischen Niehler Kirchweg und Niehler Straße. Der dritte Bauabschnitt ist ca. 2,6 ha groß und dient insbesondere: der weiteren Vernetzung von Grünstrukturen (u.a. Toni-Steingass-Park), der Verbesserung der Aufenthaltsqualität, der Förderung von Biodiversität sowie der Reduzierung von Hitzeinseln im urbanen Raum. Die Entwurfsplanung (LPH 3) liegt vor und wurde durch die Bezirksvertretung Nippes im Rah- men der Vorlage 0801/2025 beschlossen. 2. Hybridpark Das Projekt „Hybridpark“ ist Teil der Entwicklungsplanung der Kölner Weststadt (0807/2025) und aktuell eine Brachfläche mit Ruderalvegetation. Der „Hybridpark“ ist darüber hinaus ein 3 Abschnitt der geplanten „Low Line“, die als zentrales Schlüsselprojekt für die nachhaltige Ent- wicklung der Weststadt dient. Ziel ist es, neue grüne Aufenthaltsräume und Verbindungen zu schaffen, die das Klima ver- bessern und gleichzeitig für die Menschen vor Ort attraktiv sind. Der „Hybridpark“ soll nicht nur viel Kohlendioxid (CO₂) aus der Luft aufnehmen und dadurch aktiv zum Klimaschutz beitra- gen, sondern auch als ein vielseitiger Erholungsort für alle Kölnerinnen und Kölner dienen. Bereits in der Planung wird ein bewusster Einsatz von Ressourcen berücksichtigt. Der Variantenentscheid für den Vorentwurf (LPH 2) für den Hybridpark erfolgt derzeit mit der Vorlage 3506/2025. Die Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld haben bereits die Be- schlüsse gefasst und die Verwaltung beauftragt ein geeignetes Förderprogramm zu finden und entsprechende Fördermittel zu akquirieren. 3. Baumstandortsanierung nach dem Modell „Wasser muss zum Baum“ Im Rahmen des Modellprojektes „Wasser muss zum Baum“ (0403/2021) wurden die Stan- dards für Straßenbaumstandorte mit dem Ziel untersucht und angepasst, die Versorgung der Bäume zu verbessern und Oberflächenwasser gezielt nutzbar zu machen. Diese angepassten Standards beeinflussen die Entwicklung der Straßenbäume unter den veränderten Bedingun- gen des Klimawandels positiv, sodass ihre Funktionserfüllung verbessert wird. Darüber hinaus schaffen die neuen Baumgruben Retentionsräume für Niederschläge und Starkregenereig- nisse. Im Rahmen des zu fördernden Projektes sollen die vorhandenen Straßenbäume im Zusam- menhang mit dem angrenzenden Straßenraum untersucht werden, um zu prüfen, ob bei ent- sprechenden Pflanzungen eine Standortsanierung nach einer der Varianten „Wasser muss zum Baum“ möglich ist. Die Ergebnisse sollen in einem Konzept zusammengefasst werden. Darüber hinaus sollen im Rahmen der Förderung Standortsanierungen im Zuge von Pflanzun- gen im gesamten Stadtgebiet umgesetzt werden. Erfordernis des Ratsbeschlusses: Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist ein formaler Beschluss des Rates erforderlich, der die Unterstützung der Kommune für die Bewerbung dokumentiert. Dieser Be- schluss stellt eine zwingende Voraussetzung für die Einreichung der Interessenbekundung dar. Finanzielle Auswirkungen: Zum jetzigen Zeitpunkt entstehen durch die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren keine unmittelbaren finanziellen Verpflichtungen. Im Falle einer erfolgreichen Auswahl der Projekte ist für die Beantragung der Fördermittel ein Eigenanteil der Stadt Köln erforderlich. Dieser wird zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Wie oben erwähnt, liegen für die Projekte „Grünzug Nippes“ und „Hybridpark“ bereits Be- schlüsse der entsprechenden Gremien vor. Alle drei Projekte sind in der mittelfristigen Haushaltsplanung berücksichtigt. Durch eine Mögli- che Förderung würden sich die städtischen Aufwendungen verringern. Anlagen: Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit 1088/2026 Teilnahme der Stadt Köln am interessensbekundungsverfahren am Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ des BMWSB – Projekte „GrünZug Nippes“, „Hybridpark“ und "Wasser muss zum Für die Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren ist, als neue Vorrausetzung zu vorherigen Förderaufrufen, ein formaler Ratsbeschluss erforderlich. Die Frist für die Teilnahme ist so kurz bemessen, dass die nächste reguläre Sitzung des Ausschuss Klima, Umwelt und Grün nicht erreicht werden kann. Die neue Regelung ist erst so kurzfristig bekannt geworden, dass eine fristgerechte Einbringung der Vorlage nicht mehr möglich war. Wird die Ratssitzung am 12.05.2026 nicht erreicht, ist keine Beantragung von Fördergeldern aus dem Bundesprogramm mehr möglich.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um eine reine Interessensbekundung zur Fördermittelakquise als Formale Voraussetzung des Förderprogramms.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1088/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.04.2026
- Erstellt
- 16.04.2026 12:13