0709/2022
Ausschreibung - Rahmenvertrag Catering mit Service
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Anlage 3 Korrektur und Ergänzung der Haushaltsmäßigen Auswirkungen
750 Zeichen
Anlage 3 zur Vorlage 0709/2022 – „Ausschreibung - Rahmenvertrag Catering mit Service“ Korrektur und Ergänzung des Passus „Haushaltsmäßige Auswirkungen“ (Seite 2 der Vorlage) Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen …. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 330.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Aufwandsermächtigungen in Höhe von insgesamt 330.000,00 EUR stehen im Teilergebnisplan 0101 – Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten in der Teilplanzeile 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 bereit.
Anlage 4 Neufassung Beschlussvorlage Rat
5029 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 0709/2022 Freigabedatum 26.04.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ausschreibung - Rahmenvertrag Catering mit Service Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Eröffnung eines Vergabeverfahrens (Rahmenvertrag) für Cate- ringleistungen mit Service für Empfänge und Veranstaltungen der Oberbürgermeisterin im Rathaus. Rat 08.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 330.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Eröffnung eines Vergabeverfahrens (Rahmenvertrag) für Cateringleistungen mit Service für Emp- fänge und Veranstaltungen der Oberbürgermeisterin im Rathaus. Auftragsbeschreibung: Für Standard-Empfänge und Veranstaltungen im Rathaus wird ein Caterer gesucht, der Leistungen mit Service unter Berücksichtigung einer ökologischen und fairen Beschaffung im Sinne des Ratsbe- schlusses 25.09.2008 anbietet. Die Leistungen sollen sich insbesondere an den Grundsätzen der Er- nährungsstrategie des Ernährungsrates für Köln und Umgebung e.V. und der Stadt Köln vom 20.05.2019 orientieren (saisonale und klimafreundliche Lebensmittel). Die Cateringleistungen mit Service sind nach Auswertung der Angebotsunterlagen über einen soge- nannten Rahmenvertrag abzurufen. Der Rahmenvertrag hat zunächst eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres vom Auftraggeber gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrages soll drei Jahre betra- gen. Der Vertrag gilt längstens bis zum 31.12.2025. Es soll gemäß Anhang I B zur VOL/A ausge- schrieben werden. Pro Jahr ist mit ca. 110.000,- € zu rechnen, die Gesamtsumme beläuft sich auf 330.000,- € (3 X 110.000,- €). 3 Cateringleistungen werden unmittelbar durch die einzelnen Veranstalter*innen (Büro der Oberbürger- meisterin, andere städtische Dienststellen und auch externe Veranstaltungspartner*innen in Zusam- menarbeit mit dem Büro der Oberbürgermeisterin) beim Auftragnehmer abgefordert. Der Bestellende erhält dementsprechend die Rechnung. Die Lieferung der abgeforderten Leistungen beschränkt sich auf die in der Innenstadt gelegenen Gebäude: Historisches Rathaus Rathaus Spanischer Bau Rathausplatz Rathausplatz 50667 Köln 50667 Köln Der Leistungsumfang beinhaltet die Bereitstellung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positio- nen. Das Leistungsverzeichnis kann jederzeit beim Büro der Oberbürgermeisterin – Repräsentation und Protokoll – eingesehen werden. Grundlagen des Rahmenvertrages sind: das Leistungsverzeichnis inkl. der darin aufgeführten allgemeinen Vertragsbedingungen das entsprechende Vertragsangebot des Bieters die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - VOL/B in ihrer jeweils gültigen Fassung der Ratsbeschluss „Faire Vergabe – Auftragsvergaben nach sozialen und ökologischen Krite- rien“ vom 25.09.2008 Ernährungsstrategie des Ernährungsrat für Köln und Umgebung e.V. und der Stadt Köln vom 20.05.2019 die zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Köln sowie Bewerbungsbedingungen der Stadt Köln. Wertgrenzen für Liefer- und Dienstleistungen: Das Land Nordrhein-Westfalen gibt den Kommunen in den sogenannten „Kommunalen Vergabe- grundsätzen nach § 26 KomHVO“ unterschiedliche Wertgrenzen zur Wahl der Verfahrensart unter- halb des EU-Schwellenwertes vor. Die Stadt Köln schöpft diese Wertgrenzen vollständig aus (Euro- paweites Verfahren (EU) ab 215.000 €). Auszug aus § 5 Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in der Fassung der 5. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung vom 14.10.2019): Zuständigkeiten bei Bedarfsfeststellungen, Vergaben und Baumaßnahmen (1) Die vom Rat gebildeten Ausschüsse entscheiden in ihrem Aufgabenbereich über Baumaßnahmen ab € 300.000 sowie über den Bedarf von beabsichtigten Maßnahmen oberhalb folgender Wertgrenzen, sofern in § 7 bis § 22 nicht abweichend festgelegt: a) bei Lieferungen und Dienstleistungen: ab € 300.000. Anlagen: Bedarfsanerkennung von 14 Rahmenvertrag „Catering mit Service“ Empfänge der Oberbürgermeisterin Bedarfsprüfungsnummer 141/39/03/22
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 0709/2022 Freigabedatum 26.04.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ausschreibung - Rahmenvertrag Catering mit Service Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Eröffnung eines Vergabeverfahrens (Rahmenvertrag) für Cate- ringleistungen mit Service für Empfänge und Veranstaltungen der Oberbürgermeisterin im Rathaus. Rat 05.05.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 330.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Eröffnung eines Vergabeverfahrens (Rahmenvertrag) für Cateringleistungen mit Service für Empfän- ge und Veranstaltungen der Oberbürgermeisterin im Rathaus. Auftragsbeschreibung: Für Standard-Empfänge und Veranstaltungen im Rathaus wird ein Caterer gesucht, der Leistungen mit Service anbietet. Höherwertige Empfänge z.B. in Verbindung mit einer Eintragung in das Goldene Buch, werden gesondert ausgeschrieben, ebenso wie gesetzte Essen. Die Cateringleistungen mit Service sind nach Auswertung der Angebotsunterlagen über einen soge- nannten Rahmenvertrag abzurufen. Der Rahmenvertrag hat zunächst eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres vom Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag gilt längstens bis zum 31.12.2025. Es soll gemäß Anhang I B zur VOL/A ausgeschrieben werden. Die Laufzeit des Vertrages soll drei Jahre betragen. Pro Jahr ist mit ca. 110.000,- € zu rechnen, die Gesamtsumme beläuft sich auf 330.000,- € (3 X 110.000,- €). Cateringleistungen werden unmittelbar durch die einzelnen Veranstalter*innen (Amt der Oberbürger- 3 meisterin, andere städtische Dienststellen und auch externe Veranstaltungspartner*innen in Zusam- menarbeit mit dem Amt der Oberbürgermeisterin) beim Auftragnehmer abgefordert. Der Bestellende erhält dementsprechend die Rechnung. Die Lieferung der abgeforderten Leistungen beschränkt sich auf die in der Innenstadt gelegenen Ge- bäude: Historisches Rathaus Rathaus Spanischer Bau Rathausplatz Rathausplatz 50667 Köln 50667 Köln Der Leistungsumfang beinhaltet die Bereitstellung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positio- nen. Das Leistungsverzeichnis kann jederzeit beim Büro der Oberbürgermeisterin – Repräsentation und Protokoll – eingesehen werden. Grundlagen des Rahmenvertrages: Das Leistungsverzeichnis inkl. der darin aufgeführten allgemeinen Vertragsbedingungen. Das entsprechende Vertragsangebot des Bieters. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - VOL/B in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Köln. Die Bewerbungsbedingungen der Stadt Köln. Wertgrenzen für Liefer- und Dienstleistungen: Das Land Nordrhein-Westfalen gibt den Kommunen in den sogenannten „Kommunalen Vergabe- grundsätzen nach § 26 KomHVO“ unterschiedliche Wertgrenzen zur Wahl der Verfahrensart unter- halb des EU-Schwellenwertes vor. Die Stadt Köln schöpft diese Wertgrenzen vollständig aus (Euro- paweites Verfahren (EU) ab 215.000 €) § 5 ZustO. (ZUSTÄNDIGKEITSORDNUNG DER STADT KÖLN in der Fassung der 5. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung vom 14.10.2019) Zuständigkeiten bei Bedarfsfeststellungen, Vergaben und Baumaßnahmen (1) Die vom Rat gebildeten Ausschüsse entscheiden in ihrem Aufgabenbereich über Baumaßnahmen ab € 300.000 sowie über den Bedarf von beabsichtigten Maßnahmen oberhalb folgender Wertgrenzen, sofern in § 7 bis § 22 nicht abweichend festgelegt: a) bei Lieferungen und Dienstleistungen: ab € 300.000 Anlagen Bedarfsanerkennung von 14 Rahmenvertrag „Catering mit Service“ Empfänge der Oberbürgermeisterin Bedarfsprüfungsnummer 141/39/03/22
Anlage 1 Cateringleistungen Ausschreibung 2022
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Cateringleistungen für Empfänge und Veranstaltungen des
Oberbürgermeisters im Rathaus
1.1 Auftragsbeschreibung
Für Standard-Empfänge und Veranstaltungen im Rathaus wird ab
voraussichtlich Juli 2022 ein Caterer gesucht, der Leistungen mit Service
anbietet. Höherwertige Empfänge z.B. in Verbindung mit einer Eintragung in
das Goldene Buch, werden gesondert ausgeschrieben, ebenso wie gesetzte
Essen.
Die im nachfolgenden Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen wurden
geschätzt und basieren auf Erfahrungswerten.
Sie dienen der Vergleichbarkeit der Angebote. Ansprüche auf einen
Mindestumsatz können hieraus nicht abgeleitet werden.
Basis für die Abrechnung der Leistung sind neben den angebotenen
Einheitspreisen die tatsächlich erbrachten Leistungen/der Verbrauch.
Beabsichtigt ist, die Cateringleistungen mit Service nach Auswertung der
Angebotsunterlagen ab dem 01.07.2022 über einen sogenannten
Rahmenvertrag abzurufen. Der Rahmenvertrag hat zunächst eine Laufzeit von
einem Jahr und verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht
spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres vom Auftraggeber
gekündigt wird. Der Vertrag gilt längstens bis zum 30.06.2025.
Cateringleistungen werden unmittelbar durch die einzelnen Veranstalter*innen
(Amt der Oberbürgermeisterin, andere städtische Dienststellen und auch
externe Veranstaltungspartner*innen des Amtes des Oberbürgermeisters)
beim Auftragnehmer abgefordert. Der Bestellende erhält dementsprechend die
Rechnung.
Die Lieferung der abgeforderten Leistungen beschränkt sich auf die in der
Innenstadt gelegenen Gebäude:
Historisches Rathaus
Rathausplatz
50667 Köln
Rathaus Spanischer Bau
Rathausplatz
50667 Köln
Als Vorlaufzeit zwischen Bestellung und Lieferung werden als Minimum 24
Stunden vorgegeben; kurzfristige Beauftragungen sollten möglich sein, in ganz
seltenen Einzelfällen auch in weniger als 24 Stunden. In der Regel sind die
Termine mit grober Personenschätzung und Umfang des gereichten
Angebotes jedoch vorher bekannt.
Der Leistungsumfang beinhaltet die Bereitstellung der im Leistungsverzeichnis
aufgeführten Positionen, die Serviceleistungen (Bedienung) vor, während und
nach der Veranstaltung, das Auf- und Abdecken der Tische sowie die
Gestellung von Servietten, Geschirr (Teller, Gläser, Tassen, Besteck) und
Tischwäsche. Es ist passendes und der Würde des Hauses entsprechendes
Equipment zu verwenden. Einweggeschirr ist ausgeschlossen. Es soll eine
Grundausstattung an Equipment für einen Stehempfang mit Fingerfood für bis
zu 400 Personen vorgehalten und dementsprechend nicht abgerechnet
werden (z.B. Teller, Gläser, Tassen, Spezialgeschirr für Fingerfood/Flying
Buffet, Besteck). Stehtische sind bei Bedarf ebenfalls vom Caterer zur
Verfügung zu stellen. 5 Stehtische inkl. Tischwäsche gehören zur
Standardausstattung, werden also nicht berechnet.
Eine Möglichkeit zur Küchennutzung (Spüle, Arbeitsfläche, Kühlschränke)
besteht im Historischen Rathaus. Die Nutzung durch den Auftragnehmer
gestellter Konvektomaten (16 A), elektrischer Herdplatten, Kaffeeautomaten
und Wärmewagen ist möglich. Die regelmäßige Reinigung der Küche ist
Aufgabe des Caterers.
Offenes Feuer (Rechauds, Gaskochstellen etc.) und frittieren ist untersagt.
In Einzelfällen muss zusätzliches Equipment angemietet werden.
In seltenen Fällen werden die Küchen von einem anderen Caterer benutzt. In
diesen Fällen muss die Küche frei geräumt werden und so hinterlassen
werden, dass sie sofort genutzt werden kann. Das bedeutet, dass
insbesondere Spüle, Arbeitsfläche, Kühlschränke und die Freiflächen
vollständig nutzbar sind. Vorher und nachher werden gemeinsame
Übergabeprotokolle ggf. mit Fotos gefertigt.
Produkte aus fairem Handel müssen in Einklang mit den Kriterien der
Resolution über Fairen Handel und Entwicklung des Europäischen Parlaments
(A6-0207/2006) hergestellt werden. Anbieter müssen den Nachweis durch
erbringen, dass diese Kriterien erfüllt werden. Bei Produkten, die ein Label für
Fairen Handel tragen oder durch eine Organisation für Fairen Handel
vertrieben werden, wird erwartet, dass sie diesen Richtlinien entsprechen.
Wirtschaftsakteure (Bieter) können den Nachweis auch durch andere
geeignete Mittel erbringen.
Aquakultur- und Meeresprodukte müssen nach Kriterien der nachhaltigen
Methoden gefangen oder produziert werden gemäß den Bestimmungen
entsprechender Umweltzeichen für nachhaltige Fischerei und Aquakultur.
Wenn Aquakultur- und Meeresprodukte mit einem Label für nachhaltige
Fischerei und Aquakultur versehen sind, wird angenommen, dass sie den
Anforderungen entsprechen. Wirtschaftsakteure (Bieter) können den
Nachweis auch durch andere geeignete Mittel erbringen.
Die Obst- und Gemüsesorten sollen nach Möglichkeit der Saison
entsprechend ausgewählt werden.
Es sind grundsätzlich frische Produkte anzubieten (keine Tiefkühl-, Fertig-
oder Halbfertigprodukte). Ausnahmen sind kenntlich zu machen.
Entsprechende Einkaufsnachweise sind auf Verlangen vorzuzeigen. Ab einer
Gesamtrechnungssumme von 1.000 € netto sind die Nachweise der
Rechnung unaufgefordert beizufügen.
Die abgefragte Fingerfood-Auswahl (Position 2.2.5.) dient dem Preisvergleich.
Diese Speisen dürfen von Empfang zu Empfang oder Saison zu Saison
variieren, müssen dann aber den verschiedenen Preiskategorien zugeordnet
werden können.
Personal:
Das Personal ist einheitlich und der Würde des Hauses entsprechend zu
kleiden.
Für Servicekräfte gilt als Faustregel 1 Mitarbeiter pro 40 Gäste (nur Getränke)
bzw. 1 Mitarbeiter pro 30 Gäste (Getränke und Imbiss). Bei nur einem
Mitarbeiter (also weniger als 40/30 Gäste) wird dieser als Veranstaltungsleiter
abgerechnet und muss dann auch Servicetätigkeiten übernehmen. Bei
Veranstaltungen mit weniger als 40/30 Gästen entfällt diese Aufbau-
/Abbaupauschale.
Der Veranstaltungsleiter beginnt i.d.R. eine halbe Stunde vor Empfangs-
Beginn. Die Servicekräfte i.d.R. eine halbe Stunde vor Bewirtungsbeginn.
Für Auf- und Abbau werden pro 40 Gäste je eine halbe Stunde berechnet
(Kosten Stewarding-Mitarbeiter).
Etwa 80 % der Veranstaltungen sind reine Empfänge (max. 2 Reden, dann
Umtrunk, Dauer insg. ca. 45 Minuten). Bei etwa 20 % der Veranstaltungen gibt
es zunächst einen Veranstaltungsteil, an den sich (i.d.R. in einem anderen
Raum) der eigentliche (Bewirtungs-)Empfang anschließt. In diesen selteneren
Fällen erfolgt die Bestellung nur für den (Bewirtungs-)Empfang. Pro Jahr
finden ca. 200 Veranstaltungen statt.
sh. Anlage Auftragsformular
1.2. Art der Vergabe
Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wird der Zuschlag auf das
wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlag zu 100 % nach Preis.
1.3. Angebotsverfahren
Grundlage des Angebots sind die in dem Leistungsverzeichnis enthaltenen
Bedingungen. Unvollständig ausgefüllte oder nicht termingemäß eingereichte
Angebote können bei der Vergabe grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
1.4. Auftragsvergabe
Der Auftrag wird voraussichtlich im Juni 2022 vergeben.
1.5. Festpreise
Die im Angebot enthaltenen und bei Vertragsabschluss vereinbarten
Einheitspreise sind Festpreise für das erste Vertragsjahr. Verhandlungen über
evtl. Preisanpassungen sind frühzeitig schriftlich anzukündigen; sie sind nur
bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres zulässig um dem
Auftraggeber die Möglichkeit zur erneuten Ausschreibung einzuräumen, falls
über die Preisanpassung keine Einigung erzielt werden kann. Der
Auftraggeber muss in diesem Fall die Möglichkeit haben, den Vertrag
fristgerecht zu kündigen.
1.6. Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Rechnung 2 % Skonto innerhalb 21 Tagen gemäß den
Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Köln.
1.7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien in Köln.
2. Leistungsverzeichnis
2.1. Lieferumfang und Preise
siehe Auftragsbeschreibung (1.1)
Basis für die Abrechnung der Leistung sind neben den vertraglich vereinbarten
Preisen die tatsächlich nachweislich erbrachten Leistungen/Verbrauch.
Über die im Preisverzeichnis aufgeführten Mengen und Leistungen hinaus
muss der Auftragnehmer in der Lage sein auf Wunsch andere, qualitativ
vergleichbare oder auch höherwertigere Produkte zu liefern.
Die Rechnungslegung erfolgt an die einzelnen Nutzer, welche gleichzeitig als
Auftraggeber fungieren.
Vereinzelt werden Speisen und/oder Getränke gesponsert. In diesen Fällen
werden lediglich Geschirr etc. und Serviceleistung („Korkgeld“) in Rechnung
gestellt.
Bei einzelnen Veranstaltungen ist Bewirtung zum Verkauf anzubieten. Das
Angebot wird durch den Auftragnehmer in Eigenregie ausgewählt. Die
Bezahlung erfolgt hier auf eigene Rechnung. Das Verkaufsrisiko trägt der
Auftragnehmer.
2.2. Preisverzeichnis
Die einzelnen Positionen sind ausschließlich mit reinen Nettopreisen zu
beziffern. Darüber hinaus sind alle in diesem Zusammenhang zu erbringenden
und unter Punkt 2.1 genannten Leistungen beim Preisangebot zu
berücksichtigen. Die angegebenen Mengen sind für einen Jahresbedarf
kalkuliert.
Pos. 2.2.1 Kaltgetränke
Kategorie 1:
(stilles Mineralwasser, Mineralwasser mit Kohlensäure)
Gesamt p.a. 900 Flaschen à 1 l
Einheitspreis je Flasche _____________ €
(netto)
Summe gesamt Kat. 1 _____________ €
(netto)
Kategorie 2:
(Coca Cola, Fanta, Apfelschorle)
Gesamt p.a. 450 Flaschen à 1 l
Einheitspreis je Flasche _____________ €
(netto)
Summe gesamt Kat. 2 _____________ €
(netto)
Kategorie 3:
(zwingend „fair“ gehandelter,100%-iger Orangensaft, Bio-
Apfelsaft)
Gesamt p.a. 450 Flaschen à 1 l
Einheitspreis je Flasche _____________ €
(netto)
Summe gesamt Kat. 3 _____________ €
(netto)
Kategorie 4:
(Kölsch vom Fass)
Gesamt p.a. 1.200 Liter
Einheitspreis je Liter _____________ €
(netto)
Summe gesamt Kat. 4 _____________ €
(netto)
Kategorie 5:
(Weißwein, Rotwein mind. Qualitätswein mit Prädikat, QbA,
AOC, DOC oder DO)
Gesamt p.a. 90 Flaschen à 0,75 l
Einheitspreis je Flasche _____________ €
(netto)
Summe gesamt Kat. 5 _____________ €
(netto)
Kategorie 6:
(Sonderlimonaden, z.B. Djahé, Kölsches Wasser, Bionade)
Gesamt p.a. 450 Flaschen à 0,33 l
Einheitspreis je Flasche _____________ €
(netto)
Summe gesamt Kat. 6 _____________ €
(netto)
Pos. 2.2.1./ Summe Kat. 1 bis 6: ______________ €
(netto)
Pos. 2.2.2 Heißgetränke - zwingend „fair“ gehandelter Kaffee, Tee,
auch der dazu gereichte Zucker muss fair gehandelt sein, zudem muss neben
Kuhmilch auch eine vegane Milch angeboten werden
Gesamt p.a. 600 Tassen
Einheitspreis je Heißgetränk _____________ €
(netto)
Summe gesamt Pos. 2.2.2. ______________ €
(netto)
Pos. 2.2.3 Schnittchen (Hälften mit Käse, Wurst, zwingend auch
veganer Belag …)
Gesamt p.a. 1.500 Stück/ Hälften
Einheitspreis je Stück _____________ €
(netto)
Summe gesamt Pos. 2.2.3. ______________ €
(netto)
Pos. 2.2.4 hochwertigere Schnittchen (Hälften mit Braten,
Lachs, Tomate/Mozzarella, zwingend auch veganer Belag )
Gesamt p.a. 500 Stück/ Hälften
Einheitspreis je Stück _____________ €
(netto)
Summe gesamt Pos. 2.2.4. _____________ €
(netto)
Pos. 2.2.5 Fingerfood/Appetithappen
Gesamt p.a. 3.500 Stück
Die abgefragte Fingerfood-Auswahl dient dem Preisvergleich. Diese Speisen
dürfen von Empfang zu Empfang oder Saison zu Saison variieren, müssen
dann aber den verschiedenen Preiskategorien zugeordnet werden können.
Anzahl Artikel Einzelpreis Gesamtpreis
(netto) (netto)
350 Paprika-Olive-Spieß 40 g . ___________€ _____________€
350 vegane Gazpacho 80 g ___________€ _____________€
350 Obstspieß 80 g ___________€ _____________€
350 Gemüsestick mit Quarkdip 80 g ___________€ _____________€
350 Teigtaschen m. Spinat 40 g ___________€ _____________€
350 Gemüsetortilla 40 g ___________€ _____________€
350 Roastbeefröllchen gefüllt 30 g ___________€ _____________€
350 Lamm-/Rindfrikadellchen 40 g ___________€ _____________€
350 Matjes auf Pumpernickel 40 g ___________€ _____________€
350 Garnelenstick 40 g ___________€ _____________€
Summe gesamt Pos. 2.2.5.
______________ €
(netto)
Pos. 2.2.6 Kuchen/Salzgebäck
(Hefeteilchen, Stück Blechkuchen, Laugenbrezel, herzhafte
Muffins)
Gesamt p.a. 2000 Stück
Einheitspreis je Stück _____________ €
(netto)
Summe gesamt Pos. 2.2.6. ______________ €
(netto)
Pos. 2.2.7 Personalstunden Veranstaltungsleiter*innen
Gesamt p.a. 250 Stunden
Einheitspreis je Stunde _____________ €
(netto)
Summe gesamt Pos. 2.2.7. ______________ €
(netto)
Pos. 2.2.8 Personalstunden Servicemitarbeiter*innen
Gesamt p.a. 500 Stunden
Einheitspreis je Stunde _____________ €
(netto)
Summe gesamt Pos. 2.2.8. ______________€
(netto)
Pos. 2.2.9 Personalstunden Köch*innen
Gesamt p.a. 100 Stunden
Einheitspreis je Stunde _____________ €
(netto)
Summe gesamt Pos. 2.2.9. ______________€
(netto)
Pos. 2.2.10 Personalstunden Stewardingmitarbeiter*innen (z.B. Auf-
/Abbau)
Gesamt p.a. 100 Stunden
Einheitspreis je Stunde _____________ €
(netto)
Summe gesamt Pos. 2.2.10. ______________ €
(netto)
Pos. 2.2.11 Stehtische inkl. Tischwäsche (Fotos beifügen)
Gesamt p.a. 150 Stück
Einheitspreis je Stück _____________ €
(netto)
Summe gesamt Pos. 2.2.11. ______________ €
(netto)
Pos. 2.2.12 Pauschale je Gast bei Sponsoring (Bereitstellung und
Spülen von Gläsern, Geschirr etc.)
Gesamt p.a. 300 Personen
Einheitspreis je Person _____________ €
(netto)
Summe gesamt Pos. 2.2.12. ______________ €
(netto)
2.3. Gesamtpreis der Maßnahmen
Pos. 2.2.1 ___________________________ €
Pos. 2.2.2 ___________________________ €
Pos. 2.2.3 ___________________________ €
Pos. 2.2.4 ___________________________ €
Pos. 2.2.5 ___________________________ €
Pos. 2.2.6 ___________________________ €
Pos. 2.2.7 ___________________________ €
Pos. 2.2.8 ___________________________ €
Pos. 2.2.9 ___________________________ €
Pos. 2.2.10 ___________________________ €
Pos. 2.2.11 ____________________________€
Pos. 2.2.12 ____________________________€
Summe ohne MwSt. ______________________ €
Zzgl. MwSt. 19% ______________________ €
Summe einschl. MwSt. ______________________ €
Anlage 2 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
1387 Zeichen
14 31.01.2022 01 0111-3 Rahmenvertrag Catering mit Service für Empfänge der Oberbürgermeisterin Geschätzter Auftragswert : 330.000 Euro netto / 392.700 brutto für 3 Jahre Bedarfsprüfung Nr. 141/39/03/22 Sehr geehrte Damen und Herren, der bestehende Rahmenvertrag Catering mit Service endete mit Ablauf des 20.12.2021. In der mir vorliegenden Bedarfsprüfung (Eingang bei 14 am 19.01.2022) wird der Neuabschluss des Rahmenvertrags mit Serviceleistung für Empfänge der Oberbürgermeisterin angezeigt. Sie beabsichtigen für den neuen Rahmenvertrag eine Laufzeit von 3 Jahren mit einem kalku- lierten Volumen von 110.000Euro netto jährlich, entsprechend 330.000 Euro netto für die Gesamtlaufzeit. Mit der auszuschreibenden Leistung werden wie bisher die Empfänge der Oberbürgermeis- terin in den beiden Rathäusern durch einen Cateringservice sichergestellt. Dem Ergebnis der Bedarfsprüfung schließe ich mich unter der o.g. Bedarfsprüfungsnummer an. Wegen Erreichens der Wertgrenze ist zu der geplanten Maßnahme nach der Zuständig- keitsordnung ein Bedarfsfeststellungsbeschluss des zuständigen politischen Gremiums ein- zuholen. Für die Zeit des Interims bis zum Neuabschluss eines Rahmenvertrages sind die vergabe- rechtlichen Vorschriften zu beachten. Vom neu abgeschlossenen Rahmenvertrag erbitte ich im Anschluss einen Scan für meine Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen u Jülich
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Rathausplatz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0709/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 30.08.2022
- Erstellt
- 28.02.2022 13:56