mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Ausschreibung - Rahmenvertrag Catering mit Service

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0709/2022 vom 30.08.2022

Stand: Am 08.09.2022 im Rat geändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 3 Korrektur und Ergänzung der Haushaltsmäßigen Auswirkungen

    PDF

    Herunterladen: Anlage 3 Korrektur und Ergänzung der Haushaltsmäßigen Auswirkungen

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Anlage 3 zur Vorlage 0709/2022 – „Ausschreibung - Rahmenvertrag Catering mit Service“ Korrektur und Ergänzung des Passus „Haushaltsmäßige Auswirkungen“ (Seite 2 der Vorlage) Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen …. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 330.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Aufwandsermächtigungen in Höhe von insgesamt 330.000,00 EUR stehen im Teilergebnisplan 0101 – Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten in der Teilplanzeile 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 bereit.
  • Anlage 4 Neufassung Beschlussvorlage Rat

    PDF

    Herunterladen: Anlage 4 Neufassung Beschlussvorlage Rat

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 0709/2022 Freigabedatum 26.04.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ausschreibung - Rahmenvertrag Catering mit Service Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Eröffnung eines Vergabeverfahrens (Rahmenvertrag) für Cate- ringleistungen mit Service für Empfänge und Veranstaltungen der Oberbürgermeisterin im Rathaus. Rat 08.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 330.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Eröffnung eines Vergabeverfahrens (Rahmenvertrag) für Cateringleistungen mit Service für Emp- fänge und Veranstaltungen der Oberbürgermeisterin im Rathaus. Auftragsbeschreibung: Für Standard-Empfänge und Veranstaltungen im Rathaus wird ein Caterer gesucht, der Leistungen mit Service unter Berücksichtigung einer ökologischen und fairen Beschaffung im Sinne des Ratsbe- schlusses 25.09.2008 anbietet. Die Leistungen sollen sich insbesondere an den Grundsätzen der Er- nährungsstrategie des Ernährungsrates für Köln und Umgebung e.V. und der Stadt Köln vom 20.05.2019 orientieren (saisonale und klimafreundliche Lebensmittel). Die Cateringleistungen mit Service sind nach Auswertung der Angebotsunterlagen über einen soge- nannten Rahmenvertrag abzurufen. Der Rahmenvertrag hat zunächst eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres vom Auftraggeber gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrages soll drei Jahre betra- gen. Der Vertrag gilt längstens bis zum 31.12.2025. Es soll gemäß Anhang I B zur VOL/A ausge- schrieben werden. Pro Jahr ist mit ca. 110.000,- € zu rechnen, die Gesamtsumme beläuft sich auf 330.000,- € (3 X 110.000,- €). 3 Cateringleistungen werden unmittelbar durch die einzelnen Veranstalter*innen (Büro der Oberbürger- meisterin, andere städtische Dienststellen und auch externe Veranstaltungspartner*innen in Zusam- menarbeit mit dem Büro der Oberbürgermeisterin) beim Auftragnehmer abgefordert. Der Bestellende erhält dementsprechend die Rechnung. Die Lieferung der abgeforderten Leistungen beschränkt sich auf die in der Innenstadt gelegenen Gebäude: Historisches Rathaus Rathaus Spanischer Bau Rathausplatz Rathausplatz 50667 Köln 50667 Köln Der Leistungsumfang beinhaltet die Bereitstellung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positio- nen. Das Leistungsverzeichnis kann jederzeit beim Büro der Oberbürgermeisterin – Repräsentation und Protokoll – eingesehen werden. Grundlagen des Rahmenvertrages sind:  das Leistungsverzeichnis inkl. der darin aufgeführten allgemeinen Vertragsbedingungen  das entsprechende Vertragsangebot des Bieters  die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - VOL/B in ihrer jeweils gültigen Fassung  der Ratsbeschluss „Faire Vergabe – Auftragsvergaben nach sozialen und ökologischen Krite- rien“ vom 25.09.2008  Ernährungsstrategie des Ernährungsrat für Köln und Umgebung e.V. und der Stadt Köln vom 20.05.2019  die zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Köln sowie  Bewerbungsbedingungen der Stadt Köln. Wertgrenzen für Liefer- und Dienstleistungen: Das Land Nordrhein-Westfalen gibt den Kommunen in den sogenannten „Kommunalen Vergabe- grundsätzen nach § 26 KomHVO“ unterschiedliche Wertgrenzen zur Wahl der Verfahrensart unter- halb des EU-Schwellenwertes vor. Die Stadt Köln schöpft diese Wertgrenzen vollständig aus (Euro- paweites Verfahren (EU) ab 215.000 €). Auszug aus § 5 Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in der Fassung der 5. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung vom 14.10.2019): Zuständigkeiten bei Bedarfsfeststellungen, Vergaben und Baumaßnahmen (1) Die vom Rat gebildeten Ausschüsse entscheiden in ihrem Aufgabenbereich über Baumaßnahmen ab € 300.000 sowie über den Bedarf von beabsichtigten Maßnahmen oberhalb folgender Wertgrenzen, sofern in § 7 bis § 22 nicht abweichend festgelegt: a) bei Lieferungen und Dienstleistungen: ab € 300.000. Anlagen: Bedarfsanerkennung von 14 Rahmenvertrag „Catering mit Service“ Empfänge der Oberbürgermeisterin Bedarfsprüfungsnummer 141/39/03/22
  • Beschlussvorlage Rat

    PDF

    Herunterladen: Beschlussvorlage Rat

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 0709/2022 Freigabedatum 26.04.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ausschreibung - Rahmenvertrag Catering mit Service Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Eröffnung eines Vergabeverfahrens (Rahmenvertrag) für Cate- ringleistungen mit Service für Empfänge und Veranstaltungen der Oberbürgermeisterin im Rathaus. Rat 05.05.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 330.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Eröffnung eines Vergabeverfahrens (Rahmenvertrag) für Cateringleistungen mit Service für Empfän- ge und Veranstaltungen der Oberbürgermeisterin im Rathaus. Auftragsbeschreibung: Für Standard-Empfänge und Veranstaltungen im Rathaus wird ein Caterer gesucht, der Leistungen mit Service anbietet. Höherwertige Empfänge z.B. in Verbindung mit einer Eintragung in das Goldene Buch, werden gesondert ausgeschrieben, ebenso wie gesetzte Essen. Die Cateringleistungen mit Service sind nach Auswertung der Angebotsunterlagen über einen soge- nannten Rahmenvertrag abzurufen. Der Rahmenvertrag hat zunächst eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres vom Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag gilt längstens bis zum 31.12.2025. Es soll gemäß Anhang I B zur VOL/A ausgeschrieben werden. Die Laufzeit des Vertrages soll drei Jahre betragen. Pro Jahr ist mit ca. 110.000,- € zu rechnen, die Gesamtsumme beläuft sich auf 330.000,- € (3 X 110.000,- €). Cateringleistungen werden unmittelbar durch die einzelnen Veranstalter*innen (Amt der Oberbürger- 3 meisterin, andere städtische Dienststellen und auch externe Veranstaltungspartner*innen in Zusam- menarbeit mit dem Amt der Oberbürgermeisterin) beim Auftragnehmer abgefordert. Der Bestellende erhält dementsprechend die Rechnung. Die Lieferung der abgeforderten Leistungen beschränkt sich auf die in der Innenstadt gelegenen Ge- bäude: Historisches Rathaus Rathaus Spanischer Bau Rathausplatz Rathausplatz 50667 Köln 50667 Köln Der Leistungsumfang beinhaltet die Bereitstellung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positio- nen. Das Leistungsverzeichnis kann jederzeit beim Büro der Oberbürgermeisterin – Repräsentation und Protokoll – eingesehen werden. Grundlagen des Rahmenvertrages:  Das Leistungsverzeichnis inkl. der darin aufgeführten allgemeinen Vertragsbedingungen.  Das entsprechende Vertragsangebot des Bieters.  Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - VOL/B in ihrer jeweils gültigen Fassung.  Die zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Köln.  Die Bewerbungsbedingungen der Stadt Köln. Wertgrenzen für Liefer- und Dienstleistungen: Das Land Nordrhein-Westfalen gibt den Kommunen in den sogenannten „Kommunalen Vergabe- grundsätzen nach § 26 KomHVO“ unterschiedliche Wertgrenzen zur Wahl der Verfahrensart unter- halb des EU-Schwellenwertes vor. Die Stadt Köln schöpft diese Wertgrenzen vollständig aus (Euro- paweites Verfahren (EU) ab 215.000 €) § 5 ZustO. (ZUSTÄNDIGKEITSORDNUNG DER STADT KÖLN in der Fassung der 5. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung vom 14.10.2019) Zuständigkeiten bei Bedarfsfeststellungen, Vergaben und Baumaßnahmen (1) Die vom Rat gebildeten Ausschüsse entscheiden in ihrem Aufgabenbereich über Baumaßnahmen ab € 300.000 sowie über den Bedarf von beabsichtigten Maßnahmen oberhalb folgender Wertgrenzen, sofern in § 7 bis § 22 nicht abweichend festgelegt: a) bei Lieferungen und Dienstleistungen: ab € 300.000 Anlagen Bedarfsanerkennung von 14 Rahmenvertrag „Catering mit Service“ Empfänge der Oberbürgermeisterin Bedarfsprüfungsnummer 141/39/03/22
  • Anlage 1 Cateringleistungen Ausschreibung 2022

    PDF

    Herunterladen: Anlage 1 Cateringleistungen Ausschreibung 2022

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Cateringleistungen für Empfänge und Veranstaltungen des Oberbürgermeisters im Rathaus 1.1 Auftragsbeschreibung Für Standard-Empfänge und Veranstaltungen im Rathaus wird ab voraussichtlich Juli 2022 ein Caterer gesucht, der Leistungen mit Service anbietet. Höherwertige Empfänge z.B. in Verbindung mit einer Eintragung in das Goldene Buch, werden gesondert ausgeschrieben, ebenso wie gesetzte Essen. Die im nachfolgenden Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen wurden geschätzt und basieren auf Erfahrungswerten. Sie dienen der Vergleichbarkeit der Angebote. Ansprüche auf einen Mindestumsatz können hieraus nicht abgeleitet werden. Basis für die Abrechnung der Leistung sind neben den angebotenen Einheitspreisen die tatsächlich erbrachten Leistungen/der Verbrauch. Beabsichtigt ist, die Cateringleistungen mit Service nach Auswertung der Angebotsunterlagen ab dem 01.07.2022 über einen sogenannten Rahmenvertrag abzurufen. Der Rahmenvertrag hat zunächst eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres vom Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag gilt längstens bis zum 30.06.2025. Cateringleistungen werden unmittelbar durch die einzelnen Veranstalter*innen (Amt der Oberbürgermeisterin, andere städtische Dienststellen und auch externe Veranstaltungspartner*innen des Amtes des Oberbürgermeisters) beim Auftragnehmer abgefordert. Der Bestellende erhält dementsprechend die Rechnung. Die Lieferung der abgeforderten Leistungen beschränkt sich auf die in der Innenstadt gelegenen Gebäude: Historisches Rathaus Rathausplatz 50667 Köln Rathaus Spanischer Bau Rathausplatz 50667 Köln Als Vorlaufzeit zwischen Bestellung und Lieferung werden als Minimum 24 Stunden vorgegeben; kurzfristige Beauftragungen sollten möglich sein, in ganz seltenen Einzelfällen auch in weniger als 24 Stunden. In der Regel sind die Termine mit grober Personenschätzung und Umfang des gereichten Angebotes jedoch vorher bekannt. Der Leistungsumfang beinhaltet die Bereitstellung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen, die Serviceleistungen (Bedienung) vor, während und nach der Veranstaltung, das Auf- und Abdecken der Tische sowie die Gestellung von Servietten, Geschirr (Teller, Gläser, Tassen, Besteck) und Tischwäsche. Es ist passendes und der Würde des Hauses entsprechendes Equipment zu verwenden. Einweggeschirr ist ausgeschlossen. Es soll eine Grundausstattung an Equipment für einen Stehempfang mit Fingerfood für bis zu 400 Personen vorgehalten und dementsprechend nicht abgerechnet werden (z.B. Teller, Gläser, Tassen, Spezialgeschirr für Fingerfood/Flying Buffet, Besteck). Stehtische sind bei Bedarf ebenfalls vom Caterer zur Verfügung zu stellen. 5 Stehtische inkl. Tischwäsche gehören zur Standardausstattung, werden also nicht berechnet. Eine Möglichkeit zur Küchennutzung (Spüle, Arbeitsfläche, Kühlschränke) besteht im Historischen Rathaus. Die Nutzung durch den Auftragnehmer gestellter Konvektomaten (16 A), elektrischer Herdplatten, Kaffeeautomaten und Wärmewagen ist möglich. Die regelmäßige Reinigung der Küche ist Aufgabe des Caterers. Offenes Feuer (Rechauds, Gaskochstellen etc.) und frittieren ist untersagt. In Einzelfällen muss zusätzliches Equipment angemietet werden. In seltenen Fällen werden die Küchen von einem anderen Caterer benutzt. In diesen Fällen muss die Küche frei geräumt werden und so hinterlassen werden, dass sie sofort genutzt werden kann. Das bedeutet, dass insbesondere Spüle, Arbeitsfläche, Kühlschränke und die Freiflächen vollständig nutzbar sind. Vorher und nachher werden gemeinsame Übergabeprotokolle ggf. mit Fotos gefertigt. Produkte aus fairem Handel müssen in Einklang mit den Kriterien der Resolution über Fairen Handel und Entwicklung des Europäischen Parlaments (A6-0207/2006) hergestellt werden. Anbieter müssen den Nachweis durch erbringen, dass diese Kriterien erfüllt werden. Bei Produkten, die ein Label für Fairen Handel tragen oder durch eine Organisation für Fairen Handel vertrieben werden, wird erwartet, dass sie diesen Richtlinien entsprechen. Wirtschaftsakteure (Bieter) können den Nachweis auch durch andere geeignete Mittel erbringen. Aquakultur- und Meeresprodukte müssen nach Kriterien der nachhaltigen Methoden gefangen oder produziert werden gemäß den Bestimmungen entsprechender Umweltzeichen für nachhaltige Fischerei und Aquakultur. Wenn Aquakultur- und Meeresprodukte mit einem Label für nachhaltige Fischerei und Aquakultur versehen sind, wird angenommen, dass sie den Anforderungen entsprechen. Wirtschaftsakteure (Bieter) können den Nachweis auch durch andere geeignete Mittel erbringen. Die Obst- und Gemüsesorten sollen nach Möglichkeit der Saison entsprechend ausgewählt werden. Es sind grundsätzlich frische Produkte anzubieten (keine Tiefkühl-, Fertig- oder Halbfertigprodukte). Ausnahmen sind kenntlich zu machen. Entsprechende Einkaufsnachweise sind auf Verlangen vorzuzeigen. Ab einer Gesamtrechnungssumme von 1.000 € netto sind die Nachweise der Rechnung unaufgefordert beizufügen. Die abgefragte Fingerfood-Auswahl (Position 2.2.5.) dient dem Preisvergleich. Diese Speisen dürfen von Empfang zu Empfang oder Saison zu Saison variieren, müssen dann aber den verschiedenen Preiskategorien zugeordnet werden können. Personal: Das Personal ist einheitlich und der Würde des Hauses entsprechend zu kleiden. Für Servicekräfte gilt als Faustregel 1 Mitarbeiter pro 40 Gäste (nur Getränke) bzw. 1 Mitarbeiter pro 30 Gäste (Getränke und Imbiss). Bei nur einem Mitarbeiter (also weniger als 40/30 Gäste) wird dieser als Veranstaltungsleiter abgerechnet und muss dann auch Servicetätigkeiten übernehmen. Bei Veranstaltungen mit weniger als 40/30 Gästen entfällt diese Aufbau- /Abbaupauschale. Der Veranstaltungsleiter beginnt i.d.R. eine halbe Stunde vor Empfangs- Beginn. Die Servicekräfte i.d.R. eine halbe Stunde vor Bewirtungsbeginn. Für Auf- und Abbau werden pro 40 Gäste je eine halbe Stunde berechnet (Kosten Stewarding-Mitarbeiter). Etwa 80 % der Veranstaltungen sind reine Empfänge (max. 2 Reden, dann Umtrunk, Dauer insg. ca. 45 Minuten). Bei etwa 20 % der Veranstaltungen gibt es zunächst einen Veranstaltungsteil, an den sich (i.d.R. in einem anderen Raum) der eigentliche (Bewirtungs-)Empfang anschließt. In diesen selteneren Fällen erfolgt die Bestellung nur für den (Bewirtungs-)Empfang. Pro Jahr finden ca. 200 Veranstaltungen statt. sh. Anlage Auftragsformular 1.2. Art der Vergabe Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlag zu 100 % nach Preis. 1.3. Angebotsverfahren Grundlage des Angebots sind die in dem Leistungsverzeichnis enthaltenen Bedingungen. Unvollständig ausgefüllte oder nicht termingemäß eingereichte Angebote können bei der Vergabe grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. 1.4. Auftragsvergabe Der Auftrag wird voraussichtlich im Juni 2022 vergeben. 1.5. Festpreise Die im Angebot enthaltenen und bei Vertragsabschluss vereinbarten Einheitspreise sind Festpreise für das erste Vertragsjahr. Verhandlungen über evtl. Preisanpassungen sind frühzeitig schriftlich anzukündigen; sie sind nur bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres zulässig um dem Auftraggeber die Möglichkeit zur erneuten Ausschreibung einzuräumen, falls über die Preisanpassung keine Einigung erzielt werden kann. Der Auftraggeber muss in diesem Fall die Möglichkeit haben, den Vertrag fristgerecht zu kündigen. 1.6. Zahlungsbedingungen Nach Eingang der Rechnung 2 % Skonto innerhalb 21 Tagen gemäß den Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Köln. 1.7. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien in Köln. 2. Leistungsverzeichnis 2.1. Lieferumfang und Preise siehe Auftragsbeschreibung (1.1) Basis für die Abrechnung der Leistung sind neben den vertraglich vereinbarten Preisen die tatsächlich nachweislich erbrachten Leistungen/Verbrauch. Über die im Preisverzeichnis aufgeführten Mengen und Leistungen hinaus muss der Auftragnehmer in der Lage sein auf Wunsch andere, qualitativ vergleichbare oder auch höherwertigere Produkte zu liefern. Die Rechnungslegung erfolgt an die einzelnen Nutzer, welche gleichzeitig als Auftraggeber fungieren. Vereinzelt werden Speisen und/oder Getränke gesponsert. In diesen Fällen werden lediglich Geschirr etc. und Serviceleistung („Korkgeld“) in Rechnung gestellt. Bei einzelnen Veranstaltungen ist Bewirtung zum Verkauf anzubieten. Das Angebot wird durch den Auftragnehmer in Eigenregie ausgewählt. Die Bezahlung erfolgt hier auf eigene Rechnung. Das Verkaufsrisiko trägt der Auftragnehmer. 2.2. Preisverzeichnis Die einzelnen Positionen sind ausschließlich mit reinen Nettopreisen zu beziffern. Darüber hinaus sind alle in diesem Zusammenhang zu erbringenden und unter Punkt 2.1 genannten Leistungen beim Preisangebot zu berücksichtigen. Die angegebenen Mengen sind für einen Jahresbedarf kalkuliert. Pos. 2.2.1 Kaltgetränke Kategorie 1: (stilles Mineralwasser, Mineralwasser mit Kohlensäure) Gesamt p.a. 900 Flaschen à 1 l Einheitspreis je Flasche _____________ € (netto) Summe gesamt Kat. 1 _____________ € (netto) Kategorie 2: (Coca Cola, Fanta, Apfelschorle) Gesamt p.a. 450 Flaschen à 1 l Einheitspreis je Flasche _____________ € (netto) Summe gesamt Kat. 2 _____________ € (netto) Kategorie 3: (zwingend „fair“ gehandelter,100%-iger Orangensaft, Bio- Apfelsaft) Gesamt p.a. 450 Flaschen à 1 l Einheitspreis je Flasche _____________ € (netto) Summe gesamt Kat. 3 _____________ € (netto) Kategorie 4: (Kölsch vom Fass) Gesamt p.a. 1.200 Liter Einheitspreis je Liter _____________ € (netto) Summe gesamt Kat. 4 _____________ € (netto) Kategorie 5: (Weißwein, Rotwein mind. Qualitätswein mit Prädikat, QbA, AOC, DOC oder DO) Gesamt p.a. 90 Flaschen à 0,75 l Einheitspreis je Flasche _____________ € (netto) Summe gesamt Kat. 5 _____________ € (netto) Kategorie 6: (Sonderlimonaden, z.B. Djahé, Kölsches Wasser, Bionade) Gesamt p.a. 450 Flaschen à 0,33 l Einheitspreis je Flasche _____________ € (netto) Summe gesamt Kat. 6 _____________ € (netto) Pos. 2.2.1./ Summe Kat. 1 bis 6: ______________ € (netto) Pos. 2.2.2 Heißgetränke - zwingend „fair“ gehandelter Kaffee, Tee, auch der dazu gereichte Zucker muss fair gehandelt sein, zudem muss neben Kuhmilch auch eine vegane Milch angeboten werden Gesamt p.a. 600 Tassen Einheitspreis je Heißgetränk _____________ € (netto) Summe gesamt Pos. 2.2.2. ______________ € (netto) Pos. 2.2.3 Schnittchen (Hälften mit Käse, Wurst, zwingend auch veganer Belag …) Gesamt p.a. 1.500 Stück/ Hälften Einheitspreis je Stück _____________ € (netto) Summe gesamt Pos. 2.2.3. ______________ € (netto) Pos. 2.2.4 hochwertigere Schnittchen (Hälften mit Braten, Lachs, Tomate/Mozzarella, zwingend auch veganer Belag ) Gesamt p.a. 500 Stück/ Hälften Einheitspreis je Stück _____________ € (netto) Summe gesamt Pos. 2.2.4. _____________ € (netto) Pos. 2.2.5 Fingerfood/Appetithappen Gesamt p.a. 3.500 Stück Die abgefragte Fingerfood-Auswahl dient dem Preisvergleich. Diese Speisen dürfen von Empfang zu Empfang oder Saison zu Saison variieren, müssen dann aber den verschiedenen Preiskategorien zugeordnet werden können. Anzahl Artikel Einzelpreis Gesamtpreis (netto) (netto) 350 Paprika-Olive-Spieß 40 g . ___________€ _____________€ 350 vegane Gazpacho 80 g ___________€ _____________€ 350 Obstspieß 80 g ___________€ _____________€ 350 Gemüsestick mit Quarkdip 80 g ___________€ _____________€ 350 Teigtaschen m. Spinat 40 g ___________€ _____________€ 350 Gemüsetortilla 40 g ___________€ _____________€ 350 Roastbeefröllchen gefüllt 30 g ___________€ _____________€ 350 Lamm-/Rindfrikadellchen 40 g ___________€ _____________€ 350 Matjes auf Pumpernickel 40 g ___________€ _____________€ 350 Garnelenstick 40 g ___________€ _____________€ Summe gesamt Pos. 2.2.5. ______________ € (netto) Pos. 2.2.6 Kuchen/Salzgebäck (Hefeteilchen, Stück Blechkuchen, Laugenbrezel, herzhafte Muffins) Gesamt p.a. 2000 Stück Einheitspreis je Stück _____________ € (netto) Summe gesamt Pos. 2.2.6. ______________ € (netto) Pos. 2.2.7 Personalstunden Veranstaltungsleiter*innen Gesamt p.a. 250 Stunden Einheitspreis je Stunde _____________ € (netto) Summe gesamt Pos. 2.2.7. ______________ € (netto) Pos. 2.2.8 Personalstunden Servicemitarbeiter*innen Gesamt p.a. 500 Stunden Einheitspreis je Stunde _____________ € (netto) Summe gesamt Pos. 2.2.8. ______________€ (netto) Pos. 2.2.9 Personalstunden Köch*innen Gesamt p.a. 100 Stunden Einheitspreis je Stunde _____________ € (netto) Summe gesamt Pos. 2.2.9. ______________€ (netto) Pos. 2.2.10 Personalstunden Stewardingmitarbeiter*innen (z.B. Auf- /Abbau) Gesamt p.a. 100 Stunden Einheitspreis je Stunde _____________ € (netto) Summe gesamt Pos. 2.2.10. ______________ € (netto) Pos. 2.2.11 Stehtische inkl. Tischwäsche (Fotos beifügen) Gesamt p.a. 150 Stück Einheitspreis je Stück _____________ € (netto) Summe gesamt Pos. 2.2.11. ______________ € (netto) Pos. 2.2.12 Pauschale je Gast bei Sponsoring (Bereitstellung und Spülen von Gläsern, Geschirr etc.) Gesamt p.a. 300 Personen Einheitspreis je Person _____________ € (netto) Summe gesamt Pos. 2.2.12. ______________ € (netto) 2.3. Gesamtpreis der Maßnahmen Pos. 2.2.1 ___________________________ € Pos. 2.2.2 ___________________________ € Pos. 2.2.3 ___________________________ € Pos. 2.2.4 ___________________________ € Pos. 2.2.5 ___________________________ € Pos. 2.2.6 ___________________________ € Pos. 2.2.7 ___________________________ € Pos. 2.2.8 ___________________________ € Pos. 2.2.9 ___________________________ € Pos. 2.2.10 ___________________________ € Pos. 2.2.11 ____________________________€ Pos. 2.2.12 ____________________________€ Summe ohne MwSt. ______________________ € Zzgl. MwSt. 19% ______________________ € Summe einschl. MwSt. ______________________ €
  • Anlage 2 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

    PDF

    Herunterladen: Anlage 2 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    14 31.01.2022 01 0111-3 Rahmenvertrag Catering mit Service für Empfänge der Oberbürgermeisterin Geschätzter Auftragswert : 330.000 Euro netto / 392.700 brutto für 3 Jahre Bedarfsprüfung Nr. 141/39/03/22 Sehr geehrte Damen und Herren, der bestehende Rahmenvertrag Catering mit Service endete mit Ablauf des 20.12.2021. In der mir vorliegenden Bedarfsprüfung (Eingang bei 14 am 19.01.2022) wird der Neuabschluss des Rahmenvertrags mit Serviceleistung für Empfänge der Oberbürgermeisterin angezeigt. Sie beabsichtigen für den neuen Rahmenvertrag eine Laufzeit von 3 Jahren mit einem kalku- lierten Volumen von 110.000Euro netto jährlich, entsprechend 330.000 Euro netto für die Gesamtlaufzeit. Mit der auszuschreibenden Leistung werden wie bisher die Empfänge der Oberbürgermeis- terin in den beiden Rathäusern durch einen Cateringservice sichergestellt. Dem Ergebnis der Bedarfsprüfung schließe ich mich unter der o.g. Bedarfsprüfungsnummer an. Wegen Erreichens der Wertgrenze ist zu der geplanten Maßnahme nach der Zuständig- keitsordnung ein Bedarfsfeststellungsbeschluss des zuständigen politischen Gremiums ein- zuholen. Für die Zeit des Interims bis zum Neuabschluss eines Rahmenvertrages sind die vergabe- rechtlichen Vorschriften zu beachten. Vom neu abgeschlossenen Rahmenvertrag erbitte ich im Anschluss einen Scan für meine Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen u Jülich

Beratungsverlauf

  1. 08.09.2022

    Rat

    TOP 10.30, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz