Mandari Insight

0709/2022

Ausschreibung - Rahmenvertrag Catering mit Service

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 30.08.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.09.2022, TOP 10.30

Anlage 3 Korrektur und Ergänzung der Haushaltsmäßigen Auswirkungen

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Anlage 4 Neufassung Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Cateringleistungen Ausschreibung 2022

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Anlage 2 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Anlage 3 Korrektur und Ergänzung der Haushaltsmäßigen Auswirkungen

750 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage 0709/2022 – „Ausschreibung - Rahmenvertrag Catering mit 
Service“ 
Korrektur und Ergänzung des Passus „Haushaltsmäßige Auswirkungen“  
(Seite 2 der Vorlage) 
 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   …. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  330.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Aufwandsermächtigungen in Höhe von 
insgesamt 330.000,00 EUR stehen im Teilergebnisplan 0101 – Politische Gremien, 
Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten in der Teilplanzeile 16 - sonstige 
ordentliche Aufwendungen in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 bereit.

Anlage 4 Neufassung Beschlussvorlage Rat

5029 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 
 0709/2022 
Freigabedatum 
26.04.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ausschreibung - Rahmenvertrag Catering mit Service 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Eröffnung eines Vergabeverfahrens (Rahmenvertrag) für Cate-
ringleistungen mit Service für Empfänge und Veranstaltungen der Oberbürgermeisterin im Rathaus. 
 
Rat 08.09.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   330.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Eröffnung eines Vergabeverfahrens (Rahmenvertrag) für Cateringleistungen mit Service für Emp-
fänge und Veranstaltungen der Oberbürgermeisterin im Rathaus. 
 
Auftragsbeschreibung: 
Für Standard-Empfänge und Veranstaltungen im Rathaus wird ein Caterer gesucht, der Leistungen 
mit Service unter Berücksichtigung einer ökologischen und fairen Beschaffung im Sinne des Ratsbe-
schlusses 25.09.2008 anbietet. Die Leistungen sollen sich insbesondere an den Grundsätzen der Er-
nährungsstrategie des Ernährungsrates für Köln und Umgebung e.V. und der Stadt Köln vom 
20.05.2019 orientieren (saisonale und klimafreundliche Lebensmittel). 
 
Die Cateringleistungen mit Service sind nach Auswertung der Angebotsunterlagen über einen soge-
nannten Rahmenvertrag abzurufen. Der Rahmenvertrag hat zunächst eine Laufzeit von einem Jahr 
und verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf 
des Vertragsjahres vom Auftraggeber gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrages soll drei Jahre betra-
gen. Der Vertrag gilt längstens bis zum 31.12.2025. Es soll gemäß Anhang I B zur VOL/A ausge-
schrieben werden. Pro Jahr ist mit ca. 110.000,- € zu rechnen, die Gesamtsumme beläuft sich auf 
330.000,- € (3 X 110.000,- €).

3 
 
Cateringleistungen werden unmittelbar durch die einzelnen Veranstalter*innen (Büro der Oberbürger-
meisterin, andere städtische Dienststellen und auch externe Veranstaltungspartner*innen in Zusam-
menarbeit mit dem Büro der Oberbürgermeisterin) beim Auftragnehmer abgefordert. Der Bestellende 
erhält dementsprechend die Rechnung. Die Lieferung der abgeforderten Leistungen beschränkt sich 
auf die in der Innenstadt gelegenen Gebäude:  
 
Historisches Rathaus   Rathaus Spanischer Bau 
Rathausplatz    Rathausplatz  
50667 Köln    50667 Köln 
 
Der Leistungsumfang beinhaltet die Bereitstellung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positio-
nen. Das Leistungsverzeichnis kann jederzeit beim Büro der Oberbürgermeisterin – Repräsentation 
und Protokoll – eingesehen werden. 
 
 
Grundlagen des Rahmenvertrages sind: 
 das Leistungsverzeichnis inkl. der darin aufgeführten allgemeinen Vertragsbedingungen 
 das entsprechende Vertragsangebot des Bieters 
 die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - VOL/B in ihrer jeweils gültigen Fassung 
 der Ratsbeschluss „Faire Vergabe – Auftragsvergaben nach sozialen und ökologischen Krite-
rien“ vom 25.09.2008 
 Ernährungsstrategie des Ernährungsrat für Köln und Umgebung e.V. und der Stadt Köln vom 
20.05.2019 
 die zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Köln sowie 
 Bewerbungsbedingungen der Stadt Köln. 
 
 
Wertgrenzen für Liefer- und Dienstleistungen: 
Das Land Nordrhein-Westfalen gibt den Kommunen in den sogenannten „Kommunalen Vergabe-
grundsätzen nach § 26 KomHVO“ unterschiedliche Wertgrenzen zur Wahl der Verfahrensart unter-
halb des EU-Schwellenwertes vor. Die Stadt Köln schöpft diese Wertgrenzen vollständig aus (Euro-
paweites Verfahren (EU) ab 215.000 €). 
 
 
Auszug aus § 5 Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in der Fassung der 5. Satzung zur Änderung 
der Zuständigkeitsordnung vom 14.10.2019): 
Zuständigkeiten bei Bedarfsfeststellungen, Vergaben und Baumaßnahmen 
(1) Die vom Rat gebildeten Ausschüsse entscheiden in ihrem Aufgabenbereich über 
Baumaßnahmen ab € 300.000 sowie über den Bedarf von beabsichtigten 
Maßnahmen oberhalb folgender Wertgrenzen, sofern in § 7 bis § 22 nicht 
abweichend festgelegt: 
a) bei Lieferungen und Dienstleistungen: ab € 300.000. 
 
 
Anlagen: 
Bedarfsanerkennung von 14  
Rahmenvertrag „Catering mit Service“ Empfänge der Oberbürgermeisterin 
Bedarfsprüfungsnummer 141/39/03/22

Beschlussvorlage Rat

4618 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 
 0709/2022 
Freigabedatum 
26.04.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ausschreibung - Rahmenvertrag Catering mit Service 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Eröffnung eines Vergabeverfahrens (Rahmenvertrag) für Cate-
ringleistungen mit Service für Empfänge und Veranstaltungen der Oberbürgermeisterin im Rathaus. 
 
Rat 05.05.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   330.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Eröffnung eines Vergabeverfahrens (Rahmenvertrag) für Cateringleistungen mit Service für Empfän-
ge und Veranstaltungen der Oberbürgermeisterin im Rathaus. 
 
Auftragsbeschreibung: 
Für Standard-Empfänge und Veranstaltungen im Rathaus wird ein Caterer gesucht, der Leistungen 
mit Service anbietet. Höherwertige Empfänge z.B. in Verbindung mit einer Eintragung in das Goldene 
Buch, werden gesondert ausgeschrieben, ebenso wie gesetzte Essen. 
 
Die Cateringleistungen mit Service sind nach Auswertung der Angebotsunterlagen über einen soge-
nannten Rahmenvertrag abzurufen. Der Rahmenvertrag hat zunächst eine Laufzeit von einem Jahr 
und verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf 
des Vertragsjahres vom Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag gilt längstens bis zum 31.12.2025. 
Es soll gemäß Anhang I B zur VOL/A ausgeschrieben werden. Die Laufzeit des Vertrages soll drei 
Jahre betragen. Pro Jahr ist mit ca. 110.000,- € zu rechnen, die Gesamtsumme beläuft sich auf 
330.000,- € (3 X 110.000,- €). 
 
Cateringleistungen werden unmittelbar durch die einzelnen Veranstalter*innen (Amt der Oberbürger-

3 
meisterin, andere städtische Dienststellen und auch externe Veranstaltungspartner*innen in Zusam-
menarbeit mit dem Amt der Oberbürgermeisterin) beim Auftragnehmer abgefordert. Der Bestellende 
erhält dementsprechend die Rechnung. 
Die Lieferung der abgeforderten Leistungen beschränkt sich auf die in der Innenstadt gelegenen Ge-
bäude:  
 
Historisches Rathaus   Rathaus Spanischer Bau 
Rathausplatz    Rathausplatz  
50667 Köln    50667 Köln 
 
Der Leistungsumfang beinhaltet die Bereitstellung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positio-
nen. Das Leistungsverzeichnis kann jederzeit beim Büro der Oberbürgermeisterin – Repräsentation 
und Protokoll – eingesehen werden. 
 
 
Grundlagen des Rahmenvertrages: 
 
 Das Leistungsverzeichnis inkl. der darin aufgeführten allgemeinen Vertragsbedingungen. 
 Das entsprechende Vertragsangebot des Bieters. 
 Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - VOL/B in ihrer jeweils gültigen Fassung. 
 Die zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Köln. 
 Die Bewerbungsbedingungen der Stadt Köln. 
 
 
Wertgrenzen für Liefer- und Dienstleistungen: 
Das Land Nordrhein-Westfalen gibt den Kommunen in den sogenannten „Kommunalen Vergabe-
grundsätzen nach § 26 KomHVO“ unterschiedliche Wertgrenzen zur Wahl der Verfahrensart unter-
halb des EU-Schwellenwertes vor. Die Stadt Köln schöpft diese Wertgrenzen vollständig aus (Euro-
paweites Verfahren (EU) ab 215.000 €) 
 
 
 
 
§ 5 ZustO. (ZUSTÄNDIGKEITSORDNUNG DER STADT KÖLN in der Fassung der 5. Satzung zur 
Änderung der Zuständigkeitsordnung vom 14.10.2019) 
Zuständigkeiten bei Bedarfsfeststellungen, Vergaben und Baumaßnahmen 
(1) Die vom Rat gebildeten Ausschüsse entscheiden in ihrem Aufgabenbereich über 
Baumaßnahmen ab € 300.000 sowie über den Bedarf von beabsichtigten 
Maßnahmen oberhalb folgender Wertgrenzen, sofern in § 7 bis § 22 nicht 
abweichend festgelegt: 
a) bei Lieferungen und Dienstleistungen: ab € 300.000 
 
 
Anlagen 
Bedarfsanerkennung von 14  
Rahmenvertrag „Catering mit Service“ Empfänge der Oberbürgermeisterin 
Bedarfsprüfungsnummer 141/39/03/22

Anlage 1 Cateringleistungen Ausschreibung 2022

15064 Zeichen

Cateringleistungen für Empfänge und Veranstaltungen des 
Oberbürgermeisters im Rathaus 
 
1.1 Auftragsbeschreibung 
 
Für Standard-Empfänge und Veranstaltungen im Rathaus wird ab 
voraussichtlich Juli 2022 ein Caterer gesucht, der Leistungen mit Service 
anbietet. Höherwertige Empfänge z.B. in Verbindung mit einer Eintragung in 
das Goldene Buch, werden gesondert ausgeschrieben, ebenso wie gesetzte 
Essen. 
 
Die im nachfolgenden Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen wurden 
geschätzt und basieren auf Erfahrungswerten. 
Sie dienen der Vergleichbarkeit der Angebote. Ansprüche auf einen 
Mindestumsatz können hieraus nicht abgeleitet werden.  
Basis für die Abrechnung der Leistung sind neben den angebotenen 
Einheitspreisen die tatsächlich erbrachten Leistungen/der Verbrauch. 
 
Beabsichtigt ist, die Cateringleistungen mit Service nach Auswertung der 
Angebotsunterlagen ab dem 01.07.2022 über einen sogenannten 
Rahmenvertrag abzurufen. Der Rahmenvertrag hat zunächst eine Laufzeit von 
einem Jahr und verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht 
spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres vom Auftraggeber 
gekündigt wird. Der Vertrag gilt längstens bis zum 30.06.2025. 
 
Cateringleistungen werden unmittelbar durch die einzelnen Veranstalter*innen 
(Amt der Oberbürgermeisterin, andere städtische Dienststellen und auch 
externe Veranstaltungspartner*innen des Amtes des Oberbürgermeisters) 
beim Auftragnehmer abgefordert. Der Bestellende erhält dementsprechend die 
Rechnung. 
 
Die Lieferung der abgeforderten Leistungen beschränkt sich auf die in der 
Innenstadt gelegenen Gebäude: 
 
Historisches Rathaus 
Rathausplatz 
50667 Köln 
 
Rathaus Spanischer Bau 
Rathausplatz 
50667 Köln 
 
 
Als Vorlaufzeit zwischen Bestellung und Lieferung werden als Minimum 24 
Stunden vorgegeben; kurzfristige Beauftragungen sollten möglich sein, in ganz 
seltenen Einzelfällen auch in weniger als 24 Stunden. In der Regel sind die 
Termine mit grober Personenschätzung und Umfang des gereichten 
Angebotes jedoch vorher bekannt. 
 
Der Leistungsumfang beinhaltet die Bereitstellung der im Leistungsverzeichnis 
aufgeführten Positionen, die Serviceleistungen (Bedienung) vor, während und

nach der Veranstaltung, das Auf- und Abdecken der Tische sowie die 
Gestellung von Servietten, Geschirr (Teller, Gläser, Tassen, Besteck) und 
Tischwäsche. Es ist passendes und der Würde des Hauses entsprechendes 
Equipment zu verwenden. Einweggeschirr ist ausgeschlossen. Es soll eine 
Grundausstattung an Equipment für einen Stehempfang mit Fingerfood für bis 
zu 400 Personen vorgehalten und dementsprechend nicht abgerechnet 
werden (z.B. Teller, Gläser, Tassen, Spezialgeschirr für Fingerfood/Flying 
Buffet, Besteck). Stehtische sind bei Bedarf ebenfalls vom Caterer zur 
Verfügung zu stellen. 5 Stehtische inkl. Tischwäsche gehören zur 
Standardausstattung, werden also nicht berechnet. 
 
Eine Möglichkeit zur Küchennutzung (Spüle, Arbeitsfläche, Kühlschränke) 
besteht im Historischen Rathaus. Die Nutzung durch den Auftragnehmer 
gestellter Konvektomaten (16 A), elektrischer Herdplatten, Kaffeeautomaten 
und Wärmewagen ist möglich. Die regelmäßige Reinigung der Küche ist 
Aufgabe des Caterers.  
 
Offenes Feuer (Rechauds, Gaskochstellen etc.) und frittieren ist untersagt. 
In Einzelfällen muss zusätzliches Equipment angemietet werden.  
 
In seltenen Fällen werden die Küchen von einem anderen Caterer benutzt. In 
diesen Fällen muss die Küche frei geräumt werden und so hinterlassen 
werden, dass sie sofort genutzt werden kann. Das bedeutet, dass 
insbesondere Spüle, Arbeitsfläche, Kühlschränke und die Freiflächen 
vollständig nutzbar sind. Vorher und nachher werden gemeinsame 
Übergabeprotokolle ggf. mit Fotos gefertigt. 
 
Produkte aus fairem Handel müssen in Einklang mit den Kriterien der 
Resolution über Fairen Handel und Entwicklung des Europäischen Parlaments 
(A6-0207/2006) hergestellt werden. Anbieter müssen den Nachweis durch 
erbringen, dass diese Kriterien erfüllt werden. Bei Produkten, die ein Label für 
Fairen Handel tragen oder durch eine Organisation für Fairen Handel 
vertrieben werden, wird erwartet, dass sie diesen Richtlinien entsprechen. 
Wirtschaftsakteure (Bieter) können den Nachweis auch durch andere 
geeignete Mittel erbringen. 
 
Aquakultur- und Meeresprodukte müssen nach Kriterien der nachhaltigen 
Methoden gefangen oder produziert werden gemäß den Bestimmungen 
entsprechender Umweltzeichen für nachhaltige Fischerei und Aquakultur. 
Wenn Aquakultur- und Meeresprodukte mit einem Label für nachhaltige 
Fischerei und Aquakultur versehen sind, wird angenommen, dass sie den 
Anforderungen entsprechen. Wirtschaftsakteure (Bieter) können den 
Nachweis auch durch andere geeignete Mittel erbringen. 
 
Die Obst- und Gemüsesorten sollen nach Möglichkeit der Saison 
entsprechend ausgewählt werden. 
 
Es sind grundsätzlich frische Produkte anzubieten (keine Tiefkühl-, Fertig- 
oder Halbfertigprodukte). Ausnahmen sind kenntlich zu machen.

Entsprechende Einkaufsnachweise sind auf Verlangen vorzuzeigen. Ab einer 
Gesamtrechnungssumme von 1.000 € netto sind die Nachweise der 
Rechnung unaufgefordert beizufügen. 
 
Die abgefragte Fingerfood-Auswahl (Position 2.2.5.) dient dem Preisvergleich. 
Diese Speisen dürfen von Empfang zu Empfang oder Saison zu Saison 
variieren, müssen dann aber den verschiedenen Preiskategorien zugeordnet 
werden können. 
 
 
 
Personal:  
 
Das Personal ist einheitlich und der Würde des Hauses entsprechend zu 
kleiden. 
 
Für Servicekräfte gilt als Faustregel 1 Mitarbeiter pro 40 Gäste (nur Getränke) 
bzw. 1 Mitarbeiter pro 30 Gäste (Getränke und Imbiss). Bei nur einem 
Mitarbeiter (also weniger als 40/30 Gäste) wird dieser als Veranstaltungsleiter 
abgerechnet und muss dann auch Servicetätigkeiten übernehmen. Bei 
Veranstaltungen mit weniger als 40/30 Gästen entfällt diese Aufbau-
/Abbaupauschale. 
 
Der Veranstaltungsleiter beginnt i.d.R. eine halbe Stunde vor Empfangs-
Beginn. Die Servicekräfte i.d.R. eine halbe Stunde vor Bewirtungsbeginn. 
Für Auf- und Abbau werden pro 40 Gäste je eine halbe Stunde berechnet 
(Kosten Stewarding-Mitarbeiter).  
 
Etwa 80 % der Veranstaltungen sind reine Empfänge (max. 2 Reden, dann 
Umtrunk, Dauer insg. ca. 45 Minuten). Bei etwa 20 % der Veranstaltungen gibt 
es zunächst einen Veranstaltungsteil, an den sich (i.d.R. in einem anderen 
Raum) der eigentliche (Bewirtungs-)Empfang anschließt. In diesen selteneren 
Fällen erfolgt die Bestellung nur für den (Bewirtungs-)Empfang. Pro Jahr 
finden ca. 200 Veranstaltungen statt. 
sh. Anlage Auftragsformular 
 
  1.2.  Art der Vergabe 
 
Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wird der Zuschlag auf das 
wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlag zu 100 % nach Preis. 
 
1.3.  Angebotsverfahren 
 
Grundlage des Angebots sind die in dem Leistungsverzeichnis enthaltenen 
Bedingungen. Unvollständig ausgefüllte oder nicht termingemäß eingereichte 
Angebote können bei der Vergabe grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. 
 
1.4.  Auftragsvergabe 
 
Der Auftrag wird voraussichtlich im Juni 2022 vergeben.

1.5.  Festpreise 
 
Die im Angebot enthaltenen und bei Vertragsabschluss vereinbarten 
Einheitspreise sind Festpreise für das erste Vertragsjahr. Verhandlungen über 
evtl. Preisanpassungen sind frühzeitig schriftlich anzukündigen; sie sind nur 
bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres zulässig um dem 
Auftraggeber die Möglichkeit zur erneuten Ausschreibung einzuräumen, falls 
über die Preisanpassung keine Einigung erzielt werden kann. Der 
Auftraggeber muss in diesem Fall die Möglichkeit haben, den Vertrag 
fristgerecht zu kündigen. 
 
 
1.6.  Zahlungsbedingungen 
 
Nach Eingang der Rechnung 2 % Skonto innerhalb 21 Tagen gemäß den 
Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Köln. 
 
1.7.  Erfüllungsort und Gerichtsstand 
 
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien in Köln. 
 
2. Leistungsverzeichnis 
 
2.1.  Lieferumfang und Preise 
 
siehe Auftragsbeschreibung (1.1) 
 
Basis für die Abrechnung der Leistung sind neben den vertraglich vereinbarten 
Preisen die tatsächlich nachweislich erbrachten Leistungen/Verbrauch. 
 
Über die im Preisverzeichnis aufgeführten Mengen und Leistungen hinaus 
muss der Auftragnehmer in der Lage sein auf Wunsch andere, qualitativ 
vergleichbare oder auch höherwertigere Produkte zu liefern. 
 
Die Rechnungslegung erfolgt an die einzelnen Nutzer, welche gleichzeitig als 
Auftraggeber fungieren. 
 
Vereinzelt werden Speisen und/oder Getränke gesponsert. In diesen Fällen 
werden lediglich Geschirr etc. und Serviceleistung („Korkgeld“) in Rechnung 
gestellt.  
 
Bei einzelnen Veranstaltungen ist Bewirtung zum Verkauf anzubieten. Das 
Angebot wird durch den Auftragnehmer in Eigenregie ausgewählt. Die 
Bezahlung erfolgt hier auf eigene Rechnung. Das Verkaufsrisiko trägt der 
Auftragnehmer. 
 
2.2.  Preisverzeichnis 
 
Die einzelnen Positionen sind ausschließlich mit reinen Nettopreisen zu 
beziffern. Darüber hinaus sind alle in diesem Zusammenhang zu erbringenden 
und unter Punkt 2.1 genannten Leistungen beim Preisangebot zu

berücksichtigen. Die angegebenen Mengen sind für einen Jahresbedarf 
kalkuliert. 
 
Pos. 2.2.1  Kaltgetränke  
 
Kategorie 1: 
(stilles Mineralwasser, Mineralwasser mit Kohlensäure) 
 
   Gesamt p.a. 900 Flaschen à 1 l 
 
   Einheitspreis je Flasche _____________ € 
   (netto) 
 
   Summe gesamt Kat. 1 _____________ € 
(netto) 
 
 
Kategorie 2: 
(Coca Cola, Fanta, Apfelschorle) 
 
   Gesamt p.a. 450 Flaschen à 1 l 
 
   Einheitspreis je Flasche _____________ € 
   (netto) 
 
   Summe gesamt Kat. 2 _____________ € 
(netto) 
 
 
Kategorie 3: 
(zwingend „fair“ gehandelter,100%-iger Orangensaft, Bio-
Apfelsaft)  
 
   Gesamt p.a. 450 Flaschen à 1 l 
 
   Einheitspreis je Flasche _____________ € 
   (netto) 
 
   Summe gesamt Kat. 3 _____________ € 
(netto) 
 
 
Kategorie 4: 
(Kölsch vom Fass) 
 
   Gesamt p.a. 1.200 Liter 
 
   Einheitspreis je Liter _____________ € 
   (netto) 
 
   Summe gesamt Kat. 4 _____________ € 
(netto)

Kategorie 5: 
(Weißwein, Rotwein mind. Qualitätswein mit Prädikat, QbA, 
AOC, DOC oder DO) 
 
   Gesamt p.a. 90 Flaschen à 0,75 l  
 
   Einheitspreis je Flasche _____________ € 
   (netto) 
 
   Summe gesamt Kat. 5 _____________ € 
(netto) 
 
Kategorie 6: 
(Sonderlimonaden, z.B. Djahé, Kölsches Wasser, Bionade)  
 
   Gesamt p.a. 450 Flaschen à 0,33 l 
 
   Einheitspreis je Flasche _____________ € 
   (netto) 
 
   Summe gesamt Kat. 6 _____________ € 
(netto) 
 
 
 
   Pos. 2.2.1./ Summe Kat. 1 bis 6:                   ______________ € 
          (netto) 
 
 
 
Pos. 2.2.2 Heißgetränke  - zwingend „fair“ gehandelter Kaffee, Tee, 
auch der dazu gereichte Zucker muss fair gehandelt sein, zudem muss neben 
Kuhmilch auch eine vegane Milch angeboten werden 
 
   Gesamt p.a. 600 Tassen 
 
   Einheitspreis je Heißgetränk _____________ € 
   (netto) 
 
   Summe gesamt Pos. 2.2.2.           ______________ € 
          (netto) 
 
 
 
Pos. 2.2.3 Schnittchen (Hälften mit Käse, Wurst, zwingend auch 
veganer Belag …)  
    
   Gesamt p.a. 1.500 Stück/ Hälften 
 
   Einheitspreis je Stück _____________ € 
   (netto) 
 
   Summe gesamt Pos. 2.2.3.          ______________ € 
          (netto)

Pos. 2.2.4 hochwertigere Schnittchen (Hälften mit Braten,  
Lachs, Tomate/Mozzarella, zwingend auch veganer Belag )  
    
   Gesamt p.a. 500 Stück/ Hälften 
 
   Einheitspreis je Stück _____________ € 
   (netto) 
 
   Summe gesamt Pos. 2.2.4.   _____________ € 
          (netto) 
 
 
 
 
 
Pos. 2.2.5 Fingerfood/Appetithappen  
   Gesamt p.a. 3.500 Stück 
 
Die abgefragte Fingerfood-Auswahl dient dem Preisvergleich. Diese Speisen 
dürfen von Empfang zu Empfang oder Saison zu Saison variieren, müssen 
dann aber den verschiedenen Preiskategorien zugeordnet werden können. 
     
 
Anzahl Artikel     Einzelpreis        Gesamtpreis
        (netto)   (netto)  
350 Paprika-Olive-Spieß 40 g   .    ___________€   _____________€ 
350 vegane Gazpacho 80 g            ___________€   _____________€ 
350 Obstspieß 80 g          ___________€   _____________€ 
350 Gemüsestick mit Quarkdip 80 g       ___________€   _____________€ 
350 Teigtaschen m. Spinat 40 g        ___________€   _____________€ 
350 Gemüsetortilla 40 g         ___________€   _____________€ 
350 Roastbeefröllchen gefüllt 30 g       ___________€   _____________€ 
350 Lamm-/Rindfrikadellchen 40 g       ___________€   _____________€ 
350 Matjes auf Pumpernickel 40 g       ___________€   _____________€ 
350 Garnelenstick 40 g         ___________€   _____________€ 
 
   Summe gesamt Pos. 2.2.5.   
                  ______________ € 
          (netto) 
 
 
 
Pos. 2.2.6 Kuchen/Salzgebäck  
   (Hefeteilchen, Stück Blechkuchen, Laugenbrezel, herzhafte 
Muffins)

Gesamt p.a. 2000 Stück 
 
   Einheitspreis je Stück _____________ € 
   (netto) 
 
   Summe gesamt Pos. 2.2.6.           ______________ € 
          (netto) 
 
 
Pos. 2.2.7  Personalstunden Veranstaltungsleiter*innen 
 
   Gesamt p.a. 250 Stunden 
 
   Einheitspreis je Stunde _____________ € 
   (netto) 
 
   Summe gesamt Pos. 2.2.7.           ______________ € 
          (netto) 
 
 
Pos. 2.2.8 Personalstunden Servicemitarbeiter*innen  
 
   Gesamt p.a. 500 Stunden 
 
   Einheitspreis je Stunde _____________ € 
   (netto) 
 
   Summe gesamt Pos. 2.2.8.           ______________€ 
          (netto) 
 
 
Pos. 2.2.9 Personalstunden Köch*innen 
 
   Gesamt p.a. 100 Stunden 
 
   Einheitspreis je Stunde _____________ € 
   (netto) 
 
   Summe gesamt Pos. 2.2.9.           ______________€ 
          (netto) 
 
 
Pos. 2.2.10  Personalstunden Stewardingmitarbeiter*innen (z.B. Auf-
/Abbau) 
 
   Gesamt p.a. 100 Stunden 
 
   Einheitspreis je Stunde _____________ € 
   (netto) 
 
   Summe gesamt Pos. 2.2.10.          ______________ € 
          (netto)

Pos. 2.2.11 Stehtische inkl. Tischwäsche (Fotos beifügen) 
 
   Gesamt p.a. 150 Stück 
 
   Einheitspreis je Stück _____________ € 
   (netto) 
 
   Summe gesamt Pos. 2.2.11.        ______________ € 
          (netto) 
 
 
Pos. 2.2.12 Pauschale je Gast bei Sponsoring (Bereitstellung und 
Spülen von Gläsern, Geschirr etc.) 
 
   Gesamt p.a. 300 Personen 
 
   Einheitspreis je Person   _____________ € 
   (netto) 
 
   Summe gesamt Pos. 2.2.12.        ______________ € 
          (netto) 
 
 
2.3.  Gesamtpreis der Maßnahmen 
 
Pos. 2.2.1 ___________________________ € 
 
Pos. 2.2.2 ___________________________ € 
 
Pos. 2.2.3 ___________________________ € 
 
Pos. 2.2.4 ___________________________ € 
 
Pos. 2.2.5 ___________________________ € 
 
Pos. 2.2.6 ___________________________ € 
 
Pos. 2.2.7 ___________________________ € 
 
Pos. 2.2.8 ___________________________ € 
 
Pos. 2.2.9 ___________________________ € 
 
Pos. 2.2.10 ___________________________ € 
 
Pos. 2.2.11  ____________________________€ 
 
Pos. 2.2.12  ____________________________€ 
 
 
 
 
Summe ohne MwSt.  ______________________ €

Zzgl. MwSt. 19%   ______________________ € 
 
Summe einschl. MwSt.  ______________________ €

Anlage 2 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

1387 Zeichen

14 31.01.2022

01
0111-3

Rahmenvertrag Catering mit Service für Empfänge der Oberbürgermeisterin
Geschätzter Auftragswert : 330.000 Euro netto / 392.700 brutto für 3 Jahre
Bedarfsprüfung Nr. 141/39/03/22

Sehr geehrte Damen und Herren,

der bestehende Rahmenvertrag Catering mit Service endete mit Ablauf des 20.12.2021. In
der mir vorliegenden Bedarfsprüfung (Eingang bei 14 am 19.01.2022) wird der Neuabschluss
des Rahmenvertrags mit Serviceleistung für Empfänge der Oberbürgermeisterin angezeigt.
Sie beabsichtigen für den neuen Rahmenvertrag eine Laufzeit von 3 Jahren mit einem kalku-
lierten Volumen von 110.000Euro netto jährlich, entsprechend 330.000 Euro netto für die
Gesamtlaufzeit.

Mit der auszuschreibenden Leistung werden wie bisher die Empfänge der Oberbürgermeis-
terin in den beiden Rathäusern durch einen Cateringservice sichergestellt.

Dem Ergebnis der Bedarfsprüfung schließe ich mich unter der o.g. Bedarfsprüfungsnummer
an. Wegen Erreichens der Wertgrenze ist zu der geplanten Maßnahme nach der Zuständig-
keitsordnung ein Bedarfsfeststellungsbeschluss des zuständigen politischen Gremiums ein-
zuholen.

Für die Zeit des Interims bis zum Neuabschluss eines Rahmenvertrages sind die vergabe-

rechtlichen Vorschriften zu beachten. Vom neu abgeschlossenen Rahmenvertrag erbitte ich
im Anschluss einen Scan für meine Unterlagen.

Mit freundlichen Grüßen

u

Jülich

Beratungsverlauf (1)

08.09.2022 Rat
TOP 10.30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rathausplatz

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Details

Aktenzeichen
0709/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
30.08.2022
Erstellt
28.02.2022 13:56