VK 21/2024
Anfrage der Fraktion Linke/Volt vom 12.11.2024 Radwege an Landstraßen
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Sitzungsvorlage VK (Anfrage der Fraktion Linke/Volt vom 12.11.2024 Radwege an Landstraßen)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage VK - öffentlich - VK 21/2024 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Henrik Bus Telefon 0221-147-5163 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 15.11.2024 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Verkehrskommission Regionalrat des Regie- rungsbezirkes Köln 22.11.2024 8.3 zur Kenntnis TOP: Anfrage der Fraktion Linke/Volt vom 12.11.2024 Radwege an Landstraßen Beschlussvorschlag: Die Verkehrskommission nimmt den Bericht zur Kenntnis. Erläuterungen: Anlage(n): 1. Anfrage Radwege an Landstraßen Verkehrskommission 22.11.2024 (002)
Sitzungsvorlage VK (Anfrage Radwege an Landstraßen Verkehrskommission 22.11.2024 (002))
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Fraktion DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln Zeughausstraße 2-10|50667 Köln +49 221 292 00 704 fraktion@linke-volt-regionalrat.koeln www.linke-volt-regionalrat.koeln Seite 1 Dienstag, 12.11.2024 Anfrage zur 10. Sitzung der Verkehrskommission am 22.11.2024 Sehr geehrter Herr Vorsitzender Herr Hebbel, hiermit stellt die Fraktion DIE LINKE. / Volt gemäß § 11 der Geschäftsordnung des Regionalrats Köln folgende Anfrage: Radwege an Landstraßen Dieses Thema begleitet die beiden Unterkommissionen der Verkehrskommission, die Verkehrs- kommission selbst und abschließend folglich immer den Regionalrat. Es stellt in den letzten zwei Jahren immer wieder ein Quell des Unmuts dar, denn scheinbar geht es in keiner Weise mit den „priorisierten Maßnahmen Radwegebau an bestehenden Lan- desstraßen“ (UA II r) voran. Die aufgeführten Maßnahmen werden nicht umgesetzt bzw. es wird kein Tausch von eher zu realisierenden Radwegen vorgeschlagen. Es herrscht schon über Jah- re hinweg ein Stillstand in der Maßnahmenumsetzung. Dem gegenüber steht, dass die Zahl der Fahrradfahrenden in NRW in den letzten Jahren immer weiter gestiegen ist, wobei mittlerweile viele Fahrradfahrende über ein elektrisches Fahrrad ver- fügen. Die einen benutzen ihr Fahrrad um den Weg zur Arbeitsstätte zurückzulegen, andere steigen fast ausschließlich in ihrer Freizeit auf das Fahrrad. Untersuchungen belegen, dass der Fahrradtourismus zugenommen hat und eine entsprechen- de Wirtschaftskraft vorhanden ist. Fakt ist, dass Fahrradfahren in vielerlei Hinsicht, sei es beispielsweise Umweltschutz, Errei- chung der Klimaziele, wirtschaftliche Wertigkeit und Alternativlosigkeit positiv zu bewerten ist und der Ausbau der entsprechenden Infrastruktur vorn getrieben werden muss. 1 Mit dem Fahrrad - und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein -Westfalen (FaNaG) 2 aus November 2021 war der politische Wille verbunden, Fuß - und Radverkehr zu stärken und gleichrangig neben anderen Verkehrsmitteln zu positionieren. 1 https://www.knuw.nrw/fileadmin/public/Redaktion/Dokumente/Publikationen/Green_Economy_P aper/Branchenbericht_Fahrradwirtschaft_NRW.pdf 2 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=19903&ver=8&val=19903&sg= 0&menu=0&vd_back=N DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln Seite 2 Hierin ist in §16 „Radverkehr“ Absatz (4) Folgendes zu lesen: „Bei jeder Maßnahme des Neu -, Um- und Ausbaus von Landesstraßen in der Baulast des Landes ist zu prüfen, ob eine geeignete Radverkehrsführung vorliegt oder die Mög- lichkeit einer Neuanlage besteht. Bei jeder Sanierungsmaßnahme ist zu prüfen, ob ein vorhandener Radweg aufgrund von Mängeln mitzusanieren ist. Bei Straßensanierungs- maßnahmen sind Markierungslösungen zur sicheren Radverkehrsführung zu prüfen.“ Zu der beschriebenen Thematik bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Warum wurde dem Regionalrat in seiner Sitzung vom 11.10.2024 neben dem Tages- ordnungspunkt 7. „Aufstellung des Landesstraßenbedarfsplans – Beschluss über regio- nale Maßnahmenvorschläge für das fachliche Bewertungsverfahren“ nicht auch das Pendant Radwegebedarfsplans vorgelegt? 2. Kommt der Landesbetrieb Straßenbau NRW bei Radwegen an Landstraßen dem §16 Absatz 4 des Fahrrad -und Nahmobilitätsgesetzes NRW umfassend nach? Wenn ja, wie sieht das detaillierte Vorgehen aus; wenn nein, was sind die Gründe dafür? 3. Gibt es eine jährliche Auswertung zu den durchgeführten Überprüfungen nach §16 Ab- satz 4 des Fahrrad - und Nahmobilitätsgesetzes und wie sieht diese aus? 4. Was ist unter dem “dokumentierten Bedarf“ zu verstehen , an der sich die Träger der Straßenbaulast laut § 16 Absatz 5 des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes zu orientie- ren haben? 5. Was ist unter den “ Angebotsplanungen“ zu verstehen, an denen sich laut § 16 Absatz 5 des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes darüber hinaus orientiert werden kann? Wir bitten um entsprechende Beantwortung der Anfrage innerhalb der in der Geschäftsordnung vorgesehenen Frist. Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Fraktion DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln Freundliche Grüße Friedrich Jeschke Beate Hane-Knoll Fraktionsvorsitzender stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- VK 21/2024
- Typ
- Sitzungsvorlage VK
- Datum
- 22.11.2024
- Erstellt
- 15.11.2024 19:11