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VK 21/2024

Anfrage der Fraktion Linke/Volt vom 12.11.2024 Radwege an Landstraßen

Sitzungsvorlage VK 22.11.2024

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Nächste Beratung: Kommission für Mobilität und Verkehr im Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln, Sitzung am 22.11.2024, TOP 8.3

Sitzungsvorlage VK (Anfrage der Fraktion Linke/Volt vom 12.11.2024 Radwege an Landstraßen)

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Sitzungsvorlage VK (Anfrage Radwege an Landstraßen Verkehrskommission 22.11.2024 (002))

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Sitzungsvorlage VK (Anfrage der Fraktion Linke/Volt vom 12.11.2024 Radwege an Landstraßen)

626 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage VK 
- öffentlich - 
VK 21/2024 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Henrik Bus 
Telefon 0221-147-5163 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 15.11.2024 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Verkehrskommission Regionalrat des Regie-
rungsbezirkes Köln 22.11.2024 8.3 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der Fraktion Linke/Volt vom 12.11.2024 
Radwege an Landstraßen 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Verkehrskommission nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. Anfrage Radwege an Landstraßen  Verkehrskommission  22.11.2024 (002)

Sitzungsvorlage VK (Anfrage Radwege an Landstraßen Verkehrskommission 22.11.2024 (002))

4343 Zeichen

Fraktion DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln 
 Zeughausstraße 2-10|50667 Köln 
 +49 221 292 00 704 
 fraktion@linke-volt-regionalrat.koeln 
 www.linke-volt-regionalrat.koeln 
Seite 1 
 
Dienstag, 12.11.2024 
 
 
Anfrage zur 10. Sitzung der Verkehrskommission am 22.11.2024 
 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Herr Hebbel,   
 
hiermit stellt die Fraktion DIE LINKE. / Volt gemäß § 11 der Geschäftsordnung des Regionalrats 
Köln folgende Anfrage: 
 
Radwege an Landstraßen 
 
Dieses Thema begleitet die beiden Unterkommissionen der Verkehrskommission, die Verkehrs-
kommission selbst und abschließend folglich immer den Regionalrat.    
 
Es stellt in den letzten zwei Jahren immer wieder ein Quell des Unmuts dar, denn scheinbar     
geht es in keiner Weise mit den „priorisierten Maßnahmen Radwegebau an bestehenden Lan-
desstraßen“ (UA II r) voran. Die aufgeführten Maßnahmen werden nicht umgesetzt bzw. es wird 
kein Tausch von eher zu realisierenden Radwegen vorgeschlagen. Es herrscht schon über Jah-
re hinweg ein Stillstand in der Maßnahmenumsetzung. 
 
Dem gegenüber steht, dass die Zahl der Fahrradfahrenden in NRW in den letzten Jahren immer 
weiter gestiegen ist, wobei mittlerweile viele Fahrradfahrende über ein elektrisches Fahrrad ver-
fügen. Die einen benutzen ihr Fahrrad um den Weg zur Arbeitsstätte zurückzulegen,  andere 
steigen fast ausschließlich in ihrer Freizeit auf das Fahrrad.  
Untersuchungen belegen, dass der Fahrradtourismus zugenommen hat und eine entsprechen-
de Wirtschaftskraft vorhanden ist.  
 
Fakt ist, dass Fahrradfahren in vielerlei Hinsicht, sei es  beispielsweise Umweltschutz, Errei-
chung der Klimaziele, wirtschaftliche Wertigkeit  und Alternativlosigkeit  positiv zu bewerten ist 
und der Ausbau der entsprechenden Infrastruktur vorn getrieben werden muss. 1   
 
Mit dem Fahrrad - und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein -Westfalen (FaNaG)  2 aus 
November 2021 war  der politische Wille verbunden, Fuß - und Radverkehr zu stärken und 
gleichrangig neben anderen Verkehrsmitteln zu positionieren. 
 
 
1 
https://www.knuw.nrw/fileadmin/public/Redaktion/Dokumente/Publikationen/Green_Economy_P
aper/Branchenbericht_Fahrradwirtschaft_NRW.pdf 
 
2 
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=19903&ver=8&val=19903&sg=
0&menu=0&vd_back=N

DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln 
Seite 2 
 
 
Hierin ist in §16 „Radverkehr“ Absatz (4) Folgendes zu lesen: 
 
„Bei jeder Maßnahme des Neu -, Um- und Ausbaus von Landesstraßen in der Baulast 
des Landes ist zu prüfen, ob eine geeignete Radverkehrsführung vorliegt oder die Mög-
lichkeit einer Neuanlage besteht. Bei jeder Sanierungsmaßnahme ist zu prüfen, ob ein 
vorhandener Radweg aufgrund von Mängeln mitzusanieren ist. Bei Straßensanierungs-
maßnahmen sind Markierungslösungen zur sicheren Radverkehrsführung zu prüfen.“ 
 
Zu der beschriebenen Thematik bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Warum wurde dem Regionalrat in seiner Sitzung vom 11.10.2024 neben dem Tages-
ordnungspunkt 7. „Aufstellung des Landesstraßenbedarfsplans – Beschluss über regio-
nale Maßnahmenvorschläge für das fachliche Bewertungsverfahren“ nicht auch das 
Pendant  Radwegebedarfsplans vorgelegt?  
2. Kommt der Landesbetrieb Straßenbau NRW bei Radwegen an Landstraßen dem §16  
Absatz 4 des Fahrrad -und Nahmobilitätsgesetzes NRW umfassend nach? Wenn ja, wie 
sieht das detaillierte Vorgehen aus; wenn nein, was sind die Gründe dafür?  
3. Gibt es eine jährliche Auswertung zu  den durchgeführten Überprüfungen nach §16 Ab-
satz 4 des Fahrrad - und Nahmobilitätsgesetzes und wie sieht diese aus? 
4. Was ist unter dem “dokumentierten Bedarf“ zu verstehen  , an der sich die Träger der  
Straßenbaulast laut § 16 Absatz 5 des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes zu orientie-
ren haben?  
5. Was ist unter den “ Angebotsplanungen“ zu verstehen, an denen sich laut § 16 Absatz 5 
des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes darüber hinaus orientiert werden kann? 
 
Wir bitten um entsprechende Beantwortung der Anfrage innerhalb der in der Geschäftsordnung 
vorgesehenen Frist.  
 
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 
  
Die Fraktion DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln  
 
 
 
Freundliche Grüße 
 
 
 
Friedrich Jeschke    Beate Hane-Knoll 
Fraktionsvorsitzender    stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

22.11.2024 Kommission für Mobilität und Verkehr im Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln
TOP 8.3
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Details

Aktenzeichen
VK 21/2024
Typ
Sitzungsvorlage VK
Datum
22.11.2024
Erstellt
15.11.2024 19:11