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0530/2023

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Dellbrücker Mauspfad – zwischen Herrenstrunder Str. und Neufelder Str. – Einrichtung einer 30er-Zone (Az.: 02-1600-218-22)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 15.02.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 22.05.2023, TOP 2.1

Anlage - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage - Eingabe

1415 Zeichen

Anlage 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
 
ich stelle folgenden 
Antrag an die Bezirksvertretung Köln Mühlheim : 
 
Hiermit rege ich an, am Dellbrücker  Mauspfad zwischen  
Herrenstrunder und Neufelder Straße  den Verkehr zu beruhigen und Tempo 30 
einzurichten. 
Das genannte Teilstück von ca. 180 Meter ist im Gegensatz zum sonstigen Dellbrücker 
Mauspfad nicht geschwindigkeitsreguliert  oder verkehrsberuhigt. 
Es gibt, im Unterschied zu benachbarten Straßen, weder Verengungen  noch  Zebrastreifen. 
Gerade dieser Unterschied scheint die durchfahrenden Kraftfahrer zu besonders schnellen 
Fahren zu animieren. 
Dabei wird dieses Stück sehr stark von Fußgängern auf dem Weg zu Bus und Bahn genutzt . 
Und beachtenswert zunehmend  auch von Radfahrern . 
Es ist Schulweg für viele Kinder und Ziel von Hundebesitzern wegen der angrenzenden 
Hundefreilauffläche . 
Überdies hat der Mauspfad immer mehr mit Schwerverkehr mit 38 Tonnern zu kämpfen, die 
ihn wohl nutzen um der Bergischen Gladbacher Straße auszuweichen,  was nicht nur eine 
erhebliche Lärmbelastung sondern auch Schäden an Straße und Gebäuden mit sich bringt. 
Wir Anwohner leiden unter der potenziellen Gefährdung und dem Lärm . 
Alleine auf dem kleinen Stück sind drei Häuser in letzter Zeit dazugekommen mit 
entsprechenden Familien.  
Ich bewohne den Mauspfad seit über 50 Jahren, so schlimm wie jetzt war es noch nie ! 
 
Mit freundlichem Gruß

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4696 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 0530/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Dellbrücker Mauspfad – zwischen Herrenstrunder 
Str. und Neufelder Str. – Einrichtung einer 30er-Zone (Az.: 02-1600-218-22)  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim bedankt sich für die Eingabe des Petenten, spricht sich aber 
gegen straßenverkehrstechnische Maßnahmen aus. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent regt an, am Dellbrücker  Mauspfad zwischen Herrenstrunder und Neufelder Straße  
den Verkehr zu beruhigen und Tempo 30 einzurichten (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Verkehrszeichen und Verkehrs-
einrichtungen nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend 
geboten ist.  
 
Grundsätzlich ist die Anordnung von Tempo 30 km/h an enge rechtliche Bedingungen ge-
knüpft. Die Anordnung von Verkehrszeichen unterliegt den Verwaltungsvorschriften der Stra-
ßenverkehrsordnung (VwV-StVO). Eine innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbe-
grenzung auf Tempo 30 km/h ist gemäß VwV-StVO in einer abschließenden Auflistung an 
Bedingungen geknüpft: „Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im un-
mittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen,- horten, 
allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderten Menschen, 
Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschrän-
ken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nah-
bereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiter-
scheinungen vorhanden ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen sowie auf 
weiteren Vorfahrtstraßen.“  
 
Die oben genannten Voraussetzungen, wie z.B. schützenwerte Einrichtungen, liegen an der 
beklagten Örtlichkeit (zwischen Dellbrücker Mauspfad 165c und 177) nicht vor.  
 
Zudem gehört der Dellbrücker Mauspfad zum Vorbehaltsnetz der Stadt Köln, einem vom Rat 
der Stadt Köln beschlossenen Netz von Vorfahrtstraßen, auf denen aufgrund ihrer verkehrli-
chen Merkmale wie z. B. Verkehrsbedeutung und -funktion für den Individualverkehr und öf-
fentlichen Personennahverkehr, Charakter und Ausbau grundsätzlich die innerörtliche Regel-
geschwindigkeit von 50 km/h gelten soll. Eine Abweichung kann hier nur angeordnet werden, 
wenn Umstände gegeben sind, die von den allgemeinen auf entsprechenden Strecken vor-
handenen Umständen deutlich abweichen, z. B. eine signifikant erhöhte Unfallrate oder unmit-
telbar an der Straße gelegene Eingänge zu sog. schützenswerten Einrichtungen (Schule, Kita 
etc.).  
 
Nach Aktenlage und nach Rücksprache mit der Polizei Köln, liegen entsprechende Umstände 
für den Dellbrücker Mauspfad nicht vor, so dass eine Absenkung der Geschwindigkeit hier 
derzeit nicht vorgesehen ist. 
 
Des Weiteren handelt es bei der besagten Örtlichkeit um eine Straße mit nur einseitiger 
Wohnbebauung, sodass sich die möglichen Lärmbelastungen anders auswirken, als auf einer 
Straße mit einer beidseitigen Wohnbebauung. Dies wurde bei der Überprüfung festgestellt. In 
der Örtlichkeit erfolgte durch Anlage eines Kreisverkehrs durch bauliche Maßnahmen eine 
Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus, was eine vergleichbare Wirkung entfaltet. Durch 
solche baulichen Maßnahmen können in der Regel bessere Wirksamkeiten erreicht werden.

3 
Die Abbildung in der Lärmkartierung des Landes NRW lässt vermuten, dass dieser Aspekt 
aufgrund der Untersuchungsgenauigkeit dort nicht abgebildet wurde. Aufgrund der aktuellen 
Rechtslage ist es in vielen Fällen wie auch hier jedoch nicht möglich, Tempo 30 km/h als zu-
lässige Höchstgeschwindigkeit anzuordnen, da dies gegen die Bestimmungen der StVO ver-
stoßen würde. Die Verwaltung setzt sich auf allen Ebenen nachdrücklich dafür ein, dass die 
Gesetzeslage auf Bundesebene geändert wird, damit die Kommunen perspektivisch einen 
größeren Handlungsspielraum bekommen. Für zusätzliche Informationen zu diesem Engage-
ment wird auf folgenden Link verwiesen: www.lebenswerte-staedte.de. 
 
Aufgrund dessen, dass sich der Dellbrücker Mauspfad im Vorbehaltsnetz der Stadt Köln be-
findet, ist zudem die Integration in eine Tempo 30-Zone nicht möglich. 
 
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

22.05.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0530/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
15.02.2023
Erstellt
09.02.2023 11:29