Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Dellbrücker Mauspfad – zwischen Herrenstrunder Str. und Neufelder Str. – Einrichtung einer 30er-Zone (Az.: 02-1600-218-22)
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0530/2023 vom 15.02.2023
Stand: Am 22.05.2023 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) geändert beschlossen.
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Anlage - Eingabe
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Anlage Sehr geehrte Damen und Herren, ich stelle folgenden Antrag an die Bezirksvertretung Köln Mühlheim : Hiermit rege ich an, am Dellbrücker Mauspfad zwischen Herrenstrunder und Neufelder Straße den Verkehr zu beruhigen und Tempo 30 einzurichten. Das genannte Teilstück von ca. 180 Meter ist im Gegensatz zum sonstigen Dellbrücker Mauspfad nicht geschwindigkeitsreguliert oder verkehrsberuhigt. Es gibt, im Unterschied zu benachbarten Straßen, weder Verengungen noch Zebrastreifen. Gerade dieser Unterschied scheint die durchfahrenden Kraftfahrer zu besonders schnellen Fahren zu animieren. Dabei wird dieses Stück sehr stark von Fußgängern auf dem Weg zu Bus und Bahn genutzt . Und beachtenswert zunehmend auch von Radfahrern . Es ist Schulweg für viele Kinder und Ziel von Hundebesitzern wegen der angrenzenden Hundefreilauffläche . Überdies hat der Mauspfad immer mehr mit Schwerverkehr mit 38 Tonnern zu kämpfen, die ihn wohl nutzen um der Bergischen Gladbacher Straße auszuweichen, was nicht nur eine erhebliche Lärmbelastung sondern auch Schäden an Straße und Gebäuden mit sich bringt. Wir Anwohner leiden unter der potenziellen Gefährdung und dem Lärm . Alleine auf dem kleinen Stück sind drei Häuser in letzter Zeit dazugekommen mit entsprechenden Familien. Ich bewohne den Mauspfad seit über 50 Jahren, so schlimm wie jetzt war es noch nie ! Mit freundlichem Gruß -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 0530/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Dellbrücker Mauspfad – zwischen Herrenstrunder Str. und Neufelder Str. – Einrichtung einer 30er-Zone (Az.: 02-1600-218-22) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim bedankt sich für die Eingabe des Petenten, spricht sich aber gegen straßenverkehrstechnische Maßnahmen aus. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.03.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent regt an, am Dellbrücker Mauspfad zwischen Herrenstrunder und Neufelder Straße den Verkehr zu beruhigen und Tempo 30 einzurichten (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Verkehrszeichen und Verkehrs- einrichtungen nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Grundsätzlich ist die Anordnung von Tempo 30 km/h an enge rechtliche Bedingungen ge- knüpft. Die Anordnung von Verkehrszeichen unterliegt den Verwaltungsvorschriften der Stra- ßenverkehrsordnung (VwV-StVO). Eine innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbe- grenzung auf Tempo 30 km/h ist gemäß VwV-StVO in einer abschließenden Auflistung an Bedingungen geknüpft: „Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im un- mittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen,- horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderten Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschrän- ken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nah- bereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiter- scheinungen vorhanden ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen.“ Die oben genannten Voraussetzungen, wie z.B. schützenwerte Einrichtungen, liegen an der beklagten Örtlichkeit (zwischen Dellbrücker Mauspfad 165c und 177) nicht vor. Zudem gehört der Dellbrücker Mauspfad zum Vorbehaltsnetz der Stadt Köln, einem vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Netz von Vorfahrtstraßen, auf denen aufgrund ihrer verkehrli- chen Merkmale wie z. B. Verkehrsbedeutung und -funktion für den Individualverkehr und öf- fentlichen Personennahverkehr, Charakter und Ausbau grundsätzlich die innerörtliche Regel- geschwindigkeit von 50 km/h gelten soll. Eine Abweichung kann hier nur angeordnet werden, wenn Umstände gegeben sind, die von den allgemeinen auf entsprechenden Strecken vor- handenen Umständen deutlich abweichen, z. B. eine signifikant erhöhte Unfallrate oder unmit- telbar an der Straße gelegene Eingänge zu sog. schützenswerten Einrichtungen (Schule, Kita etc.). Nach Aktenlage und nach Rücksprache mit der Polizei Köln, liegen entsprechende Umstände für den Dellbrücker Mauspfad nicht vor, so dass eine Absenkung der Geschwindigkeit hier derzeit nicht vorgesehen ist. Des Weiteren handelt es bei der besagten Örtlichkeit um eine Straße mit nur einseitiger Wohnbebauung, sodass sich die möglichen Lärmbelastungen anders auswirken, als auf einer Straße mit einer beidseitigen Wohnbebauung. Dies wurde bei der Überprüfung festgestellt. In der Örtlichkeit erfolgte durch Anlage eines Kreisverkehrs durch bauliche Maßnahmen eine Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus, was eine vergleichbare Wirkung entfaltet. Durch solche baulichen Maßnahmen können in der Regel bessere Wirksamkeiten erreicht werden. 3 Die Abbildung in der Lärmkartierung des Landes NRW lässt vermuten, dass dieser Aspekt aufgrund der Untersuchungsgenauigkeit dort nicht abgebildet wurde. Aufgrund der aktuellen Rechtslage ist es in vielen Fällen wie auch hier jedoch nicht möglich, Tempo 30 km/h als zu- lässige Höchstgeschwindigkeit anzuordnen, da dies gegen die Bestimmungen der StVO ver- stoßen würde. Die Verwaltung setzt sich auf allen Ebenen nachdrücklich dafür ein, dass die Gesetzeslage auf Bundesebene geändert wird, damit die Kommunen perspektivisch einen größeren Handlungsspielraum bekommen. Für zusätzliche Informationen zu diesem Engage- ment wird auf folgenden Link verwiesen: www.lebenswerte-staedte.de. Aufgrund dessen, dass sich der Dellbrücker Mauspfad im Vorbehaltsnetz der Stadt Köln be- findet, ist zudem die Integration in eine Tempo 30-Zone nicht möglich. Anlage Eingabe
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