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0064/2020

Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Deutzer Ringes zwischen östlichem Zubringer und der Severinsbrücke in beiden Fahrtrichtungen (Bauabschnitt 2 und 3) sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Fin

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.03.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.03.2020, TOP 10.19

Anlage 1 - Lageplan

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Prüfergebnis RPA

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025

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Anlage 3 - Stellungnahme Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung

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Anlage 1 - Lageplan

8 Zeichen

Anlage 1

Beschlussvorlage Rat

7904 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0064/2020 
Freigabedatum 
02.03.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Deutzer Ringes zwischen östlichem 
Zubringer und der Severinsbrücke in beiden Fahrtrichtungen (Bauabschnitt 2 und 3) sowie 
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, 
Generalinstandsetzung von Straßen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Ausführung einer Generalinstandset-
zung des Deutzer Rings zwischen dem östlichen Zubringer und der Severinsbrücke in beiden 
Fahrtrichtungen (2. und 3. Bauabschnitt) mit investiven Gesamtkosten in Höhe von 
6.242.000 €. 
 
2. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 
1.000.000 € im Haushaltsjahr 2020 für die Generalinstandsetzung des Deutzer Rings 
zwischen dem östlichen Zubringer und der Severinsbrücke im Teilfinanzplan 1201, Straßen, 
Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, 
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.03.2020 
Verkehrsausschuss 12.03.2020 
Finanzausschuss 23.03.2020 
Rat 26.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   6.242.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   124.840 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Generalinstandsetzung des Deutzer Rings zwischen östlichem Zubringer und der Severinsbrücke 
in beiden Fahrtrichtungen ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und aus Gründen der Sub-
stanzerhaltung sowie zur Vermeidung eines wirtschaftlichen Schadens durch kostenintensive tempo-
räre Unterhaltungsmaßnahmen dringend erforderlich. Innerhalb der Konstruktion der Fahrbahn wur-
den erhebliche Schäden durch Verformungen der Deckschicht mit Verdrückungen und Absenkungen 
festgestellt. Des Weiteren bestehen in Teilbereichen der Fahrbahnbefestigung Querrisse mit Ausbrü-
chen in der Deckschicht, die in der Vergangenheit bereits mehrere Oberflächensanierungen erforder-
ten, die aber den fortschreitenden Verschleiß nicht aufhalten konnten. Das vorgenannte Schadensbild 
macht daher eine grundhafte Erneuerung des Deutzer Rings im Vollausbau mit Erneuerung der 
Schutzplanken unumgänglich. 
Aufgrund der notwendigen Gewichtsbeschränkungen auf der zu sanierenden Mülheimer Brücke und 
den damit einhergehenden eingeschränkten Fahrbeziehungen für den motorisierten Individualverkehr 
bedarf es zusätzlicher Maßnahmen zur Entzerrung der bestehenden Verkehrsprobleme. 
 
Der 1. Bauabschnitt Kanalbau/Straßenbau des Deutzer Rings zwischen der Gießener Str. und des 
östl. Zubringers wurde in 2017 fertiggestellt. 
 
Für die Generalsanierung des Deutzer Rings werden im 2. Bauabschnitt in Fahrtrichtung Severins-

3 
brücke zwei neue Kanäle gebaut und alle Sinkkästen für beide Fahrtrichtungen neu hergestellt und 
hieran angeschlossen. Die Entwässerung des Deutzer Rings erfolgt in diesem Abschnitt derzeit über 
Sickerbrunnenanlagen und entspricht damit nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik. Die 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) planen daher, die vorhandenen Sickerbrunnenanlagen still-
zulegen und durch den Bau neuer Straßenentwässerungssysteme zu ersetzen. Zur Erreichung von 
Synergieeffekten, aus Wirtschaftlichkeitsgründen, aber auch um unnötige verkehrliche Einschränkun-
gen zu vermeiden, sollen die Sanierungsarbeiten der Stadt in enger zeitlicher Abstimmung gemein-
sam mit der Kanalbaumaßnahme der StEB durchgeführt werden. Der auf die Stadt entfallende Anteil 
für die Erneuerung der Sinkkästen und der Sinkkastenleitungen beträgt 307.000 €. Dieser Betrag 
wurde in der Kostenberechnung für das Rechnungsprüfungsamt nicht berücksichtigt und muss daher 
zusätzlich bereitgestellt werden.  
 
Der 3. Bauabschnitt soll von der Severinsbrücke bis zum östlichen Zubringer ohne Kanalbaumaß-
nahme als reine straßenbauliche Generalinstandsetzung über die Stadt Köln, Amt für Straßen und 
Verkehrsentwicklung, ausgeschrieben und ausgebaut werden. Auf Anregung des Rechnungsprü-
fungsamtes (s. Anlage 2) ist beabsichtigt, zusätzlich die Anschlussstelle Im Hasental/Deutzer Ring als 
Einfädelungsspur auszubauen und somit die Unfallhäufungsstelle zu entschärfen, sofern die erforder-
liche Planung zum Ausbauzeitpunkt vorliegt. Die zusätzlichen Kosten hierfür betragen rd. 156.000 €. 
 
Im Zuge der Luftbildauswertung von Kampfmitteln haben sich bei der Maßnahme Verdachtspunkte 
ergeben. Aufgrund der erforderlichen Maßnahmen im Sinne der Kampfmittelbeseitigung fallen zusätz-
liche Kosten in Höhe von rd. 33.000 € an.  
 
In beiden Bauabschnitten sollen lärmmindernde Fahrbahnbeläge zur Anwendung kommen. 
 
Die Kostenberechnungen für die Generalinstandsetzung des Deutzer Rings zwischen östlichem Zu-
bringer und der Severinsbrücke in beiden Fahrtrichtungen wurden dem Rechnungsprüfungsamt in 
Höhe von 5.745.760,28 € zur Prüfung vorgelegt (RPA-Nr.: KOB 2019/1419). Das Prüfergebnis sowie 
die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung sind als Anlagen 2 und 3 beige-
fügt. 
 
Die Gesamtkosten erhöhen sich durch die Kanalbaukosten in Höhe von rd. 307.000 €, die Kosten für 
die Anschlussstelle Im Hasental/Deutzer Ring in Höhe von rd. 156.000 € sowie die Kosten für die 
Maßnahmen im Sinne der Kampfmittelbeseitigung in Höhe von rd. 33.000 € von 5.745.760, 28 € um 
insgesamt rd. 496.000 € auf rd. 6.242.000 €. 
 
Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2020/2021 inklusive Mittelfrist-
planung 2022 – 2024 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-
6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen zur 
Verfügung. 
Des Weiteren sind im Haushaltsplan 2020/2021 ff. im Teilergebnisplan 1201 in der Teilplanzeile 14 – 
Bilanzielle Abschreibungen ab 2021 entsprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Hö-
he von 124.840 € berücksichtigt. 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) sind gesetzlich verpflichtet, die vorhandenen Sickerbrunnen 
unverzüglich zurück zu bauen und die Oberflächenentwässerung an das öffentliche Kanalnetz anzu-
schließen. Eine zeitlich getrennte Vergabe der Kanal- und Straßenbauarbeiten würde einen erhebli-
chen wirtschaftlichen Schaden für die Stadt Köln nach sich ziehen. Zudem würden sich die Verkehrs-
beeinträchtigungen um mindestens 6 Monate verlängern. Zur Umsetzung beider Maßnahmen kann 
der Verkehr nur auf einer Fahrspur aufrecht gehalten werden. Bei einer gemeinsamen Durchführung 
der Maßnahme ist von einer Bauzeit von maximal 12 Monaten auszugehen. Diese kann jedoch nur 
erreicht werden, wenn die vorgegebenen Sitzungstermine eingehalten werden. Eine fristgerechte 
Einbringung der Vorlage (in die BV Innenstadt) war nicht möglich, da sich die Abstimmungen – ver-
waltungsintern und mit den StEB – zeitintensiver als angenommen gestaltet haben.

4 
 
 
Anlagen: 
1. Lageplan  
2. Prüfergebnis RPA  
3. Stellungnahme Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung

Anlage 2 - Prüfergebnis RPA

2562 Zeichen

Anlage 2

14 WA .10.2019

f
“ I&8|stadt kein a
| Erde 24, 0Kt. 209 (NT A
An avi a6.» 0 Stadt Köln
66 über Dez. VIII od 264 B

Deutzer Ring in Köln-Innenstadt 66- Arne für ei 5
Generalinstandsetzung zwischen östlicher Zubringer und Se! SERSÄRÄHRKRKChrsentwick!

Hier: Vorlage der Kostenberechnung für die Bauabschnitte 2&3-—-—— — N
RPA-Nr. KOB 2019/1419

Kosten eingereicht BA 2: 2.638,330,45€ (Netto). 3,139.613,23€ (Brutto)
Kosten eingereicht BA 3: 2.190.039,54€ (Netto) 2.606.147.05€ (Brutto)
Kosten eingereicht Gesamt: 4.828.369,98€ (Netto) 5,745.760,28€ (Brutto)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Eingang 27.09.2019 legt 66 - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung- die Kostenbe-
rechnung des 2. und 3. Bauabschnitts zur Generalinstandsetzung des Deutzer Ring dem
RPA zur Prüfung vor.

Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen:

66 beabsichtigt neben dem Straßenbau einen für die Baumaßnahme notwendigen Abwas-
serkanal im Rahmen einer Inhouse-Vergabe an die StEB, AÖR zu vergeben. Die Kosten für
den Abwasserkanal sind in den Gesamtkosten bisher noch nicht enthalten. Bezüglich des
Inhouse-Geschäftes empfehle ich rechtzeitig die Zulässigkeit dieser Vorgehensweise, insbe-
sondre vor dem Hintergrund, dass der EU-Schwellenwert überschritten wird, mit 30 —
Rechtsamt - abzustimmen.

Die vorgelegten Unterlagen weisen Zurzeit wesentliche Elemente, welche insbesondere für
die Preisbildung erforderlich sind, nicht bzw. nur in unzureichender Qualität auf.

Beispielhaft zu nennen sind hier:
- Planunterlagen in Entwurfsqualität.
- Baustellenverkehrsführungsplanung.

Die Kosten erscheinen trotz der aktuellen Baupreisentwicklung und einer PAK-Belastung im
vorhandenen Straßenaufbau mit ca. 300€/qm bzw. 312€/qm (brutto) deutlich überhöht.

Vor dem Hintergrund, dass die vorgelegten Unterlagen weder für den motorisierten noch den
nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmer eine verkehrliche Verbesserung erkennen lassen,
seh& ich die von 66 gewählte Vorgehensweise und das damit verbundene Investitionsvolu-
men von ca. 5,74 Mio. € (brutto) kritisch.

Auch wenn ich die Notwendigkeit einer Verbesserung des Straßenzustands grundsätzlich
erkenne, empfehle ich die Maßnahme, insbesondere unter verkehrsplanerischen Aspekten,
zu überdenken. Beispielhaft zu nennen sei hier die Überprüfung der Ein- und Ausfahrtstypen
(z. B. Im Hasenthal auf die B55), Belange des Radverkehrskonzeptes oder die Beseitigung
von Unfallhäufungsstellen.

Gerne biete ich an die vorgenannten Punkte in einem persönlichen Gespräch näher zu erläu-
tern. jr

Mit freundlichep/Grüen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025

1972 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0064/2020
Stand: 11.12.2025 
Sachstandsbericht  
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Deutzer Ringes zwischen östlichem 
Zubringer und der Severinsbrücke in beiden Fahrtrichtungen (Bauabschnitt 2 und 3) 
sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-
1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Ausführung einer Generalinstand-
setzung des Deutzer Rings zwischen dem östlichen Zubringer und der Severinsbrücke in 
beiden Fahrtrichtungen (2. und 3. Bauabschnitt) mit investiven Gesamtkosten in Höhe von 
6.242.000 €. 
2. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 
1.000.000 € im Haushaltsjahr 2020 für die Generalinstandsetzung des Deutzer Rings 
zwischen dem östlichen Zubringer und der Severinsbrücke im Teilfinanzplan 1201, Stra-
ßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von 
Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Alter Sachstand August 2023: 
Die Maßnahme ist aufgrund der personellen Situation im Amt für Straßen und Radwegebau 
zurückgestellt worden. 
Neuer Sachstand Dezember 2025: 
Aktuell wird geprüft, ob die Maßnahme im Zuge der „Äußeren Erschließung – Deutzer Hafen“ 
umgesetzt werden kann. Hierdurch verspricht sich die Verwaltung Synergieeffekte in Bezug 
auf Personaleinsatz / Ressourcen und eine Verringerung der Bauzeit (kürzere Einschränkun-
gen für alle Verkehrsteilnehmer*innen). 
Nächste Schritte: 
Abschluss der Prüfung einer möglichen Zusammenlegung der beiden Maßnahmen. Erstellung

2 
 
eines Zeitplans zur Umsetzung der Maßnahmen in Abstimmung mit allen Beteiligten (Projekt-
entwickler Deutzer Hafen, etc.). 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
I. Quartal 2027

Anlage 3 - Stellungnahme Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung

2788 Zeichen

Anlage 3

665 05.12.2019
665/2
14 - Deutzer Ring - 11-11-
19.docx
1. Schreiben an: ab: Fl 10 i
- 0°

143

Deutzer Ring in Köln-Deutz

Generalinstandsetzung zwischen östlicher Zubringer und Severinsbrücke
RPA-Nr. KOB 2019/1419

Hier: Besprechung zum Prüfbericht von 143 am 11.11-2019 mit 665/2 und 143

Sehr geehrter RR:

am 11.11.2019 fand ein gemeinsames Gespräch zur Erörterung der Anmerkungen im Prüf-
bericht zur Kostenberechnung bei 66 statt.

Grundsätzlich konnte die geplante Vorgehensweise seitens 66 erläutert und zu den Anmer-
kungen seitens 14 eine Einigung erzielt werden. \

Seitens 66 wird mit 30 geprüft, ob eine gemeinsame Vergabe mit und bei den StEB-AÖöR
möglich ist. Die Kanalbaukosten zur Entfernung und Ersatz der vorhandenen Versickerungs-
anlagen betragen brutto 1.645.770 €. Diese wurden bereits mit dem Abwasserbeseitigungs-
konzept beschlossen.

Für die Maßnahme sind keine Planunterlagen in Entwurfsqualität vorhanden. Es handelt sich
um eine reine Instandsetzungsmaßnahme. In den Ausschreibungsunterlagen ist bereits eine
Position für die Geländeaufnahme mit Planerstellung enthalten, sodass eventuell erforderli-
che geringfügige Höhenänderungen noch vor Baubeginn vorgenommen werden können.

Die Baustellenverkehrsführungsplanung ist bereits beauftragt und wird in die Ausschrei-
bungsunterlagen einfließen. Die bauliche Vorgehensweise kann nur in Teilabschnitten fahr-
spurweise unter Aufrechterhaltung des Verkehrs erfolgen.

Die zum jetzigen Zeitpunkt ermittelten Kosten ergeben sich aus dem Mittelpreisspeicher un-
ter Berücksichtigung des Modifikationsfaktors. Tendenziell gehen die Angebotspreise mo-
mentan eher wieder zurück. Die Kosten für den 1. BA lagen im Jahr 2016 bei 225 €/m?.
Grundsätzlich ist nach Inkrafttreten der ASR A 5.2 (Anforderungen an Arbeitsplätze und Ver-
kehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr/Straßenbaustellen) ein An-
stieg der Preise zu verzeichnen. Die Kosten liegen damit also nicht deutlich zu hoch. Die
Kosten für die vor Baubeginn neu zu erstellende Baugrunduntersuchung und eine baubeglei-
tende Begutachtung werden in die Beschlussvorlage mit aufgenommen.

Die von Ihnen angesprochenen verkehrsplanerischen Aspekte (z. B. Einfädelungsspur vom
Im Hasental auf den Deutzer Ring) zur Verbesserung der verkehrlichen Situation (Entschär-
fung der Unfallhäufungsstelle) erfordern eine Planungsleistung, die bis zum Ausbauzeitpunkt
erbracht werden müsste, was unter den derzeitigen Personalengpässen nicht garantiert wer-
.den kann. Die hierfür zu erwartenden Kosten wurden vorab mit in die Kostenberechnung des
3. BA (Fahrtrichtung östl. Zubringer) aufgenommen. 5

Die Belange des Radverkehrskonzeptes sind von der Maßnahme nicht betroffen.

Mit freundlichen Grüßen

Kai Lachmann

2. 665/2 z.V.

ef:

em

Beratungsverlauf (4)

05.03.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.15 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
12.03.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
23.03.2020 Finanzausschuss
TOP 10.20 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.03.2020 Rat
TOP 10.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0064/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.03.2020
Erstellt
10.01.2020 11:36