0064/2020
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Deutzer Ringes zwischen östlichem Zubringer und der Severinsbrücke in beiden Fahrtrichtungen (Bauabschnitt 2 und 3) sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Fin
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 - Lageplan
8 Zeichen
Anlage 1
Beschlussvorlage Rat
7904 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/2 Vorlagen-Nummer 0064/2020 Freigabedatum 02.03.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Deutzer Ringes zwischen östlichem Zubringer und der Severinsbrücke in beiden Fahrtrichtungen (Bauabschnitt 2 und 3) sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Ausführung einer Generalinstandset- zung des Deutzer Rings zwischen dem östlichen Zubringer und der Severinsbrücke in beiden Fahrtrichtungen (2. und 3. Bauabschnitt) mit investiven Gesamtkosten in Höhe von 6.242.000 €. 2. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.000.000 € im Haushaltsjahr 2020 für die Generalinstandsetzung des Deutzer Rings zwischen dem östlichen Zubringer und der Severinsbrücke im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.03.2020 Verkehrsausschuss 12.03.2020 Finanzausschuss 23.03.2020 Rat 26.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 6.242.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 124.840 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Generalinstandsetzung des Deutzer Rings zwischen östlichem Zubringer und der Severinsbrücke in beiden Fahrtrichtungen ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und aus Gründen der Sub- stanzerhaltung sowie zur Vermeidung eines wirtschaftlichen Schadens durch kostenintensive tempo- räre Unterhaltungsmaßnahmen dringend erforderlich. Innerhalb der Konstruktion der Fahrbahn wur- den erhebliche Schäden durch Verformungen der Deckschicht mit Verdrückungen und Absenkungen festgestellt. Des Weiteren bestehen in Teilbereichen der Fahrbahnbefestigung Querrisse mit Ausbrü- chen in der Deckschicht, die in der Vergangenheit bereits mehrere Oberflächensanierungen erforder- ten, die aber den fortschreitenden Verschleiß nicht aufhalten konnten. Das vorgenannte Schadensbild macht daher eine grundhafte Erneuerung des Deutzer Rings im Vollausbau mit Erneuerung der Schutzplanken unumgänglich. Aufgrund der notwendigen Gewichtsbeschränkungen auf der zu sanierenden Mülheimer Brücke und den damit einhergehenden eingeschränkten Fahrbeziehungen für den motorisierten Individualverkehr bedarf es zusätzlicher Maßnahmen zur Entzerrung der bestehenden Verkehrsprobleme. Der 1. Bauabschnitt Kanalbau/Straßenbau des Deutzer Rings zwischen der Gießener Str. und des östl. Zubringers wurde in 2017 fertiggestellt. Für die Generalsanierung des Deutzer Rings werden im 2. Bauabschnitt in Fahrtrichtung Severins- 3 brücke zwei neue Kanäle gebaut und alle Sinkkästen für beide Fahrtrichtungen neu hergestellt und hieran angeschlossen. Die Entwässerung des Deutzer Rings erfolgt in diesem Abschnitt derzeit über Sickerbrunnenanlagen und entspricht damit nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) planen daher, die vorhandenen Sickerbrunnenanlagen still- zulegen und durch den Bau neuer Straßenentwässerungssysteme zu ersetzen. Zur Erreichung von Synergieeffekten, aus Wirtschaftlichkeitsgründen, aber auch um unnötige verkehrliche Einschränkun- gen zu vermeiden, sollen die Sanierungsarbeiten der Stadt in enger zeitlicher Abstimmung gemein- sam mit der Kanalbaumaßnahme der StEB durchgeführt werden. Der auf die Stadt entfallende Anteil für die Erneuerung der Sinkkästen und der Sinkkastenleitungen beträgt 307.000 €. Dieser Betrag wurde in der Kostenberechnung für das Rechnungsprüfungsamt nicht berücksichtigt und muss daher zusätzlich bereitgestellt werden. Der 3. Bauabschnitt soll von der Severinsbrücke bis zum östlichen Zubringer ohne Kanalbaumaß- nahme als reine straßenbauliche Generalinstandsetzung über die Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, ausgeschrieben und ausgebaut werden. Auf Anregung des Rechnungsprü- fungsamtes (s. Anlage 2) ist beabsichtigt, zusätzlich die Anschlussstelle Im Hasental/Deutzer Ring als Einfädelungsspur auszubauen und somit die Unfallhäufungsstelle zu entschärfen, sofern die erforder- liche Planung zum Ausbauzeitpunkt vorliegt. Die zusätzlichen Kosten hierfür betragen rd. 156.000 €. Im Zuge der Luftbildauswertung von Kampfmitteln haben sich bei der Maßnahme Verdachtspunkte ergeben. Aufgrund der erforderlichen Maßnahmen im Sinne der Kampfmittelbeseitigung fallen zusätz- liche Kosten in Höhe von rd. 33.000 € an. In beiden Bauabschnitten sollen lärmmindernde Fahrbahnbeläge zur Anwendung kommen. Die Kostenberechnungen für die Generalinstandsetzung des Deutzer Rings zwischen östlichem Zu- bringer und der Severinsbrücke in beiden Fahrtrichtungen wurden dem Rechnungsprüfungsamt in Höhe von 5.745.760,28 € zur Prüfung vorgelegt (RPA-Nr.: KOB 2019/1419). Das Prüfergebnis sowie die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung sind als Anlagen 2 und 3 beige- fügt. Die Gesamtkosten erhöhen sich durch die Kanalbaukosten in Höhe von rd. 307.000 €, die Kosten für die Anschlussstelle Im Hasental/Deutzer Ring in Höhe von rd. 156.000 € sowie die Kosten für die Maßnahmen im Sinne der Kampfmittelbeseitigung in Höhe von rd. 33.000 € von 5.745.760, 28 € um insgesamt rd. 496.000 € auf rd. 6.242.000 €. Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2020/2021 inklusive Mittelfrist- planung 2022 – 2024 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0- 6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung. Des Weiteren sind im Haushaltsplan 2020/2021 ff. im Teilergebnisplan 1201 in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen ab 2021 entsprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Hö- he von 124.840 € berücksichtigt. Begründung der Dringlichkeit Die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) sind gesetzlich verpflichtet, die vorhandenen Sickerbrunnen unverzüglich zurück zu bauen und die Oberflächenentwässerung an das öffentliche Kanalnetz anzu- schließen. Eine zeitlich getrennte Vergabe der Kanal- und Straßenbauarbeiten würde einen erhebli- chen wirtschaftlichen Schaden für die Stadt Köln nach sich ziehen. Zudem würden sich die Verkehrs- beeinträchtigungen um mindestens 6 Monate verlängern. Zur Umsetzung beider Maßnahmen kann der Verkehr nur auf einer Fahrspur aufrecht gehalten werden. Bei einer gemeinsamen Durchführung der Maßnahme ist von einer Bauzeit von maximal 12 Monaten auszugehen. Diese kann jedoch nur erreicht werden, wenn die vorgegebenen Sitzungstermine eingehalten werden. Eine fristgerechte Einbringung der Vorlage (in die BV Innenstadt) war nicht möglich, da sich die Abstimmungen – ver- waltungsintern und mit den StEB – zeitintensiver als angenommen gestaltet haben. 4 Anlagen: 1. Lageplan 2. Prüfergebnis RPA 3. Stellungnahme Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Anlage 2 - Prüfergebnis RPA
2562 Zeichen
Anlage 2 14 WA .10.2019 f “ I&8|stadt kein a | Erde 24, 0Kt. 209 (NT A An avi a6.» 0 Stadt Köln 66 über Dez. VIII od 264 B Deutzer Ring in Köln-Innenstadt 66- Arne für ei 5 Generalinstandsetzung zwischen östlicher Zubringer und Se! SERSÄRÄHRKRKChrsentwick! Hier: Vorlage der Kostenberechnung für die Bauabschnitte 2&3-—-—— — N RPA-Nr. KOB 2019/1419 Kosten eingereicht BA 2: 2.638,330,45€ (Netto). 3,139.613,23€ (Brutto) Kosten eingereicht BA 3: 2.190.039,54€ (Netto) 2.606.147.05€ (Brutto) Kosten eingereicht Gesamt: 4.828.369,98€ (Netto) 5,745.760,28€ (Brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Eingang 27.09.2019 legt 66 - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung- die Kostenbe- rechnung des 2. und 3. Bauabschnitts zur Generalinstandsetzung des Deutzer Ring dem RPA zur Prüfung vor. Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen: 66 beabsichtigt neben dem Straßenbau einen für die Baumaßnahme notwendigen Abwas- serkanal im Rahmen einer Inhouse-Vergabe an die StEB, AÖR zu vergeben. Die Kosten für den Abwasserkanal sind in den Gesamtkosten bisher noch nicht enthalten. Bezüglich des Inhouse-Geschäftes empfehle ich rechtzeitig die Zulässigkeit dieser Vorgehensweise, insbe- sondre vor dem Hintergrund, dass der EU-Schwellenwert überschritten wird, mit 30 — Rechtsamt - abzustimmen. Die vorgelegten Unterlagen weisen Zurzeit wesentliche Elemente, welche insbesondere für die Preisbildung erforderlich sind, nicht bzw. nur in unzureichender Qualität auf. Beispielhaft zu nennen sind hier: - Planunterlagen in Entwurfsqualität. - Baustellenverkehrsführungsplanung. Die Kosten erscheinen trotz der aktuellen Baupreisentwicklung und einer PAK-Belastung im vorhandenen Straßenaufbau mit ca. 300€/qm bzw. 312€/qm (brutto) deutlich überhöht. Vor dem Hintergrund, dass die vorgelegten Unterlagen weder für den motorisierten noch den nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmer eine verkehrliche Verbesserung erkennen lassen, seh& ich die von 66 gewählte Vorgehensweise und das damit verbundene Investitionsvolu- men von ca. 5,74 Mio. € (brutto) kritisch. Auch wenn ich die Notwendigkeit einer Verbesserung des Straßenzustands grundsätzlich erkenne, empfehle ich die Maßnahme, insbesondere unter verkehrsplanerischen Aspekten, zu überdenken. Beispielhaft zu nennen sei hier die Überprüfung der Ein- und Ausfahrtstypen (z. B. Im Hasenthal auf die B55), Belange des Radverkehrskonzeptes oder die Beseitigung von Unfallhäufungsstellen. Gerne biete ich an die vorgenannten Punkte in einem persönlichen Gespräch näher zu erläu- tern. jr Mit freundlichep/Grüen
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025
1972 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/66/660/2
Vorlagen-Nummer
0064/2020
Stand: 11.12.2025
Sachstandsbericht
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Deutzer Ringes zwischen östlichem
Zubringer und der Severinsbrücke in beiden Fahrtrichtungen (Bauabschnitt 2 und 3)
sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-
1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Ausführung einer Generalinstand-
setzung des Deutzer Rings zwischen dem östlichen Zubringer und der Severinsbrücke in
beiden Fahrtrichtungen (2. und 3. Bauabschnitt) mit investiven Gesamtkosten in Höhe von
6.242.000 €.
2. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von
1.000.000 € im Haushaltsjahr 2020 für die Generalinstandsetzung des Deutzer Rings
zwischen dem östlichen Zubringer und der Severinsbrücke im Teilfinanzplan 1201, Stra-
ßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von
Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Alter Sachstand August 2023:
Die Maßnahme ist aufgrund der personellen Situation im Amt für Straßen und Radwegebau
zurückgestellt worden.
Neuer Sachstand Dezember 2025:
Aktuell wird geprüft, ob die Maßnahme im Zuge der „Äußeren Erschließung – Deutzer Hafen“
umgesetzt werden kann. Hierdurch verspricht sich die Verwaltung Synergieeffekte in Bezug
auf Personaleinsatz / Ressourcen und eine Verringerung der Bauzeit (kürzere Einschränkun-
gen für alle Verkehrsteilnehmer*innen).
Nächste Schritte:
Abschluss der Prüfung einer möglichen Zusammenlegung der beiden Maßnahmen. Erstellung
2
eines Zeitplans zur Umsetzung der Maßnahmen in Abstimmung mit allen Beteiligten (Projekt-
entwickler Deutzer Hafen, etc.).
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
I. Quartal 2027
Anlage 3 - Stellungnahme Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
2788 Zeichen
Anlage 3 665 05.12.2019 665/2 14 - Deutzer Ring - 11-11- 19.docx 1. Schreiben an: ab: Fl 10 i - 0° 143 Deutzer Ring in Köln-Deutz Generalinstandsetzung zwischen östlicher Zubringer und Severinsbrücke RPA-Nr. KOB 2019/1419 Hier: Besprechung zum Prüfbericht von 143 am 11.11-2019 mit 665/2 und 143 Sehr geehrter RR: am 11.11.2019 fand ein gemeinsames Gespräch zur Erörterung der Anmerkungen im Prüf- bericht zur Kostenberechnung bei 66 statt. Grundsätzlich konnte die geplante Vorgehensweise seitens 66 erläutert und zu den Anmer- kungen seitens 14 eine Einigung erzielt werden. \ Seitens 66 wird mit 30 geprüft, ob eine gemeinsame Vergabe mit und bei den StEB-AÖöR möglich ist. Die Kanalbaukosten zur Entfernung und Ersatz der vorhandenen Versickerungs- anlagen betragen brutto 1.645.770 €. Diese wurden bereits mit dem Abwasserbeseitigungs- konzept beschlossen. Für die Maßnahme sind keine Planunterlagen in Entwurfsqualität vorhanden. Es handelt sich um eine reine Instandsetzungsmaßnahme. In den Ausschreibungsunterlagen ist bereits eine Position für die Geländeaufnahme mit Planerstellung enthalten, sodass eventuell erforderli- che geringfügige Höhenänderungen noch vor Baubeginn vorgenommen werden können. Die Baustellenverkehrsführungsplanung ist bereits beauftragt und wird in die Ausschrei- bungsunterlagen einfließen. Die bauliche Vorgehensweise kann nur in Teilabschnitten fahr- spurweise unter Aufrechterhaltung des Verkehrs erfolgen. Die zum jetzigen Zeitpunkt ermittelten Kosten ergeben sich aus dem Mittelpreisspeicher un- ter Berücksichtigung des Modifikationsfaktors. Tendenziell gehen die Angebotspreise mo- mentan eher wieder zurück. Die Kosten für den 1. BA lagen im Jahr 2016 bei 225 €/m?. Grundsätzlich ist nach Inkrafttreten der ASR A 5.2 (Anforderungen an Arbeitsplätze und Ver- kehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr/Straßenbaustellen) ein An- stieg der Preise zu verzeichnen. Die Kosten liegen damit also nicht deutlich zu hoch. Die Kosten für die vor Baubeginn neu zu erstellende Baugrunduntersuchung und eine baubeglei- tende Begutachtung werden in die Beschlussvorlage mit aufgenommen. Die von Ihnen angesprochenen verkehrsplanerischen Aspekte (z. B. Einfädelungsspur vom Im Hasental auf den Deutzer Ring) zur Verbesserung der verkehrlichen Situation (Entschär- fung der Unfallhäufungsstelle) erfordern eine Planungsleistung, die bis zum Ausbauzeitpunkt erbracht werden müsste, was unter den derzeitigen Personalengpässen nicht garantiert wer- .den kann. Die hierfür zu erwartenden Kosten wurden vorab mit in die Kostenberechnung des 3. BA (Fahrtrichtung östl. Zubringer) aufgenommen. 5 Die Belange des Radverkehrskonzeptes sind von der Maßnahme nicht betroffen. Mit freundlichen Grüßen Kai Lachmann 2. 665/2 z.V. ef: em
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0064/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 02.03.2020
- Erstellt
- 10.01.2020 11:36