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0446/2017

Querungsstellen mit differenzierter Bordhöhe hier: Anfrage zum Sachstand der Umsetzung

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 28.02.2017

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 16.05.2017, TOP 4.7

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6176 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer  28.02.2017 
 0446/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 16.05.2017 
 
Querungsstellen mit differenzierter Bordhöhe hier: Anfrage zum Sachstand der Umsetzung zur 
Sitzung am 16.02.2017, TOP 5.1 
Für die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.02.2017, TOP 5.1 stellt für die 
Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und –selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik Herr Intveen folgende Anfrage: 
„In der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 06.06.2016 wurde unter Punkt 
8.4 der Tagesordnung obiges Thema behandelt und der Antrag wie folgt einstimmig beschlossen: 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik bittet das Amt 66, Straßen und Verkehrstechnik, auf 
Basis des Beschlusses des Arbeitskreises Barrierefreies Köln aus 01/2016 und des Beschlusses der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zukünftig Fußgänger-Querungsstellen mit differenzierter 
Bordhöhe als Regellösung auszustatten und zukünftig immer dort zu verwenden, wo der notwendige 
Raum für den Einbau gegeben ist. Ebenso sollte die Ausstattung von Fußgänger-Querungsstellen im 
Gestaltungshandbuch der Stadt Köln als Standard übernommen werden. 
Die technischen Details ergeben sich aus den Ausführungen in DIN 32984 und 18040.3, der HBVA 
sowie des Leitfadens für barrierefreies Bauen (Straßen.NRW). 
Ich bitte um einen Sachstandbericht, wie weit das zuständige Fachamt den Beschluss umgesetzt 
hat.“ 
 
Antwort der Verwaltung 
Die städtischen Ausbaustandards für barrierefreies Bauen sind Ergebnis eines fortlaufenden Abstim-
mungsprozesses zwischen der Stadt Köln und Vertretern der örtlichen Behindertenverbände. Als 
Grundlage für die festzulegenden Standards dienen dabei übergeordnete Regelwerke, wie z.B. die 
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt06, die Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen 
(H BVA), die DIN 18040-3 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen) und die DIN 32984 (Boden-
indikatoren im öffentlichen Raum), in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bezüglich der Herstellung barrie-
refreier Querungsstellen sehen diese Regelwerke grundsätzlich folgende zwei Möglichkeiten vor: 
- Die getrennte Querung mit differenzierter Bordhöhe, bei der Blinde und Sehbehinderte sowie 
Rollstuhl und Rollator Nutzende getrennt voneinander geführt werden. Im Bereich für Blinde und 
Sehbehinderte weist der Bord eine Auftrittshöhe von 6 cm auf, während der Bord in dem für Roll-
stuhl und Rollator Nutzende vorgesehenen Bereich auf Fahrbahnniveau abgesenkt wird (Nullab-
senkung). Der letztgenannte Bereich ist daher zusätzlich mit einem taktilen Sperrfeld auszustat-
ten. 
- Die gemeinsame Querung mit einem über die gesamte Querungsbreite auf 3 cm abgesenkten 
Bordstein. Dies stellt die maximale Höhendifferenz dar, die mit einem Rollstuhl oder Rollator oh-
ne fremde Hilfe überrollt werden kann, ist zugleich aber auch der geringste Wert, der mit einem 
Langstock zu ertasten ist. 
Der aktuelle Standard der Stadt Köln für Querungsstellen sieht vor, die Bordsteine im Bereich der

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Fußgängerfurten mit einer durchgehenden Auftrittshöhe von 3 cm einzubauen. Diese Lösung ent-
spricht genau der in den übergeordneten Regelwerken genannten gemeinsamen Querung und wurde 
mit den Behindertenvertretern und hier insbesondere mit den Rollstuhl und Rollator Nutzenden sowie 
den Blinden und Sehbehinderten nach ausführlicher Diskussion und Abwägung einvernehmlich als 
Standard vereinbart. 
Für den Bau von getrennten Querungsstellen muss daher die Vereinbarung entsprechend geändert 
bzw. ergänzt werden. 
Hierfür trägt die Verwaltung aktuell die Vorgaben und technischen Details aus den übergeordneten 
Regelwerken zusammen. Es hat sich aber bereits gezeigt, dass in den Regelwerken verschiedene 
und zum Teil widersprüchliche Lösungen zur Ausbildung einer getrennten Querungsstelle beschrie-
ben werden (z.B. hinsichtlich der Breite der Nullabsenkung). 
Gleichzeitig hat die Verwaltung begonnen, eine Übersicht der zur Herstellung von getrennten Que-
rungen am Markt verfügbaren Bordsteinsysteme zu erstellen. Aus diesen sind nach interner Abstim-
mung mit betroffenen Fachbereichen (u.a. Stadtraummanagement, Fahrradbeauftragter) und nach 
Abstimmung mit den Behindertenverbänden sowie ggf. ergänzenden Bemusterungen geeignete Sys-
teme für eine mögliche zukünftige Verwendung auszuwählen. 
Wegen der o.g. unterschiedlichen Vorgaben aus den Regelwerken und auch weil es in der Stadt Köln 
Anwendungsfälle gibt, die durch die o.g. Regelwerke gar nicht abgedeckt werden (zum Beispiel sehr 
breite und stark frequentierte Fußgängerfurten), sind ergänzend die genauen baulichen Ausführungen 
sowie mögliche Einsatzgrenzen von getrennten Querungen zu diskutieren und abzustimmen. Hierbei 
ist auch zu berücksichtigen, dass es aus anderen Kommunen bereits Berichte über Unfälle mit Rad 
Fahrenden gibt, die aufgrund des 6 cm hohen Bordes gestürzt sind. Hier müssen noch mögliche Risi-
ken abgeschätzt und bewertet werden. 
Nachdem in der Vergangenheit bereits abgestimmte Ausbaustandards nach massiver Kritik aus der 
Bürgerschaft nachträglich geändert werden mussten, hält es die Verwaltung zudem für erforderlich, 
die neu abgestimmten Ausbaustandards zunächst an ausgewählten Stellen zu testen und insbeson-
dere die Akzeptanz zu prüfen. So hat die Erfahrung gezeigt, dass z.B. große taktile Felder ein erheb-
liches Hindernis für Rollstuhl- und vor allem für Rollator-Nutzende darstellen und der Vorteil der Null-
absenkung durch das Sperrfeld somit in‘s Gegenteil gekehrt werden könnte. 
Die Verwaltung plant, die Abstimmung der geeigneten Bordsteinsysteme und eventuelle erste Be-
musterungen noch in diesem Jahr durchzuführen. 
Sobald ein Standard für getrennte Querungsstellen abgestimmt und sein zukünftiger Einsatz mit den 
Behindertenvertretern verbindlich vereinbart wurde, wird dieser in das amtseigene Planerhandbuch 
sowie in das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln übernommen. 
 
 
 
 
gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

16.05.2017 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0446/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
28.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27