0446/2017
Querungsstellen mit differenzierter Bordhöhe hier: Anfrage zum Sachstand der Umsetzung
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 Vorlagen-Nummer 28.02.2017 0446/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 16.05.2017 Querungsstellen mit differenzierter Bordhöhe hier: Anfrage zum Sachstand der Umsetzung zur Sitzung am 16.02.2017, TOP 5.1 Für die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.02.2017, TOP 5.1 stellt für die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und –selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik Herr Intveen folgende Anfrage: „In der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 06.06.2016 wurde unter Punkt 8.4 der Tagesordnung obiges Thema behandelt und der Antrag wie folgt einstimmig beschlossen: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik bittet das Amt 66, Straßen und Verkehrstechnik, auf Basis des Beschlusses des Arbeitskreises Barrierefreies Köln aus 01/2016 und des Beschlusses der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zukünftig Fußgänger-Querungsstellen mit differenzierter Bordhöhe als Regellösung auszustatten und zukünftig immer dort zu verwenden, wo der notwendige Raum für den Einbau gegeben ist. Ebenso sollte die Ausstattung von Fußgänger-Querungsstellen im Gestaltungshandbuch der Stadt Köln als Standard übernommen werden. Die technischen Details ergeben sich aus den Ausführungen in DIN 32984 und 18040.3, der HBVA sowie des Leitfadens für barrierefreies Bauen (Straßen.NRW). Ich bitte um einen Sachstandbericht, wie weit das zuständige Fachamt den Beschluss umgesetzt hat.“ Antwort der Verwaltung Die städtischen Ausbaustandards für barrierefreies Bauen sind Ergebnis eines fortlaufenden Abstim- mungsprozesses zwischen der Stadt Köln und Vertretern der örtlichen Behindertenverbände. Als Grundlage für die festzulegenden Standards dienen dabei übergeordnete Regelwerke, wie z.B. die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt06, die Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA), die DIN 18040-3 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen) und die DIN 32984 (Boden- indikatoren im öffentlichen Raum), in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bezüglich der Herstellung barrie- refreier Querungsstellen sehen diese Regelwerke grundsätzlich folgende zwei Möglichkeiten vor: - Die getrennte Querung mit differenzierter Bordhöhe, bei der Blinde und Sehbehinderte sowie Rollstuhl und Rollator Nutzende getrennt voneinander geführt werden. Im Bereich für Blinde und Sehbehinderte weist der Bord eine Auftrittshöhe von 6 cm auf, während der Bord in dem für Roll- stuhl und Rollator Nutzende vorgesehenen Bereich auf Fahrbahnniveau abgesenkt wird (Nullab- senkung). Der letztgenannte Bereich ist daher zusätzlich mit einem taktilen Sperrfeld auszustat- ten. - Die gemeinsame Querung mit einem über die gesamte Querungsbreite auf 3 cm abgesenkten Bordstein. Dies stellt die maximale Höhendifferenz dar, die mit einem Rollstuhl oder Rollator oh- ne fremde Hilfe überrollt werden kann, ist zugleich aber auch der geringste Wert, der mit einem Langstock zu ertasten ist. Der aktuelle Standard der Stadt Köln für Querungsstellen sieht vor, die Bordsteine im Bereich der 2 Fußgängerfurten mit einer durchgehenden Auftrittshöhe von 3 cm einzubauen. Diese Lösung ent- spricht genau der in den übergeordneten Regelwerken genannten gemeinsamen Querung und wurde mit den Behindertenvertretern und hier insbesondere mit den Rollstuhl und Rollator Nutzenden sowie den Blinden und Sehbehinderten nach ausführlicher Diskussion und Abwägung einvernehmlich als Standard vereinbart. Für den Bau von getrennten Querungsstellen muss daher die Vereinbarung entsprechend geändert bzw. ergänzt werden. Hierfür trägt die Verwaltung aktuell die Vorgaben und technischen Details aus den übergeordneten Regelwerken zusammen. Es hat sich aber bereits gezeigt, dass in den Regelwerken verschiedene und zum Teil widersprüchliche Lösungen zur Ausbildung einer getrennten Querungsstelle beschrie- ben werden (z.B. hinsichtlich der Breite der Nullabsenkung). Gleichzeitig hat die Verwaltung begonnen, eine Übersicht der zur Herstellung von getrennten Que- rungen am Markt verfügbaren Bordsteinsysteme zu erstellen. Aus diesen sind nach interner Abstim- mung mit betroffenen Fachbereichen (u.a. Stadtraummanagement, Fahrradbeauftragter) und nach Abstimmung mit den Behindertenverbänden sowie ggf. ergänzenden Bemusterungen geeignete Sys- teme für eine mögliche zukünftige Verwendung auszuwählen. Wegen der o.g. unterschiedlichen Vorgaben aus den Regelwerken und auch weil es in der Stadt Köln Anwendungsfälle gibt, die durch die o.g. Regelwerke gar nicht abgedeckt werden (zum Beispiel sehr breite und stark frequentierte Fußgängerfurten), sind ergänzend die genauen baulichen Ausführungen sowie mögliche Einsatzgrenzen von getrennten Querungen zu diskutieren und abzustimmen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass es aus anderen Kommunen bereits Berichte über Unfälle mit Rad Fahrenden gibt, die aufgrund des 6 cm hohen Bordes gestürzt sind. Hier müssen noch mögliche Risi- ken abgeschätzt und bewertet werden. Nachdem in der Vergangenheit bereits abgestimmte Ausbaustandards nach massiver Kritik aus der Bürgerschaft nachträglich geändert werden mussten, hält es die Verwaltung zudem für erforderlich, die neu abgestimmten Ausbaustandards zunächst an ausgewählten Stellen zu testen und insbeson- dere die Akzeptanz zu prüfen. So hat die Erfahrung gezeigt, dass z.B. große taktile Felder ein erheb- liches Hindernis für Rollstuhl- und vor allem für Rollator-Nutzende darstellen und der Vorteil der Null- absenkung durch das Sperrfeld somit in‘s Gegenteil gekehrt werden könnte. Die Verwaltung plant, die Abstimmung der geeigneten Bordsteinsysteme und eventuelle erste Be- musterungen noch in diesem Jahr durchzuführen. Sobald ein Standard für getrennte Querungsstellen abgestimmt und sein zukünftiger Einsatz mit den Behindertenvertretern verbindlich vereinbart wurde, wird dieser in das amtseigene Planerhandbuch sowie in das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln übernommen. gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0446/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 28.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27