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V/0210/2026

Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und andere Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord

Vorlagen 24.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 14.04.2026, TOP 5.1

Beschlussvorlage

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Anlage 1 Richtlinien

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Anlage 2

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Beschlussvorlage

2104 Zeichen

V/0210/2026 
V/0210/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und andere Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord 
 
 
Beratungsfolge  
 
   14.04.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und andere Vereinigungen und Initiativen werden ge-
mäß Anlage 2 gewährt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  0101 Bezirksvertretungen (frei ver-
fügbare Mittel)  
2026   
Zeile 15 Transferaufwendungen  26.495,00  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 unter der o.g. 
Produktgruppe veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig.  
 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord stellt ihr Budget zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände 
und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord sowie für Maßnahmen zur 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice  
 
30.03.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Guddorf  
Telefon: 492-1640 oder -
1650 
Guddorf@stadt -muenster.de

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V/0210/2026 
Pflege des Ortsbildes im Stadtbezirk zur Verfügung. Aus diesen frei verfügbaren Mitteln werden Zu-
schüsse nach den geltenden Richtlinien (siehe Anlage 1) gewährt sowie konkret beantragte Einzel-
maßnahmen und Projekte finanziell unterstützt.  
 
Auf der Grundlage der eingegangenen Zuschussanträge sollen die in der Anlage 2 vorgeschlagenen 
Zuschüsse gewährt werden. Keine Zuschüsse erfolgen zu den laufenden Aufwendungen bei den 
Fördervereinen für die Kita und die Schule (siehe laufende Nr. 5 und 18). 
 
 
Im Auftrag 
 
gez. 
 
Guddorf 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 - Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
Anlage 2 - Zuschüsse 2026

Anlage 1 Richtlinien

4210 Zeichen

Anlage 1 
Stand 15.11.2022 
 
 
Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und andere Vereinigungen und Initiativen 
im Stadtbezirk Münster-Nord 
 
1. Mit dieser Richtlinie zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und anderen Vereinigungen 
und Initiativen im Stadtbezirk Münster -Nord legt die Bezirksvertretung Münster-Nord auf der Grund-
lage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Ver-
fahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen (Nr. 3), für Ein-
zelveranstaltungen (Nr. 4), Jubiläen (Nr. 5) und Sonderzuschüssen (Nr. 6) fest. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlich en Vereine, 
Verbände und anderen Vereinigungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehren-
amtliche Tätigkeit zu stärken. 
 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen, die sich an Kinder, Jugendliche und Familien oder 
ältere Menschen richten sowie Maßnahmen, die der Integration von Menschen mit einer Migrations-
geschichte oder körperlich/seelischer Beeinträchtigung dienen sollen oder die sich an Menschen in 
wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen richten. Besonders förderungswürdig sind ebenfalls Maßnah-
men, die der kulturellen oder ökologischen Entwicklung des Stadtbezirks dienlich sind. 
 
Die Gewährung von Zuschüssen nach dieser Richtlinie ist nicht möglich, wenn bereits von anderen 
(städtischen) Stellen eine Förderung für den gleichen Verwendungszweck gewährt wurde oder ge-
währt werden könnte. Dies gilt insbesondere für Sportvereine , deren finanzielle Unterstützung über 
den städtischen Sportetat erfolgt; Ausnahmen sind möglich bei ausschließlich bezirksbezogenen Ak-
tivitäten. 
 
3. Ein allgemeiner Zuschuss zu laufenden Aufwendungen kann auf Antrag bewilligt werden. Ein Zu-
schuss für laufende Aufwendungen ist nicht möglich, wenn bereits aus anderen städtischen Mittel n 
direkt oder indirekt ein allgemeiner Zuschuss gewährt wird; das glei che gilt, wenn die Zuschussge-
währung an einen für das Stadtgebiet zuständigen Verband erfolgt. 
 
4. Zuschüsse für bezirksbezogene Einzelveranstaltungen können auf Antrag zusätzlich gewährt wer-
den.   
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der örtlichen Vereine, Verbände und anderen Vereini-
gungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord können auf Antrag mit einem Zuschuss unterstützt 
werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschuss-
höhe entsprechend berücksichtigt werden oder es kann ein Antrag gem. Ziff. 4. gestellt werden. 
 
6. Auf Antrag können auch  Sonderzuschüsse für nicht unter Ziff. 3.-5. aufgeführte Bedarfe gewährt 
werden. Über die Höhe der Zuschüsse entscheidet die Bezirksvertretung Münster-Nord in Ansehung 
der Bedeutung der beantragten Maßnahme für das Ziel gem. Ziff. 2. und der zur Verfügung stehenden 
Haushaltsmittel. 
 
7. Die Anträge auf Gewährung eines Zuschusses sollen bis zum 30.09. eines Jahres gest ellt werden 
und sind an die Bezirksverwaltung Münster-Nord zu richten – in besonders begründeten Einzelfällen 
kann die Bezirksvertretung eine Ausnahme ermöglichen. Für die Beantragung sollen die dafür vorge-
sehenen Vordrucke verwendet werden. Die Bezirksverwaltung informiert rechtzeitig in den Medien 
über die Antragsfrist und die Möglichkeiten der Antragstellung. Anträge müssen schriftlich begründet 
werden; dabei ist die besondere Förderungswürdigkeit gem. Ziff. 2 bei der Antragstellung darzulegen. 
 
8. Die Bezirksvertretung Münster-Nord entscheidet über die Anträge jährlich im Rahmen der vom Rat 
bereitgestellten Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf eine Zuschussgewährung besteht nicht. 
 
Für die sachgerechte Entscheidung über die Höhe der jeweiligen Zuschüsse sollen in den Anträgen 
die Mitgliederzahlen, der Vereinszweck und die Höhe der Mitgliedsbeiträge angegeben werden.  Bei 
Bedarf kann die Bezirksvertretung Münster-Nord weitere Angaben anfordern.

Anlage 1 
Stand 15.11.2022 
 
 
 
Ein Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist grundsätzlich nicht erforderlich, 
kann im Einzelfall aber als Auflage beschlossen werden.

Anlage 2

2622 Zeichen

zu laufenden Aufwendungen
Lfd. Nr. Antragsteller*in Zuschuss 2026
1 Ausschuss für das Ehrenmal 
Sprakel-Sandrup-Coerde 250,00 €
2 Bürgerinitiative Pro Zimmermannsches Wäldchen 250,00 €
3 Bürgervereinigung Kinderhaus für 
Heimatpflege, Kultur und Naturschutz e.V. 5.000,00 €
4 Coerder Carnevals Club von 1968 250,00 €
5 Förderverein der kath. Kita St. Marien Sprakel 0,00 €
6 Gemeinsam nicht Einsam - Einbindung älterer Menschen 250,00 €
7 Gemeinsam nicht Einsam - Initiative Themenrunde in der 
Seniorengemeinschaft Sprakel 250,00 €
8 Gemeinsam nicht Einsam - Mittagstisch für Senioren 250,00 €
9 Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde e.V. 250,00 €
10 Initative "Ernten der kulturellen Vielfalt" 495,00 €
11 Kameradschaft Kinderhaus von 1898 e.V. 250,00 €
12 kfd St. Marien und St. Josef 250,00 €
13 KIG Sandrup-Coerde-Sprakel e.V. 250,00 €
14 Mot-Treff-Kotten e.V.
Verein zur Förderung der Sicherheit motorisierter Zweiradfahrer 250,00 €
15 Roma-Kultur-Verein Coerde 250,00 €
16 Schützenverein St. Hubertus Sprakel 250,00 €
17 Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus e.V. 250,00 €
18 Verein zur Förderung der Schule Sprakel 0,00 €
8.995,00 €
Zuschussvorschläge für die Vereinsförderung 2026 der Bezirksvertretung Münster-Nord

zu Einzelveranstaltungen
Lfd. 
Nr. Antragsteller*in Zuschuss 2026
19 Ausschuss für das Ehrenmal in Sprakel-Sandrup-Coerde 
Volkstrauertag 250,00 €
20 Coerder Carnevals Club von 1968 
Senatorentaufe 250,00 €
21 Coerder Carnevals Club von 1968 
Gala Prunksitzung 250,00 €
22 FÜR DICH - Kinder- und Jugendhilfe Jaksice e.V. 250,00 €
23 Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde e.V. 
Heimat- und Erntefest 1.500,00 €
24 Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde e.V. 
Hauswasseranlage 2.500,00 €
25 Internationaler Kulturverein Atrium e. V. 2.000,00 €
26 Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerrde 250,00 €
27 KIG Sprakel-Sandrup-Coerde e.V. 
Vorstellung der KIG Tollität und Auslobung der Kindertollität 150,00 €
28 KIG Sprakel-Sandrup-Coerde e.V. 
Prinzenfrühschoppen 150,00 €
29 KIG Sprakel-Sandrup-Coerde e.V. 
Wagenbauparty 150,00 €
30 KIG Sprakel-Sandrup-Coerde e.V. 
Karnevalsumzug 1.600,00 €
31 Roma-Kultur-Verein Coerde 1.000,00 €
32 Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus von 1727 e.V. 250,00 €
33 St. Martinus-Bruderschaft-Sandrup 250,00 €
10.800,00 €
zu Jubiläen
Lfd. 
Nr. Antragsteller*in Zuschuss 2026
34 kfd St. Marien und St. Josef 200,00 €
200,00 €

Sonderzuschüsse
Lfd. 
Nr. Antragsteller*in Zuschuss 2026
35 Förderverein der Grundschule am Kinderbach 2.000,00 €
36 Förderverein der Hauptschule Coerde 3.000,00 €
37 Gemeinschaftsgrundschule Kinderhaus-West 1.500,00 €
6.500,00 €
Gesamt 26.495,00 €

Beratungsverlauf (1)

14.04.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0210/2026
Typ
Vorlagen
Datum
24.03.2026
Erstellt
23.03.2026 12:59