V/0210/2026
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und andere Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
2104 Zeichen
V/0210/2026 V/0210/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und andere Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord Beratungsfolge 14.04.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und andere Vereinigungen und Initiativen werden ge- mäß Anlage 2 gewährt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen (frei ver- fügbare Mittel) 2026 Zeile 15 Transferaufwendungen 26.495,00 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 unter der o.g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Nach § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Die Bezirksvertretung Münster-Nord stellt ihr Budget zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord sowie für Maßnahmen zur Amt für Bürger - und Ratsservice 30.03.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Guddorf Telefon: 492-1640 oder - 1650 Guddorf@stadt -muenster.de - 2 - V/0210/2026 Pflege des Ortsbildes im Stadtbezirk zur Verfügung. Aus diesen frei verfügbaren Mitteln werden Zu- schüsse nach den geltenden Richtlinien (siehe Anlage 1) gewährt sowie konkret beantragte Einzel- maßnahmen und Projekte finanziell unterstützt. Auf der Grundlage der eingegangenen Zuschussanträge sollen die in der Anlage 2 vorgeschlagenen Zuschüsse gewährt werden. Keine Zuschüsse erfolgen zu den laufenden Aufwendungen bei den Fördervereinen für die Kita und die Schule (siehe laufende Nr. 5 und 18). Im Auftrag gez. Guddorf Anlagen: Anlage 1 - Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen Anlage 2 - Zuschüsse 2026
Anlage 1 Richtlinien
4210 Zeichen
Anlage 1 Stand 15.11.2022 Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und andere Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord 1. Mit dieser Richtlinie zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und anderen Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster -Nord legt die Bezirksvertretung Münster-Nord auf der Grund- lage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Ver- fahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen (Nr. 3), für Ein- zelveranstaltungen (Nr. 4), Jubiläen (Nr. 5) und Sonderzuschüssen (Nr. 6) fest. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlich en Vereine, Verbände und anderen Vereinigungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehren- amtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen, die sich an Kinder, Jugendliche und Familien oder ältere Menschen richten sowie Maßnahmen, die der Integration von Menschen mit einer Migrations- geschichte oder körperlich/seelischer Beeinträchtigung dienen sollen oder die sich an Menschen in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen richten. Besonders förderungswürdig sind ebenfalls Maßnah- men, die der kulturellen oder ökologischen Entwicklung des Stadtbezirks dienlich sind. Die Gewährung von Zuschüssen nach dieser Richtlinie ist nicht möglich, wenn bereits von anderen (städtischen) Stellen eine Förderung für den gleichen Verwendungszweck gewährt wurde oder ge- währt werden könnte. Dies gilt insbesondere für Sportvereine , deren finanzielle Unterstützung über den städtischen Sportetat erfolgt; Ausnahmen sind möglich bei ausschließlich bezirksbezogenen Ak- tivitäten. 3. Ein allgemeiner Zuschuss zu laufenden Aufwendungen kann auf Antrag bewilligt werden. Ein Zu- schuss für laufende Aufwendungen ist nicht möglich, wenn bereits aus anderen städtischen Mittel n direkt oder indirekt ein allgemeiner Zuschuss gewährt wird; das glei che gilt, wenn die Zuschussge- währung an einen für das Stadtgebiet zuständigen Verband erfolgt. 4. Zuschüsse für bezirksbezogene Einzelveranstaltungen können auf Antrag zusätzlich gewährt wer- den. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der örtlichen Vereine, Verbände und anderen Vereini- gungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord können auf Antrag mit einem Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschuss- höhe entsprechend berücksichtigt werden oder es kann ein Antrag gem. Ziff. 4. gestellt werden. 6. Auf Antrag können auch Sonderzuschüsse für nicht unter Ziff. 3.-5. aufgeführte Bedarfe gewährt werden. Über die Höhe der Zuschüsse entscheidet die Bezirksvertretung Münster-Nord in Ansehung der Bedeutung der beantragten Maßnahme für das Ziel gem. Ziff. 2. und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 7. Die Anträge auf Gewährung eines Zuschusses sollen bis zum 30.09. eines Jahres gest ellt werden und sind an die Bezirksverwaltung Münster-Nord zu richten – in besonders begründeten Einzelfällen kann die Bezirksvertretung eine Ausnahme ermöglichen. Für die Beantragung sollen die dafür vorge- sehenen Vordrucke verwendet werden. Die Bezirksverwaltung informiert rechtzeitig in den Medien über die Antragsfrist und die Möglichkeiten der Antragstellung. Anträge müssen schriftlich begründet werden; dabei ist die besondere Förderungswürdigkeit gem. Ziff. 2 bei der Antragstellung darzulegen. 8. Die Bezirksvertretung Münster-Nord entscheidet über die Anträge jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf eine Zuschussgewährung besteht nicht. Für die sachgerechte Entscheidung über die Höhe der jeweiligen Zuschüsse sollen in den Anträgen die Mitgliederzahlen, der Vereinszweck und die Höhe der Mitgliedsbeiträge angegeben werden. Bei Bedarf kann die Bezirksvertretung Münster-Nord weitere Angaben anfordern. Anlage 1 Stand 15.11.2022 Ein Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann im Einzelfall aber als Auflage beschlossen werden.
Anlage 2
2622 Zeichen
zu laufenden Aufwendungen Lfd. Nr. Antragsteller*in Zuschuss 2026 1 Ausschuss für das Ehrenmal Sprakel-Sandrup-Coerde 250,00 € 2 Bürgerinitiative Pro Zimmermannsches Wäldchen 250,00 € 3 Bürgervereinigung Kinderhaus für Heimatpflege, Kultur und Naturschutz e.V. 5.000,00 € 4 Coerder Carnevals Club von 1968 250,00 € 5 Förderverein der kath. Kita St. Marien Sprakel 0,00 € 6 Gemeinsam nicht Einsam - Einbindung älterer Menschen 250,00 € 7 Gemeinsam nicht Einsam - Initiative Themenrunde in der Seniorengemeinschaft Sprakel 250,00 € 8 Gemeinsam nicht Einsam - Mittagstisch für Senioren 250,00 € 9 Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde e.V. 250,00 € 10 Initative "Ernten der kulturellen Vielfalt" 495,00 € 11 Kameradschaft Kinderhaus von 1898 e.V. 250,00 € 12 kfd St. Marien und St. Josef 250,00 € 13 KIG Sandrup-Coerde-Sprakel e.V. 250,00 € 14 Mot-Treff-Kotten e.V. Verein zur Förderung der Sicherheit motorisierter Zweiradfahrer 250,00 € 15 Roma-Kultur-Verein Coerde 250,00 € 16 Schützenverein St. Hubertus Sprakel 250,00 € 17 Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus e.V. 250,00 € 18 Verein zur Förderung der Schule Sprakel 0,00 € 8.995,00 € Zuschussvorschläge für die Vereinsförderung 2026 der Bezirksvertretung Münster-Nord zu Einzelveranstaltungen Lfd. Nr. Antragsteller*in Zuschuss 2026 19 Ausschuss für das Ehrenmal in Sprakel-Sandrup-Coerde Volkstrauertag 250,00 € 20 Coerder Carnevals Club von 1968 Senatorentaufe 250,00 € 21 Coerder Carnevals Club von 1968 Gala Prunksitzung 250,00 € 22 FÜR DICH - Kinder- und Jugendhilfe Jaksice e.V. 250,00 € 23 Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde e.V. Heimat- und Erntefest 1.500,00 € 24 Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde e.V. Hauswasseranlage 2.500,00 € 25 Internationaler Kulturverein Atrium e. V. 2.000,00 € 26 Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerrde 250,00 € 27 KIG Sprakel-Sandrup-Coerde e.V. Vorstellung der KIG Tollität und Auslobung der Kindertollität 150,00 € 28 KIG Sprakel-Sandrup-Coerde e.V. Prinzenfrühschoppen 150,00 € 29 KIG Sprakel-Sandrup-Coerde e.V. Wagenbauparty 150,00 € 30 KIG Sprakel-Sandrup-Coerde e.V. Karnevalsumzug 1.600,00 € 31 Roma-Kultur-Verein Coerde 1.000,00 € 32 Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus von 1727 e.V. 250,00 € 33 St. Martinus-Bruderschaft-Sandrup 250,00 € 10.800,00 € zu Jubiläen Lfd. Nr. Antragsteller*in Zuschuss 2026 34 kfd St. Marien und St. Josef 200,00 € 200,00 € Sonderzuschüsse Lfd. Nr. Antragsteller*in Zuschuss 2026 35 Förderverein der Grundschule am Kinderbach 2.000,00 € 36 Förderverein der Hauptschule Coerde 3.000,00 € 37 Gemeinschaftsgrundschule Kinderhaus-West 1.500,00 € 6.500,00 € Gesamt 26.495,00 €
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0210/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.03.2026
- Erstellt
- 23.03.2026 12:59