V/0700/2022
Gewährung eines städitschen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten
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Beschlussvorlage
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V/0700/2022 V/0700/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung eines städitschen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten Beratungsfolge 23.11.2022 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Sportausschuss stimmt zu, dass: 1. der Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. einen Zuschuss in Höhe von 3.174,92 € für die Beschaffung einer Schleppe erhält, 2. der Reit- und Fahrverein Hiltrup e. V. einen Zuschuss in Höhe von 3.164,98 € für die Be- schaffung einer Kehrmaschine mit Anbauteilen erhält. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla- gen und –stätten 2022 Zeile 15 Transferaufwendungen 6.339,90 Begründung: Allgemeines Der Antrag erfüllt die Grundvoraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Münster. Sportamt 11.11.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bußw older Telefon: 492-5213 Bussw older@stadt- muenster.de - 2 - V/0700/2022 Gemäß Ziffer II A, Nr. 6 der Sportförderrichtlinie können die Anschaffungskosten für Sportstätten- pflegegeräte (neu oder gebraucht) mit einem Zuschuss bis zu 50 % gefördert werden. Erlöse, die ggf. beim Verkauf eines zu ersetzenden Gerätes erzielt werden, werden mit dem Zuschuss ver- rechnet. Erhalten die beantragenden Vereine darüber hinaus Zuschüsse von Dritten, die mehr als 25 % der Beschaffungskosten umfassen, sinkt der städtische Zuschuss soweit ab, dass der an- tragstellende Sportverein mindestens 30 % der Beschaffungskosten selbst tragen muss. Zu Beschlusspunkt 1 Mit Schreiben vom 01.06.2022 beantragte der Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e.V. für die Erstbeschaffung einer Schleppe einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der An- schaffungskosten. Die alte Schleppe ist reparaturbedürftig. Die Striegel sind abgenutzt, der Rahmen ist stark ver- schlissen und angerostet und kann somit nicht mehr eingesetzt werden. Mit Hilfe einer neuen Schleppe kann der Platz begradigt, die Löcher zugezogen und der Sand aufgelockert werden. Außerdem ist die Schleppe mit einer Farmflexwalze bestückt, um den auf- gelockerten Sand an der Oberfläche zu verfestigen. Damit wird ein Austrocknen des Bodens ver- hindert. Das Gerät kann auf bestimmte Bodenverhältnisse des Platzes eingestellt werden. Des Weiteren ist die Schleppe mit einem Hufschlagräumer ausgestattet, um den Sand im Bereich der Bande zu begradigen. Der Einsatz einer gebrauchten Schleppe kann nicht in Betracht gezogen werden, weil auch hier die Striegel Abnutzungen aufweisen. Die Drehvorrichtung für die Höhenverstellung d er Zinken- reihe und die Dreipunktaufnahme weisen durch die vorherige Nutzung Schäden auf, die zu einer Funktionsbeeinträchtigung führen können. Gegenüber einem neuen Gerät kann es so zu Nut- zungseinschränkungen kommen. Der Wert der alten Schleppe stellt maximal Schrottwert dar. Ein Gerät in einem so schlechten Zustand kann auf dem freien Markt nicht mehr verkauft werden, weil durch die Beschädigungen die weitere Nutzung erheblich eingeschränkt ist. Der Verein hat drei Angebote für den Kauf einer Schleppe e ingeholt und das wirtschaftlichste ausgewählt. Demnach betragen die Kosten für die Anschaffung 6.349,84 €. Gemäß Sportförderrichtlinie kann dem Verein ein 50 % städtischer Zuschuss in Höhe von 3.174,92 € gewährt werden. Zu Beschlusspunkt 2 Am 26.08.2022 beantragte der Reit - und Fahrverein Hiltrup e. V. für die Erstbeschaffung einer Kehrmaschine mit Anbauteilen einen städtischen Zuschuss in Höhe von 50 % der Anschaffungs- kosten. Bei diesem Gerät handelt es sich um eine Kehrmaschine mit rotierenden Walzen, mit der große Flächen bearbeitet werden können. Über einer Kupplung ist die Kehrmaschine mit dem Trecker verbunden. Bei der alten Kehrmaschine sind die Aufnahme und die Buchse ausgeschlagen. Auch weisen die Walzen erhebliche Abnutzungen auf. Als Anbauteile für den Trecker werden eine Dunggabel und eine Schaufel genutzt. Die Dunggabel dient dazu, Heu- und Strohballen zu verteilen, bzw. schmutziges Heu zur Sam- melstelle zu transportieren. Bei der noch im Einsatz befindlichen Dunggabel sind die Gabeln so beschädigt, dass ein reibungsloser und gefahrloser Gebrauch nicht mehr möglich ist. Mit der Schaufel werden die Außenanlage insbesondere die Weideflächen und der Außenreit- platz, gepflegt. Mit der Schaufel kann loses Material aufgenommen und zielgerichtet weiterverar- beitet werden. - 3 - V/0700/2022 Die alte Schaufel weist einen so großen altersbedingten Verschleiß auf, dass ein reibungsloser und gefahrloser Einsatz nicht mehr möglich ist. Dies zeigt sich in den ausgeschlagenen Umlenk- punkten, die dazu dienen, die Schaufel in die gewünschte Richtung bewegen zu können. Gebrauchte Kehrmaschinen, Dunggabeln und Schaufeln sind auf dem Markt nur schwer bis gar nicht zu bekommen. Bei gebrauchten Geräten muss darauf geachtet werden, dass die Geräte- aufnahmen / Kupplungen kompatibel sind. Nur geringe Veränderungen sorgen dafür, dass eine sichere und gefahrlose Funktionalität nicht gegeben ist. Nacharbeiten in diesem Bereich haben keinen Erfolg, weil nur die Originalaufnahme die notwendige Festigkeit und Sicherheit beim Ein- satz gewährleistet. Auch muss hier das Produkthaftungsgesetz berücksichtigt werden. Wird das Gerät von der Bauart verändert, übernimmt der Hersteller keine Haftung bei eventuellen Unfällen. Der Verein hat ebenfalls drei Angebote für die Beschaffung eingeholt und das wirtschaftlichste ausgewählt. Demnach betragen die Kosten für die Anschaffung 6.329,96 €. Gemäß der Sportförderrichtlinie kann in diesem Fall die maximale Förderhöhe 50 % des Kauf- preises, also 50 % von 6.329,96,- € = 3.164,98 €, als Zuschuss gewährt werden. Das Amt für Grünflächen Umwelt und Nachhaltigkeit wurde in die fachliche Bewertung der von beiden Vereinen ausgewählten Geräte einbezogen und hat nach Durchsicht der Angebotsunter- lagen den Kauf befürwortet. Die technischen Geräte sind für die Bedürfnisse der beiden Reitan- lage und die damit verbundenen Arbeiten ausreichend dimensioniert und stellen die optimale Lösung dar. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0700/2022 Kurzüberblick Gewährung eines städtischen Zuschusses an den Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e.V., und dem Reitverein Hiltrup e.V. für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes- sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit versetzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster in die Lage, ihre Gemeinschaftsleistung zu realisieren. Mit der Förderung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Die Aufgabe und die Höhe der finanziellen Auswirkungen beruhen auf der Sportförderrichtlinie. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0700/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.11.2022
- Erstellt
- 31.10.2022 10:12