V/0655/2006
Kanalerschließung Bebauungsplangebiet Nr. 396: Mecklenbeck-Mitte / Hof Schultmann
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Beschlussvorlage
3542 Zeichen
V/0655/2006
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Kanalerschließung Bebauungsplangebiet Nr. 396: Mecklenbeck-Mitte / Hof Schultmann
Beratungsfolge
19.09.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
21.09.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt unter dem Vorbehalt der Empfehlung der
Bezirksvertretung West dem vom Ingenieurbüro p.Nelle / Münster aufgestellten Entwurf und den
Kanalerschließungsarbeiten durch die EGN Erschließungsgesellschaft zu.
Finanzierung:
Die Baukosten werden auf insgesamt ca. 330.000,00 € geschätzt. Der Anteil der Stadt beträgt ca.
90.000,00 € (entspricht dem städtischen Grundstücksanteil von 27 %).
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
7007.950.0502.3 Bauk. Kan. Erschlie-
ßungsverträge
2006
10.000,00 Die fehlenden Mittel
sind im Deckungs-
ring finanziert.
Die Finanzierung der verbleibenden 73 % der Baukosten erfolgt durch den Erschließungsunter-
nehmer (EGN Erschließungsgesellschaft Nienberge) auf der Grundlage des Erschließungs-
vertrages vom 14.08.2006.
Vorlagen-Nr.:
V/0655/2006
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Michael.Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
23.08.2006
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0655/2006
Begründung:
Die Stadt hat die Erschließung des Teilbereiches Hof Schultmann aus dem B-Plan Mecklenbeck-
Mitte mit Vertrag vom 14.08.2006 an die EGN-Erschließungsgesellschaft Nienberge übertragen.
Innerhalb des Vertragsgebietes befinden sich sowohl Grundstücke der Erschließungsunternehme-
rin als auch der Stadt in einem Verhältnis von 73 % zu 27 %.
Zu diesem Prozentsatz beteiligt sich die Stadt an den Baukosten der entwässerungstechnischen
Erschließung.
Für das ca. 2,13 ha große Baugebiet ist für die Erschließung der Baugrundstücke die Verlegung
von Schmutz- und Regenwasserkanälen erforderlich.
Geplant ist die entwässerungstechnische Erschließung im Trennsystem.
Schmutzwasserkanalisation:
Die Schmutzwasserentwässerung erfolgt durch einen 380 m langen Steinzeugkanal DN 250. Der
gepl. Kanal schließt an die vorh. Schmutzwasserkanalisation in der Straße Am Hof Schultmann an.
Das Schmutzwasser wird über die Pumpwerke in der Mecklenbecker Straße und dem Haupt-
pumpwerk zur Hauptkläranlage geleitet.
Regenwasserkanalisation:
Das anfallende Niederschlagswasser wird über 400 m Regenwasserkanal DN 600 in die vorh. Ka-
nalisation in der Straße Holtkamp und der Straße Am Hof Schultmann eingeleitet.
Die Regenwasserkanalisation der Straße Holtkamp entwässert über den Meckmannweg in den
Meckelbach. Das Regenwasser aus der Straße Am Hof Schultmann wird im vorh. Regenrückhal-
tebecken „Am Hof Hesselmann“ eingeleitet und gedrosselt dem Meckelbach zugeführt.
Die bestehenden Einleitungsgenehmigungen nach § 7 Wasserhaushaltsgesetz werden dem erwei-
terten Einzugsgebiet angepasst.
Es wird mit einem Realisierungszeitraum von 5 Monaten gerechnet.
Der Baubeginn ist für Herbst 2006 geplant.
Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt in
der Stadt zu schaffen, werden bei Baumaßnah men des Tiefbauamtes die Interessen von Men-
schen mit Behinderungen soweit irgend möglich berücksichtigt
I. V.
gez.
Joksch
Stadtbaurat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Mecklenbecker Straße
- Meckmannweg
- Am Hof Schultmann
- Am Hof Hesselmann
- Holtkamp
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0655/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 01.09.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37