0184/2022
Zielvereinbarungen 2022 - Bürgerzentren (Zusammenfassung)
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Mitteilung Ausschuss
17667 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
V/506
Vorlagen-Nummer 07.02.2022
0184/2022
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 10.02.2022
Zielvereinbarungen 2022 - Bürgerzentren (Zusammenfassung)
Mit zehn statt bisher elf (Situation Bürgerhaus MüZe** s.u.) nach dem Rahmenkonzept der Kölner
Bürgerhäuser und Bürgerzentren arbeitenden Bürgerzentren wurden auf der Grundlage des vom Rat
der Stadt am 09.11.2021 verabschiedeten Haushalts 2022 Zielvereinbarungen* für das Jahr 2022
einvernehmlich abgeschlossen. Die Partizipation der Nutzer*innen der Einrichtungen wurde über die
Einbindung der Beiräte und Vorstände im Vorfeld berücksichtigt.
Die Zielvereinbarungen werden mittlerweile seit 13 Jahren jährlich abgeschlossen. Obwohl sie in die-
ser Zeit einem kontinuierlichen Entwicklungsprozess unterlagen, wird die bisherige Struktur in Koope-
ration mit der Verwaltung (Amt für Soziales, Arbeit und Senioren) und dem Arbeitskreis „Kölner Elf“
zurzeit neu erarbeitet. Sie wird zukünftig verschlankt und mehr auf klare, erreichbare und unterjährig
überprüfbare Ziele ausgerichtet.
Das Bürgerschaftshaus Bocklemünd wird im Rahmen einer Pilotphase bereits in 2022 die geplante
neue Zielvereinbarung mit der Stadt abschließen. Alle anderen Einrichtungen vereinbaren ihre Ziel-
vereinbarungen noch in alter Form.
1. Situation der Bürgerhäuser/-zentren in freier Trägerschaft
Die Zuschussbeträge an die Träger freier Einrichtungen wurden in 2022 gegenüber dem Haushalt
2021 erhöht und berücksichtigen einen Ausgleich für gestiegene Personal- und Energiekosten. Mit
den seit 2015 erfolgten maßvollen Erhöhungen können strukturelle Defizite vermieden werden.
Zuschüsse an freie Träger 2022
Bürgerzentren Betriebskostenzuschuss 2022
BZ Alte Feuerwache 574.400 €
BZ Ehrenfeld 392.500 €
BSH Bocklemünd/Mengenich 439.300 €
Quäker NBH 323.700 €
BH MüTZe 178.400 €
BZ Engelshof 168.200 €
BZ Nippes 335.400 €
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2. Situation der städtischen Bürgerhäuser/-zentren
Der Finanzrahmen für die städtischen Bürgerzentren wird seit dem Haushaltsplan 2014 grundsätzlich
unverändert fortgeschrieben, wobei allerdings die Personalkosten und die Bauunterhaltungsmittel
jährlich bedarfsgerecht neu kalkuliert werden. Auf dieser Basis wurde das Leistungsspektrum wie
bereits für die Vorjahre auch für das Jahr 2022 angepasst und modifiziert.
3. Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bürgerzentren
Immer noch bestimmt die Corona-Pandemie die Angebote und Leistungen der Bürgerzentren. Auch
in 2021 konnte das Regelprogramm nicht wie gewohnt und geplant umgesetzt werden. Das Pro-
gramm musste oft kurzfristig an die sich ändernden Vorschriften der jeweiligen Corona-
Schutzverordnung angepasst werden. Betroffen von den Einschränkungen war/ist die gesamte Pro-
duktpalette der Bürgerzentren. Fest eingeplante Einnahmen konnten nicht erzielt werden. Eine vo-
rausschauende Jahresplanung war unter diesen Umständen für das Jahr 2022 nur schwer zu realisie-
ren.
Fehlende Einnahmen aus nicht mehr nachgefragten Räumlichkeiten, aus Veranstaltungen mit Corona
bedingt weniger Besucher*innen, aus Gastronomie, Drittmittelprojekten und höhere Reinigungskosten
etc. führten auch in 2021 zu erheblichen Defiziten. Trotz der Tatsache, dass alle Bürgerzentren sich
aktiv und kreativ um zusätzliche Gelder von Stiftungen, Bund und Land bemühten, konnten die ent-
standenen Verluste nicht aufgefangen werden. So haben die fehlenden Einnahmen trotz Soforthilfen
und Kurzarbeitergeld viele Bürgerzentren in eine existenzgefährdende wirtschaftliche Schieflage ge-
bracht. Nur ein kommunaler 2. Rettungsschirm konnte für die bestehenden Defizite in Gänze Abhilfe
schaffen.
Die Mitarbeiter*innen der einzelnen Einrichtungen waren dennoch für die Bürger*innen Kölns da: Vom
interaktiven Mitmachspiel über digitale Sport-Musik-Videoangebote bis hin zu unterschiedlichsten
Nachbarschaftshilfen wurden vielfältige kreative Leistungen entwickelt und erbracht.
2. Rettungsschirm für die Bürgerzentren in freier Trägerschaft
In der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Köln am 19.07.2021 wurde entschieden, den von der
Corona-Krise betroffenen Trägervereinen der Kölner Bürgerzentren städtische Mittel in einem Ge-
samtumfang von 690.000 € zur Verfügung zu stellen. Diese Sofortmaßnahme hat geholfen, schnell
und unbürokratisch Corona bedingte Defizite der Bürgerzentren auszugleichen und deren Liquidität
sicherzustellen. Allen Bürgerzentren in freier Trägerschaft wurden zunächst 75 % der jeweils zur Ver-
fügung gestellten Mittel ausgezahlt. Die Restzahlungen sehen wie folgt aus:
Aufteilung und Auszahlung R ettungsschirm II
Gesamt-
Rettungs-
schirm
1. Auszah-
lung
mögliche
Restzahlung
tatsächliche
Restzahlung
Mehraus-
zahlung
Auszahlung
gesamt
Einrichtung 100% 75% 25%
bis 10%
BZ Alte Feuerwache 171.818 128.864 42.955 42.955
171.819
BSH Bocklemünd 41.620 31.215 10.405 10.405 4.162 45.782
BZ Ehrenfeld 165.226 123.920 41.307 0
123.920
BZ Engelshof 65.969 49.477 16.492 0
49.477
BZ Finkenberg 13.802 10.352 3.451 0
10.352
3
Kulturbunker Mülheim 58.543 43.907 14.636 0
43.907
BZ Nippes 114.577 85.933 28.644 0
85.933
Quäker 56.788 42.591 14.197 0
42.591
gesamt 688.343 516.257 172.086 53.360 4.162 573.779
Der Aufteilung und Auszahlung des 2. Rettungsschirmes lagen die prognostizierten Corona-bedingten
Jahresdefizite 2021 je Bürgerhaus/-zentrum in freier Trägerschaft zugrunde. Diese bildeten die Basis
für die in der Sitzung des Haupausschusses am 19.07.2021 beschlossene Verteilung der Mehrauf-
wendungen auf die einzelnen Bürgerzentren/-häuser (Vorlage 2350/2021). Eventuelle Veränderungen
des Zuschussbedarfs bis zu 10% des jeweils prognostizierten Defizits konnten innerhalb des Ge-
samtbudgets von der Verwaltung ohne erneute Beschlussfassung vorgenommen werden.
Im Ergebnis reichte in einigen Bürgerhäuser/Bürgerzentren die Auszahlung von 75% tatsächlich aus,
vereinzelt musste aufgrund des dann nachzuweisenden höheren Defizites noch die Restzahlung von
25% beziehungsweise eine darüberhinausgehende 10%ige Mehrzahlung angewiesen werden.
Aufgrund des 2. Rettungsschirms organisierte die „Kölner Elf“ am 01.09.2021 im Bürgerzentrum Alte
Feuerwache einen fachlichen Austausch, an dem der Beigeordneten für Soziales, Gesundheit und
Wohnen und die sozialpolitischen Sprecher*innen der Ratsfraktionen teilnahmen. Beispielhafte Pro-
jekte aus den Angeboten der Bürgerzentren in der Corona-Pandemie wurden vorgestellt und zukünf-
tige Herausforderungen diskutiert. Die „Kölner Elf“ plant die erfolgreiche Veranstaltung mindestens
alle 2 Jahre stattfinden zu lassen.
Jahresplanungen 2022
Die Jahresplanungen der Bürgerzentren basieren auf Erfahrungswerten und den aktuellen Bedarfen
vor Ort. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Fallzahlen ist davon auszugehen, dass auch
das Jahr 2022 nicht einschränkungsfrei sein wird. Die zu erwartenden aber noch unbekannten Fakto-
ren erschweren eine verlässliche Planung. Die Planungen für das Jahr 2022 müssen die besonderen
Umstände jedoch berücksichtigen. Zielsetzung für das Jahr 2022 muss sein, unter den gegebenen
Umständen eine annähernd verlässliche Planung zu erstellen und möglichst viele Angebote in allen
Produktbereichen anzubieten.
Trotz alledem und ohne Wissen, wie sich die Pandemie in 2022 entwickelt, haben die Bürgerzentren
in freier Trägerschaft in den Planungen der ZLV 2022 folgende Defizite angekündigt:
Bürgerzentrum geplantes Defizit in 2022
Bürgerzentrum Alte Feuerwache 169.080 €
Bürgerschaftshaus Bocklemünd 19.530 €
Bürgerzentrum Ehrenfeld 161.900 €
Bürgerzentrum Engelshof 41.300 €
Bürgerzentrum Nippes 55.030 €
Quäker Nachbarschaftsheim 57.920 €
Summe insgesamt: 504.760 €
Die prognostizierten Defizite werden im Laufe des Jahres verifiziert. Derzeit steht noch nicht fest, wie
mit diesen Defiziten umgegangen werden soll. Auf die vorhandenen Rücklagen wird man nur schwer
zurückgreifen können, denn Steuerberater*innen empfehlen den Trägervereinen der Bürgerzentren
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ausdrücklich, zur Liquiditätssicherung für den Fall einer temporären wirtschaftlichen Notlage des Trä-
gervereins, Rücklagen in zu den jeweiligen Betriebsausgaben angemessener Höhe zu bilden.
4. Situation Bürgerhaus MüZe
In Kooperation mit dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren hat der Träger interKultur e.V. seit Ja-
nuar 2021 die Interimsträgerschaft für das Bürgerhaus Mülheim (MüZe) übernommen. Mit der Verwal-
tung wurde vereinbart, dass interKultur e.V. als Interimsträger folgende soziale und soziokulturelle
Angebote weiter fortsetzt:
Postalische Erreichbarkeit für Wohnungslose
Sozialberatung
Frauenberatung & Interkulturelle Frauenarbeit
Beratung für Migrant*innen und Geflüchtete
Kostenlose Lebensmittelausgabe (in Kooperation mit der Kölner Tafel e.V.)
Die oben aufgeführten Angebote finden kontinuierlich seit Januar 2021 statt und werden durch Adres-
sat*innen aus dem Sozialraum/Stadtteil in Anspruch genommen.
Im Rahmen der Interimsträgerschaft hat der Träger interKultur e.V. zudem in den sozialräumlichen,
intergenerativen, interkulturellen, sozialen und soziokulturellen Angeboten zahlreiche niederschwelli-
ge Projekte ins Leben gerufen. Darunter befinden sich empowernde Angebote für Kinder & Jugendli-
che, Erwachsene und Senior*innen (z.B. Kreatives Malen, Elterncafé, Seniorentreff, Schmuck-Atelier,
Musik-Workshops, Projekt Bildungslots*innen, frühkindliche Sprachförderung, Literatur- und Film-
werkstatt). Zudem ist der Träger auch anerkannt als Interkulturelles Zentrum der Stadt Köln und be-
gleitet das landesweite Programm „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“ für den Stadtbezirk
Mülheim. Hier werden vielfältige interkulturelle Angebote unterbreitet. Im Sinne der Ganzheitlichkeit
verfügt der Träger auch über ambulante erzieherische Hilfen sowie über die Inklusionsbegleitung für
Schüler*innen in Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Köln.
InterKultur e. V., Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW (Kreisgruppe Köln), ist
an der Übernahme der langfristigen Trägerschaft für das Bürgerhaus MüZe interessiert. Der Träger
macht schon heute deutlich, dass ihm für Köln-Mülheim ein zeitgemäßes, innovatives und intergene-
ratives Bürgerhaus für alle Bürger*innen vorschwebt. Interkultur und Sozialkultur lassen sich dabei in
einem diversen Stadtteil wie Mülheim bestens miteinander verbinden. Die Kompetenz und die Fach-
lichkeit für diese Herausforderung hat interKultur e.V. bereits in seiner einjährigen Interimstätigkeit
bewiesen.
Über die langfristige Trägerschaft für das Bürgerhaus MüZe nach Abschluss der Baumaßnahmen und
über Regelungsinhalte eines neuen Trägervertrages wird auf der Grundlage einer Beschlussvorlage
der Verwaltung an die politischen Gremien zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
5. Neue bzw. geänderte Arbeitsschwerpunkte 2022
Die Bürgerzentren haben auf der Grundlage des Rahmenkonzepts ihr Leistungsspektrum entspre-
chend der sozialräumlichen, zielgruppenspezifischen und inhaltlichen Bedarfslage auch für das Jahr
2022 – soweit im Rahmen der Corona-Pandemie möglich – modifiziert und angepasst. Besonderer
Wert wurde bei der Vereinbarung der Leistungen darauf gelegt, die Grundstruktur für die Realisierung
sozialer Angebote für alle Generationen zu sichern. Wie bereits oben beschrieben, ist dieser An-
spruch gerade in Corona-Zeiten eine enorme Herausforderung. Schon in 2021 erfolgreich praktiziert,
werden Veranstaltungen in kleinerem Rahmen geplant und angeboten, so dass sie auch unter Be-
schränkungen durchführbar sind. Weitere Aspekte werden sein: Flexiblere Mietverträge für Festmie-
ter, die Bildung fester Bezugsgruppen oder kleinerer Gruppen in den offenen pädagogischen Angebo-
ten, eine verbesserte digitale Kommunikation.
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Letztendlich sollen die Planungen so flexibel gestaltet werden, dass sie – je nach den gültigen Be-
schränkungen – angepasst und ausgeweitet werden können, um einer wiederholten Schließung der
Häuser entgegenzuwirken.
6. Zielerreichung 2020
Die Systematik der Zielvereinbarungen sieht vor, dass die Zielerfüllung für das jeweilige Jahr zeitver-
setzt bewertet wird. Demzufolge wurde beim Abschluss der Zielvereinbarungen 2020 mit jeder Ein-
richtung ein Zielerreichungsdialog für das Jahr 2020 geführt. Auf eine Bewertung wurde Corona-
bedingt verzichtet.
Die vereinbarten Wirkungsziele und Leistungen wurden in quantitativer, qualitativer und wirtschaftli-
cher Hinsicht von allen Bürgerhäusern/-zentren erfüllt.
7. Finanzsituation der Bürgerzentren in freier Trägerschaft
Die Bürgerzentren erhalten aus verschiedenen Gründen (Größe, Sozialraum etc.) unterschiedlich
hohe Betriebskostenzuschüsse. Dennoch weisen die meisten Einrichtungen auf die nicht auskömmli-
che finanzielle Unterstützung von Seiten der Stadt Köln hin. Zusätzlich sind die inhaltlichen und finan-
ziellen Ansprüche von Jahr zu Jahr gestiegen und das haupt- und ehrenamtliche Personal kommt
immer mehr an seine Belastungsgrenzen. Erschwerend kommt hinzu, dass das bürgerschaftliche
Engagement (z.B. in der Vorstandsarbeit) rückläufig ist. Die ursprüngliche Idee, vielfältige Angebote
und Leistungen für die Bürger*innen zu entwickeln und vorzuhalten, wird durch die Notwendigkeit,
immer mehr Geld über Vermietungen zur Finanzierbarkeit der Einrichtungen zu akquirieren, einge-
schränkt. Insbesondere die Bürgerzentren Ehrenfeld, Nippes und Engelshof weisen in ihren Zielver-
einbarungen auf diesen Umstand hin. Dazu gehören auch der Kulturbunker Mülheim und das Bürger-
zentrum Finkenberg, die aufgrund ihrer fehlenden hauptamtlichen Struktur keine Zielvereinbarung mit
der Stadt abschließen, aber Teilnehmer des Arbeitskreises „Kölner Elf“ sind.
8. Bauliche Unterhaltung
Bedingt durch das Alter und sonstiger Faktoren müssen viele Einrichtungen baulich ertüchtigt werden.
Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren hat von allen Bürgerzentren eine bauliche Maßnahmenlis-
te erstellt und wird die einzelnen Maßnahmen sukzessive bei den Haushaltsanmeldungen berücksich-
tigen.
Im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren arbeitet seit Dezember 2021 ein Diplom-Ingenieur/Architekt.
Dieser wird zukünftig unter anderem als Bauherr die großen Bauprojekte insbesondere die im Rah-
men der Städtebauförderung (siehe unten) bautechnisch verantworten.
9. Geplante Projekte im Rahmen der Städtebauförderung
Die im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ gestellten Förderanträge zum NRW-
Stadterneuerungsprogramm 2019 für das Bürgerhaus MüTZe und den Kulturbunker Mülheim wurden
positiv beschieden. Beide Einrichtungen werden ab 2022 modernisiert und energetisch ertüchtigt. Das
Bürgerhaus MüTZe wird zusätzlich erweitert. Zukünftig sollen beide Einrichtungen noch wirkungsvol-
ler die Bedarfslage im Stadtteil Mülheim decken und sich gegenseitig ergänzen. Während das Bür-
gerhaus MüTZe auch mit dem zukünftigen neuen Träger vornehmlich auf Beratung und Unterstüt-
zung sozial benachteiligter Menschen ausgerichtet ist, grenzt sich der Kulturbunker durch seine (in-
ter)kulturellen Angebote für Kunst- und Kulturschaffende, Medienwirtschaft und Kunst- und Kulturinte-
ressierte vom Bürgerhaus MüTZe ab.
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Am 07.12.2020 stimmte der Finanzausschuss und die Bezirksvertretung Mülheim dem Baubeschluss
2992/2020 „Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüTZe“ einstimmig zu. Die
Freigabe und der Baubeschluss für die Maßnahme „Modernisierung und energetische Ertüchtigung
Kulturbunker Mülheim“ wurden am 03.05.2021 durch die Bezirksvertretung Mülheim beschlossen.
Mit dem Kulturbunker wurde aufgrund fehlender Strukturen bisher noch keine Zielvereinbarung abge-
schlossen. Nach der Modernisierung plant die Verwaltung dieses zu ändern.
Im Rahmen des Investitionspakts „Soziale Integration im Quartier NRW 2019“ wurde auch der Antrag
auf Städtebauförderungsmittel für die Alte Feuerwache (Sanierung der Hofanlage und Errichtung ei-
ner Holzwerkstatt) befürwortet. Im April 2021 veranstaltete der Träger der Alten Feuerwache in Ko-
operation mit dem Planungsbüro unter Corona-Bedingungen eine einwöchige erfolgreiche Bürgerbe-
teiligung. Die Ergebnisse wurden veröffentlicht und werden in die zukünftigen Planungen einfließen.
10. Anmerkungen der Beiräte
Die Zielvereinbarungen wurden von den Beiräten der Bürgerhäuser/-zentren in den Beiratssitzungen
besprochen und ohne nennenswerte Beanstandungen akzeptiert.
11. Information der Bezirksvertretung
Die Bezirksvertretungen, in deren Stadtbezirk die Einrichtungen ihren Sitz haben, erhalten die jeweili-
ge Zielvereinbarung in Gesamtform.
*Mit der Standardisierung eines gesamtstädtischen Fördermanagements wurden neue Begriffe eingeführt. Die
Vereinbarung mit den Bürgerzentren heißt nun nicht mehr „Ziel - und Leistungsvereinbarung (ZLV)“, sondern
„Zielvereinbarung (ZV)“. Diese Bezeichnung gilt für freiwillige Förderungen, um eine Abgrenzung zu dem Leis-
tungs- und Vergaberecht deutlich zu machen. Es handelt sich dabei lediglich um eine Ä nderung des Begriffs.
Nach wie vor wird die konkrete Abstimmung über das Angebot der einzelnen Häuser fortgeführt.
**Der Interimsträger für das Bürgerhaus MüZe „Interkultur e.V.“ hat die ursprüngliche Bezeichnung „MüTZe“
(Mülheimer Teestube Selbsthilfe e. V.) in „MüZe“ (Mülheimer Zentrum) umgewandelt, um sich vom ehemaligen
Träger des Bürgerhauses abzugrenzen.
Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0184/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 07.02.2022
- Erstellt
- 13.01.2022 18:51