2007/0519
1. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 2: Bürgerpark Nord zwischen Kastanienallee und Elfeicher Weg (Offenlagebeschluss)
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt 30. August 2007 Der Magistrat Offenlage Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 3 (2) Baugesetzbuch Geltungsbereich II: Bürgerpark Nord, zwischen Kastanienallee und Elfeicherweg Ausschnitt aus der Stadtkarte zur Übersicht 1. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich II, M: 1: 10 000
2007/0519
13457 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
05.09.2007
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI
Amt: Stadtplanungsamt
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat
Ja
Nein
Öffentlich:
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2007/0519
Magistratsbeschluss-Nr.
584
Betreff: 1. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 2: Bürgerpark Nord zwischen Kas-
tanienallee und Elfeicher Weg (Offenlagebeschluss)
Vorlage vom: 30.08.2007
Beschlussvorschlag:
1. Die zum offengelegten Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans zum Teilbereich 2 (Bür-
gerpark Nord zwischen Kastanienallee und Elfeicher Weg) vorgebrachten Anregungen und Hinweise
der/des
1.1 Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Schloss/Glockenbau, 64283 Darmstadt vom
06.12.2006
1.2 Bundesnetzagentur, Sonderstelle Darmstadt, Auf der Ludwigshöhe 204, 64285 Darmstadt
vom 11.12.2006
1.3 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt vom 19.12.2006
1.4 Untere Naturschutzbehörde beim Grünflächen- und Umweltamt der Wissenschaftsstadt
Darmstadt, Bessunger Str. 125, 64295 Darmstadt vom 21.12.2006
werden im Sinne der jeweiligen Stellungnahme berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
2. Dem vorliegenden, entsprechend den Ergebnissen der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB)
und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 (1) BauGB) erarbeiteten Entwurf zur 1. Änderung des Flä-
chennutzungsplans, Teilbereich 2 (Bürgerpark Nord zwischen Kastanienallee und Elfeicher Weg) und
dem zugehörigen Erläuterungsbericht wird zugestimmt.
3. Der Entwurf und der Erläuterungsbericht zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbe-
reich 2 für das Gebiet im Bürgerpark Nord zwischen der Kastanienallee und dem Elfeicher Weg sind
gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
2
...
Anlagen: Übersichtsplan FNP mit Änderunsbereich 1-2
Teilbereich 2 mit den geänderten Darstellungen
Erläuterungsbericht mit Umweltbericht zu der Änderung 1-2
Beschluss des Magistrats vom 19.09.2007
Der Vorlage wird zugestimmt.
3
...
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 30.08.2007:
Im Dezember 2006 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss zur
1. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Diese Änderung ist notwendig, um die ordnungs-
gemäße Abwicklung von verschiedenen Bauleitplanverfahren zu gewährleisten.
Der Aufstellungsbeschluss umfasst vier Änderungsbereiche; in diesem Verfahren wird der Ände-
rungsbereich 1.2 Bürgerpark-Nord, zwischen Kastanienallee und Elfeicherweg weiter vorange-
bracht. Die anderen drei Änderungsbereiche werden mit den jewe iligen Bauleitplanverfahren paral-
lel bearbeitet bzw. der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Die Änderung ist erforderlich, da die Bebauungsplaninhalte im Widerspruch zum wirksamen Flä-
chennutzungsplan stehen.
Im Geltungsbereich II soll eine im rechtskräftigen Bebauungsplan N 8.4 ausgewiesene Grünfläche
in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden. Dies entspricht nicht den Inhalten des wirksamen
Flächennutzungsplanes, so dass dieser im Teilbereich der Grünfläche eine Änderung in eine
Wohnbaufläche erfahren soll. Die Flächengröße beträgt ca. 3,0 ha.
Der Geltungsbereich ist im parallelen Bebauungsplanverfahren um die Fläche des vorhandenen
Biergartens nach Westen um ca. 1,0 ha erweitert worden. Für die bestehende Gartenwirtschaft, den
Bayerischen Biergarten, ist kein planerischer Eingriff in den Bestand vorgesehen. Die Aufnahme in
das Bebauungsplanverfahren erfolgt, um im Rahmen der Neuordnung des Nachbargrundstücks alle
Umgebungsfaktoren prüfen und bei der Umsetzung der Maßnahme berücksichtigen zu können.
Die Änderung des Geltungsbereiches 1.2 Bürgerpark Nord umfasst die neue Darstellung einer
Wohnbaufläche für den Bereich der geplanten Wohnungen und die Darstellung des Planzeichens
„Sonstige Freizeit- und Erholungseinrichtungen“ innerhalb der Grünfläche Bürgerpark Nord. Die
Darstellung der Wohnbaufläche arrondiert die vorhandene Wohnbebauung nach Westen und führt
diese zum Abschluss. Der Biergarten wird durch die Darstellung als Freizeit- und Erholungseinrich-
tung in seinem Bestand gesichert. Die öffentliche Durchwegung wird durch eine Grünverbindung
dargestellt.
Am 7.12.2006 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Aufstellungsbeschluss und der Darlegung
der Ziele und Zwecke der 1. Änderung zum Flächennutzungsplan zugestimmt. Die frühzeitige Öf-
fentlichkeitsbeteiligung fand nach Bekanntmachung im „Darmstädter Echo“ am 27.11.2006 in der
Zeit vom 27.11.2006 bis 27.12.2006 einschließlich statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am
24.11.2006 über die Darlegung benachrichtigt und gemäß § 4 (1) BauGB beteiligt.
4
...
Zu 1.:
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurden folgende Anregungen
vorgebracht und abgewogen:
Lfd. Nr. Anregungen Abwägungen
1.1 Landesamt für Denkmalpflege Hessen ,
Schloss/Glockenbau, 64283 Darmstadt
(Schreiben vom 06.12.2006):
1.1.1 Zur Sicherung von Bodendenkmälern ist ein
Hinweis auf § 20 HDSchG wie folgt aufzu-
nehmen:
„Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler be-
kannt werden, so ist dies dem Landesamt für
Denkmalpflege Hessen, Abteilung Archäolo-
gische Denkmalpflege, oder der Unteren
Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzu-
zeigen.“
Der Hinweis wird im Bebauungsplan-
verfahren aufgenommen.
1.2 Bundesnetzagentur, Sonderstelle Darm-
stadt, Auf der Ludwigshöhe 204, 64285
Darmstadt
(Schreiben vom 11.12.2006):
1.2.1 Die Behörde unterhält in Darmstadt hochwer-
tige technische Anlagen, die für unterschied-
lichste Aufgaben im Bereich der elektromag-
netischen Verträglichkeit von Funkdiensten
und sonstigen elektrischen und elektroni-
schen Einrichtungen eingesetzt werden.
Die räumliche Entkoppelung der technischen
Einrichtungen zu Bauwerken muss gewähr-
leistet sein. Ebenso muss die „funktechnische
Entkoppelung“ zu Sendefunkanlagen gewähr-
leistet sein.
Aus diesen Gründen wird darauf hin gewie-
sen, dass die Betreiber geplanter Sendefunk-
anlagen (z. B. für GSM/UMTS Mobilfunk,
Rundfunksender oder Richtfunkstrecken)
verpflichtet sind, rechtzeitig vor Inbetriebnah-
me einen Antrag zur Ausstellung einer Stand-
ortbescheinigung gemäß der Verordnung zum
Nachweis der Begrenzung elektromagneti-
scher Felder (BEMFV) bei der Bundesnetz-
agentur vorzulegen.
Die Stellungnahme bezieht sich laut telefo-
nischer Nachfrage bei der Bundesnetz-
agentur nur auf Bauvorhaben im unmittel-
baren Umfeld der Ludwigshöhe.
Die dargelegten Änderungen des Flächen-
nutzungsplanes betreffen Bereiche, die
sich nicht im unmittelbaren Umfeld der
Ludwigshöhe befinden.
1.3 Regierungspräsidium Darmstadt ,
Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
(Schreiben vom 19.12.2006):
5
...
1.3.1 Die Plangebiete 1.1, 1.2 und 1.3 liegen im
Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaf-
tungsplanes Hessisches Ried. Bei einer künf-
tigen Bebauung sind großflächige Grundwas-
seraufspiegelungen möglich. Die Bemes-
sungsgrundwasserstände sind im Rahmen
der Planung zu berücksichtigen. Die Wasser-
versorgung wird als gesichert angesehen.
Die Anregung wird in den jeweiligen Be-
bauungsplanverfahren entsprechend be-
rücksichtigt.
1.3.2 Eine Beurteilung der Abwasserbeseitigung ist
zum derzeitigen Planungsstand nicht möglich.
In der weiteren Planung sind Aussagen über
Abfall und dessen Entsorgung zu treffen.
Die Anregung wird in den jeweiligen Be-
bauungsplanverfahren entsprechend be-
rücksichtigt.
1.3.3 Oberflächengewässer
(Abflussregelung, Hochwasserschutz, Hydro-
logie):
Für den Geltungsbereich 1.2 wird auf den
§ 12 HWG hingewiesen. Es gelten die Verbo-
te des § 14 HWG.
Die §§ 12 und 14 HWG beziehen sich auf
Vorhaben, die dem Außenbereich zuzu-
ordnen sind. Das Gebiet der FNP-
Änderung 1-2 liegt innerhalb eines rechts-
kräftigen Bebauungsplans gem.
§ 30 BauGB und kann somit dem Innenbe-
reich zugeordnet werden. Die §§ 12 und
14 HWG finden hier keine Anwendung.
1.3.4 Bodenschutz:
Die frühere Stellungnahme gilt weiterhin.
Stellungnahme vom 29.10.2003:
Für den Planbereich enthalte die Altflächen-
datei (ALTIS) des Hess. Landesamtes für
Umwelt und Geologie 3.046 Einträge. Dabei
handele es sich um 29 Altablagerungen und
3.017 Altstandorte bzw. Grundwasserscha-
densfälle. Bei Eingriffen oder sonstigen Ver-
änderungen an Altablagerungen sollte das
Regierungspräsidium, Abt. Staatliches Um-
weltamt, Dez. 41.5, beteiligt werden.
Stellungnahme vom 25.08.2005:
Bei allen Eingriffen in den Boden ist auf sen-
sorische Auffälligkeiten zu achten. Auffällige
Bodenveränderungen können schädlich sein.
Sollten Veränderungen vorhanden sein, ist
umgehend das RP, Abteilung Umwelt Darm-
stadt, Dez. IV/Da 41.5, zu informieren.
Bei Baugenehmigungsverfahren, die Altflä-
chen, schädliche Bodenveränderungen,
und/oder Grundwasserschäden betreffen
können, ist das RP, Dez. IV/Da 41.5 als zu-
ständige Bodenschutzbehörde zu beteiligen.
Der Hinweis auf die 29 Altablagerungen ist
im Erläuterungsbericht zum rechtswirksa-
men Flächennutzungsplan enthalten.
Im Geltungsbereich 1.2 Bürgerpark-Nord
wird in der Umweltprüfung die Altablage-
rung berücksichtigt. Siehe Pkt. 2.4.2
(Schutzgut Boden)
Durch den Flächennutzungsplan werden
keine Bodenveränderungen bewirkt. Diese
werden durch Bebauungsplanverfahren
vorbereitet und sind auf dieser Ebene zu
berücksichtigen. Ein entsprechender Hin-
weis wurde im Bebauungsplanentwurf auf-
genommen (Ziffer V.2).
Die Beteiligung im Bauantragsverfahren
wird von der Bauaufsichtsbehörde durch-
geführt. Ein entsprechender Hinweis wurde
im Bebauungsplanentwurf aufgenommen
6
...
Im Rahmen der Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB sind Aussagen zu vorhandenen
Altflächen, Altlasten, schädlichen Bodenver-
änderungen und/oder Grundwasserschäden
im Geltungsbereich aufzunehmen.
Die Bewertung des Gefährdungspotentials für
die vorgesehene bauliche Nutzung bei Altflä-
chen sei darzustellen.
(Ziffer V.2).
Wird in der Umweltprüfung zum Geltungs-
bereich 1.2 Bürgerpark-Nord berücksich-
tigt. Siehe Pkt. 2.4.2 (Schutzgut Boden)
Wird in der Umweltprüfung zum Geltungs-
bereich 1.2 Bürgerpark-Nord berücksich-
tigt. Siehe Pkt. 2.4.2 (Schutzgut Boden)
1.3.5 Für die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB ist Folgendes zu beachten:
Es sind Angaben darüber zu machen, ob die
Planung Auswirkungen auf gewerbliche Anla-
gen oder entsprechend genutzte bzw. geplan-
te Flächen haben kann oder ob die Planung
selbst Auswirkungen von gewerblichen Anla-
gen oder entsprechend genutzten bzw. ge-
planten Flächen ausgesetzt sein kann. Hier
ist insbesondere auch auf die Problematik in
der Umgebung vorhandener Störfallbetriebe
einzugehen, Weiter sind Angaben zu Lärm,
insbesondere Verkehrslärm, Lufthygiene
(Staub/Geruch), Erschütterungen, Licht,
Strahlung, Klima und die vorhandenen Stör-
fallbetriebe zu machen. Hinsichtlich des Um-
fangs und Detaillierungsgrads der Umweltprü-
fung genügt eine angemessene allgemeine,
zusammenfassende (qualitative) Form (Text-
form).
In der Offenlage wird die Umweltprüfung
für die einzelnen Änderungsbereiche bear-
beitet und der Begründung hinzugefügt.
Siehe Pkt. 2 des Erläuterungsberichts.
1.4 Untere Naturschutzbehörde beim Grünflä-
chen- und Umweltamt der Wissenschafts-
stadt Darmstadt, Bessunger Str. 125, 64295
Darmstadt
(Schreiben vom 21.12.2006):
1.4.1 Geltungsbereich II:
Zur Änderung 1.2 Bürgerpark-Nord bestehen
aus naturschutzrechtlicher Sicht Bedenken
hinsichtlich eines gesetzlich geschützten Bio-
tops.
Die Planung betrifft einen naturnahen Bereich
in der Uferzone des bestehenden Teiches.
Die Kastanienallee mit dem beidseitigen Kas-
tanienbestand ist als Naturdenkmal ausge-
wiesen.
Im Plangebiet liegen keine Schutzgebiete
gemäß § 12 bis § 15 und § 15 d des Hes-
sischen Naturschutzgesetzes.
Der 0,6 ha große Teich ist naturfern zum
Teil mit unnatürlichen Ufern und ohne U-
fervegetation. Er hat einen geringen Bio-
topwert.
Im Flächennutzungsplan sind die ge-
schützten Biotope und die flächenhaften
Naturdenkmale dargestellt, die Kastanien-
allee fällt nicht in diese Kategorie.
7
...
Das Naturdenkmal wird jedoch nachricht-
lich in den Vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplan aufgenommen.
Zu 2. und 3.:
Nach dem Verfahren gem. § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behör-
den und sonstigen Träger öffentlicher Belange) erfolgt nun die Offenlage des Entwurfs zur 1. Ände-
rung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 2 (Bürgerpark-Nord) gem. § 3 (2) BauGB.
Der Dezernent VI:
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
Stadtrat
Anlagen:
Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich 1-2 gemäß
§ 3 (2) Baugesetzbuch mit:
- Übersichtsplan FNP mit Änderungsbereich 1-2 (farbig)
- Teilbereich 2 mit den geänderten Darstellungen (farbig)
- Erläuterungsbericht mit Umweltbericht zu der Änderung 1-2
Hinweis:
Die farbigen Unterlagen können bei der Magistratsgeschäftsstelle im Original eingesehen werden.
Darmstadt, den 30.08.2007
VI/61.1 la Nst. 2612
VI/61.4 zim Nst. 2603
anlage 3
23612 Zeichen
Erläuterungsbericht und Umweltbericht zur Änderung 1.2 des Flächennutzungsplanes
(Bürgerpark-Nord)
Inhalt
1. Erläuterungsbericht
1.1 Rechtsgrundlagen
1.2 Geltungsbereich
1.3 Ziele und Zwecke der Planung
2. Umweltbericht
2.1. Anlass und Grundlagen
2.1.1 Anlass
2.1.2 Größe und Lage des Gebietes
2.2. Ziele und Inhalt e des Bauleitplanes
2.3. Gesetzliche und planerische Vorgaben
2.4. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Maßnahmen
2.4.1 Verwendete Verfahren und Schwierigkei ten bei der Aufstellung des Umweltberichtes
2.4.2 Schutzbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung
2.4.3 Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung
2.4.4 Planungsalternativen
2.5. Maßnahmen zur Vermeidung , Verminderung und Ausgleich
2.6. Maßnahmen zur Überwachung
2.7. Zusammenfassung
1. Erläuterungsbericht
1.1 Rechtsgrundlagen
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungs planes richtet sich na ch den Vorschriften
des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).
1.2 Geltungsbereich
Das Änderungsverfahren umfasst den Bereich im Bürgerpark-Nord, zwischen Kastanienallee
und Elfeicherweg.
1.3 Ziele und Zwecke der Planung
Im Geltungsbereich 1.2 soll eine im rechtskräftigen Bebauungsplan N 8.4. ausgewiesene
Grünfläche in eine Wohnbaufläc he umgewandelt werden. Dies entspricht nicht den Inhalten
des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes, so dass dieser im Bereich der Grünfläche des
Bürgerparks Nord eine Umwandlung in eine Wo hnbaufläche erfahren so ll. Die Flächengröße
beträgt ca. 3,0 ha. Im Verfahren hat sich geze igt, dass die zu erwartende Lärmproblematik
zwischen der vorhandenen Freizeitnutzung de s Biergartens zwischen Kastanienallee und
Elfeicher Weg und dem geplanten Wohnbereich nur durch ein bauleitplanerisches Verfahren
gelöst werden kann. Der Geltungsbereich wurde nach Westen um die Fläche des Biergartens
um ca. 1,0 ha erweitert. Der Bebauun gsplan wird entsprechend geändert.
Durch das Änderungsverfahren besteht nun die Möglichkeit, dass das bisher hermetisch
abgeschlossene Planungsgebiet geöffnet und damit in die offene Parklandschaft des
Bürgerparks einbezogen wird. Alle vorhandenen blickdichten Hecken und Zäune werden
zugunsten der weit in das Grundstück hinein reichenden Blickachsen entfernt. Der Bürgerpark
wird damit optisch vergrößert.
Nach Möglichkeit soll die Durchwegung des Bürgerparks ergänzt und im Sinne des
vorhandenen Gesamtkonzeptes weiter über das Planungsgebiet hinweg verknüpft werden. Ein
neuer Fuß- und Radweg für die Allgemeinheit verbindet die Kastanienallee mit dem Elfeicher
Weg.
Die im Flächennutzungsplan dargestellte Grünfläche wird in eine Wohnbaufläche umgewandelt,
da die geplante Wohnbebauung eine dem Park angemessene geringe Dichte aufweist ist die
Reduzierung der Grünflächen in der Flächenbilanzierung mit insgesamt ca. 3,0 ha vertretbar.
Die Fläche des Biergartens mit ca. 1,0 ha bleibt in der Flächendarstellung als Grünfläche
bestehen und erhält zusätzlich den Eintrag als sonstige Freizeit- und Erholungseinrichtungen,
die dem Konzept des Bürgerpark Nord zuträglich sind.
Die neu geschaffene Durchwegung zum Elfeicher Weg wird als Grünverbindung dargestellt.
Der Erläuterungsbericht zum rechtswirksamen Fl ächennutzungsplan wird in der Flächenbilanz
im Teil D aufgrund der Flächenumwandlungen geändert. Die Flächenbilanz weist folgende
Werte auf (geänderte Werte sind in kursiv gedruckt):
derzeitige Realnutzung geplante Nutzung 2015
Nutzungsart
ha % ha %
Wohnbaufläche 1.520 12 1.593 (1590
vorher)
13
Gemischte Baufläche 115 1 168 1,5
Gewerbliche Baufläche 558 5 536 4
Sonderbaufläche 204 2 230 2
Gemeinbedarfsfläche 123 1 117 1
Bahn, S-Bahn, Depot 199 2 199 2
Hauptverkehrsstraßen 287 2 274 2
Ver- und Entsorgungsfläche 44 47
künstl.
Grundwasseranreicherung
10
10
Grünfläche 850 7 927 (930
vorher)
8
• besiedelte Fläche 3.910 32,0 4.101 33,5
Wasserfläche 38 38
Landwirtschaft 1.592 13 1.307 11
Ökologisch wertvolles Grünland
595
5
713
6
Streuobstwiese 125 1 165 1
Waldfläche 5.668 47 5.640 46
Aufforstungsfläche 29
waldartige Brache 35 44
Dünen, Trockenrasen 158 1 187 2
Brache mit Gehölzgruppe 103 1
• unbesiedelte Fläche 8.314 68,0 8.123 66,5
Gesamtfläche 12.224 100 12.224 100
2. Umweltbericht
2.1 Anlass und Grundlagen
2.1.1 Anlass
Ein Vorhabenträger hat vor, auf einem zum Te il bebauten Grundstück im Bürgerpark Nord
eine „Wohnanlage für alte Menschen“ zu erri chten. Darüber hinaus soll der angrenzende
Biergarten erhalten werden.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Grünfläche/Parkanlage
dargestellt. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Realisierung des Wohnb auvorhabens und zur Bestandssicherung des
Biergartens geschaffen werden.
Parallel zur FNP-Änderung wird ein neuer Bebauungsplan (N 8.4.2) aufgestellt.
2.1.2 Größe und Lage des Gebietes
Das Plangebiet liegt im nördlichen Bürgerpark Nord und gehört naturräumlich zum Flugsand-
und Dünengebiet der Hessischen Rheinebene bzw. dem Griesheim-Weiterstädter Sand.
Es wird begrenzt von der Kastanienallee im Süden, dem Elfeicher Weg im Norden sowie dem
Müllersteich mit Grünverbindung und Fußweg im Osten.
Das Änderungsgebiet hat eine Gesamtgröße von 39.334 m². Das private Baugrundstück ist
22.058 m² groß inklusive eines 5.800 m² großen Teiches.
2.2 Ziele und Inhalte des Bauleitplanes
Die Änderung des Flächennutzungsplanes dient der Vorbereitung des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes N 8.4.2 - An der Kastanienallee - und hat folgende Ziele:
Im östlichen Teil des Plangebietes soll ein neues Wohngebiet entstehen. Geplant sind 10
Einzelgebäude mit Serviceeinrichtungen für alte Menschen. Die Gebäude sollen in offener
Bauweise mit maximal 2 Geschossen erstellt werden. Südlich der Kastanienallee ist ein
Parkplatz geplant. Das geplante Wohngebiet soll gut in den Bürgerpark integriert werden.
Im westlichen Teil des Plangebietes soll der vorhandene Biergarten als öffentliche Grünfläche
in seinem Bestand gesichert werden.
2.3 Gesetzliche und planerische Vorgaben
Im Regionalplan Südhessen (2004) ist das Plangebiet als "Bereich für Landschaftsnutzung und
Landschaftspflege" dargestellt. Laut Landschaftsrahmenplan Südhessen (2000) ist er Teil einer
"Hauptachse des innerörtlichen Freiflächensystems", südlich der Kastanienallee sind "zu
schützende und zu entwickelnde Grünflächen" dargestellt (geplanter Parkplatz).
Im Flächennutzungsplan der Stadt Darmstadt (2006) und im Landschaftsplan (2004) sowie im
rechtskräftigen Bebauungsplan N 8.4 ist für das Plangebiet Grünfläche dargestellt.
Laut Landschaftsplan Darmstadt liegt das Plangebiet in dem übergeordneten Grünzug
Bürgerpark Nord-Nordbahnhof-Auf der Haardt. Der Bürgerpark Nord ist ein wertvoller
wohnungsnaher Erholungsraum und örtlicher Erholungsschwerpunkt mit einem vielfältigen
Angebot an Sport- und Freizeitanlagen und großen Parkanlagen. Das Änderungsgebiet ist Teil
des Grünzugs und soll als Parkanlage ausgebaut werden.
Die übrigen Aussagen des Landschaftsplanes werden im Zusammenhang mit den Schutzgütern
(Kapitel 4.2) bewertet.
Bundesimmissionsschutzgesetz
Es sind Unfallgefahren zu berücksichtigen, die auf das Gebiet einwirken können. Hierbei sind
die Richtlinien 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember
2003 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso-
II-Richtlinie) und ihre Umsetzung durch § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz zu
berücksichtigen, wonach bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die Nutzungen
einander so zuzuordnen sind, dass schädliche Umweltauswirkungen und von schweren
Unfällen in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirklungen auf die ausschließlich oder
überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete
soweit wie möglich vermieden werden.
Die hier zu berücksichtigenden nächstgelegenen Störfallanlagen nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz und der 12. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz
(12. BlmSchV, Störfallverordnung) befinden sich auf dem Betriebsgelände der Fa. Merck,
welches westlich des Plangebietes in einer Entfernung (Luftlinie) von mindestens ca. 960 m an
der Frankfurter Landstraße gelegen ist.
Das „Gutachten zur Verträglichkeit des Betriebsbereiches der Fa. Merck mit den Planungen in
dessen Umfeld unter dem Gesichtspunkt des § 50 BImSchG bzw. des Artikel 12 der Seveso-II-
Richtlinie“, erstellt im Juni 2006 vom TÜV Nord, berücksichtigt sämtliche Anlagen der Fa.
Merck und errechnet einen Achtungsabstand zur Fa. Merck für sensible Nutzungen.
Planungen, die außerhalb der Achtungsgrenze liegen, sind unter dem Gesichtspunkt des
§ 50 BImSchG nicht betroffen. Der Achtungsabstand beträgt ca. 800 m vom Betriebsbereich
der Fa. Merck.
Bewertung:
Die Zielsetzung der übergeordn eten Planungen ist es, im Änderungsgebiet Grünflächen zu
erhalten und auszubauen, was bei de r Planung zu berücksichtigen ist.
Ein ausreichend großer Abstand zum Betriebsgelände der Firma Merck ist einzuhalten.
2.4 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Maßnahmen
2.4.1 Verwendete Verfahren und Schwierigkeite n bei der Aufstellung des Umweltberichtes
Im Anschluss wird das Plangebiet in Bezug auf die Landschaftspotenziale verbal-argumentativ
bewertet. Die Umweltprüfung erfolgt durch den Vergleich der Darstellung als Grünfläche im
rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit der geplanten Darstellung als Wohngebiet. Für den
Biergarten ist lediglich eine Bestandssicherung als Grünfläche/sonstige Freizeit- und
Erholungsanlage geplant. Er muss deshalb nicht in die Umweltprüfung einbezogen werden.
Die Bewertung stützt sich unter anderem auf die im Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt erarbeiteten Ergebnisse ("Abschichtung"). Parallel zur Flächennutzungsplanände-
rung ist ein Umweltbericht zu dem Bebauungsplan N 8.4.2 erstellt worden, dessen Ergebnisse
angepasst an den Maßstab des FNP für die Umweltprüfung verwendet wurden.
2.4.2 Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung
Schutzgut Boden
Vorherrschender Bodentyp im Plangebiet sind tiefgründige, sandige Braunerden mit lehmigen
Bändern, die ältere (kalkreiche) Flugsande und diluviale Tone überlagern. Die
wasserdurchlässigen Flugsande bzw. schwach lehmigen Sande eignen sich für die
Versickerung, sind aber wegen des hoch anstehenden Grundwassers empfindlich gegen
Verunreinigungen (geringes Puffervermögen). Die natürliche Fruchtbarkeit ist gering.
Laut Altflächendatei (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie) ist im Plangebiet mit
Altlasten eines Baugeschäftes (Bausanierung) zu rechnen. Im Südwesten (Parkplatz
Kastanienallee) werden Müllablagerungen vermutet.
Die zulässige zu bebauende Grundfläche beträgt maximal 0,3. Daraus ergibt sich eine
maximale Versiegelung von 30 %. Gegenüber dem Bestand nimmt der Versiegelungsgrad um
27 % zu. Bodendenkmale sind nicht vorhanden.
Die Freiflächen im Biergarten bestehen überwiegend aus Kies- und Schotterflächen. Am
Elfeicher Weg befindet sich ein befestigter Parkplatz. Im Nordosten des Grundstücks liegen
Restaurant, Bewirtschaftungsgebäude und ein Wohnhaus.
Auswirkungen der FNP-Änderung:
70 % des Baugrundstückes bleiben als Freifläche oder Grünfläche erhalten. Mit der Änderung
der Bodennutzung sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen verbunden, die als gering
eingestuft werden können. Die Böden sind durch Schadstoffeintrag u. a. von Altlasten und
durch baubedingte Auswirkungen (z. B. Bodenverdichtung, Auf- und Abtrag von Boden)
gefährdet. Der Versiegelungsgrad auf dem Biergartengelände ist gering.
Schutzgut Wasser:
Laut Regionalplan Südhessen liegt das Plangebiet in der Hessischen Rheinebene, wo die
Grundwasserneubildung und Grundwasserqualität zu sichern sind. Die im Untergrund
liegenden Trinkwasservorräte sind im Plangebiet wenig ergiebig und Wasserschutzgebiete sind
nicht ausgewiesen. Das Grundwasser steht bei ca. 3 m unter Flur an und ist durch
Grundwasserentnahme abgesenkt. Gemäß der Flurabstandskarte von Hessenwasser (2004)
kann der Grundwasserstand unter ungünstigen Voraussetzungen (Einstellung der
Grundwasserförderung, niederschlagsreiche Jahre) langfristig auf ca. 0,5 m bis 1,00 m unter
Flur ansteigen.
Mittig im geplanten Wohngebiet liegt ein ca. 0,6 ha großer Grundwassersee, der durch
Tonabbau entstanden ist. Der See ist nährstoffreich (eutroph) und als naturfern zu bezeichnen.
Fließgewässer sind nicht vorhanden.
Auswirkungen der FNP-Änderung:
Durch die geplante Bebauung wird die Grundwasserneubildung reduziert und es besteht wegen
des hohen Grundwasserstandes die Gefahr von Grundwasserverunreinigung. Bei der geplanten
Nutzungsänderung ist von geringen Auswirkungen auf das Grundwasser auszugehen, da bei
einer geringen Baudichte Möglichkeiten zur Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers
bestehen.
Der Grundwasserteich ist vor zusätzlichem Schadstoffeintrag (Düngung) zu schützen.
Schutzgut Klima/Luft
Das Plangebiet liegt innerhalb des lufthygienisch belasteten Siedlungsbereiches, wo der
Luftaustausch zwischen Siedlungsflächen und klimaaktiven Grünflächen besonders wichtig ist.
Im Plangebiet haben die Grünflächen laut Landschaftsplan nur eine geringe bis mittlere
Bedeutung für den lokalen Luftaustausch. Kaltluft-Leitbahnen sind nicht vorhanden.
Auswirkungen der FNP-Änderung:
Kleinklimatisch ausgleichende Flächen wie der See, Gehölze und Rasen können zum großen
Teil erhalten werden. Mit einer Verschlechterung der kleinklimatischen Situation ist kaum zu
rechnen.
Schutzgut Pflanzen und Tiere
Dominierende Biotoptypen im Plangebiet sind laut Biotoptypenkartierung arten- und
strukturarme Hausgärten (Biotop-Nr. 11.221) und südlich der Kastanienallee Wiese im
besiedelten Bereich (Biotop-Nr. 11.225). Der 0,6 ha große Teich ist naturfern zum Teil mit
unnatürlichen Ufern und ohne Ufervegetation. Er hat einen geringen Biotopwert (Biotop-Nr.
05.342).
Im Plangebiet befinden sich zahlreiche Gehölze (Einzelbäume, Baumgruppen,
Gebüschpflanzungen).Es handelt sich im Wesentlichen um gärtnerisch geprägte mit
naturfernen Arten durchsetzte Bestände. Laut Landschaftsplan Darmstadt ist der Biotopwert
im Plangebiet insgesamt gering.
Wegen des angrenzenden naturnahen Müllersteiches und der naturnahen Parklandschaft ist
von einer gewissen faunistischen Vielfalt auszugehen, wobei vermutlich häufig vorkommende
Arten (ubiquitäre) Arten dominieren. Es gab Hinweise auf ein Vorkommen des nach FFH-
Richtlinie besonders geschützten Eisvogels. Dieses wurde durch ein entsprechendes Gutachten
geprüft. Ein Vorkommen des Eisvogels wurde nicht festgestellt.
Auf dem Biergartengelände befindet sich ein alter Baumbestand.
Naturschutzrechtliche Vorgaben:
Die Baumallee an der Kastanienallee ist als Naturdenkmal geschützt und laut Landschaftsplan
als lineares Vernetzungselement von Bedeutung.
Im Plangebiet liegen keine Schutzgebiete gemäß §§ 21 bis 27 und § 31 des Hessischen
Naturschutzgesetzes (Ausnahme ND). Schutzgebiete nach europäischem Recht (Natura 2000)
sind von der Planung nicht betroffen.
Auswirkungen der FNP-Änderungen:
Von der Planung sind nur Biotope mit geringem ökologischen Wert (Biotopwert) betroffen, so
dass der Eingriff als nicht erheblich eingestuft wird.
Durch naturnahe Gestaltung der Grünflächen kann ein Ausgleich erreicht werden. Der Verlust
von wertvollen Gehölzbeständen insbesondere Bäumen kann durch Neupflanzungen
ausgeglichen werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine gravierenden Auswirkungen
auf die Fauna zu erwarten.
Schutzgut Erholung / Landschaftsbild:
Das geplante Wohngebiet liegt als private Grünfläche isoliert innerhalb des Grünzuges
Bürgerpark Nord. Es grenzen sowohl intensiv genutzte Freizeitanlagen ( u.a., Kleingärten,
Grillplatz) als auch naturnahe Parkanlagen (u.a. Müllersteich, Lärmschutzlandschaft) an. Die
Anbindung an das Fuß- und Radwegenetz im Bürgerpark Nord ist gut.
Das private Baugrundstück ist nicht öffentlich zugänglich und ist durch hohe Fichtenhecken
und Sichtschutzzäune an den Grundstücksgrenzen nicht einsehbar. Laut Landschaftsplan
Darmstadt hat das Plangebiet eine mittlere bis hohe natürliche Erholungseignung. Die südlich
gelegene Kastanienallee ist landschaftsprägend.
Der Biergarten ist öffentlich zugänglich und ein attraktives Freizeitangebot im Bürgerpark
Nord.
Auswirkungen der FNP-Änderungen:
Insgesamt ist bei Realisierung des Bauvorhabens von einer mittleren bis hohen Erheblichkeit
auszugehen.
Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und Erholung hängen vor allem von der Anzahl und
Anordnung der geplanten Gebäude ab. Geht man von der geplanten lockeren Bebauung mit
geringer Höhe und hohem Freiflächenanteil aus, so ist eine landschaftsverträgliche Umsetzung
vorstellbar. Es muss sichergestellt werden, dass der Anteil der nicht bebaubaren Flächen bzw.
Grünflächen offenen Charakter haben und ausreichend groß sind. Minimierungsmaßnahmen
sollen darauf abzielen, das Gelände stärker in die Erholungslandschaft einzubeziehen und für
die Öffentlichkeit zugänglich und erlebbar zu machen. Die geplante Bebauung ist in Gestalt
und Nutzung in die Landschaft einzufügen (Vergleich Kap. 5.).
Der Biergarten ist öffentlich zugänglich. Seine Erhaltung trägt wesentlich zur Attraktivität des
Freizeitangebotes im Bürgerpark bei.
Schutzgut Mensch:
Die großen Freiflächen auf dem Baugrundstück mit stillgelegten Gewerbe- und
Industriegebäuden und wenigen Wohngebäuden werden überwiegend gärtnerisch genutzt. Die
öffentliche Nutzung des Privatgrundstückes ist stark eingeschränkt.
Das Gebiet wird von Süden von der Kastanienallee und von Norden vom Elfeicher Weg
erschlossen.
Lärm, Immissionen:
Durch Freizeitaktivitäten wie Sportveranstaltungen kommt es im Umfeld des Plangebietes
zeitweise zu Lärmbelastungen. Wegen des hohen Lärmschutzwalles zum Martin- Luther- King-
Ring kann von einer geringen Lärmbelastung durch den Straßenverkehr ausgegangen werden.
Problematisch ist die unmittelbare Nachbarschaft von Biergarten und geplantem Wohngebiet.
Durch den Besucherverkehr vor allem in den Abendstunden ist mit einer erheblichen
Lärmbelastung zu rechnen.
Das Plangebiet liegt von der Firma Merck ca.970 m entfernt. Gemäß TÜV-Gutachten (Juni
2006) ist ein Abstand von 800 m zum Betriebsgelände der Firma Merck notwendig.
Auswirkungen der FNP-Änderung:
Das geplante Wohngebiet liegt in ausreichend großer Entfernung zur Firma Merck, sodass die
Seveso-II-Richtlinie keine Bedeutung für die geplante Wohnbebauung hat.
Durch die geplante Nutzungsänderung kann das Plangebiet zumindest teilweise für die
Öffentlichkeit als Grünfläche nutzbar werden und zugleich ein attraktives Wohngebiet für ältere
Menschen entstehen. Die unmittelbare Nachbarschaft von Biergarten und geplanter
Wohnbebauung ist problematisch. Ein Lärmgutachten ist erforderlich. Dieses wurde im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellt.
Kultur und Sachgüter:
Der Teich (ehemalige Abgrabungsfläche) ist als Zeugnis der Zeitgeschichte zu erhalten.
Wechselwirkungen:
Erhebliche zusätzliche negative Effekte durch Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
werden nicht festgestellt.
2.4.3 Entwicklung bei Nichtd urchführung der Planung
Wird die Planung nicht realisiert, muss davon ausgegangen werden, dass die bisherige
Nutzung als private Grünfläche weiter bestehen bleibt und zusätzlich einzelne neue
Wohnhäuser entstehen.
2.4.4 Planungsalternativen
Alternative Standorte für das geplante Wohngebiet für ältere Menschen wurden nicht
untersucht. Das Baugrundstück eignet sich auf Grund seiner landschaftlich bevorzugten Lage
und der bereits vorhandenen Bebauung gut für die Neuschaffung von hochwertigem Wohnraum
für alte Menschen.
Unter der Prämisse, das Wohngebiet gut in die Erholungslandschaft einzubinden, sind
verschiedene Planungsvarianten hinsichtlich der Anzahl und Stellung der Gebäude und deren
Gestaltung untersucht worden.
2.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich
Um die negativen Auswirkungen der Planungen zu reduzieren, sind folgende Ziele und
Maßnahmen bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen:
Erhalt ausreichend großer Grün- und Freiflächen durch Begrenzung der Baudichte und
Versiegelung
Verbesserung der Einsehbarkeit, Erlebbarkeit und öffentlichen Durchgängigkeit unter
anderem durch die Beseitigung optisch störender Zäune und Hecken und der Schaffung von
Ein- und Durchblicken
Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Versickerung u. a. wasserdurchlässiger Wege,
Dachbegrünung
Erhalt des wertvollen Gehölzbestandes und Gestaltung
Erstellung eines Lärmgutachtens sowie eines faunistischen Gutachtens
Erhalt des parkartigen Grünflächencharakters des Biergartens insbesondere des
Baumbestandes
Vermeidung von Schäden durch mögliche Altlasten
Der naturschutzrechtliche Ausgleich soll vorrangig innerhalb des Geltungsbereiches des
Plangebietes erfolgen Das Kompensationsdefizit für das geplante Wohngebiet beträgt gemäß
Hessischer Kompensationsverordnung ca. 33.000 Wertpunkte.
2.6 Maßnahmen zur Überwachung
Maßnahmen zur Überwachung können auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht
festgelegt werden, da wegen dessen Rechtswirkung keine Ableitung unmittelbarer
Umweltauswirkungen folgen kann.
2.7 Zusammenfassung
Ein Privatgrundstück ist im aktuellen Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt und soll
zu einem Wohngebiet entwickelt werden. Da diese Darstellung nicht dem rechtswirksamen
Flächennutzungsplan entspricht, muss der Flächennutzungsplan geändert werden.
Der angrenzende Biergarten wird nur in seinem Bestand als Grünfläche gesichert und muss
nicht in die Umweltprüfung einbezogen werden.
Aufgabe war es, den vorhandenen Zustand als Grünfläche den Auswirkungen der Planänderung
gegenüberzustellen. Der landschaftsökologische Wert des Plangebietes hängt im Wesentlichen
von seiner Bedeutung als Teil des Grünzuges Bürgerpark Nord ab. Zusammenfassend wird die
Eingriffserheblichkeit in folgender Tabelle dargestellt:
Schutzgut Erheblichkeit
Boden gering
Wasser gering
Klima/Luft gering
Pflanzen/Tiere gering
Erholung/Landschaftsbild mittel bis hoch
Mensch mittel bis hoch
Kultur- und Sachgüter keine
Die negativen Auswirkungen der mit der FNP-Änderung verbundenen Baumaßnahmen können
durch die vorgeschlagenen Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen vor allem hinsichtlich
der Erholung ausgeglichen werden. Besonders wichtig ist der Erhalt ausreichend großer
Grünflächen, angepasste Bauformen sowie die landschaftliche und stadträumliche Integration
in den Bürgerpark Nord.
Durch ein Gutachten ist zu klären, welche Maßnahmen zum Lärmschutz zwischen Biergarten
und geplanter Wohnbebauung notwendig sind.
Der Eingriff kann vollständig innerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden.
Der Dezernent VI:
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
Stadtrat
anlage 1
304 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt 30. August 2007 Der Magistrat Offenlage Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 3 (2) Baugesetzbuch Änderung 1.2 des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan
Beratungsverlauf (5)
Orte (7)
- Kastanienallee
- Wilhelminenstraße 1
- Bessunger Straße 125
- Frankfurter Landstraße
- Elfeicher Weg
- Auf der Ludwigshöhe 204
- Martin-Luther-King-Ring
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0519
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 30.08.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00