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AN/0722/2025

Menschen im Kölner Norden schützen – Klärschlammtransport aus Bonn darf nur mit Schiff erfolgen!

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12 26.05.2025

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SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

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SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

2795 Zeichen

An Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.05.2025 
 
AN/0722/2025 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 27.05.2025 
 
Menschen im Kölner Norden schützen – Klärschlammtransport aus Bonn darf nur mit 
Schiff erfolgen! 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die antragstellende Fraktion bittet Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung 
des Rates am 27.05.2025 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung möge alles in ihrer Macht Stehende dafür tun, dass die Vereinbarungen, die 
dem Ratsbeschluss vom 5.5.2022 zur Vorlage 1273/2022 „Stadtwerke Köln GmbH – Grün-
dung und Beteiligung an der „KLAR GmbH“ (Klärschlammverwertung am Rhein GmbH); Un-
terbeteiligung der Stadt Bonn“ zugrunde lagen, seitens der Stadt Bonn eingehalten werden.  
Sollte der Schiffstransport des Bonner Klärschlamms dauerhaft ausgeschlossen werden, 
muss Merkenich als Standort für die Klärschlammverwertungsanlage insgesamt in Frage ge-
stellt werden. 
  
 
Begründung:  
Mit Verwunderung hat die SPD-Ratsfraktion Köln zur Kenntnis genommen, dass der Rat der 
Bundesstadt Bonn einen Beschluss zur Klärschlammverwertung gefasst hat, der den bisheri-

- 2 - 
 
gen Vereinbarungen zwischen Köln und Bonn widerspricht, den Antransport der Klär-
schlämme ausschließlich per Schiff erfolgen zu lassen. Hintergrund des aktuellen Bonner 
Ratsbeschlusses scheinen nicht belastbare Informationen der Bonner Stadtverwaltung zu 
den Kostenaspekten zu sein. 
Für Köln bleibt das Ziel bestehen, den Bonner Klärschlamm ausschließlich per Schiff anzulie-
fern. Merkenich trägt bereits heute überdurchschnittlich hohe Lasten im Interesse der Ge-
samtstadt. Viele dort lebende Menschen fühlen sich deshalb wegen fehlender Fortschritte 
ohnehin stark benachteiligt. Wenn nun auch noch eines der Hauptargumente für die Klär-
schlammverwertung am Standort Merkenich wegfällt, untergräbt dies die Glaubwürdigkeit 
von kommunalpolitischen Prozessen. Denn nur mit Blick auf die LKW-freie Anlieferung der 
Klärschlämme aus Köln und Bonn per Düker bzw. Schiff hat der Rat der Stadt Köln seinerzeit 
diesem am Rhein gelegenen Standort zugestimmt. Der Rat der Stadt Köln fordert daher von 
der Bonner Seite eine Rückkehr zur gemeinsamen Linie, die nicht nur ökologisch sinnvoll, 
sondern auch verkehrspolitisch notwendig ist. 
 
Begründung der Dringlichkeit:  
Der Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn ist in Köln erst nach Antragsschluss bekannt 
geworden.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. Thomas Breustedt 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (2)

27.05.2025 Rat
TOP 3.1.11 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
31.12.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: für das Digitale Berichtswesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0722/2025
Typ
SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
Datum
26.05.2025
Erstellt
26.05.2025 14:06