AN/0722/2025
Menschen im Kölner Norden schützen – Klärschlammtransport aus Bonn darf nur mit Schiff erfolgen!
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SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
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An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.05.2025 AN/0722/2025 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 27.05.2025 Menschen im Kölner Norden schützen – Klärschlammtransport aus Bonn darf nur mit Schiff erfolgen! Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellende Fraktion bittet Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung des Rates am 27.05.2025 aufzunehmen: Beschluss: Die Verwaltung möge alles in ihrer Macht Stehende dafür tun, dass die Vereinbarungen, die dem Ratsbeschluss vom 5.5.2022 zur Vorlage 1273/2022 „Stadtwerke Köln GmbH – Grün- dung und Beteiligung an der „KLAR GmbH“ (Klärschlammverwertung am Rhein GmbH); Un- terbeteiligung der Stadt Bonn“ zugrunde lagen, seitens der Stadt Bonn eingehalten werden. Sollte der Schiffstransport des Bonner Klärschlamms dauerhaft ausgeschlossen werden, muss Merkenich als Standort für die Klärschlammverwertungsanlage insgesamt in Frage ge- stellt werden. Begründung: Mit Verwunderung hat die SPD-Ratsfraktion Köln zur Kenntnis genommen, dass der Rat der Bundesstadt Bonn einen Beschluss zur Klärschlammverwertung gefasst hat, der den bisheri- - 2 - gen Vereinbarungen zwischen Köln und Bonn widerspricht, den Antransport der Klär- schlämme ausschließlich per Schiff erfolgen zu lassen. Hintergrund des aktuellen Bonner Ratsbeschlusses scheinen nicht belastbare Informationen der Bonner Stadtverwaltung zu den Kostenaspekten zu sein. Für Köln bleibt das Ziel bestehen, den Bonner Klärschlamm ausschließlich per Schiff anzulie- fern. Merkenich trägt bereits heute überdurchschnittlich hohe Lasten im Interesse der Ge- samtstadt. Viele dort lebende Menschen fühlen sich deshalb wegen fehlender Fortschritte ohnehin stark benachteiligt. Wenn nun auch noch eines der Hauptargumente für die Klär- schlammverwertung am Standort Merkenich wegfällt, untergräbt dies die Glaubwürdigkeit von kommunalpolitischen Prozessen. Denn nur mit Blick auf die LKW-freie Anlieferung der Klärschlämme aus Köln und Bonn per Düker bzw. Schiff hat der Rat der Stadt Köln seinerzeit diesem am Rhein gelegenen Standort zugestimmt. Der Rat der Stadt Köln fordert daher von der Bonner Seite eine Rückkehr zur gemeinsamen Linie, die nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch verkehrspolitisch notwendig ist. Begründung der Dringlichkeit: Der Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn ist in Köln erst nach Antragsschluss bekannt geworden. Mit freundlichen Grüßen Gez. Thomas Breustedt SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: für das Digitale Berichtswesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0722/2025
- Typ
- SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
- Datum
- 26.05.2025
- Erstellt
- 26.05.2025 14:06