0274/2025
Wahlräume in Köln-Worringen
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
4714 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/34/345 Vorlagen-Nummer 0274/2025 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.02.2025 Wahlräume in Köln-Worringen Antrag der CDU-Fraktion AN/1612/2024 Antrag: Die Verwaltung wird dazu aufgefordert bei den nächsten Wahlen – Bundestag, Landtag und Kommunalwahlen – wieder zusätzliche Wahllokale im Vereinshaus einzurichten. Antwort der Verwaltung: Je nach Wahlereignis entscheidet sich ungefähr die Hälfte der Wähler*innen für die Art zu wählen, die mit den geringsten Hürden versehen ist, die Briefwahl. Sie kann mittels QR-Code, online oder dem der Wahlbenachrichtigung beiliegenden Antrag einfach und aufwandsarm be- antragt und es kann bequem zuhause gewählt werden. Die Quote differiert je nach Wahlereig- nis und lag z. B. bei der Bundestagswahl 2021 bei rund 58%. Dieser starken Verlagerung von der Urnen- zur Briefwahl musste seit 2020 in einem zweistufi- gen Verfahren durch eine gesamtstädtische Reduzierung der Urnenstimmbezirke und damit einhergehend einer Anpassung der Wahlgebäude Rechnung getragen werden. Dabei ist der Neuzuschnitt der Stimmbezirke und deren Zuordnung zu den jeweiligen Wahlgebäuden unter Berücksichtigung zahlreicher Einflussfaktoren stets auf Grundlage objektiver Kennzahlen er- folgt. Das Verfahren wurde vollständig interessensneutral durchgeführt. Die tragenden Gründe waren die Wahrung des Wahlgeheimnisses in kleinen Stimmbezirken mit wenigen Wahlbe- rechtigten und geringer Wahlbeteiligung sowie die Gewährleistung einer wahlorganisatorisch rechtskonformen, ordnungsgemäßen und effizienten Wahldurchführung. In Worringen hat sich durch die bedarfsgerechte Reduzierung der Stimmbezirke von 7 im Jahr 2020 auf 5 seit 2022 das Verhältnis der Stimmbezirke je Wahlgebäude verbessert. Die durch- schnittliche Distanz vom bevölkerungsgewichteten Mittelpunkt der Stimmbezirke zum nächs- ten Wahlgebäude hat sich für die Wählenden im Stadtbezirk Worringen um 33 Meter verbes- sert. Dabei ist klar, dass dies einen Ausgleich darstellt zwischen denen, für die sich der Weg verlängert mit denen, deren Weg sich verkürzt. Insgesamt ist dieses Ergebnis für die Wählen- den als zufriedenstellend zu bewerten. Dementsprechend hat die Verwaltung hierzu keinerlei Beschwerden der Wahlberechtigten erhalten. Für die Eignung eines potenziellen Wahlgebäudes sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen: - Nach § 46 Bundeswahlordnung müssen die Wahlräume soweit wie möglich in Gemein- degebäuden sein. - Sie sollen nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt werden, dass allen Men- schen, insbesondere Menschen mit Behinderungen und anderen Menschen mit Mobili- tätsbeeinträchtigung, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Das heißt, 2 die Entfernung zum Wahlgebäude soll in einem vertretbaren Rahmen liegen, um eine gute Erreichbarkeit zu gewährleisten - Zudem müssen alle Wahlgebäude oder in Betracht kommende Räumlichkeiten rollstuhl- gerecht zugänglich sein. - Für die Einrichtung des Wahlraums soll ausreichend Platz und erwachsenengerechtes Mobiliar zur Verfügung stehen. Falls kein oder nur unzureichendes Mobiliar vorhanden ist, müssen der logistische Aufwand sowie zusätzliche Personalressourcen für eine tem- poräre Beschaffung berücksichtigt werden. - Eine Anfrage zur Nutzung eines privat genutzten Gebäudes als Wahlgebäude soll nur in Ausnahmefällen erwogen werden. Dabei sind Faktoren wie potenzielle Mietkosten und mögliche nutzungsrechtliche Einschränkungen (z. B. Schlüsselgewalt am Wahltag) zu beachten. Im Stadtteil Worringen steht als städtisches Gebäude nur die Gemeinschaftsgrundschule An den Kaulen zur Verfügung, Sie eignet sich für die Unterbringung aller Stimmbezirke und ge- währleistet die uneingeschränkte Erreichbarkeit für Rollstuhlfahrer. Miet- oder Pachtkosten fal- len nicht an. Die Öffnung und Zugänglichkeit des Gebäudes wird durch die*den Schulhaus- meister*in gewährleistet. Das Vereinshaus Worringen e.V. ist nicht erneut vorgesehen, weil – wie oben ausgeführt – ein zusätzlicher Bedarf nicht besteht, neben zusätzlichen Mietkosten vor allem die Risiken z. B. für die nicht rechtzeitige Öffnung des Wahlgebäudes am Wahlsonntag und die Zugänglichkeit deutlich höher sind, da es als Objekt im Privateigentum nicht im unmittelbaren Einflussbereich der Stadt Köln liegt (kein unmittelbarer Zugriff auf Ersatzschlüssel und Schulhausmeister*in- nen). Insgesamt sieht die Verwaltung auch für den Stadtteil Worringen eine wohnortnahe Wahlmög- lichkeit als gewährleistet an, die keine unangemessene Hürde für die Wähler*innen darstellt. Die nicht gegebene Beschwerdelage unterstützt dies.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0274/2025
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 24.01.2025
- Erstellt
- 23.01.2025 11:24