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V/0025/2015

Mobilfunksendeanlagen in Münster,

Vorlagen 16.01.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 17.02.2015, TOP 3.2

Berichtsvorlage

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Karte der Mobilfunkanlagen

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Berichtsvorlage

3664 Zeichen

V/0025/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mobilfunksendeanlagen in Münster; 
Neue Standorte und Erweiterungen von Bestandsanlagen im Stadtgebiet Münster-Nord 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.02.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
 
 
Bericht: 
Die Stadt Münster hat, nach § 7a der 26. BImSchV 1 in Verbindung mit der so genannten freiwilli-
gen Selbstverpflichtung2, die Gelegenheit, sich zu den in Münster geplanten Mobilfunksendea n-
lagen zu äußern. Bei einer solchen Stellungnahme wird seitens der Stadt das Umfeld der geplan-
ten Sendeanlage betrachtet. Es wird geprüft, ob es i m Umfeld der geplanten Mobilfunksendea n-
lagen sensible Einrichtungen gibt. Als sensible Einrichtungen gelten in Münster Schulen, Kinde r-
gärten, Kinderheime, Altenheime und Krankenhäuser. Befinden sich im Umfeld solche Einric h-
tungen, wird der dort zu erwarten de Feldstärkenwert mit Blick auf den „Schweizer Anlagenwert“, 
welcher 10 % des in Deutschland geltenden Grenzwertes beträgt, betrachtet.  Unabhängig davon 
werden die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen info r-
miert. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung wird  mit der Stellungnahme der Stadt  an den 
Netzbetreiber weitergeleitet. 
 
Im Frühjahr 2010 wurden von der Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzen für die mobilen 
Kommunikationstechnologien versteigert. Die vier Mobilf unkbetreiber (Telekom, Vodafone, O2 
und E-Plus) haben dabei zusätzliche Frequenzen erhalten. Mit diesen Frequenzen wird - unter 
anderem - das LTE-Netz (Long Term Evolution) realisiert. Der Übertragungsstandard LTE ermög-
licht schnellere Datenübertragungen, als es mit dem UMTS -Netz möglich ist. In einer Stellun g-
nahme des Bundesamtes für Strahlenschutz wird dargestellt, dass sich die medizinisch -
biologische Wirkung bei LTE nicht wesentlich von anderen Funktechnologien, wie GSM und 
UMTS, unterscheidet. 
 
Die Firma O2 (Telefónica Germany GmbH & Co. OHG) möchte im Stadtbezirk Münster -Nord an 
den Standorten Im Moorhock 60-62 und Königsberger Str. 4 ihre vorhandenen Anlagen durch 
eine LTE-Sendeanlage erweitern. In der näheren Umgebung befinden sich keine sensible Ei n-
richtungen. Somit bestehen seitens der Stadt Münster keine Bedenken gegen die Errichtung der 
Sendeanlagen und diesen soll eine Zustimmung erteilt werden.  
 
                                                
1 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder (14. August 2013)  
2 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/mobilfunkvereinbarung_fuer_NRW.pdf  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0025/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Wißen 
Ruf: 
492-6850 
E-Mail: 
Wissen@stadt-muenster.de 
Datum: 
13.01.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0025/2015 
 
Die Deutsche Telekom möchte ebenfalls im Stadtbezirk Münster -Nord an dem Standort Königs-
berger Str. 4 die vorhandene Mobilfunksendeanlage durch eine LTE-Sendeanlage erweitern. 
In der näheren Umgebung befinden sich keine sensible Einric htungen. Somit bestehen seitens 
der Stadt Münster keine Bedenken gegen die Errichtung der Sendeanlage und dieser soll ein e 
Zustimmung erteilt werden. 
 
Außerdem möchte die Vodafone GmbH im Stadtbezirk Münster -Nord an den Standorten An der 
Antoniuskapelle 23  und Hessenbusch 192  ihre vorhandenen Anlagen durch eine LTE -
Sendeanlage erweitern. In der näheren Umgebung befinden sich  keine sensible Einrichtungen. 
Somit bestehen seitens der Stadt Münster keine Bedenken gegen die Errichtung der Sendeanl a-
gen und diesen soll eine Zustimmung erteilt werden. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Karte der Mobilfunkanlagen

Beratungsverlauf (1)

17.02.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Königsberger Straße 4
  • An der Antoniuskapelle 23
  • Im Moorhock 60
  • Hessenbusch 192

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Details

Aktenzeichen
V/0025/2015
Typ
Vorlagen
Datum
16.01.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37