V/0025/2015
Mobilfunksendeanlagen in Münster,
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Berichtsvorlage
3664 Zeichen
V/0025/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen und Umweltschutz
Betrifft
Mobilfunksendeanlagen in Münster;
Neue Standorte und Erweiterungen von Bestandsanlagen im Stadtgebiet Münster-Nord
Beratungsfolge
17.02.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht
Bericht:
Die Stadt Münster hat, nach § 7a der 26. BImSchV 1 in Verbindung mit der so genannten freiwilli-
gen Selbstverpflichtung2, die Gelegenheit, sich zu den in Münster geplanten Mobilfunksendea n-
lagen zu äußern. Bei einer solchen Stellungnahme wird seitens der Stadt das Umfeld der geplan-
ten Sendeanlage betrachtet. Es wird geprüft, ob es i m Umfeld der geplanten Mobilfunksendea n-
lagen sensible Einrichtungen gibt. Als sensible Einrichtungen gelten in Münster Schulen, Kinde r-
gärten, Kinderheime, Altenheime und Krankenhäuser. Befinden sich im Umfeld solche Einric h-
tungen, wird der dort zu erwarten de Feldstärkenwert mit Blick auf den „Schweizer Anlagenwert“,
welcher 10 % des in Deutschland geltenden Grenzwertes beträgt, betrachtet. Unabhängig davon
werden die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen info r-
miert. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung wird mit der Stellungnahme der Stadt an den
Netzbetreiber weitergeleitet.
Im Frühjahr 2010 wurden von der Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzen für die mobilen
Kommunikationstechnologien versteigert. Die vier Mobilf unkbetreiber (Telekom, Vodafone, O2
und E-Plus) haben dabei zusätzliche Frequenzen erhalten. Mit diesen Frequenzen wird - unter
anderem - das LTE-Netz (Long Term Evolution) realisiert. Der Übertragungsstandard LTE ermög-
licht schnellere Datenübertragungen, als es mit dem UMTS -Netz möglich ist. In einer Stellun g-
nahme des Bundesamtes für Strahlenschutz wird dargestellt, dass sich die medizinisch -
biologische Wirkung bei LTE nicht wesentlich von anderen Funktechnologien, wie GSM und
UMTS, unterscheidet.
Die Firma O2 (Telefónica Germany GmbH & Co. OHG) möchte im Stadtbezirk Münster -Nord an
den Standorten Im Moorhock 60-62 und Königsberger Str. 4 ihre vorhandenen Anlagen durch
eine LTE-Sendeanlage erweitern. In der näheren Umgebung befinden sich keine sensible Ei n-
richtungen. Somit bestehen seitens der Stadt Münster keine Bedenken gegen die Errichtung der
Sendeanlagen und diesen soll eine Zustimmung erteilt werden.
1 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder (14. August 2013)
2 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/mobilfunkvereinbarung_fuer_NRW.pdf
Vorlagen-Nr.:
V/0025/2015
Auskunft erteilt:
Herr Wißen
Ruf:
492-6850
E-Mail:
Wissen@stadt-muenster.de
Datum:
13.01.2015
Öffentliche Berichtsvorlage
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V/0025/2015
Die Deutsche Telekom möchte ebenfalls im Stadtbezirk Münster -Nord an dem Standort Königs-
berger Str. 4 die vorhandene Mobilfunksendeanlage durch eine LTE-Sendeanlage erweitern.
In der näheren Umgebung befinden sich keine sensible Einric htungen. Somit bestehen seitens
der Stadt Münster keine Bedenken gegen die Errichtung der Sendeanlage und dieser soll ein e
Zustimmung erteilt werden.
Außerdem möchte die Vodafone GmbH im Stadtbezirk Münster -Nord an den Standorten An der
Antoniuskapelle 23 und Hessenbusch 192 ihre vorhandenen Anlagen durch eine LTE -
Sendeanlage erweitern. In der näheren Umgebung befinden sich keine sensible Einrichtungen.
Somit bestehen seitens der Stadt Münster keine Bedenken gegen die Errichtung der Sendeanl a-
gen und diesen soll eine Zustimmung erteilt werden.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Karte der Mobilfunkanlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Königsberger Straße 4
- An der Antoniuskapelle 23
- Im Moorhock 60
- Hessenbusch 192
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0025/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.01.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37