2152/2022
Maßnahmen der Kulturentwicklungsplanung: Leitbild für kulturelle Teilhabe und Vielfalt
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/VII/2 Vorlagen-Nummer 2152/2022 Freigabedatum 20.07.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Maßnahmen der Kulturentwicklungsplanung: Leitbild für kulturelle Teilhabe und Vielfalt Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme „Erarbeitung eines Leitbildes für Kulturelle Teilhabe und Vielfalt“ aus der Kulturentwicklungsplanung. Im Haushaltsplan 2022 stehen Mittel für den Kulturentwicklungsplan im Teilplan 0416- Kulturförderung, Teilplanzeile 13-Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Die Maßnahme soll mit insgesamt 50.000 € im Jahr 2022 aus diesem Budget finanziert werden. Der KEP- Lenkungskreis hat die Maßnahme befürwortet. Integrationsrat 16.08.2022 Ausschuss Kunst und Kultur 30.08.2022 Finanzausschuss 05.09.2022 Rat 08.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 50.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Rat hat in seiner Sitzung am 4. April 2019 die Kulturentwicklungsplanung (KEP) als kulturpoliti- sche Handlungsmaxime der Stadt Köln beschlossen. Weiterhin hat er die Verwaltung beauftragt, die in der Kulturentwicklungsplanung beschriebenen Entwicklungsideen/Maßnahmen zu prüfen und unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Möglichkeiten umzusetzen. Jede umzusetzende Entwick- lungsidee/Maßnahme bedarf eines gesonderten Ratsbeschlusses. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Erarbeitung eines Leitbildes für kulturelle Teilhabe und Vielfalt, das an das bestehende Diversity-Konzept der Stadt und das Förderkonzept Kulturelle Teilha- be des Kulturamts anschließt (s. KEP Seite 142). Die Maßnahme wurde mit der Vorlage 1503/2021 bereits im vergangenen Jahr eingebracht und entspricht dieser inhaltlich weitestgehend. Da sich das Vorhaben bei einem Workshop des Lenkungskreises konkretisiert hat wurde die Vorlage auf Wunsch neu gefasst. Kunst und Kultur sind Räume in denen sich gesellschaftliche Gruppen begegnen, in denen Differenz nicht die Ursache von Konflikten, sondern Antrieb von Kreativität ist. Daher müssen alle die Möglich- keit haben, aktiv und passiv an Kunst und Kultur teilzuhaben. Die städtischen Kulturinstitutionen sollen zu Orten werden, die Bürgerinnen und Bürger vorausset- zungslos willkommen heißen und mit ihnen in den Dialog treten. Damit schaffen sie ganz bewusst 3 eine Alternative zur zunehmenden Kommerzialisierung. Das Leitbild für kulturelle Teilhabe und Vielfalt soll die Institutionen darin unterstützen alle Teile der Bevölkerung zu erreichen und sie in die Lage zu versetzen, selbstbestimmt am kulturellen Leben teilzuhaben. Auch für die Freie Szene kann das Leit- bild, ergänzend zum Förderkonzept kulturelle Teilhabe, eine Hilfe beim Abbau von Zugangsbarrieren sein. Bislang hat noch keine Kommune in Deutschland ein solches spartenübergreifendes Leitbild erarbei- tet. Auf diesem Gebiet gibt es also noch große Defizite und für die Stadt Köln die Chance Pionierar- beit zu leisten. In einem Workshop des KEP-Lenkungskreises zur Fortschreibung und Neuausrichtung der Kul- turentwicklungsplanung am 11. März 2022 war kulturelle Teilhabe und Vielfalt eines von fünf Schwer- punktthemen, auf die in nächster Zeit ein besonderer Fokus der KEP gelegt werden soll. Die Arbeits- gruppe um das Thema kulturelle Teilhabe und Vielfalt beschäftigte sich, unter der Leitung von Annet- te Ziegert, mit der Frage, wie Barrieren für alle, die bisher nicht an Kultur teilhaben (können), gesenkt werden können. Gemäß der KEP-Maxime soll das Leitbild für kulturelle Teilhabe und Vielfalt partizipativ erarbeitet werden. Die partizipative Erarbeitung soll vorstrukturiert in mehreren kleinen Gesprächsrunden erfol- gen. Hierzu kommen Vertreter*innen der städtischen Kulturinstitutionen, Expert*innen aus den Berei- chen Interkultur, Inklusion, und Barrierefreiheit sowie Künstler*innen zusammen um über die Themen Vielfalt, Barrierefreiheit, Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit zu diskutieren. Selbstverständ- lich werden auch Menschen zu den Gesprächen eingeladen, die Erfahrungen mit Barrieren, Diskrimi- nierung und Ausgrenzung haben, um die Position (potentieller) Kulturnutzender zu vertreten. Auch der Arbeitskreis Diversity hat bereits zugesagt bei der Erarbeitung des Leitbildes zu unterstützen. Die StAG Lesben, Schwule und Transgender, die StAG Behindertenpolitik und weitere relevante Ak- teur*innen in der Verwaltung erhalten frühzeitig Informationen zum Sachstand und werden zur Betei- ligung eingeladen. In die Erarbeitung des Leitbildes für kulturelle Teilhabe und Vielfalt fließt somit nicht nur die Expertise der Mitarbeitenden des Kulturdezernats ein. Durch die Unterstützung externer Expert*innen mit einem spartenübergreifenden Netzwerk und Expertise in den Bereichen Barrierefreiheit, Chancengleichheit, Bildungsgerechtigkeit und Vielfalt sowie den diversen Perspektiven von Kulturschaffenden und - rezipient*innen verschiedenster Hintergründe, soll eine umfassende Betrachtung des Teilhabebegriffs gewährleistet werden. Die Gesprächsrunden sollen von einem*r Fachexpert*in für dialogische Wissenserarbeitung und Or- ganisationsentwicklung im Bereich Diversität und Teilhabe vorstrukturiert, moderiert und ausgewertet werden. Die Ergebnisse dieser Gesprächsrunden fließen dann in das Leitbild ein. Das fertige Leitbild soll in ästhetischer Form, möglichst barrierefrei, publiziert werden. Finanzierung: Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel in Höhe von 50.000 € stehen im Haushaltsjahr 2022, im Teilergebnisplan 0416 Kulturförderung, Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereit. Die Mittel sind konsumtiv eingeplant. Wenn Planung und Vergabeverfahren konkrete Angaben mög- lich machen, wird gegebenenfalls ein investiver Anteil entsprechend umgeschichtet.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2152/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.07.2022
- Erstellt
- 05.07.2022 16:59