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3971/2017

Beantwortung der Anfrage der AfD-Fraktion AN/1890/2017

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 19.12.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.12.2017

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

3069 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB 
 
Vorlagen-Nummer 19.12.2017 
 3971/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 19.12.2017 
 
Beantwortung der Anfrage der AfD-Fraktion AN/1890/2017 
Die Anfrage der AfD-Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates vom 19.12.2017 
„Zusätzliche Einstellung eines Fachmanns für Öffentlichkeitsarbeit“ (AN/1890/2017) wird wie folgt 
beantwortet:  
 
 
1. Aus welchen Gründen wurden die Kompetenzen des Amtes für Presse- und Öffentlichkeitsar-
beit  beschnitten?  
 
Antwort: 
Die Kompetenzen des Amtes für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wurden nicht beschnitten. 
Im Gegenteil: Die Online-Redaktion wurde im Juli 2017 dem Amt für Presse- und Öffentlich-
keitsarbeit wieder zugeordnet, nachdem diese vor einigen Jahren herausgelöst worden war. 
Damit wurden die Kompetenzen des Amtes für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gestärkt. 
 
2. Welche zusätzlichen Personalkosten/Leistungsentgelte werden durch  
 
a) die Verpflichtung von Herrn Alexander Vogel und 
b) die Verpflichtung von Sprechern in den anderen Dezernaten und Ämtern 
 
pro Jahr verursacht? 
 
Antwort: 
Die Einstellung von Beschäftigten erfolgt grundsätzlich im Rahmen des vom Rat beschlosse-
nen Stellenplans. Die Einrichtung von Mehrstellen und die Bewertung der jeweiligen Stellen 
werden ebenfalls vom Rat beschlossen (vgl Stellenplan 2018, Ratssitzung am 07.11.2017, 
TOP 9.1 - Beschlussvorlage 2834/2017 bzw. TOP 9.2 - Beschlussvorlage 2847/2017 für die 
Bühnen).  
 
3. Unter welcher Kostenstelle werden diese Personalkosten/Leistungsentgelte im Haushaltsplan 
jeweils ausgewiesen? 
 
Antwort: 
Im Stellenplan für das Jahr 2018, Dezernat OB, Teilplan 0101 sind die Planstellen für das Amt 
für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ausgewiesen. Die Stellen für Öffentlichkeitsarbeit in ande-
ren Dienststellen und Dezernaten sind im Stellenplan der jeweiligen Ämtern und Dezernate 
bzw. eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen ausgewiesen. 
Der Stellenplan wird als Anlage des Haushaltsplanes der Bezirksregierung zur Genehmigung 
vorgelegt. Nach Inkrafttreten des Haushaltes und somit auch des Stellenplanes, wird der auf 
der Grundlage des Stellenplans erstellte Dienstverteilungs- und Stellenplan an die Fraktionen 
übermittelt.

2 
 
 
4. Welche nachvollziehbaren Leistungen hat Herr Vogel in seiner Zuständigkeit für die „strategi-
sche Kommunikation“ der Frau Oberbürgermeisterin bisher erbracht,  
um seine mögliche Berufung als Nachfolger von Herrn Timmer qualitativ beurteilen  zu kön-
nen. 
 
Antwort: 
Die Bewertung der Leistungen von Mitarbeitenden obliegt ausschließlich der Organisations-
hoheit der Oberbürgermeisterin.  
Gleiches gilt für das Stellenbesetzungsverfahren Pressesprecher/in der Oberbürgermeisterin, 
Pressesprecher/in der Stadt Köln und Leitung des Amtes für Presse und Öffentlichkeitsarbeit. 
Die Regelungen zur etwaigen Beteiligung des Hauptausschusses nach § 73 Abs. 3 GO NRW 
in Verbindung mit § 28 Hauptsatzung werden eingehalten werden. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

19.12.2017 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3971/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
19.12.2017
Erstellt
18.12.2017 11:50