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Beantwortung der Anfrage der AfD-Fraktion AN/1890/2017

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 3971/2017 vom 19.12.2017

Stand: Am 19.12.2017 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB Vorlagen-Nummer 19.12.2017 3971/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 19.12.2017 Beantwortung der Anfrage der AfD-Fraktion AN/1890/2017 Die Anfrage der AfD-Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates vom 19.12.2017 „Zusätzliche Einstellung eines Fachmanns für Öffentlichkeitsarbeit“ (AN/1890/2017) wird wie folgt beantwortet: 1. Aus welchen Gründen wurden die Kompetenzen des Amtes für Presse- und Öffentlichkeitsar- beit beschnitten? Antwort: Die Kompetenzen des Amtes für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wurden nicht beschnitten. Im Gegenteil: Die Online-Redaktion wurde im Juli 2017 dem Amt für Presse- und Öffentlich- keitsarbeit wieder zugeordnet, nachdem diese vor einigen Jahren herausgelöst worden war. Damit wurden die Kompetenzen des Amtes für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gestärkt. 2. Welche zusätzlichen Personalkosten/Leistungsentgelte werden durch a) die Verpflichtung von Herrn Alexander Vogel und b) die Verpflichtung von Sprechern in den anderen Dezernaten und Ämtern pro Jahr verursacht? Antwort: Die Einstellung von Beschäftigten erfolgt grundsätzlich im Rahmen des vom Rat beschlosse- nen Stellenplans. Die Einrichtung von Mehrstellen und die Bewertung der jeweiligen Stellen werden ebenfalls vom Rat beschlossen (vgl Stellenplan 2018, Ratssitzung am 07.11.2017, TOP 9.1 - Beschlussvorlage 2834/2017 bzw. TOP 9.2 - Beschlussvorlage 2847/2017 für die Bühnen). 3. Unter welcher Kostenstelle werden diese Personalkosten/Leistungsentgelte im Haushaltsplan jeweils ausgewiesen? Antwort: Im Stellenplan für das Jahr 2018, Dezernat OB, Teilplan 0101 sind die Planstellen für das Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ausgewiesen. Die Stellen für Öffentlichkeitsarbeit in ande- ren Dienststellen und Dezernaten sind im Stellenplan der jeweiligen Ämtern und Dezernate bzw. eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen ausgewiesen. Der Stellenplan wird als Anlage des Haushaltsplanes der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Nach Inkrafttreten des Haushaltes und somit auch des Stellenplanes, wird der auf der Grundlage des Stellenplans erstellte Dienstverteilungs- und Stellenplan an die Fraktionen übermittelt. 2 4. Welche nachvollziehbaren Leistungen hat Herr Vogel in seiner Zuständigkeit für die „strategi- sche Kommunikation“ der Frau Oberbürgermeisterin bisher erbracht, um seine mögliche Berufung als Nachfolger von Herrn Timmer qualitativ beurteilen zu kön- nen. Antwort: Die Bewertung der Leistungen von Mitarbeitenden obliegt ausschließlich der Organisations- hoheit der Oberbürgermeisterin. Gleiches gilt für das Stellenbesetzungsverfahren Pressesprecher/in der Oberbürgermeisterin, Pressesprecher/in der Stadt Köln und Leitung des Amtes für Presse und Öffentlichkeitsarbeit. Die Regelungen zur etwaigen Beteiligung des Hauptausschusses nach § 73 Abs. 3 GO NRW in Verbindung mit § 28 Hauptsatzung werden eingehalten werden. gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 19.12.2017

    Rat

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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