AN/0893/2019
Qualität und Arbeitsbedingungen im Offenen Ganztag an Kölner Schulen
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Linke Anfrage nach § 4
3410 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Dr. Helge Schlieben Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.06.2019 AN/0893/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.06.2019 Qualität und Arbeitsbedingungen im Offenen Ganztag an Kölner Schulen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, seit längerem gibt es eine Debatte zur Qualität im Offenen Ganztag an Grundschulen. Dabei ist es relativ unstrittig, dass viele negative Faktoren, die die Qualität beeinträchtigen, wie hohe Fluktuation, dünne Personaldecke und unzureichende Qualifizierung unmittelbar mit den Arbeitsbedingungen zusammenhängen. Deshalb bittet die Fraktion DIE LINKE um die Beantwortung folgender Fragen. 1. Welche Treffen mit welchen Ergebnissen haben im Rahmen der "Qualitätsoffensive Ganztag" in Köln stattgefunden; welche Faktoren, die für die mangelnde Qualität in der OGS eine Rolle spielen, wurden dabei besprochen und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität wurden erwogen? 2. An welchen Grundschulen in Köln arbeiten seit dem Schuljahr 2013/14 welche Träger in der OGS und wie hat sich seitdem das Verhältnis der Zahl der verschiedenen Träger im Verhältnis zur jeweiligen Zahl der Offenen Ganztagsgrundschulen entwickelt? Wir bitten um eine tabellarische Aufstellung der Träger in Spalte 1 mit den sie beauftragenden Schulen und der Anzahl der Gruppen je Schule. 3. Wie häufig fanden in diesen Jahren Trägerwechsel statt und, falls es bei der Stadtverwaltung Informationen darüber gibt, aus welchem Grund gab es diese? 4. Wie viele Mitarbeiter*innen in der Position a) einer Gruppenleitung und b) einer Ergänzungskraft haben die in den Kooperationsverträgen geforderte Qualifikation (Gruppenleitung: Erzieher*in, Sozialpädagog*in, Pädagog*in; Ergänzungskraft: Kinderpfleger*in, Sozialassistent*in) und wie viele haben weder diese Qualifikation noch eine solche, wie sie in der Kurzausbildung "Schultag I-III" (Siehe www.schultag.info) erworben werden kann? 5. Der Prüfbericht des RPA von 2014 „Kooperationsverträge in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) bei 40 - Amt für Schulentwicklung“ (DS 3246/2014) empfiehlt, künftig kein Formular zur Abrechnung der Personalkosten des OGS-Trägers zu verwenden, das nur pauschal nach der Summe der Personalkosten fragt und aufsummierte anonymisierte Angaben über Beschäftigte und Honorarkräfte abfragt. Denn dabei, so das RPA bestünde „das Risiko, dass personelle Defizite zum Nachteil einer OGS-Gruppe verborgen bleiben“. Es wird vielmehr empfohlen: „Zur erforderlichen Finanz- und Qualitätskontrolle sollte eine Überarbeitung der Vordrucke für die OGS-Träger erfolgen, so dass konkrete statt anonymisierter Angaben zum Betreuungspersonal (Name, Funktion, betreute Gruppe bzw. AG, Arbeitszeit, Personalkosten) vorliegen. Hat das Amt 40 die Empfehlungen des RPA inzwischen umgesetzt und wenn nein, wieso nicht? Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0893/2019
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 24.06.2019
- Erstellt
- 18.06.2019 12:21