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V/0984/2013

Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen

Vorlagen 20.12.2013

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 20.02.2014, TOP 3.5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

8820 Zeichen

V/0984/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
20.02.2014 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt  dem folgenden Sportverein nach der Sportförderrichtl inie für 
die geplanten Baumaßnahmen auf der Vereinssportanlage wie folgt den beantragten „förde-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: 
 
Verein BV Maßnahme Antrag 
vom 
ca. Au f-
Auf-
wand 
Zuschuss 
bis zu  
Schwimmvereini-
gung Münster von 
1891 e. V. 
Ost 
Sanierung der Sanitä r-
anlagen / Sanitärtechnik 
im Freibad Sudmühle 
28.11.2013 9.200 € 4.600 € 
Schwimmvereini-
gung Münster von 
1891 e. V. 
Ost 
Sanierung der Platti e-
rung vor den Umkleiden 
einschließlich der Z u-
wegungen im Freibad 
Sudmühle 
03.12.2013 14.000 € 7.000 € 
Summe  23.200 €  11.600 € 
 
2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach 
Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Vorbehalten: 
 
2.1  Die Genehmigung der Stadt Münster nach der Sportförderrichtlinie lässt ihre parlamentari-
sche Beratung und Beschlussfassung über die von dem Sportverein beantragten Baukos-
tenzuschüsse vollständig unbeeinflusst.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0984/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Schwienheer 
Ruf: 
492-5215 
E-Mail: 
SchwienheerRa@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.01.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0984/2013 
2.2  Der Sportverein bemüht sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an and erer 
Stelle möglichen Förderungen für die Baumaßnahmen zu erhalten.  
 
2.3  Der Sportverein hält bei der sachgem äßen Durchführung der Baumaßnahme n die ei n-
schlägigen Standards und Vorschriften ein und stimm t sich über Abweichungen davon so 
rechtzeitig mit der Stadt Münster ab, dass ein fachbezogener Austausch problemlos mö g-
lich ist. 
 
3. Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzei-
tigen Baubeginn“ dem Sportverein  gegenüber keinerlei Hinweis darauf, wie sie mögliche 
Förderanträge bewertet.  
 
4. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über die vo n dem Sportverein  bean-
tragte Sportförderung entscheiden wird, ist unabhängig von der Entscheidung zum „förde-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“.  
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch de n Beschluss nach den 
Beschlussvorschlägen Ziffer 1. und Ziffer 2.  zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen 
Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen werden.  
 
 
Begründung: 
1. Die Baumaßnahmen  
Der Sportverein Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. beantragte am 28.11.2013 einen 
städtischen Bauko stenzuschuss zu seinem Aufwand für die Sanierung der Sanitäranl a-
gen/Sanitärtechnik im Freibad Sudmüle, da er die geplante Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen- 
bzw. Kreditmitteln finanzieren kann. Die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. muss kur z-
fristig die vorgenannte notwendige Baumaßnahme vornehmen. 
Bei einem Besichtigungstermin der Sportanlage und der sanitären Anlagen durch das Amt für G e-
sundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten am 28.06.2013 wurde festgestellt, dass im 
Bereich der Hausinstallation (zentraler Temperaturreduzierer, Leitungssystem) technische Mä ngel 
vorliegen, die u. a. zu einer schlechten, gesundheitsgefährdenden Wasserqualität führen können. 
Um diese Gefahr zu beseitigen, muss der Verein die bestehende Sanitärtechnik san ieren und er-
weitern. Diese Maßnahmen müssen vor Beginn der Saison 2014 durchgeführt und abg eschlossen 
sein, da die Sporteinrichtung ansonsten nicht genutzt bzw. betrieben werden kann. 
 
Der Sportverein Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. beantragte am 03.12.2013 einen 
städtischen Baukostenzuschuss zu seinem Aufwand für die Sanierung der Plattierung vor den Um-
kleiden einschließlich Zuwegung und Grünflächen im Freibad Sudmühle, da er die geplante Bau-
maßnahme nur teilweise mit Eigen- bzw. Kreditmitteln finanzieren kann. Die Schwimmvereinigung 
Münster von 1891 e. V. muss kurzfristig die vorgenannte notwendige Baumaßnahme vornehmen. 
Die Plattierung vor den Umkleiden und auf den Zuwegen ist stark beschädigt und abgängig. Durch 
die kaputten und zum Teil hoch stehenden Platten besteht eine Gefahr für die Nutzer. Um den ver-
kehrssicheren Zustand der Sportanlage und die gefahrlose Nutzung der Umkleiden wiederherz u-
stellen ist eine Durchführung der Maßnahme vor Beginn der Saison 2014 dringend notwendig.  
Mit öffentlicher Beschlussvorlage V/0204/2013 wurde der Schwimmvereinigung Münster von 1891 
e. V. für Pflasterarbeiten vor den Umkleiden aufgrund des Vereinsantrags vom 20.01.2012  ein 
Baukostenzuschuss in Höhe von 8.500 € gewährt. Der aktuelle Antrag vom 03.12.2013 ist eine 
Ergänzung des ersten Antrages vom 20.01.2012. Wie der Verein erläutert hat, müssen aus den 
vorgenannten Gründen entgegen der ersten Einschätzung und Planung des  Vereins nicht nur die 
Pflasterflächen direkt vor den Umkleiden sondern auch die Zuwegungen saniert werden. Durch die 
Erneuerung der Plattierungen müssen in Teilbereichen auch die Grünflächen angepasst werden.     
   
2. Die städtische Sportförderung 
Die Sp ortvereine können grundsätzlich zu ihrem Aufwand für die Baumaßnahmen  einen städt i-
schen Baukostenzuschuss nach der Sportfö rderrichtlinie der Stadt Münster erhalten. Beantragen

- 3 - 
V/0984/2013 
die Sportvereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit ihren gepla nten Baumaß-
nahmen erst beginnen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung entschieden hat. Für die 
Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. ist frühe stens 201 5 eine Entscheidung der Stadt 
Münster über die beantragten Sportförderungen möglich. Bis dahin müssen die Vereine grundsätz-
lich mit der Durchführung der Baumaßnahmen warten.  
 
Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Z uschussentscheidung und 
Baubeginn zulassen, in dem sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeiti gen Baube-
ginn“ genehmigt. Mit der Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ 
durch den Sportausschuss dürfen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Z u-
schussentscheidung beginnen.     
 
3. Das Anliegen der Sportvereine  
Mit dem Wissen um die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie hat die Schwimmvereinigung 
Münster von 1891 e. V. für die vorgenannten geplanten Baumaßnahmen einen Baukostenzu-
schuss beantragt und bislang damit nicht begonnen. 
 
Der Sportverein Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. muss die Baumaßnahmen aus den 
o. g. Sachgründen kurzfristig durchführen, ohne auf die Zuschussentsche idung warten zu können. 
Aus diesem Grunde beantragte sie zeitgleich mit ihren Baukostenzuschussanträgen die Genehmi-
gung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 
 
4. Bewertung/Folgen  
Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube-
ginn“, weil die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. damit in die Lage versetzt wird, nach 
ihren Zeitplänen, unabhängig vom Beratungsgang für die beantragten Baukostenzuschüsse, aktiv 
zu werden. 
Für die Stadt Münster ist damit keine Verpflichtung verbunden. Sie wird d ie Vereinsanträge später 
bezüglich der Förderung prüfen und den zuständigen G remien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt 
keine Abhängigkeiten zwischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn “ und der 
späteren Entscheidung zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportverwa ltung 
dem Sportverein ausdrücklich.  
 
Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen und zum Förderverfahren der Stadt Mün ster erhielt 
der Sportverein von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ih m bei der Maßnahmenpl a-
nung und Maßnahmenausführung helfen. Der Sportverein weiß , dass über den Zuschussantrag 
erst ab 2015 entschieden wird und er den Finanzaufwand allein vorfinanzieren muss.  
 
Sofern der Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. der „förderungsunschädliche vorzeitige 
Baubeginn“ nicht oder in einer späteren Ausschusssitzung genehmigt wird, entstehen Zeitverluste, 
die sich unter anderem negativ auf den jeweiligen Vereinsbetrieb auswirken.  
 
Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn “ aus, 
darf die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. die geplanten Baumaßnahmen vor der Z u-
schussentscheidung beginnen. Der Sportverein muss in diesem Fall schriftlich bestätigen, dass er 
die v. g. Bedingungen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und Fö rderung zur Kenntnis 
genommen hat.  
 
 
i. V. 
 
gez.  
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin

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V/0984/2013

Beratungsverlauf (2)

23.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.02.2014 Sportausschuss
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0984/2013
Typ
Vorlagen
Datum
20.12.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37