AN/1601/2017
Änderungs- und Zusatzantrag zu TOP 1.1 „Wohnungsbaugrundstücke im Sürther Feld 3. Bauabschnitt, Baufelder 1, 3 und 5 – Konzeptausschreibung“
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Linke Änderungsantrag nach § 13
2412 Zeichen
An den Vorsitzenden des Liegenschaftsausschusses Herrn Jörg Frank An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 07.11.2017 AN/1601/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 07.11.2017 Änderungs- und Zusatzantrag zu TOP 1.1 „Wohnungsbaugrundstücke im Sürther Feld 3. Bauabschnitt, Baufelder 1, 3 und 5 – Konzeptausschreibung„ Sehr geehrter Herr Frank, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 1.1 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Liegenschaftsausschusses zu nehmen: Beschluss: Die folgenden Bedingungen werden für die Bebauung aller Baufelder gesetzt. 1. Zusätzlich zu den gesetzten 30 % öffentlich geförderten Wohnungsbau werden mindestens 30 % der Mietwohnungen als preisgedämpfte Wohnungen gebaut. 2. Die zu schaffenden Wohneinheiten sind an das Fernwärmenetz der RheinEnergie anzuschließen (entsprechend §9 GO NRW). Eine möglichst gute Ausnutzung der verfügbaren Flächen wird angestrebt. Daher wird die folgende Bedingung in alle drei Bewertungsmatrizen aufgenommen: 3. Eine möglichst vollständige Ausnutzung der Geschossflächenzahl (GFZ) wird mit bis zu 20 Punkten bewertet. Die Bepunktung der übrigen Kriterien wird gleichmäßig reduziert, um auf insgesamt 100 Punkte zu kommen. Von dieser Reduzierung ausgenommen sind Kriterien für öffentlich geförderte Wohnungen und für preisgedämpfte Wohnungen. Gleichzeitig ist eine möglichst geringe Versiegelung von Flächen wünschenswert. Es soll daher möglichst kompakt und eher in die Höhe als in die Breite gebaut werden. Daher wird die folgende Bedingung in alle drei Bewertungsmatrizen aufgenommen. 4. Eine möglichst kompakte Bebauung wird mit bis zu 5 Punkten bewertet. Die Bepunktung der übrigen Kriterien wird gleichmäßig reduziert, um auf insgesamt 100 Punkte zu kommen. Von dieser Reduzierung ausgenommen sind Kriterien für öffentlich geförderte Wohnungen und für preisgedämpfte Wohnungen. Begründung: Erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1601/2017
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 07.11.2017
- Erstellt
- 07.11.2017 12:34