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AN/1601/2017

Änderungs- und Zusatzantrag zu TOP 1.1 „Wohnungsbaugrundstücke im Sürther Feld 3. Bauabschnitt, Baufelder 1, 3 und 5 – Konzeptausschreibung“

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 07.11.2017

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 07.11.2017, TOP 1.1.3

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

2412 Zeichen

An den Vorsitzenden des 
Liegenschaftsausschusses 
Herrn Jörg Frank 
 
An Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 07.11.2017 
AN/1601/2017 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Liegenschaftsausschuss 07.11.2017 
 
Änderungs- und Zusatzantrag zu TOP 1.1 „Wohnungsbaugrundstücke im Sürther Feld 3. 
Bauabschnitt, Baufelder 1, 3 und 5 – Konzeptausschreibung„ 
Sehr geehrter Herr Frank, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 1.1 auf 
die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Liegenschaftsausschusses zu nehmen: 
 
Beschluss: 
Die folgenden Bedingungen werden für die Bebauung aller Baufelder gesetzt. 
1. Zusätzlich zu den gesetzten 30 % öffentlich geförderten Wohnungsbau werden mindestens 
30 % der Mietwohnungen als preisgedämpfte Wohnungen gebaut. 
2. Die zu schaffenden Wohneinheiten sind an das Fernwärmenetz der RheinEnergie 
anzuschließen (entsprechend §9 GO NRW). 
Eine möglichst gute Ausnutzung der verfügbaren Flächen wird angestrebt. Daher wird die folgende 
Bedingung in alle drei Bewertungsmatrizen aufgenommen: 
3. Eine möglichst vollständige Ausnutzung der Geschossflächenzahl (GFZ) wird mit bis zu 20 
Punkten bewertet. 
 Die Bepunktung der übrigen Kriterien wird gleichmäßig reduziert, um auf insgesamt 
100 Punkte zu kommen. Von dieser Reduzierung ausgenommen sind Kriterien für 
öffentlich geförderte Wohnungen und für preisgedämpfte Wohnungen.

Gleichzeitig ist eine möglichst geringe Versiegelung von Flächen wünschenswert. Es soll daher 
möglichst kompakt und eher in die Höhe als in die Breite gebaut werden. Daher wird die folgende 
Bedingung in alle drei Bewertungsmatrizen aufgenommen. 
4. Eine möglichst kompakte Bebauung wird mit bis zu 5 Punkten bewertet. 
 Die Bepunktung der übrigen Kriterien wird gleichmäßig reduziert, um auf insgesamt 
100 Punkte zu kommen. Von dieser Reduzierung ausgenommen sind Kriterien für 
öffentlich geförderte Wohnungen und für preisgedämpfte Wohnungen. 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

07.11.2017 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1601/2017
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
07.11.2017
Erstellt
07.11.2017 12:34