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3642/2017

Außengastronomie im Kalker Stadtgarten

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 29.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.12.2017, TOP 8.1.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2569 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02-8/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3642/2017 
Freigabedatum 
23.11.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Außengastronomie im Kalker Stadtgarten 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk 
 
 begrüßt die Initiative des Bürgervereins Kalk, die Aufenthaltsqualität im Kalker Stadtgarten durch 
die Aufstellung von vier bis fünf Tischen mit Stühlen und Nutzung durch das Eiscafé Friuli auf ei-
ner noch herzurichtenden Fläche im Bereich der Rasenfläche links des modernen Eingangstores 
zu verbessern, um damit die soziale Kontrolle in diesem Bereich des Kalker Stadtgartens zu er-
höhen und zudem einen Besuch attraktiver zu machen.  
 
 bittet die Verwaltung, im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens, in dem auch der 
Stadtkonservator einzubeziehen ist, zu prüfen, ob eine Realisierung dieser Außengastronomie an 
dieser Stelle möglich ist und im positiven Falle eine Genehmigung zu erteilen. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.12.2017 
TOP 8.1.2

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Auf Initiative des Bürgervereins Kalk soll die soziale Kontrolle im Kalker Stadtgarten erhöht werden. 
Daher gibt es die Überlegung, im Kalker Stadtgarten im Bereich des modernen Eingangs vom Früh-
jahr bis Herbst durch Nutzung einer Teilfläche durch die Eisdiele Friuli vier bis fünf Tische und Stühle 
aufzustellen.  
Am linken historischen Parkeingang besteht die Außenterrasse des Cafés Schlechtriemen; hier ist die 
soziale Kontrolle durch die Gäste gegeben. Der rechte Eingangsbereich des Kalker Stadtgartens be-
darf jedoch ebenfalls einer Kontrolle.  
 
Nach erster Prüfung durch die Verwaltung, stellt sich die Rasenfläche links des rechten Eingangsto-
res für eine kleine Flächenbefestigung mit Dolomit oder als Holzterrasse als geeignet dar. 
Am rechten Parkeingang wäre dann mit der Nutzung einer Teilfläche durch die Eisdiele auch hier der 
Eingangsbereich über längere Zeiten im Jahr sozial kontrolliert. Bei den Überlegungen zur Gestattung 
ist dies ein nicht zu unterschätzender Aspekt, der seitens der Verwaltung begrüßt wird. 
Zudem würde ein Besuch des Stadtgartens noch attraktiver. 
 
Da es sich beim Kalker Stadtgarten um eine denkmalgeschützte Grünanlage handelt, sind die Belan-
ge das Denkmalschutzes im weiteren Verfahren noch zu prüfen. 
 
Die Kosten für die entsprechende mit der Verwaltung im Vorfeld abzustimmende Herrichtung der Flä-
che würden von der Besitzerin des Eiscafés getragen.

Beratungsverlauf (1)

07.12.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3642/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
29.11.2017
Erstellt
23.11.2017 11:03