3642/2017
Außengastronomie im Kalker Stadtgarten
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2569 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-8/0 Vorlagen-Nummer 3642/2017 Freigabedatum 23.11.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Außengastronomie im Kalker Stadtgarten Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk begrüßt die Initiative des Bürgervereins Kalk, die Aufenthaltsqualität im Kalker Stadtgarten durch die Aufstellung von vier bis fünf Tischen mit Stühlen und Nutzung durch das Eiscafé Friuli auf ei- ner noch herzurichtenden Fläche im Bereich der Rasenfläche links des modernen Eingangstores zu verbessern, um damit die soziale Kontrolle in diesem Bereich des Kalker Stadtgartens zu er- höhen und zudem einen Besuch attraktiver zu machen. bittet die Verwaltung, im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens, in dem auch der Stadtkonservator einzubeziehen ist, zu prüfen, ob eine Realisierung dieser Außengastronomie an dieser Stelle möglich ist und im positiven Falle eine Genehmigung zu erteilen. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.12.2017 TOP 8.1.2 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Auf Initiative des Bürgervereins Kalk soll die soziale Kontrolle im Kalker Stadtgarten erhöht werden. Daher gibt es die Überlegung, im Kalker Stadtgarten im Bereich des modernen Eingangs vom Früh- jahr bis Herbst durch Nutzung einer Teilfläche durch die Eisdiele Friuli vier bis fünf Tische und Stühle aufzustellen. Am linken historischen Parkeingang besteht die Außenterrasse des Cafés Schlechtriemen; hier ist die soziale Kontrolle durch die Gäste gegeben. Der rechte Eingangsbereich des Kalker Stadtgartens be- darf jedoch ebenfalls einer Kontrolle. Nach erster Prüfung durch die Verwaltung, stellt sich die Rasenfläche links des rechten Eingangsto- res für eine kleine Flächenbefestigung mit Dolomit oder als Holzterrasse als geeignet dar. Am rechten Parkeingang wäre dann mit der Nutzung einer Teilfläche durch die Eisdiele auch hier der Eingangsbereich über längere Zeiten im Jahr sozial kontrolliert. Bei den Überlegungen zur Gestattung ist dies ein nicht zu unterschätzender Aspekt, der seitens der Verwaltung begrüßt wird. Zudem würde ein Besuch des Stadtgartens noch attraktiver. Da es sich beim Kalker Stadtgarten um eine denkmalgeschützte Grünanlage handelt, sind die Belan- ge das Denkmalschutzes im weiteren Verfahren noch zu prüfen. Die Kosten für die entsprechende mit der Verwaltung im Vorfeld abzustimmende Herrichtung der Flä- che würden von der Besitzerin des Eiscafés getragen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3642/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 29.11.2017
- Erstellt
- 23.11.2017 11:03