V/0581/2007
Kanalbau Ostmarkstraße
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Beschlussvorlage
3555 Zeichen
V/0581/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Kanalbau Ostmarkstraße Beratungsfolge 21.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 18.09.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt aufgestellten Ent- wurf und den Kanalbauarbeiten zu. II. Kosten/Folgekosten Die Kanalbaukosten werden auf 870.000 € geschätzt. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2008 bzw. des Finanz- und Investitionspro- gramms 2007 – 2011 steht. Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 7007.950.0520.X Bauk. Verbesserung von Kanä- len/Hausanschlüssen 2007 3.000.000 € Weitere Maßnahmen 2008 3.000.000 € Insgesamt: Begründung: Zur hydraulischen Entlastung des Hauptpumpwerke s sowie der Mischwasserkanalisation im Nie- dersachsenring und im Kaiser-Wilhelm-Ring soll die Systemumstellung vom Misch- zum Trennsys- Vorlagen-Nr.: V/0581/2007 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 26.07.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0581/2007 tem in der Ostmarkstraße fortgeführt werden. Bis Haus Ostmarkstraße 27 wurde bereits im Jahr 1974 ein RW-Kanal DN 700 verlegt. Mit dem geplanten Straßenausbau kann die Systemumstel- lung weiter verfolgt werden. Der geplante Regenwasserkanal soll das Niederschlagswasser von den Straßenflächen und den angrenzenden Dachflächen ableiten. Außerdem dient er bei einer Weiterführung der Systemum- stellung als Vorfluter für das Regenwasser aus den einmündenden Nebenstraßen. Das gesammel- te Niederschlagswasser wird südlich des Hauptpumpwerkes in die Aa geleitet. Der vorhandene Mischwasserkanal (Baujahr 1900) ist für die lange Betriebszeit in einem bautech- nisch relativ guten Zustand. Durch die hydraulische Entlastung wird die bautechnische Vorausset- zung geschaffen den Kanal zur gegebenen Zeit beispielsweise mittels Inliner zu sanieren. Die Sa- nierung ist erst vorgesehen, wenn auch die Regenwasserkanäle in den Seitenstraßen verlegt wer- den. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme werden nur die sanierungswürdigen Schächte und Hausanschlüsse erneuert. Für eine spätere Mischwasser-Kanalsanierung sind dann keine Ober- flächenarbeiten mehr notwendig. In der Ostmarkstraße ist der Neubau von ca. 474 m Regenwasserkanals DN 700 bis DN 300 in der südlichen Fahrbahn, von Haus Nr. 27 bis zur Einmündung Schifffahrter Damm, erforderlich. Die Arbeiten werden in offener Bauweise durchgeführt. Eine Genehmigung nach §58 LWG liegt vor. Die Ausschreibung für den Kanal erfolgt, gemei nsam mit dem Straßenbau, nach der Zustimmung im AUB. Weitere Voraussetzung für den Bau ist der Eingang der Bewilligung im Rahmen des För- derantrages zum Straßenbau nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes. Der geplante Regenwasserkanal wurde in dem Förderantrag berücksichtigt. Die Bautermine werden mit der Baumaßnahme Straßenbau festgelegt und sind bei der Zeitpla- nung zum Straßenbau (ca. 1,5 – 2 Jahre) bereits berücksichtigt. Die beitragsrechtliche Beurteilung und der anteilige Zuschuss zum Regenwasserkanal wurden mit der Vorlage V/0279/2007 (Baubeschluss Ostmarkstraße – Umbau zwischen Kirchstraße und Al- bertstraße) abgehandelt. i.V. Schultjeiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Ostmarkstraße 27
- Kirchstraße
- Kaiser-Wilhelm-Ring
- Schifffahrter Damm
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0581/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.07.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37