Mandari Insight

0594/2024

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Eiler Straße/Rath- Heumar - Erweiterung des zeitlich begrenzten Durchfahrtverbots für LKW´s in ein generelles Durchfahrtverbot für LKW´s, Aktenzeichen 134/23

Mitteilung BV 15.02.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.03.2024, TOP 10.2.7

Anlage 1 Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Antwortschreiben

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Eingabe

2141 Zeichen

Von:  
Gesendet: Donnerstag, 27. Juli 2023 09:46 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Bürgereingabe betreff LKW-Verkehr im Ortsteil Rath-Heumar 
 
Sehr geehrte Kolleginnen, 
 
nachstehend versende ich eine weitere Bürgereingabe an Sie mit der Bitte um weitere Veranlassung. 
 
Liebe Grüße 
 
 
 
 
-----Ursprüngliche Nachricht----- 
Von: >  
Gesendet: Mittwoch, 19. Juli 2023 11:30 
An: Claudia Greven-Thürmer <claudia.greven-thuermer@stadt-koeln.de> 
Cc:  
Betreff: Bürgereingabe 
 
Sehr geehrte Frau Greven-Thürmer, 
 
ich wende mich an Sie, in der Hoffnung, in Ihnen die richtige Ansprechpartnerin und als 
Bezirksbürgermeisterin für eine Bürgereingabe zuständige Person gefunden zu haben.  
Mein Anliegen betrifft den LKW-Verkehr im Ortsteil Rath-Heumar. Seit einiger Zeit hat der 
Schwerlastverkehr über die Eiler Str. stark zugenommen. Durch die Durchfahrt von großen 
LKW (40 Tonner) kommt es regelmäßig zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Besonders 
die Busse der KVB kommen oft nicht durch, da sie von großen LKW an der Durchfahrt 
gehindert werden. Schlimmer noch ist aber die Gefährdung der Radfahrer und Kinder. Die 
Eiler Straße ist ein Schulweg für viele Schüler, darüber hinaus befindet sich ein Kindergarten 
dort. Genau im Bereich dieses Kindergartens kommt es am häufigsten zu Problemen im 
Begegnungsverkehr.  
Diese Situation könnte man ganz einfach entschärfen, indem man das bereits zeitlich 
begrenzte Durchfahrtsverbot für LKW (zwischen 22:00 und 06:00)auf ein generelles 
Durchfahrtsverbot erweitern würde. 
Es gibt keinen vernünftigen Grund für LKW die Eiler Str. zu befahren. Alle Autobahnen sind 
auch ohne die Ortsdurchfahrt zu erreichen. 
Ich bitte Sie, mein Anliegen, besonders im Sinne der Kinder und Radfahrer und des 
Lärmschutzes, schnellstmöglich zur Umsetzung zu bringen. Gerne bin ich bereit auch einen 
Antrag oder was auch immer notwendig ist, zu stellen, wenn diese Email als offizielle 
(wirkungsvolle) Eingabe nicht genügt. Bitte zeigen Sie mir in diesem Fall den richtigen Weg 
auf. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 2 Antwortschreiben

3217 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 134/23 07.02.2024 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Eiler Straße/Rath- Heumar - Erweiterung des 
zeitlich begrenzten Durchfahrtverbots für LKW´s in ein generelles Durchfahrt-
verbot für LKW´s“, Aktenzeichen 134/23 B 
 
Sehr geehrter Herr   , 
nun kann ich endlich auf Ihre E-Mail vom 19.07.2023 zurückkommen. 
Das Amt für Verkehrsmanagement hat Ihre Eingabe eingehend geprüft und teilt nun 
mit, dass „grundsätzlich Beschränkungen des fließenden Verkehrs gemäß § 45 Ab-
satz 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nur angeordnet werden dürfen, wenn 
aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das 
allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter er-
heblich übersteigt. 
Die Eiler Straße (L 358) ist eine Hauptverkehrsstraße im übergeordneten Straßennetz 
mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Sie ist 
grundsätzlich zur Aufnahme des weiträumigen Verkehrs widmungsgemäß vorgese-
hen. Dies schließt auch den LKW-Verkehr grundsätzlich mit ein. Es besteht bereits 
seit vielen Jahren ein zeitlich begrenztes Durchfahrtsverbot (von 22-6 Uhr) für LKW 
mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen. Im Bereich der schutzwürdigen Ein-
richtungen (hier: Kindergärten) wurden streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzie-
rungen auf 30 km/h vorgenommen. Die Unfalllage auf der Eiler Straße ist bisher un-
auffällig. 
Die Erreichbarkeit der dort angesiedelten Gewerbe- und Einzelhandelsstandorte so-
wie die Leistungsfähigkeit des Linienverkehrs (Buslinie 154) auf der Eiler Straße müs-
sen weiterhin gewährleistet sein.

- 2 - 
 
Gegenwärtig liegen keine Erkenntnisse vor, die ein generelles Durchfahrtsverbot er-
forderlich machen, daher sieht die Verwaltung von einer weiteren Beschränkung des 
fließenden Verkehrs ab.“ 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie 
noch fachliche Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für Verkehrs-
management, Frau    unter Telefonnummer: 0221/221-    oder per E-Mail: verkehrsma-
nagement@stadt-koeln.de. 
 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk zur 
Kenntnis gegeben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen 
Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be-
zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver

Mitteilung BV

968 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0594/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.03.2024 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Eiler Straße/Rath- Heumar - 
Erweiterung des zeitlich begrenzten Durchfahrtverbots für LKW´s in ein generelles 
Durchfahrtverbot für LKW´s, Aktenzeichen 134/23 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk hiermit zur 
Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsfüh-
rung der Bezirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der 
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

07.03.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0594/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
15.02.2024
Erstellt
14.02.2024 14:05