0594/2024
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Eiler Straße/Rath- Heumar - Erweiterung des zeitlich begrenzten Durchfahrtverbots für LKW´s in ein generelles Durchfahrtverbot für LKW´s, Aktenzeichen 134/23
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Anlage 1 Eingabe
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Von: Gesendet: Donnerstag, 27. Juli 2023 09:46 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Bürgereingabe betreff LKW-Verkehr im Ortsteil Rath-Heumar Sehr geehrte Kolleginnen, nachstehend versende ich eine weitere Bürgereingabe an Sie mit der Bitte um weitere Veranlassung. Liebe Grüße -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: > Gesendet: Mittwoch, 19. Juli 2023 11:30 An: Claudia Greven-Thürmer <claudia.greven-thuermer@stadt-koeln.de> Cc: Betreff: Bürgereingabe Sehr geehrte Frau Greven-Thürmer, ich wende mich an Sie, in der Hoffnung, in Ihnen die richtige Ansprechpartnerin und als Bezirksbürgermeisterin für eine Bürgereingabe zuständige Person gefunden zu haben. Mein Anliegen betrifft den LKW-Verkehr im Ortsteil Rath-Heumar. Seit einiger Zeit hat der Schwerlastverkehr über die Eiler Str. stark zugenommen. Durch die Durchfahrt von großen LKW (40 Tonner) kommt es regelmäßig zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Besonders die Busse der KVB kommen oft nicht durch, da sie von großen LKW an der Durchfahrt gehindert werden. Schlimmer noch ist aber die Gefährdung der Radfahrer und Kinder. Die Eiler Straße ist ein Schulweg für viele Schüler, darüber hinaus befindet sich ein Kindergarten dort. Genau im Bereich dieses Kindergartens kommt es am häufigsten zu Problemen im Begegnungsverkehr. Diese Situation könnte man ganz einfach entschärfen, indem man das bereits zeitlich begrenzte Durchfahrtsverbot für LKW (zwischen 22:00 und 06:00)auf ein generelles Durchfahrtsverbot erweitern würde. Es gibt keinen vernünftigen Grund für LKW die Eiler Str. zu befahren. Alle Autobahnen sind auch ohne die Ortsdurchfahrt zu erreichen. Ich bitte Sie, mein Anliegen, besonders im Sinne der Kinder und Radfahrer und des Lärmschutzes, schnellstmöglich zur Umsetzung zu bringen. Gerne bin ich bereit auch einen Antrag oder was auch immer notwendig ist, zu stellen, wenn diese Email als offizielle (wirkungsvolle) Eingabe nicht genügt. Bitte zeigen Sie mir in diesem Fall den richtigen Weg auf. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 134/23 07.02.2024 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Eiler Straße/Rath- Heumar - Erweiterung des zeitlich begrenzten Durchfahrtverbots für LKW´s in ein generelles Durchfahrt- verbot für LKW´s“, Aktenzeichen 134/23 B Sehr geehrter Herr , nun kann ich endlich auf Ihre E-Mail vom 19.07.2023 zurückkommen. Das Amt für Verkehrsmanagement hat Ihre Eingabe eingehend geprüft und teilt nun mit, dass „grundsätzlich Beschränkungen des fließenden Verkehrs gemäß § 45 Ab- satz 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nur angeordnet werden dürfen, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter er- heblich übersteigt. Die Eiler Straße (L 358) ist eine Hauptverkehrsstraße im übergeordneten Straßennetz mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Sie ist grundsätzlich zur Aufnahme des weiträumigen Verkehrs widmungsgemäß vorgese- hen. Dies schließt auch den LKW-Verkehr grundsätzlich mit ein. Es besteht bereits seit vielen Jahren ein zeitlich begrenztes Durchfahrtsverbot (von 22-6 Uhr) für LKW mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen. Im Bereich der schutzwürdigen Ein- richtungen (hier: Kindergärten) wurden streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzie- rungen auf 30 km/h vorgenommen. Die Unfalllage auf der Eiler Straße ist bisher un- auffällig. Die Erreichbarkeit der dort angesiedelten Gewerbe- und Einzelhandelsstandorte so- wie die Leistungsfähigkeit des Linienverkehrs (Buslinie 154) auf der Eiler Straße müs- sen weiterhin gewährleistet sein. - 2 - Gegenwärtig liegen keine Erkenntnisse vor, die ein generelles Durchfahrtsverbot er- forderlich machen, daher sieht die Verwaltung von einer weiteren Beschränkung des fließenden Verkehrs ab.“ Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch fachliche Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für Verkehrs- management, Frau unter Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: verkehrsma- nagement@stadt-koeln.de. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be- zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0594/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.03.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Eiler Straße/Rath- Heumar - Erweiterung des zeitlich begrenzten Durchfahrtverbots für LKW´s in ein generelles Durchfahrtverbot für LKW´s, Aktenzeichen 134/23 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsfüh- rung der Bezirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0594/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 15.02.2024
- Erstellt
- 14.02.2024 14:05