AN/1050/2017
Verpflichtende Teilnahme der Integrationsratsmitglieder an einem Antirassismus-Programm
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Antrag Teilnahme der IR-Mitglieder an Antirassismus-Programm
5471 Zeichen
An den Vorsitzenden des Integrationsrates der Stadt Köln
Herrn Tayfun Keltek
An die Geschäftsstelle des Integrationsrates der Stadt Köln
Herrn Andreas Vetter
07.07.2017
Antrag nach § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates
Gremium Datum der Sitzung
Integrationsrat 11.09.2017
Antrag:
„Der Integrationsrat der Stadt Köln beschließt die verbindliche, verpflichtende Teilnahme seiner
direkt gewählten Mitglieder an einem Antirassismus-Programm,
in welchem diese, gegenüber dem Rassismus von deutscher Seite sensibilisierten Mitglieder,
nunmehr für den Rassismus, der von Migranten ausgeht
und sich gegen Menschen ohne oder mit einem entscheidend anderen Migrationshintergrund oder
Glauben richtet,
sensibilisiert werden sollen.“
Begründung:
Bundesweit kommt es immer wieder in den verschiedensten Integrationsgremien zu rassistischen
Äußerungen.
Im Sommer 2016 schaffte es der Integrationsrat in Duisburg mit einem die Faktizität eines
Völkermordes leugnenden Antrag an das entsprechende Stadtparlament in die Medien und weigerte
sich, in seinem heißgekochten Eifer, bereits die Nichtzuständigkeit für die Bewertung von
Resolutionen des Bundestags anzuerkennen.
Auch die hier in Köln mit zwei Sitzen vertretene kommunale Wählervereinigung DeinKöln fiel 2016 in
mindestens einer Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden sowie in regelmäßigen
Abständen in sozialen Medien mit rassistischen, deutschenfeindlichen, christenfeindlichen und/oder
kurdenfeindlichen Äußerungen auf.
Die Erklärung des Landesintegrationsrates zur „aktuellen Situation Türkeistämmiger in Deutschland“,
vom 26.06.2017 zeugt ebenfalls von einer nicht gelungenen Integration in die deutsche
Wertegesellschaft aufgrund einseitig selbstüberhöhender Einstellungen.
Das Schreiben des landesweit organisierten Gremiums, dessen Vorsitzender auch den Vorsitz im
Integrationsrat der Stadt Köln hat, erweist sich beim näheren Hinsehen als nicht haltbare,
larmoyante Anklageschrift gegenüber der deutschen Gesellschaft, die mit der Ablehnung von EU-
Beitritt und doppelter Staatsbürgerschaft, dem verweigerten Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer oder
der vermeintlich ungerechtfertigten Forderung nach einem loyalen Bekenntnis zu Deutschland, für
Nichtintegration und das breite Spektrum zu beobachtenden Fehlverhaltens Türkischstämmiger, in
die Verantwortung genommen wird.
Hier kommt nicht nur eine, den vorliegenden Antrag rechtfertigende Selbstüberhöhung zum
Ausdruck. Es stellt sich die Frage, inwieweit ein Integrationspolitiker, der hinter einer solchen
Erklärung steht, für Kommune und Land tragbar sein kann.
In der letzten Sitzung hat ein weiterer, direkt gewählter Vertreter sich im Gremium, das sich dem
Abbau von (deutschen) Vorurteilen zwecks Gewährung von mehr Teilhabe zugunsten des
Allgemeinwohles verschrieben hat, zu Wort gemeldet und bei der Formulierung seines Anliegens
von: „Christen und andere Ungläubigen“ gesprochen.
Die Einordnung als einer Person als „ungläubig“ ist, jedenfalls im konservativ-islamischen,
nationalislamistischen Lager, zu welchem das betreffende Integrationsratsmitglied zu zählen sein
dürfte, eine nachweisbar abwertende.
Anderes als die deutsche Sprache nahelegt, geht es mit diesem Begriff nicht um die neutrale
Beschreibung von Nichtgläubigen oder Atheisten. Es geht um sog. Leugner der Wahrheit
(Kafir/Gavur), denen die Leugnung vorgeworfen wird und denen bestimmte negative Eigenschaften
zugeschrieben werden.
Dazu gehört u.a.
- Intoleranz
- Gier und Käuflichkeit, Neigung zu Landnahme und Diebstahl
- Aggressivität
- Verrat und Wortbruch, Heuchelei, Nörgelei und Streitsuch
- die Neigung zur Anstiftung zu Rechtsbruch
- der Vorwurf der Versklavung
- die Neigung weltlichen Gelüsten eine zu große Wichtigkeit zu geben
- der Götzendienst
- Kindsmord uvm.
Diese Vorhaltungen erinnern an klassisch antisemitische Stereotype.
Die Integration in die freiheitlich-demokratische Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland ist
vielen, in der Integrationspolitik aktiven Menschen mit muslimischem, im Besonderen türkischem
Hintergrund offenbar nicht gelungen.
Schaut man sich die Ideologien und Organisationen, die, nicht immer in aller Deutlichkeit, hinter
diesen Personen stehen, und deren teilweise Beobachtung durch den Verfassungsschutz an, wundert
dies nicht.
Es fehlt die Anerkennung und Verinnerlichung freiheitlich-demokratischer Wertvorstellungen, ganz
zu schweigen von deutschen Sprachkenntnissen in manchen, wenn auch nicht in allen Fällen.
Eine Integrationspolitik, die Gelegenheit zu solchen Fehlleistungen wie die oben Beschriebenen gibt,
zeigt, dass sie von vornherein keine Aussichten auf Erfolg haben kann.
Mit Blick auf die Tatsache, dass die Bekämpfung von Rassismus eine zentrale wie noble Aufgabe der
Integrationsräte ist, steht der Integrationsrat der Stadt Köln in der Pflicht, sich hier offen und
glaubhaft entgegenzustellen, in dem es ein geeignetes Programm initiiert bzw. ausschreibt.
Ein Gremium, das den Ausbau von Antirassismusprogrammen stets befürwortet und gerne von
Politik und Verwaltung finanziert sieht, sollte sich seine eigene Teilnahme nicht verwehren.
Es wird gebeten, dem Antrag zuzustimmen.
Sollte sich keine Mehrheit für diesen Antrag finden, so wird gebeten, den ablehnenden Stimmen im
Rahmen einer Diskussion Raum zu geben.
Jaklin Chatschadorian,
Colonia International
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1050/2017
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 10.07.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27