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AN/1050/2017

Verpflichtende Teilnahme der Integrationsratsmitglieder an einem Antirassismus-Programm

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 10.07.2017

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 05.10.2017, TOP 6.1

Antrag Teilnahme der IR-Mitglieder an Antirassismus-Programm

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Antrag Teilnahme der IR-Mitglieder an Antirassismus-Programm

5471 Zeichen

An den Vorsitzenden des Integrationsrates der Stadt Köln 
Herrn Tayfun Keltek  
 
An die Geschäftsstelle des Integrationsrates der Stadt Köln  
Herrn Andreas Vetter  
           07.07.2017 
Antrag nach § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates  
 
Gremium Datum der Sitzung  
Integrationsrat 11.09.2017  
 
Antrag:  
„Der Integrationsrat der Stadt Köln beschließt die verbindliche, verpflichtende Teilnahme seiner 
direkt gewählten Mitglieder an einem Antirassismus-Programm,  
in welchem diese, gegenüber dem Rassismus von deutscher Seite sensibilisierten Mitglieder,  
nunmehr für den Rassismus, der von Migranten ausgeht  
und sich gegen Menschen ohne oder mit einem entscheidend anderen Migrationshintergrund oder 
Glauben richtet,  
sensibilisiert werden sollen.“  
 
Begründung:   
Bundesweit kommt es immer wieder in den verschiedensten Integrationsgremien zu rassistischen 
Äußerungen.  
Im Sommer 2016 schaffte es der Integrationsrat in Duisburg mit einem die Faktizität eines 
Völkermordes leugnenden Antrag an das entsprechende Stadtparlament in die Medien und weigerte 
sich, in seinem heißgekochten Eifer, bereits die Nichtzuständigkeit für die Bewertung von 
Resolutionen des Bundestags anzuerkennen.

Auch die hier in Köln mit zwei Sitzen vertretene kommunale Wählervereinigung DeinKöln fiel 2016 in 
mindestens einer Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden sowie in regelmäßigen 
Abständen in sozialen Medien mit rassistischen, deutschenfeindlichen, christenfeindlichen und/oder 
kurdenfeindlichen Äußerungen auf. 
 
Die Erklärung des Landesintegrationsrates zur „aktuellen Situation Türkeistämmiger in Deutschland“, 
vom 26.06.2017 zeugt ebenfalls von einer nicht gelungenen Integration in die deutsche 
Wertegesellschaft aufgrund einseitig selbstüberhöhender Einstellungen.  
Das Schreiben des landesweit organisierten Gremiums, dessen Vorsitzender auch den Vorsitz im 
Integrationsrat der Stadt Köln hat, erweist sich beim näheren Hinsehen als nicht haltbare, 
larmoyante Anklageschrift gegenüber der deutschen Gesellschaft, die mit der Ablehnung von EU-
Beitritt und doppelter Staatsbürgerschaft, dem verweigerten Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer oder 
der vermeintlich ungerechtfertigten Forderung nach einem loyalen Bekenntnis zu Deutschland, für 
Nichtintegration und das breite Spektrum zu beobachtenden Fehlverhaltens Türkischstämmiger, in 
die Verantwortung genommen wird.  
Hier kommt nicht nur eine, den vorliegenden Antrag rechtfertigende Selbstüberhöhung zum 
Ausdruck. Es stellt sich die Frage, inwieweit ein Integrationspolitiker, der hinter einer solchen 
Erklärung steht, für Kommune und Land tragbar sein kann.  
 
In der letzten Sitzung hat ein weiterer, direkt gewählter Vertreter sich im Gremium, das sich dem 
Abbau von (deutschen) Vorurteilen zwecks Gewährung von mehr Teilhabe zugunsten des 
Allgemeinwohles verschrieben hat, zu Wort gemeldet und bei der Formulierung seines Anliegens 
von: „Christen und andere Ungläubigen“ gesprochen.  
Die Einordnung als einer Person als „ungläubig“ ist, jedenfalls im konservativ-islamischen, 
nationalislamistischen Lager, zu welchem das betreffende Integrationsratsmitglied zu zählen sein 
dürfte, eine nachweisbar abwertende.  
Anderes als die deutsche Sprache nahelegt, geht es mit diesem Begriff nicht um die neutrale 
Beschreibung von Nichtgläubigen oder Atheisten. Es geht um sog. Leugner der Wahrheit 
(Kafir/Gavur), denen die Leugnung vorgeworfen wird und denen bestimmte negative Eigenschaften 
zugeschrieben werden.  
Dazu gehört u.a.  
- Intoleranz  
- Gier und Käuflichkeit, Neigung zu Landnahme und Diebstahl 
- Aggressivität  
- Verrat und Wortbruch, Heuchelei, Nörgelei und Streitsuch 
- die Neigung zur Anstiftung zu Rechtsbruch 
- der Vorwurf der Versklavung  
- die Neigung weltlichen Gelüsten eine zu große Wichtigkeit zu geben  
- der Götzendienst  
- Kindsmord uvm. 
Diese Vorhaltungen erinnern an klassisch antisemitische Stereotype.

Die Integration in die freiheitlich-demokratische Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland ist 
vielen, in der Integrationspolitik aktiven Menschen mit muslimischem, im Besonderen türkischem 
Hintergrund offenbar nicht gelungen.  
Schaut man sich die Ideologien und Organisationen, die, nicht immer in aller Deutlichkeit, hinter 
diesen Personen stehen, und deren teilweise Beobachtung durch den Verfassungsschutz an, wundert 
dies nicht.  
Es fehlt die Anerkennung und Verinnerlichung freiheitlich-demokratischer Wertvorstellungen, ganz 
zu schweigen von deutschen Sprachkenntnissen in manchen, wenn auch nicht in allen Fällen.  
Eine Integrationspolitik, die Gelegenheit zu solchen Fehlleistungen wie die oben Beschriebenen gibt, 
zeigt, dass sie von vornherein keine Aussichten auf Erfolg haben kann.  
Mit Blick auf die Tatsache, dass die Bekämpfung von Rassismus eine zentrale wie noble Aufgabe der 
Integrationsräte ist, steht der Integrationsrat der Stadt Köln in der Pflicht, sich hier offen und 
glaubhaft entgegenzustellen, in dem es ein geeignetes Programm initiiert bzw. ausschreibt. 
Ein Gremium, das den Ausbau von Antirassismusprogrammen stets befürwortet und gerne von 
Politik und Verwaltung finanziert sieht, sollte sich seine eigene Teilnahme nicht verwehren.  
Es wird gebeten, dem Antrag zuzustimmen.  
Sollte sich keine Mehrheit für diesen Antrag finden, so wird gebeten, den ablehnenden Stimmen im 
Rahmen einer Diskussion Raum zu geben.  
 
Jaklin Chatschadorian,  
Colonia International

Beratungsverlauf (1)

05.10.2017 Integrationsrat
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1050/2017
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
10.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27