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Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Absperrung auf Venloer Straße in Bickendorf zwischen Äußerer Kanalstraße und Wilhelm-Mauser-Straße

Antrag nach § 3 BV4 (CDU) AN/0690/2024 vom 26.04.2024

Stand: Am 13.05.2024 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) geändert beschlossen.

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  • Antrag nach § 3 (CDU BV4)

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    CDU Fraktion BV 4 Köln -Ehrenfeld Venloer Straße 419 -421, 50825 Köln CDU Fraktion Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Straße 419 – 421 50825 Köln Email: martin.berg1@stadt-koeln.de CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Köln - Ehrenfeld Herrn Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Straße 50825 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0690/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.05.2024 Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Absperrung auf Venloer Straße in Bickendorf zwischen Äußerer Kanalstraße und Wilhelm-Mauser-Straße Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu setzen: Die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld möge beschließen: Die Verwaltung der Stadt Köln wird beauftragt, das Wenden und Überfahren der durchgezogenen Mitteltrennung im Bereich der Venloer Straße in Bickendorf zwischen Äußere Kanalstraße und Wilhelm-Mauser-Straße entlang des Rochus Platzes wirksam zu unterbinden. Gründe In dem zuvor beschriebenen Bereich auf der Venloer Straße in Bickendorf zwischen Äußerer Kanalstraße und Wilhelm-Mauser-Straße befindet sich ein Schnellrestaurant mit einem sogenannten Autoschalter. Die Kundinnen und Kunden können das Betriebsgelände von der Venloer Straße aus befahren und müssen bei dessen Verlassen nach den Verkehrsregeln die Venloer Straße wieder rechtsabbiegend stadtauswärts nutzen. Ein Linksabbiegen auf die stadteinwärtige Spur ist durch die Markierung zwischen den Fahrbahnen untersagt. Gleichwohl kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen, da Autofahrerinnen und Autofahrer dieses Überfahrverbot auf die stadteinwärtige Spur ignorieren und unmittelbar nach der Ausfahrt nach links stadteinwärts abbiegen. Oftmals unter Nutzung der beiden Bushaltestellen, die sich links und rechts der Venloer Straße in diesem Bereich befinden, um hier ein Wendemanöver zu vollziehen. Dazu wird, häufig, ohne Nutzung des Fahrtrichtungsanzeigers plötzlich nach rechts in die Bushaltestelle mit dem Pkw gefahren, um dann sofort in einer Linkskurve bis in die gegenüberliegende Bushaltestelle zu gelangen und sich von dort in den fließenden stadteinwärts Gegenverkehr einzugliedern. Dieses Verhalten der Verkehrsteilnehmer ist sowohl für den stadtauswärtigen Verkehr als auch den Verkehr, der sich in Richtung Innenstadt bewegt äußerst gefährlich. Das verkehrswidrige Abbiegen stellt neben der Gefährdung des Individualverkehr auch eine Behinderung des ÖPNV und eine Gefährdung der Fußgängerinnen und Fußgänger, die die Aufzugsanlage der Stadtbahnhaltestelle, die sich auf einer Verkehrsinsel befindet, durch Überschreiten der Venloer Straße erreichen wollen. Eine Abpollerung, die sich im Zuge der Aufzuganlage der Stadtbahnhaltestelle Rochus Platz befindet ist nicht genügend, um dieses verkehrswidrige, gefährliche Verhalten zu unterbinden. Ein Handeln im Sinne der Verkehrssicherheit ist hier dringend angezeigt Mit freundlichen Grüßen Gez. Martin Berg gez. Jutta Kaiser Fraktionsvorsitzender stellvertr. Bezirksbürgermeisterin

Beratungsverlauf

  1. 13.05.2024

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 8.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: geändert beschlossen

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