AN/0690/2024
Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Absperrung auf Venloer Straße in Bickendorf zwischen Äußerer Kanalstraße und Wilhelm-Mauser-Straße
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Antrag nach § 3 (CDU BV4)
3590 Zeichen
CDU Fraktion BV 4 Köln -Ehrenfeld
Venloer Straße 419 -421, 50825 Köln
CDU Fraktion
Bezirksrathaus Ehrenfeld
Venloer Straße 419 – 421
50825 Köln
Email: martin.berg1@stadt-koeln.de
CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Köln - Ehrenfeld
Herrn Bezirksbürgermeister
Volker Spelthann
Bezirksrathaus Ehrenfeld
Venloer Straße
50825 Köln
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Historisches Rathaus
50667 Köln
Eingang beim Bezirksbürgermeister:
AN/0690/2024
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.05.2024
Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Absperrung auf Venloer Straße in Bickendorf zwischen Äußerer
Kanalstraße und Wilhelm-Mauser-Straße
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung
Ehrenfeld zu setzen:
Die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld möge beschließen:
Die Verwaltung der Stadt Köln wird beauftragt, das Wenden und Überfahren
der durchgezogenen Mitteltrennung im Bereich der Venloer Straße in
Bickendorf zwischen Äußere Kanalstraße und Wilhelm-Mauser-Straße
entlang des Rochus Platzes wirksam zu unterbinden.
Gründe
In dem zuvor beschriebenen Bereich auf der Venloer Straße in Bickendorf zwischen Äußerer
Kanalstraße und Wilhelm-Mauser-Straße befindet sich ein Schnellrestaurant mit einem sogenannten
Autoschalter. Die Kundinnen und Kunden können das Betriebsgelände von der Venloer Straße aus
befahren und müssen bei dessen Verlassen nach den Verkehrsregeln die Venloer Straße wieder
rechtsabbiegend stadtauswärts nutzen.
Ein Linksabbiegen auf die stadteinwärtige Spur ist durch die Markierung zwischen den Fahrbahnen
untersagt.
Gleichwohl kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen, da Autofahrerinnen und Autofahrer dieses
Überfahrverbot auf die stadteinwärtige Spur ignorieren und unmittelbar nach der Ausfahrt nach links
stadteinwärts abbiegen. Oftmals unter Nutzung der beiden Bushaltestellen, die sich links und rechts der
Venloer Straße in diesem Bereich befinden, um hier ein Wendemanöver zu vollziehen.
Dazu wird, häufig, ohne Nutzung des Fahrtrichtungsanzeigers plötzlich nach rechts in die Bushaltestelle
mit dem Pkw gefahren, um dann sofort in einer Linkskurve bis in die gegenüberliegende Bushaltestelle
zu gelangen und sich von dort in den fließenden stadteinwärts Gegenverkehr einzugliedern.
Dieses Verhalten der Verkehrsteilnehmer ist sowohl für den stadtauswärtigen Verkehr als auch den
Verkehr, der sich in Richtung Innenstadt bewegt äußerst gefährlich. Das verkehrswidrige Abbiegen stellt
neben der Gefährdung des Individualverkehr auch eine Behinderung des ÖPNV und eine Gefährdung
der Fußgängerinnen und Fußgänger, die die Aufzugsanlage der Stadtbahnhaltestelle, die sich auf einer
Verkehrsinsel befindet, durch Überschreiten der Venloer Straße erreichen wollen.
Eine Abpollerung, die sich im Zuge der Aufzuganlage der Stadtbahnhaltestelle Rochus Platz befindet ist
nicht genügend, um dieses verkehrswidrige, gefährliche Verhalten zu unterbinden.
Ein Handeln im Sinne der Verkehrssicherheit ist hier dringend angezeigt
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Martin Berg gez. Jutta Kaiser
Fraktionsvorsitzender stellvertr. Bezirksbürgermeisterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0690/2024
- Typ
- Antrag nach § 3 BV4 (CDU)
- Datum
- 26.04.2024
- Erstellt
- 26.04.2024 08:48