AN/2064/2021
Neues NSG
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
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Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün Frau Denise Abé Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.09.2021 AN/2064/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 07.10.2021 Neues NSG Sehr geehrte Frau Abé, Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sit- zung des Ausschusses zu setzen: Beschluss: Die Verwaltung legt bis Ende 2022 dem Umweltausschuss eine Vorschlagsliste für ein neues Naturschutzgebiet in Köln vor. Die Vorschläge sollen in einer Bewertungsmatrix neben der naturschutzfachlichen Eignung und anderer Punkte auch die Eigentumsverhältnisse, die Ak- zeptanz für ein Schutzgebiet vor Ort und die Einschätzung des Naturschutzbeirates darstel- len. Begründung: Köln hat 22 ausgewiesene Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 3418 ha. Damit stehen etwa 8% der Fläche von Köln unter Naturschutz. In anderen Großstädten, wie z. B. Hamburg, ist der Anteil der Naturschutzgebiete mit 9,71% deutlich höher (hier werden in 2022 10% angestrebt). Die Stadt Köln hat sich mit der Unterzeichnung der „Deklaration Biologisch Vielfalt in Kom- munen“ verpflichtet sich dem Ziel der Bewahrung der Biodiversität mit hoher Priorität zu widmen. Mit freundlichen Grüßen - 2 - gez. gez. gez. Lino Hammer Grüne- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VIII/67
Vorlagen-Nummer
AN/2064/2021
Stand: 12.03.2024
Sachstandsbericht
Neues NSG
Geänderter Beschluss gem. Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion AN/2114/2021 (fett):
Die Verwaltung legt bis Ende 2022 dem Umweltausschuss eine Vorschlagsliste für ein neues
Naturschutzgebiet in Köln vor. Die Vorschläge sollen in einer Bewertungsmatrix neben der na-
turschutzfachlichen Eignung und anderer Punkte auch die Eigentumsverhältnisse, die Akzep-
tanz für ein Schutzgebiet vor Ort, die Auswirkungen auf bestehende Nutzungsmöglichkei-
ten und die Einschätzung des Naturschutzbeirates darstellen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Mit der Vorlage 0862/2022 hat die Verwaltung ihr Konzept „Neuausweisung und Erweiterung
einzelner Naturschutzgebiete in Köln“ zur Beratung vorgelegt und der Ausschuss für Klima,
Umwelt und Grün hat dieses Konzept in der Sitzung am 25.08.2022 beschlossen.
Im Konzept enthalten sind 13 Vorschläge für die Neuausweisungen bzw. Erweiterungen von
Naturschutzgebieten auf Kölner Stadtgebiet. Auf Grund der im Konzept getroffenen Priorisie-
rung von vier Gebieten bereitet die Verwaltung für diese vier Gebiete die Unterschutzstellung
bzw. die entsprechenden Änderungsverfahren des Landschaftsplan Köln vor.
Nächste Schritte:
Die Verwaltung beabsichtigt für das mit höchster Priorität im Konzept bewertete Gebiet „Is-
borns Heide, Hommelsheimer Bruch im Dünnwalder Wald“ einen Einleitungsbeschluss zur
Änderung des Landschaftsplan Köln im 2. Quartal 2024 zur Beratung vorzulegen. Dieser ist
verwaltungsintern und mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz NRW vorabgestimmt.
Für die drei weiteren mit höchster Priorität bewerteten Gebiete bereitet die Verwaltung die
Vergabe zur textlichen und kartographischen Änderung des Landschaftsplan Köln vor, diese
soll an ein leistungsfähiges und fachlich geeignetes Planungsbüro vergeben werden.
Im Rahmen der Erstellung des Vorentwurfs ist geplant diesen verwaltungsintern, mit dem Na-
turschutzbeirat und den anerkannten Naturschutzvereinigungen abzustimmen. Sobald ein ab-
gestimmter Vorentwurf vorliegt wird die Verwaltung für diese drei Gebiete ebenfalls einen Ein-
leitungsbeschluss zur Änderung des Landschaftsplan Köln vorlegen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2064/2021
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
- Datum
- 04.10.2021
- Erstellt
- 27.09.2021 11:18