0649/2019
Entschädigung von ehrenamtlichen Gremienmitgliedern - Mitteilung über eine Beschlussvorlage im Rat
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Beschlussvorlage Entschädigung von Gremienmitgliedern
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB/2 Vorlagen-Nummer 3924/2018 Freigabedatum 07.12.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entschädigung von ehrenamtlichen Gremienmitgliedern Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat begrüßt das Engagement der ehrenamtlichen Mitglieder insbesondere in den Stadtar- beitsgemeinschaften und beschließt die als Anlage 2 beigefügte 18. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln. 2. Die Geschäftsordnungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, der Stadtarbeits- gemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender und der Gremien der Seniorenpolitik sind an die Regelungen der Hauptsatzung anzupassen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Soziales und Senioren eine mit der Stadt- arbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender abgestimmte Richtlinie zur Verwendung des jährlichen Budgets in Höhe je- weils von 10.000 € zur Beschlussfassung vorzulegen. 4. Ein zahlungswirksamer Mehraufwand in 2019 in Höhe von 26.672,00 € ergibt sich für den Teilplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen. Die Deckung erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Teilplan 0504. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 10.12.2018 Ausschuss Soziales und Senioren 24.01.2019 Finanzausschuss 11.02.2019 Rat 14.02.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen kann noch nicht beziffert werden € b) Sachaufwendungen etc. 26.672,00 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung 1. Ausgangssituation Im Zusammenhang mit der Behandlung der Mitteilung 0714/2018 zur Beantwortung einer mündlichen Frage aus dem Ausschuss für Allgemeine Verwaltung/ Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales haben die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender (LST) in ihren Sitzungen an 22.03.2018 jeweils eine Anregung an die Ausschüsse Soziales und Senioren sowie Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales be- schlossen. Darin wurde den Ausschüssen empfohlen zu beschließen, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Stadtarbeitsgemeinschaft LST sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Behinderten- organisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik - für die Teilnahme an den Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaften ein Sitzungsgeld von 41,70 € sowie - eine monatliche Aufwandsentschädigung von 70 € erhalten. Außerdem solle den beiden Stadtarbeitsgemeinschaften ein jährliches Budget von jeweils 10.000 € zur Verfügung gestellt werden (s. Beschlüsse in Anlage 3 und Anlage 4). Die Ausschüsse für Soziales und Senioren sowie Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales wurden mit Mitteilung 1109/2018 über die Beschlüsse informiert. Mit Mitteilung 1724/2018 wies die Verwaltung auf weitere städtische Gremien mit ehrenamtlich arbeiten- den Mitgliedern hin. Im Rahmen der Behandlung der Mitteilungen forderten die Mitglieder des Ausschusses für Soziales und Senioren die Verwaltung auf, eine Beschlussvorlage zur Umsetzung der Anregung der Stadtar- beitsgemeinschaften einzubringen. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales hat die Verwaltung 3 mit Beschluss vom 17.09.2018 beauftragt, einen Vorschlag zu entwickeln, wie zukünftig Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder von Gremienmitgliedern (analog Vorlage 1724/2018) in der Stadt Köln gestaltet werden kön- nen. Dabei sollen verschiedene Modelle dargestellt werden, die nachvollziehbar auch eine un- terschiedliche Gestaltung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern für diese Gre- mien ermöglicht. Der zusätzliche Aufwand für den Stadthaushalt pro Haushaltsjahr für die neuen Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder ist darzustellen. Der Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen ist als Anlage 5 beigefügt. Die Stadtarbeitsgemeinschaften werden durch Mitteilung über die Beschlussvorlage informiert. 2. Bestehende Gremien In der Stadt Köln gibt es eine Vielzahl von Gremien mit ehrenamtlicher Beteiligung. Teilweise handelt es sich um direkt gewählte Mandatsträger (Ratsmitglieder, Mitglieder der Bezirksvertretungen, des Integrationsrats und der Seniorenvertretung), teilweise um von anderen Gremien entsandte bzw. von Organisationen bzw. Vereinigungen benannte Mitglieder. Diese Gremien können nach verschiedenen Gesichtspunkten eingeteilt werden: 1. Gesetzlich vorgesehene Gremien: z. B. Ratsausschüsse, Integrationsrat, Naturschutzbei- rat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Umlegungsausschuss, Gutachterausschuss. 2. Stadtarbeitsgemeinschaften als Interessenvertretungen nach § 27 a Gemeindeordnung NRW (GO NRW), die bei der Stadt Köln zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von gesellschaftlichen Gruppen gebildet wurden: Seniorenvertretung sowie Stadt- und Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik, Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpoli- tik, Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender; Die Stadtarbeitsgemeinschaften sind in der Hauptsatzung geregelt. 3. Weitere Gremien wie Beiräte, die zu verschiedenen Anlässen und Zwecken eingesetzt werden: räumlich abgegrenzte Themen: Veedelsbeirat Lindweiler, Beirat Porz Mitte, Rahmen- planungsbeirat Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld zur Begleitung konkreter Fragestellungen/Verfahren einsetzte Gremien: Arbeitsgremium im Leitlinienprozess zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Runder Tisch Karneval, Stadtbeirat Verwaltungsreform stadtweite Themen: Ältestenrat, Gestaltungsbeirat, Expertenbeirat Inklusion, Theater-, Tanz- und Kunstbeirat Je nach Aufgabe der Gremien sind die Zusammensetzung, insbesondere der Anteil der ehrenamtlichen Mitglieder und die Anzahl der Sitzungen unterschiedlich. 3. Aktuelle Entschädigungsregelungen Die Entschädigungsverordnung des Landes NRW sieht für die direkt gewählten Gremienmitglieder in Rat und Bezirksvertretung eine Aufwandsentschädigung entweder ausschließlich in Form einer mo- natlichen Pauschale oder gleichzeitig als monatliche Pauschale sowie als Sitzungsgeld vor. Die Mit- glieder des Rates der Stadt Köln erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung sowie ein Sit- zungsgeld. Die Mitglieder der Bezirksvertretungen der Stadt Köln erhalten ausschließlich eine monat- liche Aufwandsentschädigung. Auf Antrag werden Verdienstausfall, Kinderbetreuungskosten oder Hausarbeitsentschädigung sowie Fahrkosten erstattet. Sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in den Fachausschüssen erhalten nach der Entschädigungsverordnung NRW ein Sitzungsgeld für den mit der Teilnahme an einer Sitzung verbundenen Aufwand (aktuell 41,70 €). Auf Antrag werden Ver- dienstausfall, Kinderbetreuungskosten oder Hausarbeitsentschädigung sowie Fahrkosten erstattet. Einige Gremien werden in Anlehnung an diese Regelungen entschädigt (z. B. Integrationsrat, Natur- 4 schutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde), teilweise auf der Grundlage besonderer landes- rechtlicher Regelungen (z. B. § 27 Abs. 7 Gemeindeordnung NRW, Gutachterausschussverordnung). Eine einheitliche Regelung für Entschädigung die in der Hauptsatzung geregelten Interessenvertre- tungen nach § 27 a GO NRW besteht derzeit nicht. Für die direkt gewählten Seniorenvertreterinnen und -vertreter ist in der Geschäftsordnung der Gremien der Seniorenpolitik eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 70 € für das Mandat, für die Mitglieder der Stadtarbeitsgemein- schaft Seniorenpolitik zusätzlich ein Sitzungsgeld als freiwillige Leistung festgelegt. Für Mitglieder in den Stadtarbeitsgemeinschaften Behindertenpolitik und Lesben, Schwule und Transgender besteht derzeit keine Rechtsgrundlage zur Zahlung einer Entschädigung. Zur Entschädigung der weiteren freiwillig eingerichteten Beiräte und anderen Beratungsgremien in Köln wurden in einzelnen Fällen Regelungen festgelegt (Gestaltungs-, Theater- und Tanzbeirat). Die Gremien sind unterschiedlich zusammengesetzt und tagen in unterschiedlicher Frequenz. Teilweise gehören den Gremien auch Mitglieder von Rat oder Bezirksvertretungen an. Einige Vertreterinnen und Vertreter wirken im Rahmen ihrer hauptamtlichen Tätigkeit mit. In vielen Gremien wirken zumin- dest einzelne Mitglieder ehrenamtlich. Teilweise werden diese ehrenamtlichen Mitglieder aufgrund eigener Regelungen entschädigt; in vielen Fällen gibt es keine finanzielle Entschädigung. 4. Mögliche Modelle zur Regelung der Entschädigung Grundsätzlich sind verschiedene Möglichkeiten denkbar, um den mit der Mitgliedschaft verbundenen Aufwand ehrenamtlicher Gremienmitglieder zu entschädigen. Dies kann pauschal erfolgen durch Zah- lung von - monatlicher oder jährlicher pauschaler Aufwandsentschädigung, - Sitzungsgeld bzw. Kombination von beidem. Neben der pauschalen Aufwandsentschädigung könnte auch die Erstattung von Verdienstausfall ge- regelt werden. Dabei würde der konkret ausgefallene Verdienst bis zu einem festgelegten Höchstbe- trag erstattet. Denkbar wäre mit entsprechendem Aufwand auch die Erstattung konkret entstandener Auslagen. Die Aufwandsentschädigung soll das ehrenamtliche Engagement würdigen. Gleichzeitig kann ein pauschalierter Ausgleich der z. B. für Telefon- und Fahrtkosten sowie Büromaterial entstehenden Aufwendungen dazu beitragen, dass die Entscheidung für ehrenamtliche Mitarbeit in allen Bevölke- rungsschichten erleichtert wird, ohne den ehrenamtlichen Charakter der Mitwirkung zu überlagern. Das Land NRW hat die Entschädigung für die ehrenamtliche Mitarbeit in vergleichbaren Gremien des Landes im Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder von Ausschüssen (Aus- schussmitglieder-Entschädigungsgesetz - AMEG) geregelt. Dieses sieht die Zahlung eines Sit- zungstagegeldes in Höhe von 16 € sowie die Entschädigung des Verdienstausfalls und der Fahrtkos- ten vor. Die Höhe der Verdienstausfallentschädigung ist dabei beschränkt auf den Höchstsatz von 21 € pro Stunde nach § 22 des Bundesgesetzes über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmet- scherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehren- amtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG). Seit dem 29.11.2016 ist in § 27 a Gemeindeordnung NRW ausdrücklich vorgesehen, dass Gemein- den zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von gesellschaftlichen Gruppen besondere Ver- tretungen bilden oder Beauftragte bestellen können. Das Nähere kann durch Satzung geregelt wer- den. 5. Mögliche Regelung zur Entschädigung der ehrenamtlichen Gremienmitglieder Die Stadtarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik, Behindertenpolitik sowie Lesben, Schwule und Transgender sind als Interessenvertretungen dieser gesellschaftlichen Gruppen in der Hauptsatzung geregelt. Auf der Grundlage von § 27 a GO NRW wird vorgeschlagen, ergänzend eine mögliche Ent- schädigung dieser Gremien in die Hauptsatzung aufzunehmen. Auch die Entschädigung der direkt gewählten Seniorenvertreterinnen und Seniorenvertreter sollte in der Hauptsatzung festgelegt wer- den. 5 Eine sitzungsbezogene Entschädigung berücksichtigt die unterschiedliche Sitzungsfrequenz der Gremien. Ein Sitzungsgeld kann mit verhältnismäßig geringem Verwaltungsaufwand ausgezahlt wer- den. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den ehrenamtlichen Mitgliedern der Stadtarbeitsgemeinschaf- ten als mit besonderen Beteiligungsrechten ausgestatteten Interessenvertretungen im Sinne des § 27 a GO NRW zukünftig analog den Regelungen für sachkundige Bürgerinnen und Bürger und sachkun- dige Einwohnerinnen und Einwohner eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Sitzungsgelds nach § 2 Abs. 1 Buchstabe e) Entschädigungsverordnung NRW zu zahlen (aktuell 41,70 €). Sofern die Teil- nahme an den Sitzungen im Rahmen einer hauptamtlichen Tätigkeit erfolgt, besteht kein Anspruch auf das Sitzungsgeld. Zu den ehrenamtlichen Gremienmitgliedern gehören neben den Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Organisationen und Selbsthilfegruppen: - in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik: 6 Vertreterinnen und Vertreter der Fraktio- nen im Rat der Stadt Köln sowie 6 Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbände - für die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender: 6 Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen im Rat der Stadt Köln - für die in die Stadtarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik: 6 Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen im Rat der Stadt Köln sowie 6 Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbän- de. An die in die Stadtarbeitsgemeinschaft gewählten Seniorenvertreterinnen und Seniorenvertre- ter wird bereits ein Sitzungsgeld gezahlt (11 Seniorenvertreter = 917,40 €). Bei den übrigen vom Rat berufenen Beiräten und anderen auf freiwilliger Basis im Rahmen des Selbstverwaltungsrechts eingerichteten Gremien handelt es sich nicht um Interessenvertretungen nach § 27 a GO NRW. Es wird nicht vorgeschlagen, diese Gremien und mögliche Entschädigungsre- gelungen in die Hauptsatzung aufzunehmen. Vor dem Hintergrund der Unterschiede im Hinblick auf Aufgaben, Zusammensetzung und Sitzungsturnus erscheint eine Aufhebung der bestehenden Ent- schädigungsregelungen nicht zielführend. In der Hauptsatzung sollte die Regelung aufgenommen werden, dass der Rat für auf freiwilliger Basis gebildete Gremien die Zahlung eines Sitzungsgeldes nach der Entschädigungsverordnung NRW fest- legen kann. Insgesamt stellen die in dieser Vorlage aufgeführten Gremien nur einen kleinen Anteil der ehrenamtli- chen Arbeit dar, die in Köln von über 200.000 Menschen geleistet wird. Mit der Einführung der Ehren- amtskarte im letzten Jahr hat der Rat zum Ausdruck gebracht, wie wichtig dieses Engagement ist (Beschlussvorlage 0235/2017). Seitdem wurden rund 2.500 Ehrenamtskarten ausgegeben. 6. Budget für die Stadtarbeitsgemeinschaften Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik sowie für die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender hatten weiter angeregt, dass ihnen ein jährliches Budget von 10.000 € zur Verfügung gestellt werden soll. Über dessen Verwendung sollen die Stadtarbeitsgemeinschaften im Rahmen einer vom Ausschuss für Soziales und Senioren zu beschließenden Verwendungsrichtlinie selbst entscheiden können. 7. Voraussichtliche Kosten Die Entschädigung der ehrenamtlichen Gremienmitglieder wäre maximal mit folgenden Kosten ver- bunden (bei Teilnahme im Rahmen einer hauptamtlichen Tätigkeit besteht kein Anspruch auf das Sitzungsgeld): 6 StadtAG Behinderten- politik StadtAG Lesben, Schwu- le und Trans- gender StadtAG Senioren-Politik Gesamtbetrag Sitzungsgeld ehrenamtliche Mitglieder bei 4 Sitzungen 19 Mitglieder jeweils 41,70 €* = 3.169,20€ bei 4 Sitzungen 15 Mitglieder jeweils 41,70 €* = 2.502,00 € bei 2 Sitzungen 23 Mitglieder jeweils 41,70 €* = 1.918,20 € 7.589,40 € Budget 10.000,00 € 10.000,00 € 20.000,00 € Gesamtbetrag 13.169,20 € 12.502,00 € 1.918,20 € (davon ergebniswirksam 1.000,80 €)** 27.589,40 € zahlungswirksamer Mehraufwand 26.672,00 € * Sofern die von den Fraktionen entsandten Vertreter/innen als Mitglied im Rat der Stadt Köln eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, beträgt das Sitzungsgeld nach § 1 Abs. 2 Buchstabe b) der Entschädigungsverordnung NRW 20,30 € statt 41,70 €. ** Die in die Stadtarbeitsgemeinschaft gewählten Seniorenvertreterinnen und Seniorenvertreter erhal- ten bereits ein Sitzungsgeld (11 Seniorenvertreter = 917,40 €), so dass sich ein zahlungswirksamer Mehraufwand von 1.000,80 € ergibt. Die Finanzierung der erforderlichen Mittel in Höhe von 26.672,00 € erfolgt aus veranschlagten Mitteln. Der im Rahmen der Abrechnung und Auszahlung der Sitzungsgelder für die Mitglieder der Stadtar- beitsgemeinschaften konkret entstehende Verwaltungsmehraufwand kann derzeit nicht abschließend beziffert werden. Anlagen - Anlage 1: Übersicht über die Änderungen der Hauptsatzung (Synopse) - Anlage 2: 18. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - Anlage 3: Auszug aus der Niederschrift der StadtAG LST vom 22.03.2018 - Anlage 4: Auszug aus der Niederschrift der StadtAG Behindertenpolitik vom 22.03.2018 - Anlage 5: Auszug aus der Niederschrift des AVR vom 17.09.2018
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162 Vorlagen-Nummer 06.03.2019 0649/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 12.03.2019 Entschädigung von ehrenamtlichen Gremienmitgliedern - Mitteilung über eine Beschlussvorlage im Rat Der Antrag AN/1402/2018 „Zahlung von Sitzungsgeld bei Teilnahme an der Koordinierungsrunde und den Arbeitskreisen – Bitte um Änderung in der Hauptsatzung“ wurde in der Sitzung des Integrations- rates am 29.10.2018 zurückgestellt und auf eine Diskussion im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen zur Unterstützung des Ehrenamtes verwiesen. Vor diesem Hintergrund wurde der Wunsch geäußert, das Ergebnis dieser Diskussion vor einer weite- ren Beratung im Integrationsrat abzuwarten. In der beigefügten Anlage ‚Entschädigung von ehrenamtlichen Gremienmitgliedern - 3924/2018‘ wer- den die in Köln bestehenden Gremien dargestellt, eine Einordnung nach verschiedenen Gesichts- punkten vorgenommen, sowie aktuelle und mögliche Regelungen zur Entschädigung von ehrenamtli- cher Tätigkeit vorgestellt. Die Beschlussvorlage ist in der vorliegenden Form vom Rat in der Sitzung am 14.2.2019 be- schlossen worden. Anlage: Beschlussvorlage Entschädigung von ehrenamtlichen Gremienmitgliedern – 3924/2018 Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0649/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 06.03.2019
- Erstellt
- 22.02.2019 11:01