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0649/2019

Entschädigung von ehrenamtlichen Gremienmitgliedern - Mitteilung über eine Beschlussvorlage im Rat

Mitteilung Ausschuss 06.03.2019

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Beschlussvorlage Entschädigung von Gremienmitgliedern

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Mitteilung Ausschuss

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Beschlussvorlage Entschädigung von Gremienmitgliedern

17154 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3924/2018 
Freigabedatum 
 07.12.2018 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Entschädigung von ehrenamtlichen Gremienmitgliedern 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat begrüßt das Engagement der ehrenamtlichen Mitglieder insbesondere in den Stadtar-
beitsgemeinschaften und beschließt die als Anlage 2 beigefügte 18. Satzung zur Änderung 
der Hauptsatzung der Stadt Köln. 
2. Die Geschäftsordnungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, der Stadtarbeits-
gemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender und der Gremien der Seniorenpolitik sind an 
die Regelungen der Hauptsatzung anzupassen. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Soziales und Senioren eine mit der Stadt-
arbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule 
und Transgender abgestimmte Richtlinie zur Verwendung des jährlichen Budgets in Höhe je-
weils von 10.000 € zur Beschlussfassung vorzulegen. 
4. Ein zahlungswirksamer Mehraufwand in 2019 in Höhe von 26.672,00 € ergibt sich für den 
Teilplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche 
Aufwendungen. Die Deckung erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Teilplan 0504. 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 10.12.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 24.01.2019 
Finanzausschuss 11.02.2019 
Rat 14.02.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme    € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen  kann noch nicht beziffert werden € 
b) Sachaufwendungen etc.    26.672,00 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
1. Ausgangssituation 
Im Zusammenhang mit der Behandlung der Mitteilung 0714/2018 zur Beantwortung einer mündlichen 
Frage aus dem Ausschuss für Allgemeine Verwaltung/ Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales haben 
die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule 
und Transgender (LST) in ihren Sitzungen an 22.03.2018 jeweils eine Anregung an die Ausschüsse 
Soziales und Senioren sowie Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales be-
schlossen. Darin wurde den Ausschüssen empfohlen zu beschließen, dass die Vertreterinnen und 
Vertreter der Stadtarbeitsgemeinschaft LST sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Behinderten-
organisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik  
- für die Teilnahme an den Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaften ein Sitzungsgeld von 
41,70 € sowie 
- eine monatliche Aufwandsentschädigung von 70 €  
erhalten. Außerdem solle den beiden Stadtarbeitsgemeinschaften ein jährliches Budget von jeweils 
10.000 € zur Verfügung gestellt werden (s. Beschlüsse in Anlage 3 und Anlage 4).  
Die Ausschüsse für Soziales und Senioren sowie Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales wurden mit Mitteilung 1109/2018 über die Beschlüsse informiert. Mit 
Mitteilung 1724/2018 wies die Verwaltung auf weitere städtische Gremien mit ehrenamtlich arbeiten-
den Mitgliedern hin.  
Im Rahmen der Behandlung der Mitteilungen forderten die Mitglieder des Ausschusses für Soziales 
und Senioren die Verwaltung auf, eine Beschlussvorlage zur Umsetzung der Anregung der Stadtar-
beitsgemeinschaften einzubringen.  
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales hat die Verwaltung

3 
mit Beschluss vom 17.09.2018 beauftragt,  
einen Vorschlag zu entwickeln, wie zukünftig Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder 
von Gremienmitgliedern (analog Vorlage 1724/2018) in der Stadt Köln gestaltet werden kön-
nen. Dabei sollen verschiedene Modelle dargestellt werden, die nachvollziehbar auch eine un-
terschiedliche Gestaltung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern für diese Gre-
mien ermöglicht. Der zusätzliche Aufwand für den Stadthaushalt pro Haushaltsjahr für die 
neuen Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder ist darzustellen.  
Der Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen ist als Anlage 5 beigefügt.  
Die Stadtarbeitsgemeinschaften werden durch Mitteilung über die Beschlussvorlage informiert.  
2. Bestehende Gremien  
In der Stadt Köln gibt es eine Vielzahl von Gremien mit ehrenamtlicher Beteiligung. Teilweise handelt 
es sich um direkt gewählte Mandatsträger (Ratsmitglieder, Mitglieder der Bezirksvertretungen, des 
Integrationsrats und der Seniorenvertretung), teilweise um von anderen Gremien entsandte bzw. von 
Organisationen bzw. Vereinigungen benannte Mitglieder. Diese Gremien können nach verschiedenen 
Gesichtspunkten eingeteilt werden: 
1. Gesetzlich vorgesehene Gremien: z. B. Ratsausschüsse, Integrationsrat, Naturschutzbei-
rat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Umlegungsausschuss, Gutachterausschuss. 
2. Stadtarbeitsgemeinschaften als Interessenvertretungen nach § 27 a Gemeindeordnung 
NRW (GO NRW), die bei der Stadt Köln zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen 
von gesellschaftlichen Gruppen gebildet wurden: Seniorenvertretung sowie Stadt- und 
Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik, Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpoli-
tik, Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender; 
Die Stadtarbeitsgemeinschaften sind in der Hauptsatzung geregelt.  
3. Weitere Gremien wie Beiräte, die zu verschiedenen Anlässen und Zwecken eingesetzt 
werden:  
 räumlich abgegrenzte Themen: Veedelsbeirat Lindweiler, Beirat Porz Mitte, Rahmen-
planungsbeirat Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld 
 zur Begleitung konkreter Fragestellungen/Verfahren einsetzte Gremien:  
Arbeitsgremium im Leitlinienprozess zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, 
Runder Tisch Karneval, Stadtbeirat Verwaltungsreform 
 stadtweite Themen: Ältestenrat, Gestaltungsbeirat, Expertenbeirat Inklusion, Theater-, 
Tanz- und Kunstbeirat 
Je nach Aufgabe der Gremien sind die Zusammensetzung, insbesondere der Anteil der 
ehrenamtlichen Mitglieder und die Anzahl der Sitzungen unterschiedlich.  
3. Aktuelle Entschädigungsregelungen  
Die Entschädigungsverordnung des Landes NRW sieht für die direkt gewählten Gremienmitglieder in 
Rat und Bezirksvertretung eine Aufwandsentschädigung entweder ausschließlich in Form einer mo-
natlichen Pauschale oder gleichzeitig als monatliche Pauschale sowie als Sitzungsgeld vor. Die Mit-
glieder des Rates der Stadt Köln erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung sowie ein Sit-
zungsgeld. Die Mitglieder der Bezirksvertretungen der Stadt Köln erhalten ausschließlich eine monat-
liche Aufwandsentschädigung. Auf Antrag werden Verdienstausfall, Kinderbetreuungskosten oder 
Hausarbeitsentschädigung sowie Fahrkosten erstattet.  
Sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in den 
Fachausschüssen erhalten nach der Entschädigungsverordnung NRW ein Sitzungsgeld für den mit 
der Teilnahme an einer Sitzung verbundenen Aufwand (aktuell 41,70 €). Auf Antrag werden Ver-
dienstausfall, Kinderbetreuungskosten oder Hausarbeitsentschädigung sowie Fahrkosten erstattet. 
Einige Gremien werden in Anlehnung an diese Regelungen entschädigt (z. B. Integrationsrat, Natur-

4 
schutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde), teilweise auf der Grundlage besonderer landes-
rechtlicher Regelungen (z. B. § 27 Abs. 7 Gemeindeordnung NRW, Gutachterausschussverordnung).  
Eine einheitliche Regelung für Entschädigung die in der Hauptsatzung geregelten Interessenvertre-
tungen nach § 27 a GO NRW besteht derzeit nicht. Für die direkt gewählten Seniorenvertreterinnen 
und -vertreter ist in der Geschäftsordnung der Gremien der Seniorenpolitik eine pauschale monatliche 
Aufwandsentschädigung in Höhe von 70 € für das Mandat, für die Mitglieder der Stadtarbeitsgemein-
schaft Seniorenpolitik zusätzlich ein Sitzungsgeld als freiwillige Leistung festgelegt. Für Mitglieder in 
den Stadtarbeitsgemeinschaften Behindertenpolitik und Lesben, Schwule und Transgender besteht 
derzeit keine Rechtsgrundlage zur Zahlung einer Entschädigung.  
Zur Entschädigung der weiteren freiwillig eingerichteten Beiräte und anderen Beratungsgremien in 
Köln wurden in einzelnen Fällen Regelungen festgelegt (Gestaltungs-, Theater- und Tanzbeirat). Die 
Gremien sind unterschiedlich zusammengesetzt und tagen in unterschiedlicher Frequenz. Teilweise 
gehören den Gremien auch Mitglieder von Rat oder Bezirksvertretungen an. Einige Vertreterinnen 
und Vertreter wirken im Rahmen ihrer hauptamtlichen Tätigkeit mit. In vielen Gremien wirken zumin-
dest einzelne Mitglieder ehrenamtlich. Teilweise werden diese ehrenamtlichen Mitglieder aufgrund 
eigener Regelungen entschädigt; in vielen Fällen gibt es keine finanzielle Entschädigung.  
4. Mögliche Modelle zur Regelung der Entschädigung 
Grundsätzlich sind verschiedene Möglichkeiten denkbar, um den mit der Mitgliedschaft verbundenen 
Aufwand ehrenamtlicher Gremienmitglieder zu entschädigen. Dies kann pauschal erfolgen durch Zah-
lung von 
- monatlicher oder jährlicher pauschaler Aufwandsentschädigung, 
- Sitzungsgeld bzw. Kombination von beidem.  
Neben der pauschalen Aufwandsentschädigung könnte auch die Erstattung von Verdienstausfall ge-
regelt werden. Dabei würde der konkret ausgefallene Verdienst bis zu einem festgelegten Höchstbe-
trag erstattet. Denkbar wäre mit entsprechendem Aufwand auch die Erstattung konkret entstandener 
Auslagen.  
Die Aufwandsentschädigung soll das ehrenamtliche Engagement würdigen. Gleichzeitig kann ein 
pauschalierter Ausgleich der z. B. für Telefon- und Fahrtkosten sowie Büromaterial entstehenden 
Aufwendungen dazu beitragen, dass die Entscheidung für ehrenamtliche Mitarbeit in allen Bevölke-
rungsschichten erleichtert wird, ohne den ehrenamtlichen Charakter der Mitwirkung zu überlagern.  
Das Land NRW hat die Entschädigung für die ehrenamtliche Mitarbeit in vergleichbaren Gremien des 
Landes im Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder von Ausschüssen (Aus-
schussmitglieder-Entschädigungsgesetz - AMEG) geregelt. Dieses sieht die Zahlung eines Sit-
zungstagegeldes in Höhe von 16 € sowie die Entschädigung des Verdienstausfalls und der Fahrtkos-
ten vor. Die Höhe der Verdienstausfallentschädigung ist dabei beschränkt auf den Höchstsatz von 
21 € pro Stunde nach § 22 des Bundesgesetzes über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmet-
scherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehren-
amtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG). 
Seit dem 29.11.2016 ist in § 27 a Gemeindeordnung NRW ausdrücklich vorgesehen, dass Gemein-
den zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von gesellschaftlichen Gruppen besondere Ver-
tretungen bilden oder Beauftragte bestellen können. Das Nähere kann durch Satzung geregelt wer-
den.  
5. Mögliche Regelung zur Entschädigung der ehrenamtlichen Gremienmitglieder  
Die Stadtarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik, Behindertenpolitik sowie Lesben, Schwule und 
Transgender sind als Interessenvertretungen dieser gesellschaftlichen Gruppen in der Hauptsatzung 
geregelt. Auf der Grundlage von § 27 a GO NRW wird vorgeschlagen, ergänzend eine mögliche Ent-
schädigung dieser Gremien in die Hauptsatzung aufzunehmen. Auch die Entschädigung der direkt 
gewählten Seniorenvertreterinnen und Seniorenvertreter sollte in der Hauptsatzung festgelegt wer-
den.

5 
Eine sitzungsbezogene Entschädigung berücksichtigt die unterschiedliche Sitzungsfrequenz der 
Gremien. Ein Sitzungsgeld kann mit verhältnismäßig geringem Verwaltungsaufwand ausgezahlt wer-
den.  
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den ehrenamtlichen Mitgliedern der Stadtarbeitsgemeinschaf-
ten als mit besonderen Beteiligungsrechten ausgestatteten Interessenvertretungen im Sinne des § 27 
a GO NRW zukünftig analog den Regelungen für sachkundige Bürgerinnen und Bürger und sachkun-
dige Einwohnerinnen und Einwohner eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Sitzungsgelds nach § 
2 Abs. 1 Buchstabe e) Entschädigungsverordnung NRW zu zahlen (aktuell 41,70 €). Sofern die Teil-
nahme an den Sitzungen im Rahmen einer hauptamtlichen Tätigkeit erfolgt, besteht kein Anspruch 
auf das Sitzungsgeld. 
Zu den ehrenamtlichen Gremienmitgliedern gehören neben den Vertreterinnen und Vertretern der 
jeweiligen Organisationen und Selbsthilfegruppen:  
- in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik: 6 Vertreterinnen und Vertreter der Fraktio-
nen im Rat der Stadt Köln sowie 6 Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbände 
- für die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender: 6 Vertreterinnen und 
Vertreter der Fraktionen im Rat der Stadt Köln 
- für die in die Stadtarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik: 6 Vertreterinnen und Vertreter der 
Fraktionen im Rat der Stadt Köln sowie 6 Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbän-
de.  
An die in die Stadtarbeitsgemeinschaft gewählten Seniorenvertreterinnen und Seniorenvertre-
ter wird bereits ein Sitzungsgeld gezahlt (11 Seniorenvertreter = 917,40 €).  
Bei den übrigen vom Rat berufenen Beiräten und anderen auf freiwilliger Basis im Rahmen des 
Selbstverwaltungsrechts eingerichteten Gremien handelt es sich nicht um Interessenvertretungen 
nach § 27 a GO NRW. Es wird nicht vorgeschlagen, diese Gremien und mögliche Entschädigungsre-
gelungen in die Hauptsatzung aufzunehmen. Vor dem Hintergrund der Unterschiede im Hinblick auf 
Aufgaben, Zusammensetzung und Sitzungsturnus erscheint eine Aufhebung der bestehenden Ent-
schädigungsregelungen nicht zielführend.  
In der Hauptsatzung sollte die Regelung aufgenommen werden, dass der Rat für auf freiwilliger Basis 
gebildete Gremien die Zahlung eines Sitzungsgeldes nach der Entschädigungsverordnung NRW fest-
legen kann.  
 
Insgesamt stellen die in dieser Vorlage aufgeführten Gremien nur einen kleinen Anteil der ehrenamtli-
chen Arbeit dar, die in Köln von über 200.000 Menschen geleistet wird. Mit der Einführung der Ehren-
amtskarte im letzten Jahr hat der Rat zum Ausdruck gebracht, wie wichtig dieses Engagement ist 
(Beschlussvorlage 0235/2017). Seitdem wurden rund 2.500 Ehrenamtskarten ausgegeben.  
 
6. Budget für die Stadtarbeitsgemeinschaften 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik sowie für die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, 
Schwule und Transgender hatten weiter angeregt, dass ihnen ein jährliches Budget von 10.000 € zur 
Verfügung gestellt werden soll. Über dessen Verwendung sollen die Stadtarbeitsgemeinschaften im 
Rahmen einer vom Ausschuss für Soziales und Senioren zu beschließenden Verwendungsrichtlinie 
selbst entscheiden können.  
7. Voraussichtliche Kosten 
Die Entschädigung der ehrenamtlichen Gremienmitglieder wäre maximal mit folgenden Kosten ver-
bunden (bei Teilnahme im Rahmen einer hauptamtlichen Tätigkeit besteht kein Anspruch auf das 
Sitzungsgeld):

6 
 StadtAG 
Behinderten- 
politik  
StadtAG  
Lesben, Schwu-
le und Trans-
gender  
StadtAG 
Senioren-Politik 
Gesamtbetrag 
Sitzungsgeld 
ehrenamtliche  
Mitglieder 
bei 4 Sitzungen 
19 Mitglieder  
jeweils 41,70 €*  
= 3.169,20€ 
bei 4 Sitzungen  
 15 Mitglieder 
jeweils 41,70 €*  
= 2.502,00 € 
bei 2 Sitzungen  
23 Mitglieder 
jeweils 41,70 €*  
= 1.918,20 € 
7.589,40 €  
Budget 10.000,00 € 10.000,00 €  20.000,00 € 
Gesamtbetrag 13.169,20 € 12.502,00 € 1.918,20 €  
(davon  
ergebniswirksam 
1.000,80 €)** 
27.589,40 € 
zahlungswirksamer  
Mehraufwand 
26.672,00 € 
* Sofern die von den Fraktionen entsandten Vertreter/innen als Mitglied im Rat der Stadt Köln eine 
monatliche pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, beträgt das Sitzungsgeld nach § 1 Abs. 2 
Buchstabe b) der Entschädigungsverordnung NRW 20,30 € statt 41,70 €.  
** Die in die Stadtarbeitsgemeinschaft gewählten Seniorenvertreterinnen und Seniorenvertreter erhal-
ten bereits ein Sitzungsgeld (11 Seniorenvertreter = 917,40 €), so dass sich ein zahlungswirksamer 
Mehraufwand von 1.000,80 € ergibt. 
Die Finanzierung der erforderlichen Mittel in Höhe von 26.672,00 € erfolgt aus veranschlagten Mitteln. 
Der im Rahmen der Abrechnung und Auszahlung der Sitzungsgelder für die Mitglieder der Stadtar-
beitsgemeinschaften konkret entstehende Verwaltungsmehraufwand kann derzeit nicht abschließend 
beziffert werden. 
 
Anlagen 
- Anlage 1: Übersicht über die Änderungen der Hauptsatzung (Synopse) 
- Anlage 2: 18. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung  
- Anlage 3: Auszug aus der Niederschrift der StadtAG LST vom 22.03.2018 
- Anlage 4: Auszug aus der Niederschrift der StadtAG Behindertenpolitik vom 22.03.2018 
- Anlage 5: Auszug aus der Niederschrift des AVR vom 17.09.2018

Mitteilung Ausschuss

1310 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162 
 
Vorlagen-Nummer  06.03.2019 
 0649/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 12.03.2019 
 
Entschädigung von ehrenamtlichen Gremienmitgliedern - Mitteilung über eine 
Beschlussvorlage im Rat 
Der Antrag AN/1402/2018 „Zahlung von Sitzungsgeld bei Teilnahme an der Koordinierungsrunde und 
den Arbeitskreisen – Bitte um Änderung in der Hauptsatzung“ wurde in der Sitzung des Integrations-
rates am 29.10.2018 zurückgestellt und auf eine Diskussion im Ausschuss Allgemeine Verwaltung 
und Rechtsfragen zur Unterstützung des Ehrenamtes verwiesen. 
Vor diesem Hintergrund wurde der Wunsch geäußert, das Ergebnis dieser Diskussion vor einer weite-
ren Beratung im Integrationsrat abzuwarten. 
In der beigefügten Anlage ‚Entschädigung von ehrenamtlichen Gremienmitgliedern - 3924/2018‘ wer-
den die in Köln bestehenden Gremien dargestellt, eine Einordnung nach verschiedenen Gesichts-
punkten vorgenommen, sowie aktuelle und mögliche Regelungen zur Entschädigung von ehrenamtli-
cher Tätigkeit vorgestellt. 
Die Beschlussvorlage ist in der vorliegenden Form vom Rat in der Sitzung am 14.2.2019 be-
schlossen worden. 
 
 
Anlage: 
Beschlussvorlage Entschädigung von ehrenamtlichen Gremienmitgliedern – 3924/2018 
 
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

30.04.2019 Integrationsrat
Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0649/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
06.03.2019
Erstellt
22.02.2019 11:01