3649/2022
Verlängerung der institutionellen Förderung für das WEEK-END Fest 2023 bis 2025
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/41/41/24 Vorlagen-Nummer 3649/2022 Freigabedatum 24.11.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verlängerung der institutionellen Förderung für das WEEK-END Fest 2023 bis 2025 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024, im Teilplan 0416-Kulturförderung in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen die instituti- onelle Förderung in der Sparte Popkultur für das WEEK-END Fest in Höhe von 30.000 Euro im Jahr 2023 und jeweils 50.000 Euro in den Jahren 2024 und 2025 weiterzuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen. Ausschuss Kunst und Kultur 29.11.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 30.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 - 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 50.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Beschluss zur Vorlage Nr. 3248/2018 hatte der Rat die Einführung einer institutionellen Förderung in der Sparte Popkultur für das WEEK-END Fest mit jährlich 30.000 Euro für den Zeitraum 2019 bis 2021 beschlossen. Die institutionelle Förderung wurde im Rahmen des Leitprojekts „Stärkung der freien Sze- ne als Akteur der Stadtgesellschaft“ umgesetzt. Die Förderung wurde mit Ratsbeschluss Nr. 2670/2021 vom 16.09.2021 mit 30.000 Euro für das Haushaltsjahr 2022 verlängert. Der Beirat Popkultur empfiehlt in Fortsetzung der vorangegangenen Förderung die Weiterführung und Aufstockung der institutionellen Förderung in Höhe von 50.000 € mindestens für die Jahre 2023 bis 2025, um die künstlerische und personelle Entwicklung des bedeutendsten pophistorischen Festivals in Köln zu stärken (Votum vom 04.02.2022). Begründet wird dies mit der anhaltend positiven Entwicklung des WEEK-END Fest als ein wichtiges, pophistorisch ausgerichtetes Festival von internationaler Vernet- zung und überregionaler Relevanz. Das WEEK-END Fest konnte sich in den letzten Jahren mit einer viel beachteten Kuration klar positionieren. Diese schaffte mit der Kombination aus einem diversen Line Up mit etlichen nicht-westlichen Programmpunkten, exklusiven Gastspielen von internationalen Künst- ler*innen der avancierten Popkultur und starker Einbindung der Kölner Szene echte Alleinstellungs- merkmale für das WEEK-END Fest, die die Sparte der Popkultur in Köln bereichert haben. Der West- deutsche Rundfunk schneidet regelmäßig Konzerte des WEEK-END Fest mit und sendet sie in seinen Radioprogrammen. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert das Festival ebenfalls seit einigen Jahren. Mit der fortgesetzten institutionellen Förderung werden die Ziele der Herstellung von Planungssicherheit und der Ermöglichung einer inhaltlichen Weiterentwicklung laut „4.2.1. Spitzenförderung“ des Popkultur- 3 förderkonzepts vom Januar 2016 weiterhin verfolgt. Nach Gesamtabwägung aller Umstände schließt sich die Verwaltung der Beiratsempfehlung in modifizierter Form an und schlägt eine entsprechende Beschlussfassung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 vor. Die Abweichung von der Beiratsempfehlung ist darin begründet, dass eine Erhöhung der Förderung von 30.000 Euro auf 50.000 Euro erst für 2024 im Haushalt 2023/2024 eingeplant werden konnte. Finanzierung Im Haushaltsplan 2023/2024 stehen, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024, 30.000 Euro für das Haushaltsjahr 2023 und 50.000 Euro für das Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnis- plan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zur Verfügung. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen, da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch kein Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 verabschiedet ist. Die in 2025 erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 50.000 Euro wird das Dezernat für Kunst und Kultur im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Begründung der Dringlichkeit Aufgrund Verzögerungen im verwaltungsinternen Abstimmungsprozess konnten die regulären Vorlage- fristen leider nicht eingehalten werden. Eine Beschlussfassung ist jedoch dringlich, da das WEEK-END Fest eine frühestmögliche Planungssicherheit benötigt, um direkt Anfang des Jahres 2023 mit der Um- setzung seiner Programmplanung beginnen zu können (Flugbuchungen, Verträge, usw.). Das WEEK- END Fest hat sich in den letzten Jahren einen Namen in der Kuration vieler weiblicher Acts aus außer- europäischen Ländern gemacht, für deren Buchung lange Vorläufe zu berücksichtigen sind.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3649/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 24.11.2022
- Erstellt
- 28.10.2022 22:36