Mandari Insight

3649/2022

Verlängerung der institutionellen Förderung für das WEEK-END Fest 2023 bis 2025

Beschlussvorlage Ausschuss 24.11.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 29.11.2022, TOP 4.9

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

5398 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/24 
 
Vorlagen-Nummer 
 3649/2022 
Freigabedatum 
 24.11.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verlängerung der institutionellen Förderung für das WEEK-END Fest 2023 bis 2025  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 
2023/2024, im Teilplan 0416-Kulturförderung in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen die instituti-
onelle Förderung in der Sparte Popkultur für das WEEK-END Fest in Höhe von 30.000 Euro im Jahr 
2023 und jeweils 50.000 Euro in den Jahren 2024 und 2025 weiterzuführen.  
 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 29.11.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  30.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 - 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    50.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit Beschluss zur Vorlage Nr. 3248/2018 hatte der Rat die Einführung einer institutionellen Förderung in 
der Sparte Popkultur für das WEEK-END Fest mit jährlich 30.000 Euro für den Zeitraum 2019 bis 2021 
beschlossen. Die institutionelle Förderung wurde im Rahmen des Leitprojekts „Stärkung der freien Sze-
ne als Akteur der Stadtgesellschaft“ umgesetzt. Die Förderung wurde mit Ratsbeschluss Nr. 2670/2021 
vom 16.09.2021 mit 30.000 Euro für das Haushaltsjahr 2022 verlängert. 
Der Beirat Popkultur empfiehlt in Fortsetzung der vorangegangenen Förderung die Weiterführung und 
Aufstockung der institutionellen Förderung in Höhe von 50.000 € mindestens für die Jahre 2023 bis 
2025, um die künstlerische und personelle Entwicklung des bedeutendsten pophistorischen Festivals in 
Köln zu stärken (Votum vom 04.02.2022). Begründet wird dies mit der anhaltend positiven Entwicklung 
des WEEK-END Fest als ein wichtiges, pophistorisch ausgerichtetes Festival von internationaler Vernet-
zung und überregionaler Relevanz. Das WEEK-END Fest konnte sich in den letzten Jahren mit einer viel 
beachteten Kuration klar positionieren. Diese schaffte mit der Kombination aus einem diversen Line Up 
mit etlichen nicht-westlichen Programmpunkten, exklusiven Gastspielen von internationalen Künst-
ler*innen der avancierten Popkultur und starker Einbindung der Kölner Szene echte Alleinstellungs-
merkmale für das WEEK-END Fest, die die Sparte der Popkultur in Köln bereichert haben. Der West-
deutsche Rundfunk schneidet regelmäßig Konzerte des WEEK-END Fest mit und sendet sie in seinen 
Radioprogrammen. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert das Festival ebenfalls seit einigen Jahren.  
Mit der fortgesetzten institutionellen Förderung werden die Ziele der Herstellung von Planungssicherheit 
und der Ermöglichung einer inhaltlichen Weiterentwicklung laut „4.2.1. Spitzenförderung“ des Popkultur-

3 
förderkonzepts vom Januar 2016 weiterhin verfolgt. Nach Gesamtabwägung aller Umstände schließt 
sich die Verwaltung der Beiratsempfehlung in modifizierter Form an und schlägt eine entsprechende 
Beschlussfassung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 vor. Die Abweichung von der Beiratsempfehlung 
ist darin begründet, dass eine Erhöhung der Förderung von 30.000 Euro auf 50.000 Euro erst für 2024 
im Haushalt 2023/2024 eingeplant werden konnte. 
 
Finanzierung 
Im Haushaltsplan 2023/2024 stehen, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024, 
30.000 Euro für das Haushaltsjahr 2023 und 50.000 Euro für das Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnis-
plan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zur Verfügung. 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen, da zum 
Zeitpunkt der Beschlussfassung noch kein Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 verabschiedet ist. 
Die in 2025 erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 50.000 Euro wird das Dezernat für Kunst und 
Kultur im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 innerhalb des dann zugewiesenen 
Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Aufgrund Verzögerungen im verwaltungsinternen Abstimmungsprozess konnten die regulären Vorlage-
fristen leider nicht eingehalten werden. Eine Beschlussfassung ist jedoch dringlich, da das WEEK-END 
Fest eine frühestmögliche Planungssicherheit benötigt, um direkt Anfang des Jahres 2023 mit der Um-
setzung seiner Programmplanung beginnen zu können (Flugbuchungen, Verträge, usw.). Das WEEK-
END Fest hat sich in den letzten Jahren einen Namen in der Kuration vieler weiblicher Acts aus außer-
europäischen Ländern gemacht, für deren Buchung lange Vorläufe zu berücksichtigen sind.

Beratungsverlauf (1)

29.11.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3649/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.11.2022
Erstellt
28.10.2022 22:36